Betrugsverfahren vor dem Landgericht Kiel
Kiel211: Protokoll eines SMS-Chats: Aufmerksamkeit und Anzüglichkeiten für über 800 Euro
Thursday, 05.November 2009 um 23:55 Uhr | Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung, Wirtschaft
Mit der weiteren Aufarbeitung der Geschehnisse des vergangenen Verhandlungstages und der vollständigen Verlesung des Protokolls eines über zwei Monate andauernden SMS-Chats zwischen einer Kundin auf der einen und offensichtlich mehreren Animateuren auf der anderen Seite, ist das Verfahren um mutmaßlich gewerbsmäßigen Bandenbetrug gegen drei mutmaßlich hauptverantwortliche Betreiber von SMS-Chat-Diensten und drei wegen Beihilfe dazu angeklagten, sog. “Strohmännern” am Donnerstag mit dem elften Prozesstag fortgesetzt worden. Die Verlesung des Chat-Protokolls fand im Vorwege der geplanten Vernehmung eines ersten von 53 exemplarisch in der Anklage aufgeführten mutmaßlichen Betrugsopfer statt, die laut Anklageschrift innerhalb von 50 Tagen 414 SMS an die Kurzwahlnummer 77755 sendete und dadurch einen mutmaßlichen Schaden von 823,86 Euro erlitten haben soll.
Verlesung der schriftlichen Stellungnahme der beiden Staatsanwältinnen zum Beweisantrag aus dem letzten Hauptverhandlungstermin
Die Beweisaufnahme wurde zu Beginn des Tages jedoch zunächst mit der weiteren Befassung zu den Vorgängen am Ende des vorigen Sitzungstages fortgesetzt. Die Verteidigung ergriff noch einmal das Wort, um die Praxis der Staatsanwaltschaft, zu verschiedenen Dienst- und Ermittlungshandlungen keine Vermerke gefertigt oder nicht der Akte beigefügt zu haben, heftig zu attackieren. Das die Staatsanwaltschaft im letzten Termin um die Frage der Aktenvollständigkeit so “herumlavierte”, dass selbst der Kammervorsitzende seinen Unmut bekundet habe, bestätige doch nur den Zweifel, ob bei den zahlreichen Gesprächen mit zahlreichen Zeugen vor deren Vernehmungen tatsächlich keine verbotenen Zusagen oder andere verbotene Vernehmungsmethoden praktiziert wurden. Auch bei einem anderen Zeugen, dem Programmierer D, habe es ausweislich der Unterlagen Ungereimtheiten gegeben, erklärte Rechtsanwalt Dr. Michael Gubitz. Dieser habe sich bei seiner Vernehmung zunächst solange auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen, bis er sich mit einem Anwalt beraten könne. Daraufhin habe ihm ein Vernehmungsbeamte angeboten, mit einer der beiden Staatsanwältinnen zu sprechen. Nach sieben Minuten Telefonat – ausweislich des Vernehmungsprotokolls - habe der Zeuge dann eine Aussage gemacht. Der Inhalt des Telefonats sei nicht vermerkt worden, finde sich jedenfalls nicht in der Akte, so Gubitz. Verteidiger Uwe Bartscher fügte hinsichtlich des Zeugen am letzten Verhandlungstag hinzu, dass der Aktenkenntnisvorsprung der Staatsanwaltschaft vor der Verteidigung und dem Gericht als erwiesen zu betrachten sei. Es bestehe gar der “Verdacht” auch eines zweiten Gesprächs zwischen dessen Rechtsanwalt und der Staatsanwaltschaft, der ebenfalls nicht in einem Vermerk dokumentiert sei.
Das Gericht verlas dann die von beiden Staatsanwältinnen unterschriebene schriftliche Stellungnahme zum Beweisantrag, diejenige Staatsanwältin als Zeugin zu vernehmen, die mit dem Rechtsanwalt des am letzten Verhandlungstag geladenen Zeugen telefoniert hatte. Im Ermittlungsverfahren zum MintNet-Komplex habe man zahlreiche Telefonate und Gespräche mit Verteidigern, Beschuldigten und Zeugen geführt. Zwar habe die Staatsanwältin an das konkrete, in Rede stehende Telefonat keine Erinnerung, man könne aber generell ausschließen, jemals eine Zusage gemacht zu haben: “Nicht in einem einzigen Fall ist einem Gesprächspartner in Aussicht gestellt worden, im Falle eines Entgegenkommens (Verzicht auf Aussageverweigerungsrecht) eine für ihn oder sie günstige konkrete Sachentscheidung treffen zu wollen. Insbesondere ist niemandem zugesagt worden, dass ein gegen ihn oder sie geführtes Ermittlungsverfahren in diesem Falle eingestellt werden würde, [...]. Konkrete Zusagen sind in keinem Fall getätigt worden und haben somit auch nicht in einem Vermerk niedergelegt werden müssen.”
Rechtsanwalt Bartscher beantragte daraufhin einen Gerichtsbeschluß hinsichtlich des Widerspruchs der Vernehmung des Zeugen und auch die Vernehmung der anderen Staatsanwältin zu dem o.g. Telefonat mit dem Zeugen D. Alle übrigen Verteidiger schlossen sich im Namen ihrer jeweiligen Mandanten an.
Die darin angesprochene Staatsanwältin erwiderte, dem Zeugen D den Hinweis auf die Folgen der Kooperation gemacht, aber keine Zusagen abgegeben zu haben. Im übrigen habe sie, bezugnehmend auf das zuvor verlesene Schreiben, keine konkreten Erinnerung an das Telefonat.
Dr. Michael Gubitz kommentierte dies mit dem Satz: “Das Agieren der Staatsanwaltschaft ist auf Täuschung angelegt!”
Urs-Erdmann Pause, Verteidiger von Mirko H. betonte, es sei nunmehr erforderlich, den Inhalt der angesprochenen Telefonate aufzuklären, da davon auszugehen sei, das die Staatsanwältinnen entsprechende Fragen bei jedem weiteren Zeugen künftig stets mit dem Hinweis auf fehlende Erinnerungen absolvieren dürften. “Eine komplette Erinnerungslücke ist aber nicht glaubhaft! Das würde man keinem normalen Zeugen durchgehen lassen!”
Alexander Fitza, Anwalt von Rainer S. sah sich genötigt, den zu Beginn des Hauptverfahrens durch den Kollegen Dr. Gubitz vorgebrachten Zeugen E in Erinnerung zu rufen. Zusammen mit den neuen Informationen sei nunmehr ein “Schema der Staatsanwaltschaft” zu erkennen, welches “dringend aufklärungsbedürftig” sei.
Uwe Bartscher nahm den Faden noch einmal auf. Das Telefonat mit dem Zeugen D solle sieben Minuten gedauert haben, in dem die Staatsanwältin zwar den Hinweis auf die Folgen einer Kooperation, aber keine Zusage gemacht haben will. Der Rest sei ihr nicht erinnerlich. Eine derart “selektive Erinnerung” sei in höchstem Maße unglaubwürdig - erst recht dann, wenn man zwei Tage zuvor vor Gericht noch keinerlei Erinnerung haben will, nur um sich dann heute doch wieder auf Bruchstücke besinnen zu können. Dies sei nichts weiter als eine “gravierende Verletzung” des Aktenvollständigkeitsprinzips.
Das Gericht wies die erhobenen Widersprüche gegen die Vernehmung des Zeugen K zurück. Die Anordnung des Vorsitzenden dem Widerspruch nicht abzuhelfen sei nicht unzulässig, ein Beweiserhebungsverbot nicht ersichtlich, das einer Vernehmung entgegenstehen könnte.
Die Kammer half auch den am letzten und dem heutigen Verhandlungstag entgegengenommenen Widersprüchen gegen die Verlesung des Chat-Protokolls nicht ab. Auch diese Anordnung des Kammervorsitzenden sei nicht unzulässig. Die Frage, ob der Sachverständige die Datenbank in zulässigerweise zusammengestellt habe, stehe der Beweiserhebung der von diesem aufbereiteten Daten nicht entgegen, und könne das Gericht allenfalls von einer Verwertung des Inhalts absehen lassen. Den zum letzten Verhandlungstag vergeblich geladenen Zeugen, wie dessen Anwalt habe man für den 10.Dezember 2009 vorgesehen.
Verlesung von SMS-Chat-Protokoll gibt triefend-süße, mit sexuellen Anzüglichkeiten gespickte Chat-Gespräche wieder
Die anschließend vollzogene langwierige Verlesung des dokumentierten Chat-Dialogs zwischen dem ersten, in diesem Verfahren noch als Zeugin zu hörenden, mutmaßlichen Betrugsopfer und verschiedenen Animateuren gab einen in Teilen triefend-süßen, mit sexuellen Anzüglichkeiten gespickten Gesprächsverlauf wieder. Das Protokoll belegte die Verwendung vieler zuvor in Handbüchern beschriebener Mechanismen, aber auch, dass die “Illusion” vom angeblichen Traumpartner angesichts wechselnder Animateure in der Praxis alles andere als perfekt aufrechtzuerhalten war. Doch die junge Kundin, die nach eigenen Worten über 23 Jahre alt, kurz vor Beendigung ihrer Steuerfachangestelltenausbildung stand und noch bei den Eltern zu Hause in Köln wohnte, bemerkte die entlarvenden Brüche in der Erinnerung ihres angeblichen Gegenübers nicht. Sie war am17. August 2008 über die Online-Singlebörse “neu.de” in den SMS-Chat gekommen um den jungen Versicherungskaufmann namens “Pierre” aus Berlin kennenzulernen. Laut Protokoll habe sie dazu zunächst eine Begrüßungs-SMS mit dem Hinweis auf die Fundstelle der AGB und die anfallenden Kosten von 1,99 Euro erhalten.
Die junge Frau versuchte sofort, auf anderen, kostengünstigeren Wegen mit dem männlichen Kontakt in Verbindung zu treten, um dem teuren SMS-Chat zu entgehen. Doch der Gegenüber wich aus, er habe daheim wegen Auszugs aus seiner Wohnung kein Internet und sehe selber nur die Kurzwahlnummer des Chats als Absender und von der Handynummer des Gegenübers nur die ersten drei Ziffern. Es kam daraufhin zum sog. “Nummernspiel”, bis die erste “Billwarning” an die Kundin nach den ersten 26 SMS einen aufgelaufenen Betrag von 51,75 Euro auswies. Schon in den ersten sechs Tagen versendete die junge Kölnern soviele Kurznachrichten mit Flirtereien und sexuelle Anzüglichkeiten an den ihr Unbekannten, dass die “Billwarnings” Beträge von über 100,-, 151,- und 200 Euro erreichten, die klaglos hingenommen wurden.
Die angeblich auf Gegenseitigkeit beruhende Sympathie sollte bereits am 23. August 2008 in einem realen Treffen vertieft werden, zu dem es aber nicht kommen sollte. Die für 12.00 Uhr getroffene und von beiden Seiten mit Vorfreude erwartete Verabredung wurde durch “Pierre” um 11.30 Uhr abgesagt: Es habe einen “schlimmen Unfall” gegeben, bei dem der Bruder “schwer verunglückt” sei. Mit Zwischenberichten über die Fahrt in die Klinik um 12.50 Uhr und den Umstand, dass der angebliche Bruder noch operiert werde und man nicht genau wisse, wie es ihm ginge (13.27 Uhr) erzeugte der Kontakt soviel Mitgefühl, dass die “Billwarnings” schnell die 250,- Euro-, 300,- Euro- und 350,- Euro-Marke überschritten. Erst die Meldung, dass sie eine Rechnung von über 300,- Euro erwarte, sorgte bei der jungen Frau für erste Anzeichen von Ärger: Das sei Geld, “dass man sinnvoller investieren könne”, klagte sie. Doch diese Erkenntnis führte erst nach 26 weiteren SMS (= 350, 27,- Euro “Billwarning”) zu dem inkonsequenten Entschluß ”Wir müssen uns auf 3 SMS/Tag beschränken!” Der Chat-Kontakt versuchte zu beschwichtigen, auch er habe bereits eine solche “Billwarning” von über 400,- Euro erhalten, erntete dafür aber nur ein vorwurfsvolles “Wenns dir wichtig ist, wärst du im Internet!” von der Kölnerin. Doch anstatt den Chat einzustellen, fing die junge Kundin von selbst ein weiteres “Nummernspiel” an, um an die Handynummer ihres Gegenüber zu gelangen. Statt der Ziffern solle er die entsprechenden Monatsangaben in eine SMS schreiben, forderte sie ihren vermeintlichen Kontakt auf. Doch auch dies führte nicht zum gewünschten Erfolg.
Das sich die junge Frau emotional immer mehr in den Kontakt mit dem vermeintlichen Berliner zu verstricken schien, zeigten Momente, in denen durchaus entlarvende Erinnerungslücken des real scheinenden Chat-Partners Verdacht hätten erregen können. Früh hatte die junge Frau klargestellt, es abzulehnen, mit dem Kosenamen “Schatz” angesprochen zu werden. Dennoch nutzten die höchstwahrscheinlich verschiedenen, mit ihr chattenden Animateure mindestens zweimal diesen Ausdruck und ernteten dafür entsprechenden Tadel, ob sie es denn vergessen hätten, das sie es nicht schätze, so genannt zu werden. Mehrfach bat die junge Frau auch darum, zu bestimmten Zeiten nicht angeschrieben zu werden, nur um dann doch SMS zu erhalten, die zusammenhang- und belanglos z.B. “Na wie gehts?” fragten. Doch all diese Brüche veranlassten sie nie dazu, entsprechende Schlüsse zu ziehen: “Es ist zwar sehr teuer, aber Du bist mir jeden Cent wert!” schrieb die Auszubildende an den vermeintlichen Mann, der ihr mit einem vorgegebenen, beruflich bedingten Umzug nach Köln und einer bevorstehenden Wohnungssuche Hoffnungen gemacht und den Vorwand, er sitze in seiner gekündigten Wohnung bereits auf gepackten Umzugskartons, benutzt hatte, um nicht ins Internet gehen zu können.
Dennoch wurden ihre Versuche, auf anderem Wege an die Handy-, Telefonnummer oder Adresse des Gegenübers zu kommen, immer drängender. Die Animateure blockten solche Anfragen mit angeblichen Systemmitteilungen ab, nach denen man aus dem Chat geflogen sei, weil man auf ihre Frage nach seinem Namen und der Firma seines Arbeitgebers versucht habe, zu antworten. Die Kundin erhielt stattdessen eine SMS mit dem Text “Pierre xxxx”. Eine SMS der Kundin, in der sie ihren Nachnamen schrieb mit dem Hinweis, dass sich ihr Kontakt doch an das Einwohnermeldeamt Kölns wenden soll, hatte aber keine entsprechende Reaktion zur Folge. Mittlerweile hatte die letzte ”Billwarning” an die Kundin einen Betrag von 400,- Euro erreicht. Zwischen dem 26. August und dem 1.September 2008 versendete die junge Frau keine weitere SMS an ihren Kontakt, nachdem sie zuvor mehrfach angekündigt hatte, ungestörte Zeit zum Lernen für eine bevorstehende Prüfung zu brauchen.
Zu Beginn des Septembers meldete sie sich laut Protokoll schließlich mit der Frage an ihren Gegenüber zurück, was denn seine Wohnungssuche und die Versuche anderweitiger Kommunikaktionsaufnahme gebracht hätten. Geschickt wich der Befragte auch dieser mit vagen, unkonkreten Antworten aus. Den immer unverblümteren sexuellen Avancen durch die junge Kölnerin tat dies aber keinen Abbruch, die sich in immer konkreter werdenden Träumereien einer gemeinsamen Zukunft und einer Beziehung ergab: Vielleicht sei man an Weihnachten im nächsten Jahr ja bereits zu dritt, schrieb sie laut Protokoll und bekundete offen einen gewissen “Hormonstau”.
Doch die finanzielle Realität holte die junge Frau am Monatsanfang in Form einer Handykosten-Abrechnung schnell wieder ein: “Ich kann mir den SMS-Chat keinen weiteren Monat leisten!” schrieb sie und bat darum, jeden Tag nur noch zwei SMS auszutauschen. Doch ihr Gegenüber ließ nicht locker: Als er sich bereits am Vormittag zu vier SMS verleitet hatte, schrieb sie ihm zurück, er habe das “Abkommen gebrochen” und erklärte ihm, es nicht zu mögen, “wenn ein Mann an mir klebt!”
Am 3. September 2008 kommt es zu der erneuten Verabredung eines Treffens für den 27.September 2008, an welchem der angebliche Gesprächspartner der jungen Frau eine Reihe von Wohnungsbesichtigungen zusammen mit ihr zu absolvieren plante. Der vermeintlich bevorstehende Umzug in ihre Nähe nährte bei der Kölnerin weitere Hoffnungen und führte dazu, dass sie dem Unbekannten mehrere Adressen potentieller Mietobjekte schickte, die dieser problemlos zu erhalten schien. Der monatliche Rechnungsbetrag betrug zu dem Zeitpunkt bereits wieder mehr als 250,- Euro. In der Folge intensivierte sich der Kontakt weiter, immer ging die Initiative zu eindeutig sexuellen Gesprächsinhalten von der Kundin aus.
Nachdem “Pierre” der jungen Frau eröffnete, dass er sie – auf Nachfrage von Kollegen und Familie, wem er denn ständig SMS schicke – als “meine Freundin, meine Frau sozusagen” vorgestellt habe, gestand diese jenem schliesslich, sich “Hals über Kopf in dich verliebt” zu haben. Der vermeintlich Angesprochene erwiderte, sich ebenso in sie verliebt zu haben. Mittlerweile war bei der Kölnerin bis zum 12.September 2009 erneut ein Rechnungsbetrag von 400,- Euro aufgelaufen, über den sie per “Billwarning” auch informiert
worden war. Nach dem 14.September 2009 trat laut Chat-Protokoll eine mehrtägige Funkstille ein. Erst am Tag des verabredeten Treffens, dem 27. September 2009 um 9.00 Uhr kam es zu einem letzten, kurzen Dialog:
Er: “Kommst Du?”
Kundin: “Klar komme ich!”
Er: “Wie erkenne ich dich?”
Um 17.00 Uhr, fünf Stunden nach der verabredten Zeit meldete sich der angebliche Mann vorwurfsvoll: “Wieso hast du mich da sitzen lassen?” Doch weder auf diese SMS noch auf eine Kurznachricht am nächsten Tag “Hey was machst du?” antwortete die Kundin. Ein letzter Rückgewinnungsversuch mit einer erneuten Chat-Einladung und dem Satz: “War das alles nicht ernst mit uns?” schlug ebenso fehl.
Verteidiger fühlen sich erneut in ihrer Auffassung bestätigt: Keine kausale Beziehung zwischen Angeklagten, kein Betrug erwiesen
In ihren anschließenden Stellungnahmen würdigten alle Verteidiger das Gehörte als klare Entlastung ihrer Mandanten. Weder seien diese Chats mit den Angeklagten in irgendeinen Zusammenhang zu bringen, noch könne man daraus überhaupt eine Betrugsstrafbarkeit ableiten. Obwohl die meisten Verteidiger selbst mobile Kommunikationsmittel benutzen, schien es einigen höchst befremdlich, wie man überhaupt 20 SMS an einem Tag mit einem anderen Menschen austauschen könne.
Für den Angeklagten Heiko A. resümierte Verteidiger Dr. Michael Gubitz, nunmehr haben man erstmals einen Gegenstand der Anklage zu Gesicht bekommen – “Das soll nun Betrug sein? Zweifelhaft!” Alle Verfahrensbeteiligten hätten den Dialog gehört, aus dem hervorgehe, das die Kundin für ihr Geld Kommunikation erhalten habe. Materiellrechtlich müßte nun für jede SMS geprüft werden, ob sie dafür auch tatsächlich einen adäquaten Gegenwert erhalten habe. “Doch was hat dieser Dialog mit den Angeklagten zu tun?” Auch die Staatsanwaltschaft werde nicht behaupten, dass die Angeklagten selbst mit der Frau chatteten. Über welchen Chat und welchen Franchisenehmer dieser Dialog geführt wurde bleibe ebenso ungeklärt, wie die Verbindung zwischen diesem und den Angeklagten. Selbst wenn man diese Verbindung ziehen könne, hätten die Animateure mehrfach gegen die Arbeitsanweisungen z.B. bezüglich des sog. ”Nummernspiel” verstoßen und sich damit allenfalls selbst strafbar gemacht, ohne das dies aber den Angeklagten zugerechnet werden könne. “Aus keinem Blatt der Akte” sei beweisbar, dass die Chats von den Firmen MintNet oder TMP Callcenter aus betrieben wurden. An die Kammer gerichtet kritisierte Gubitz erneut die Vornahme der Verlesung: “Monolithisch steht das jetzt hier – wann wird der betreffende Chatter gehört?”
Der Verteidiger des Angeklagten Dirk von W., Uwe Bartscher, schloss sich den Worten seines Kollegen an. Die Beweisaufnahme sei bisher bis zum 10. Dezember 2009 terminiert, ohne ein einziges Beweismittel einzuführen, dass eine Beziehung zwischen dem verlesenen Chat und den Angeklagten herstellen könne. Den Zweifel der Verteidigung hinsichtlich der Betrugsstrafbarkeit habe schließlich die junge Frau selbst bestätigt, als sie ihrem virtuellen Freund geschrieben habe “So jetzt ist genug für heute mit unseren Phantasien”.
Dr. Oliver Pragal, Rechtsanwalt des Angeklagten Heiko H. äußerte sein grundsätzliches Befremden darüber, dass sich erwachsene Menschen, ohne sich zuvor je getroffen zu haben, über Liebe und Zusammenziehen unterhalten könnten.
Urs-Erdmann Pause und Dr. Volker Berthold nahmen beide auf die schon vielfach umschriebene Stellung ihrer Mandanten Mirko H. und Rainer S. als “Angeklagte in der zweiten Reihe” (sowohl sitzordnungs- wie anklagetechnisch) Bezug. Es sei bisher nicht erwiesen, was sie überhaupt wußten. Insbesondere Dr. Berthold betonte, der Chat könne die “Tätigkeit meines Mandanten als Hausmeister nur am Rande berührt haben”.
Der Prozess wird fortgesetzt.
[Eine "Kiel211Spezial"-Übersicht mit der kontinuierlichen Dokumentation von Verfahrensanträgen seitens der Rechtsanwälte Dr. Michael Gubitz und Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin findet sich nunmehr unter http://Kiel211.de/SMSChat ]



