Home » Kiel211 » Kiel211: Profiling von SMS-Chat-Kunden – “Minderbemittelte” chatten “bis in den Ruin”

Prozess vor dem LG Kiel

Kiel211: Profiling von SMS-Chat-Kunden – “Minderbemittelte” chatten “bis in den Ruin”

Im Verfahren um um mutmaßlichen gewerbsmäßigen Bandenbetrug gegen drei Betreiber von SMS-Chat-Diensten sowie drei weiteren, wegen Beihilfe dazu angeklagten, angeblichen Strohmännern hat am siebten Prozesstag ein für die Beaufsichtigung von Animateuren verantwortliche ehemalige Teamleiter der MintNet GmbH in einer quasi-kronzeugenschaftlichen Aussage weiteren Einblick  in das Geschäft mit der kostenpflichtigen Aufmerksamkeitsdienstleistung durch SMS-Chats eröffnet. Zusammen mit der Verlesung eines weiteren Handbuchs, das den professionellen Chattern helfen sollte, die Kunden in verschiedene Typen einzuordnen, zeichnete die Beweisaufnahme das am vorigen Verhandlungstag begonnene Schreckensbild eines zumindest zutiefst fragwürdigen und möglicherweise sogar unmoralischen Geschäftsgebahrens fort.
Das dies selbst nicht für eine Anklage ausreichen könne, war auch heute langläufiger Tenor der Mahnungen der Verteidiger. Sie bestreiten Straf- und Beweisbarkeit des angeklagten Umstands, mit dem von den drei Hauptangeklagten angeblich beherrschten Konglomerats an Satellitenunternehmen seien arglose Kunden mit der Aussicht auf Kontaktvermittlung zu anderen Nutzern geködert und zur anhaltenden Nutzung kostenpflichtiger SMS-Kurzwahlnummern verführt worden. Für 1,99 Euro pro SMS sollen die Geschädigten jedoch keinen Kontakt zu realen Traumpartnern erhalten haben, sondern bezahlten Animateuren zugeleitet worden sein, die systematisch und nach einem speziellen “Fahrplan” mit entsprechenden Handlungsanweisungen mehr als 700.000 Handy-Nutzern Kosten von insgesamt über 46 Millionen Euro verursacht haben sollen.

      

Trotz laufenden Ermittlungsverfahrens sagt ehemaliger Chef-Chatter aus

Schon vor der Vernehmung des zuletzt in der Position eines Chat-Oberaufsehers arbeiteten MintNet-Mitarbeiters äußerte Rechtsanwalt Gerald Goecke seine Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen. Zwar sei gegen diesen ebenfalls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und später von denén der Angeklagten abgetrennt worden, laut Ermittlungsakte hätten es aber seit März 2009 keinerlei Ermittlungsmaßnahmen gegeben. Diese Tatsache könne den Eindruck erwecken, dass die Staatsanwaltschaft trotz Wahrung des Anscheins eine Strafvereitelung im Amt begehe, soweit sich der Zeuge im Rahmen seiner polizeilichen Vernehmungen zwar erheblich selbst belastet habe, aber dennoch nichts passiert sei. Es stelle sich die Frage, ob er von vornherein keinerlei Befürchtungen hinsichtlich der Konsequenzen haben musste. Die Sitzungsvertreterinnen der Staatsanwaltschaft wiesen den Vorwurf scharf zurück: “Jetzt wird es unverschämt!”

Tatsächlich verzichtete der heute 48-jährige kaufmännische Angestellte einer Consulting-Firma nach entsprechender Belehrung auf sein Recht, keine Angaben zu machen, mit denen er sich der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen könnte und sagte im Rahmen seiner Vernehmung umfangreich zur Sache aus. Er sei zwischen Spätsommer 2004 und Anfang Januar 2006 bei MintNet beschäftigt gewesen und habe den Arbeitsplatz in einer Phase der Lebenskrise angetreten, nachdem er durch Scheidung und psychische Probleme seine frühere Arbeit verloren hatte. Er sei zunächst nur aushilfsweise als Animateur beschäftigt gewesen und habe sich im Mai oder Juni 2005 zum Teamleiter und im November 2005 schließlich zur “Oberaufsicht” für alle Chatter hochgearbeitet, die mit 15-20 Mann pro Schicht 24 Stunden am Tag für die Kunden bereit standen. Wegen seiner Unterhaltsverpflichtungen sei er auf das Geld angewiesen gewesen – aber “es hat mich zum Schluß angekotzt!” Auf Nachfrage eines Verteidigers gestand er offen: “Bin auf meine Arbeit nicht stolz!”

So rudimentär wie die räumlichen Arbeitsbedingungen seien auch die Handlungsrichtlinien gewesen. Schriftliche Arbeitsanweisungen habe es keine gegeben, die Einweisung in die Tätigkeit sei praxisnah am PC erfolgt. Oberstes Gebot sei es stets gewesen, die Kunden so lange wie möglich zu halten, strikt verboten lediglich, “sexuelle Handlungen an Kindern, Tieren und Toten zu beschreiben – alles andere war erlaubt!” Man habe als Animateur “verschiedene Rollen übernommen” und sich dabei oft für die eher männliche Kundschaft als Frau ausgegeben: “Das mußten wir!” erklärte der Zeuge. Dabei habe man “mehrere Kunden gleichzeitig bearbeitet”. Die seien zumeist über Profile auf Internet-Partnerschaftsbörsen geködert worden, konnten zunächst bis zu drei Frei-SMS an die dort vorgestellte fiktive Person senden, bevor eine Begrüßungs-SMS auf die Kostenpflicht von 1,99 Euro und die AGB hingewiesen habe. Für die erste SMS habe es keinerlei Vorgaben gegeben, man sollte nur auf den jeweiligen Kunden reagieren.

Mit seinem Aufstieg zum Teamleiter sei er dann für die “Qualitätssicherung” der Arbeit einer Gruppe von Mitarbeitern verantwortlich und damit befasst gewesen, “zu kontrollieren, das kein Blödsinn gemacht wurde” und “das nichts aus dem Ruder läuft”. Dazu habe er sich zum Teil direkt neben die Animateure gesetzt und Einfluß auf die Dialoge genommen, zum Teil auch die Vergabe von Kunden an einzelne Animateure “gesteuert”. Im Verlaufe habe sich aus der praktischen Arbeit ein Zettel mit “Tipps” ergeben, der regelmäßig handschriftlich überarbeitet und ergänzt wurde. Schulungen für die Mitarbeiter habe es nicht gegeben, auch wenn es immer einmal wieder angedacht gewesen sei. Fehler seien in Einzelgesprächen aufgearbeitet worden.

Viele Animateure seien dann ab Herbst 2005 angesprochen worden, sich im Rahmen einer Ltd. selbstständig zu machen. Diese hätten dann von zu Hause aus gearbeitet und seien nicht mehr im Betrieb tätig gewesen.

Der Zeuge erkannte alle Angeklagten. Heiko A. sei Mitglied der Geschäftsleitung gewesen und habe sich ihm als Firmeneigentümer vorgestellt, dem das Unternehmen MintNet gehöre. Er habe die technische Möglichkeit gehabt, einzelne Chat-Dialoge zu überprüfen und davon auch immer wieder Gebrauch gemacht. Bei Unzufriedenheit habe er dann und wann angerufen, wenn man einen konkreten Kunden “total verholzt” habe. In einem Fall habe er das seinem herbeizitierten Angestellten an seinem Monitor verdeutlicht: “Guck mal, was machen die für nen Scheiß?” habe er dabei verärgert erklärt, weil ein Kunde wegen eines Fehlers des Chatters nicht mehr geschrieben habe. Teilweise habe er sich sogar selbst als Neukunde ausgegeben, um die Arbeit der Animateure zu überprüfen.

Der Angeklagte Dirk von W. sei von Heiko A. später in die Firma eingeführt worden, um selbige “auf Trab” zu bringen. Vorgestellt wurde er dabei als “Geldgeber” bzw. “Geldbeschaffer”: Die Firma habe das Geld gebraucht, mit ihm solle jemand in die Firma kommen, der Geld bringe” habe es von seiner unmittelbaren Vorgesetzten geheissen. Er sei ein “verlässlicher Ansprechpartner” für die Animateure gewesen, habe selber aber nichts mit der Animation oder Chatprotokollen zu tun gehabt und diesbezüglich keine Kontrollfunktion ausgeübt. Er sei vielmehr für die Motivation zuständig gewesen, habe Prämien für höhere Umsätze und die Auszeichnung für den “Mitarbeiter des Monats” eingeführt. Diese Motivation sei auch nötig gewesen, denn “das Arbeitsklima war schlecht”, der Druck ernorm, die Räumlichkeiten “erbärmlich” bis “katastrophal”, die Personalfluktuation hoch. In unregelmäßigen Abständen habe es Teamleitersitzungen mit Heiko A. und Dirk von W. gegeben, in der es oft Kritik gehagelt habe, dass die Umsatzzahlen nicht in Ordnung seien. “Umsatz war DAS Thema”, erklärte der Zeuge. Seien die Zahlen nicht gut gewesen, sei damit gedroht worden, die Gehälter zu kürzen. Dirk von W. habe ihm gegenüber seine finanziellen Interessen klar zum Ausdruck gebracht: “Das ist hier quasi das Sparbuch für mein Kind!” habe er ihm bei seinem Rauswurf erklärt.

Der 48-jährige räumte ein, “Heiko A. und ich haben uns beide nich besonders gemocht”. Es habe gelegentlich “böses Blut” wegen der Arbeitsbedingungen gegeben, bei einer Gelegenheit seien die Gehälter nicht oder sehr spät gezahlt worden, A. dann aber mit einem teuren Quad – einem neuen “Spielzeug” – vor dem Büro vorgefahren. Gerüchte, dass er “sehr dem Alkohol zugeneigt” sei, habe er nie bestätigt gesehen.

Natürlich habe man sich oft gefragt, ob das Geschäft legal gewesen sei. Diese Unsicherheit und die schlechten Arbeitsbedingungen seien die wesentlichen Gründe für eine gewisse Opposition gegen die Geschäftsleitung gewesen. “Aber die Animateure hatten nichts anderes, sie waren froh, dass sie überhaupt einen Job hatten.” Diskussionen über die Legalität seien von Heiko A. immer mit dem Hinweis beendet worden, dies sei seine Sache und man bewege sich auf legalem Boden, solange man die vorgenannten Grundregeln beachte und “die Provider nicht allzu viele Beschwerden bekommen”. “Wir haben uns alle darauf verlassen, dass das legal war, sind davon ausgegangen, dass alles in Ordnung sei, solange nur Deutsche Telekom und andere Netzbetreiber nicht intervenierten.” Zusammen mit seiner direkten Vorgesetzten, deren Job er in den letzten Monaten seiner Beschäftigung übernahm habe es vielerlei Überlegungen gegeben, die Chats für Kunden und Mitarbeiter angenehmer, “menschlicher” zu betreiben. Eine Selbständigkeit mit “etwas Seriösem” war erwogen worden.  “Ich wollte raus”, erklärte der Zeuge. Doch dann sei zunächst seine Kollegin rausgeschmissen worden, bevor ihn selbst das gleiche Schicksal ereilte. Er erklärte, Heiko A. habe zuvor sein E-Mail-Konto “geknackt” und ihm dann vorgeworfen, Geschäftsdaten, d.h. Handynummern von Kunden gestohlen zu haben. So sei sein Rauswurf “provoziert worden”, hatte der Zeuge in seiner polizeilichen Vernehmung gesagt. Heiko A. habe ihn darüber hinaus in mehreren Anrufen “bedroht”, er müsse 10.000 Euro Vertragsstrafe wegen geschäftsschädigenden Verhaltens zahlen, und “wenn du nicht zahlst, passiert noch was”. Auf die Nachfrage eines Verteidigers, ob denn am “Datenklau”-Vorwurf etwas dran gewesen sei, erwiderte der Zeuge dann, sich dazu nicht äußern zu wollen und sich diesbezüglich doch auf seine Schweigerecht zu berufen. Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft, welchen Wert solche Nummern hätten, gab er jedoch an, dass diese durchaus Geldwert besäßen. Man könne mit diesen einen neuen Chat-Dienst starten, oder die Nummern an Konkurrenzunternehmen verkaufen.

Die Kundschaft habe sich in weiten Teilen aus sehr jungen Männern, und sehr vielen Ausländern zusammengesetzt, die “überwiegend nicht die Hellsten” gewesen seien. Nur eine kleine Gruppe habe ganz konkrete Phantasien ausleben wollen und gar keine realen Treffen angestrebt. Schon in einer früheren Vernehmung hatte er klare Worte gefunden: Das “Klientel” rangiere “an der untersten Skala der Wahrnehmung” und habe meist “keine andere Möglichkeit des Kontakts”. Dies werde “erbarmungslos ausgenutzt”, Heiko A. habe dazu erklärt, die Kunden seien “bis auf den letzten Cent auszupressen”.  “Fast immer seien es Menschen, die im realen Leben Probleme haben”, beschrieb der Zeuge. Mancher Beobachter mochte diesen Satz als Ironie werten, hinsichtlich der früheren Schilderungen, aus welchen Lebensumständen der Zeuge zu MintNet gekommen war: Er selbst hätte möglicherweise sein bester Kunde werden können.

Dass es tatsächlich auch Chats zwischen zwei Kunden gegeben habe, konnte der Zeuge nicht bestätigen, auch Partnervermittlungen habe es keine gegeben. Natürlich hätten viele Dialoge auch erotischen Inhalt gehabt, seien aber nicht ohne Risiko gewesen: “Je mehr man in die sexuelle Ecke geht, desto mehr Treffen werden verlangt”, was es ja ureigentlich zu vermeiden galt. Nur wenn sich es gar nicht anders machen ließ, habe man sich auf ein Treffen eingelassen, nur um dann kurzfristig abzusagen. Es habe einen Animateur gegeben, der für die Absagen zuständig war. Grund dafür sei gewesen, dass man sich nicht selbst in den Aussagen früherer Kollegen “verheddert”. Daher sei stets eine neutrale Absage verschickt worden, die stets “human” bleiben und nicht allzu übertrieben wirken sollte. Mit der Zeit seien die Absagen aber dann doch heftiger geworden, das habe sich langsam so entwickelt. Der Wunsch der Kunden nach der Telefonnummer des anderen sei häufig geäußert worden. Man sollte “versuchen, aus dieser Nummer rauszukommen und klarmachen, dass es gerade nicht geht”, habe die entsprechende Arbeitsanweisung dazu gelautet. Das Vorgehen dabei sei aber jedem Animateur individuell überlassen gewesen.

 


Weiteres Handbuch typisierte Kunden in verschiedenen Kategorien: Idealkunde Typ 3 chatte “bis in den Ruin”

Die anschließende Verlesung einer weiteren “Chat-Bibel” aus dem Jahr 2006 eröffnete danach den Einblick in eine durchaus entlarvende Sichtweise der Dienstanbieter auf ihre Kunden. Darin wurde ein regelrechtes Profiling offenbar, das diese in verschiedene Typen klassifiziert, die sich grundsätzlich nach ihrem Chatverhalten unterscheiden und entsprechend unterschiedlich entgeltlich abschöpfen lassen. 

“Ein erfolgreicher Animateur sind wir, wenn wir es schaffen, unseren Kunden eine Illusion zu verkaufen”. Das erfordere, sich mit dem Profil, das der Kunde anschreibt, zu identifizieren, stets auf die Wünsche des Kunden einzugehen, “und ihn davon überzeugen, dass wir das Produkt seiner Begierde” und auch den Preis der SMS wert sind, heißt es einleitend in der Abhandlung. Der erste Eindruck gegenüber dem Kunden sei dabei immer entscheidend, denn “in den ersten drei Sekunden entscheidet sich Sympathie oder Antipathie”.

“Typ 1 – Teenager – 13 bis Anfang 20 Jahre” sei dabei eher unprofitabel, weil das jugendliche Alter daran hindere, allzu erotisch zu werden.

“Typ 2  – Der Geizige – Mitte 20 bis Mitte 30 Jahre” sei ähnlich ”aussichtslos”: Dieser Kunde suche ein schnelles Date, wolle aber kein Geld ausgeben und frage daher gleich nach privater Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Das erfordere Überzeugungsarbeit, “dass es sich lohnt, mit uns zu schreiben”, sei aber mühsam, weil es erheblicher Ausflüchte bedarf, diesen davon abzubekommen.

“Typ 3 – Der Minderbemittelte – Anfang 20 bis 60 Jahre” sei dagegen das ideale Opfer, weil man ihm fast alles schreiben kann und er immer zurückschreiben wird, “bis in den Ruin”. Es handele sich dabei um das Sammelbecken all derer, die auf anderem Wege keinen Partner finden würden. Geistig Zurückgebliebene, Jungfrauen, körperlich Behinderte,  finanziell Gescheiterte, Legastheniker, Hässliche und zu Dicke mit wenig Selbstbewusstsein. Sie zeichneten sich durch ihre Schreibfreudigkeit ohne Rücksicht auf die Kosten aus und seien “sehr pflegeleicht, wenn man Verständnis zeigt”.

“Typ 4 – Der Suchende – Mitte 30 bis über 60 Jahre” sei entweder geschieden, verwitwet oder lebt in einer gescheiterten Beziehung. “Auf den müssen wir eingehen”, es verbieten sich “lapidare Sprüche”. Dann könne er aber ähnlich lohnenswert sein, langfristiger oder sogar Stammkunde werden. 

“Typ 5 – Der Fremdgänger - 20 bis 60 Jahre” befinde sich in einer langweiligen Beziehung oder Ehe und suche lediglich ein Sex-Date oder längere Affäre. “Er ist ungeduldig und nicht gewillt, sich vertrösten zu lassen”.

“Typ 6 – Der Sexkunde -  20 bis 60 Jahre” erfordere “Fingerspitzengefühl”. Er will seine Sex-Phantasien ausleben und könne durch gute Sex-Dialoge bei der Stange gehalten werden. Zuvor sei stets das Alter abzufragen.

 “Typ 7 – Der Skeptiker – 20 bis 60 Jahre” hat die AGB tatsächlich gelesen und ist überzeugt, dass alles nur Geldschneiderei sei und “wir nicht real sind.”  “Mit ein bisschen Geschick” könne man diesen aber vom Gegenteil überzeugen, wenn man nur Persönlichkeit zeige.

“Typ 8 – Der Stammkunde” rekrutiere sich so gut wie nie aus den Typen 1 und 2.

 

Der Prozess wird fortgesetzt.

      

[Eine "Kiel211Spezial"-Übersicht mit der kontinuierlichen Dokumentation von Verfahrensanträgen seitens der Rechtsanwälte Dr. Michael Gubitz und Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin findet sich nunmehr unter http://Kiel211.de/SMSChat ]

Verwandte Artikel


Verfasser: BreakingNews
Tags:, , , , , , , , , , , , , , ,
• kommentieren »

Trackback URI | Comments RSS

Eine Frage, eine Anregung oder eine Meinung dazu?