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Prozess um mutmaßlichen Millionen-Betrug

Kiel211: Mutmaßliches SMS-Chat-Betrugs-Opfer will gar keines gewesen sein

Am 12.Verhandlungstag im sog. “MintNet”-Verfahren um gewerbsmäßigen Bandenbetrug gegen drei mutmaßlich hauptverantwortliche Betreiber von SMS-Chat-Diensten und drei wegen Beihilfe dazu angeklagten, sog. “Strohmännern” hat das erste zeugenschaftlich geladene, vermeintliche Betrugsopfer überraschend von sich gewiesen, getäuscht und dadurch an ihrem Vermögen geschädigt worden zu sein. Als erste von insgesamt 53 exemplarisch in der Anklage aufgeführten mutmaßlichen Geschädigten hatte die junge Frau unter Ausschluß der Öffentlichkeit zu einem über knapp zwei Monate geführten SMS-Chat mit einem angeblichen Traumpartner ausgesagt, den die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Kiel am vorigen Verhandlungstag verlesen hatte. Die Verteidiger der Angeklagten hatten zuvor vergeblich versucht, die Aussage der 26-jährigen angehenden Steuerfachangestellten zu verhindern, zeigten sich im nachhinein aber höchst zufrieden mit den daraus gewonnenen Erkenntnissen.

     

Verteidiger widersprechen erfolglos der Vernehmung der Zeugin

Während die aus Köln angereiste Zeugin zu Beginn der Hauptverhandlung noch vor dem Saal auf ihren Aufruf wartete, brachten die Verteidiger zunächst den Widerspruch ihrer Mandanten gegen die Vernehmung aus formalen, inhaltlichen und Gründen der Zeugenfürsorge vor.

Rechtsanwalt Gerald Goecke, Verteidiger des Angeklagten Dirk von W., wandte sich zunächst mit der Bitte an die Kammer, zunächst gemeinsam zu versuchen, das ”Defizit” hinsichtlich der Kenntnis auszuräumen, warum von über 700.000 angeblich Geschädigten man “ausgerechnet diese” als erste Zeugin geladen habe. Abgesehen davon, dass ihm das zuvor verlesene Chat-Protokoll in ausgedruckter Form nicht vorliege und die dort laut Verlesung verzeichneten Verbindungsdaten nicht mit dem von der Zeugin eingereichten Einzelverbindungsnachweise übereinstimmten, sei es auch und gerade angesichts der Tatsache einer den Prozessbeteiligten bekannten Erkrankung der Zeugin “menschlich nicht geboten” und “menschlich höchst unerfreulich”, “ausgerechnet mit dieser Zeugin zu beginnen”. Weil sie Rechnungen mit der Begründung beanstandet habe, keine “Billwarnings” erhalten zu haben, ergäben sich angesichts des verlesenen Chat-Protokolls bereits erhebliche Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit, die die Verteidigung auch herausarbeiten müsse. Unklar sei auch geblieben, wie ihr die Nutzung einer Kurzwahlnummer zu einer Zeit habe abgerechnet werden können, in der der Anschluß der jungen Frau nach eigenen Angaben zu ihrem Schutz gesperrt worden war.

Die Vertreterinnen der Staatsanwaltschaft entgegneten, dies erkläre sich aus dem Umstand, dass nicht alle versendeten SMS zur Grundlage der Anklage gemacht worden seien und man dazu die SMS nach Relevanz habe herausfiltern müssen. Wenn es der Anwalt wünsche, erstelle man aber gern eine Nachtragsanklage mit mehreren Millionen weiterer SMS. 

Verteidiger Dr. Harald Riettiens beantragte neben dem Widerspruch auch die Unterbrechung der Hauptverhandlung. Sein Mandant Mirko H. verstehe nicht, warum nun offenbar das verlesene Chat-Protokoll nicht vollständig gewesen sein könne. Er selbst bezweifele, wie die Kammer so qualifizierte Vorhalte an die Zeugin richten wolle.

Dr. Volker Berthold, Verteidiger des Angeklagten Rainer S., zeigt sich verwundert über die Bemerkung der Staatsanwältinnen, SMS seien herausgefiltert worden: “Sind dort einzelne SMS nicht zur Anklage gebracht worden und wenn ja warum?” Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft entgegenete darauf gleich, man habe “nichts bewußt herausgefiltert”, es sei das gesamte Chat-Protokoll verlesen worden.
Berthold überzeugte dies nicht. Es sei keine sachgerechte Befragung der Zeugin möglich, wenn das Chat-Protokoll nur unvollständig vorliegen sollte. Da auch der Kammer klar sei, dass allen Beteiligten die Krankheit der Zeugin bewußt sei, denke diese aber womöglich, “das wir da eine Beisshemmung haben”. “Mir ist es erheblich unangenehm die Zeugin zu befragen”.

Der Verteidiger von Heiko A., Dr. Michael Gubitz, führte erneut die mangelnde Aktenvollständigkeit als Argument an. Außerdem sei es “nicht nachvollziehbar, dass wir das der Zeugin hier antun. Ist das dem Publikum, oder der besonderen Opferrolle geschuldet? [...] Vor dem Hintergrund, dass wir möglicherweise bis zum 40.Verhandlungstag nicht die Verbindung zu den Franchisenehmern herstellen können, hätte man die Zeugin umsonst geladen. Es liege daher die Vermutung nahe, dass man bei der Zeugin mehr Schaden anrichte, als die Tat selbst!” Es gehe nur um ein paar Hundert Euro. Der Zeugin demgegenüber ihre Träumereien vorzuhalten, könne sehr viel schwerer wiegen, als die mutmaßliche Straftat, dessen sie angeblich Opfer geworden sein soll. Solange die von Rechtsanwalt Goecke aufgeworfenen Unklarheiten nicht beseitigt seien, halte er die Vernehmung für “derart sinnlos, dass ich erhebliche Einwendungen gegen diese habe”, erklärte Gubitz abschließend.

Im Namen seines Mandanten Heiko H. schloß sich Rechtsanwalt Dr. Oliver Pragal den Ausführungen ebenso an wie Dr. Harald Riettiens. Der fügte den Anmerkungen hinzu, dass schon nach der Verlesung des Chat-Protokolls die Tatbestandsmäßigkeit der Handlungen der Angeklagten ausgeschlossen sei, soweit die Zeugin gegenüber dem angeblichen Chat-Partner sinngemäß erklärt habe, “es sei zwar fürchterlich teuer, aber jeden Cent wert”. Eben weil der Aussage der Zeugin deshalb “entscheidende Bedeutung” zukomme, forderte der Jurist vollständige Einsicht in die Akten, bevor er sie befragen könne.

Für den Angeklagten Norman W. schloss sich auch Verteidiger Jan Smollich den Worten seiner Vorredner an. Darüber hinaus sei die die Vernehmung inhaltlich überflüssig, weil sich aus dem Chat-Protokoll bereits ergeben habe, dass auf AGB und die Kosten von 1,99 Euro/SMS hingewiesen worden sei und es Billwarnings gegeben habe, die die Zeugin auch zur Kenntnis nahm.

Durch Beschluß entschied die Kammer jedoch, dass die Anordnung der Vernehmung der Zeugin durch den Vorsitzenden nicht unzulässig gewesen und die Widersprüche dagegen zurückzuweisen seien. Der Befragung stehe kein Beweiserhebungsverbot entgegen.
Das die Entscheidung von der üblichen Sitzungsvertreterin mit einem gewissen Grinsen begleitet wurde, nahm Dr. Oliver Pragal erneut zum Anlaß für eine Anmerkung an das Gericht. Er sei “schockiert”, dass sein Mandant so offen “von der Staatsanwältin ausgelacht wird, die über seine Zukunft, sein Schicksal mitentscheide”. Er forderte die Kammer auf, “dieses wahrzunehmen und sich darum zu kümmern! So geht man nicht miteinander um!”

      

Zeugin wird unter Ausschluß der Öffentlichkeit vernommen – Widersprüche zum Chat-Protokoll lassen Verteidiger Lüge vermuten

Schließlich bat das Gericht die 26-jährige, mutmaßlich Geschädigte in den Saal. Die Kölnerin, die kurz vor dem Abschluß ihrer zweiten Ausbildung zur Steuerfachangestellten steht, bat auf Nachfrage des Vorsitzenden darum, unter Ausschluß der Öffentlichkeit befragt zu werden. Die um 10 Uhr begonnene Einvernahme dauerte mit mehreren Unterbrechungen bis um 17.30 Uhr, bevor noch ein weiterer Zeuge eine kurze Aussage tätigte.

In strafprozessualen Stellungnahmen nutzten die Verteidiger nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit die Möglichkeit, die vorangegangene Befragung auch für den anwesenden Autor zu rekapitulieren, die sich als weit überraschender erwiesen hatte, als selbst die Verteidiger vermutet hätten. Darin habe die Zeugin nicht nur die Kenntnis von Begrüßungs-SMS, Hinweise auf AGBs oder Billwarnings bestritten, sondern zum Verlauf des SMS-Chats ausgesagt “Das war alles nur ein Spiel!”. Beide an sie gerichtete monatlichen Abrechnungen aus dem MintNet-Konsortium habe sie dank anwaltlicher Beratung nicht bezahlen müssen und somit keinen tatsächlichen Schaden erlitten.

Dr. Michael Gubitz erklärte, schon auf einer “abstrakten Ebene” sei die Frage unbeantwortet geblieben, ob die Zeugin “überhaupt etwas mit den Angeklagten zu tun gehabt” habe. Was ihre Aussage an sich ergeben habe, sei der Umstand gewesen, dass der SMS-Chat für sie “eine Art Spiel” gewesen sei, sie so etwas “im realen Leben nicht tun” würde und ihr Gesprächspartner “nicht jemand gewesen sei, mit dem sie eine feste Beziehung haben wollte!” Auf Nachfrage der Verteidiger, was an dem Chat für sie denn das Spiel, also ihr Motiv dafür gewesen sei, habe sie von “Spaßfaktor” oder “Amüsement” gesprochen, jedenfalls nicht ausschließen wollen, dass es so gewesen sei.
Schließlich habe sie vor Gericht gelogen, als sie dem Chat-Protokoll widersprechend erklärte, keine einzige Billwarning erhalten zu haben. Zwar sei noch immer fraglich, ob der protokollierte Chat-Dialog vollständig und authentisch sei. Wenn dies aber zutreffe, stehe ihre Lüge fest. Jedenfalls werde man “nichts Belastendes auf ihre Aussage bauen können!”

Gerald Goecke gab sich angesichts der Aussage der jungen Frau nachdenklich: “Die Vernehmung hat deutlich gemacht – was ich nicht zu hoffen gewagt habe – dass das Verfahren von dem Vorverständnis der Staatsanwaltschaft und der Kammer abhängig ist!” Dementsprechend würden Dinge gemäß dem eigenen Vorverständnis entsprechend interpretiert: Die Staatsanwaltschaft interpretiere es so, dass man den “Spiel-Faktor” ablehne und sich auf anderes fixiere, weil dieser Spielfaktor spätestens dem Tatbestandsmerkmal des Vermögensschadens entgegenstehe.
Die Zeugin habe in ihrer Aussage hinsichtlich des SMS-Chats von dem “Kick der Vorstellung” gesprochen. Dies belege, dass auch ihr die Irrealität der Situation bewußt gewesen sei: “Man will sich gar nicht ernsthaft vorstellen, mit wem man tatsächlich zu tun hat!” Daher sei es der Zeugin auch sichtlich peinlich gewesen, zuzugeben, 1,99 Euro/SMS ausgegeben zu haben. “Wir sind aber darauf angewiesen, unserem Mandanten auf anderem Wege zu helfen, wenn wir das Gericht nicht zwingen können, anderer Ansicht zu sein. So müssen wir die Zeugin hier in eine Falschaussage nötigen, wenn sie Dinge ausblendet, die ihr peinlich sind, wie die Frage der Kosten. Laut Protokoll habe sie ihren Gesprächspartner bereits nach der fünften SMS nach einer alternativen Kommunikationsmöglichkeit gefragt, “wo das SMS-Schicken kein kleines Vermögen kostet”. Nach einem Kostenhinweis vom 2. September 2008 habe sie diesem geschrieben “Müssen uns was anderes überlegen. Ich weiß nicht, wie ich die Rechnung vom letzten Mal bezahlen soll.” aber dennoch einen weiteren Monat für 400 Euro weitergemacht. Am 24. August 2008 bezeichnete sie eine Billwarning von 349,- Euro als Rechnung und “das mir ganz schlecht ist” deswegen und sie fast “aus dem Bett gefallen” sei. Über all diese SMS habe sie “dreist gelogen”, wenn sie vor der Kammer vorgebe, keine Ahnung über die Kosten gehabt zu haben. “Es ist bedauerlich, dass wir uns an ihrer Glaubwürdigkeit abarbeiten müssen, ohne uns weiter in der Sache streiten zu können! [...] Aber wir haben anders keine Chance, zu erklären, warum das nicht strafbar sein kann und müssen uns stattdessen an Formalien abarbeiten. [...] Es tut mir für die Zeugin leid wegen der Folgen einer Strafbarkeit ihrer Falschaussage.”

Dr. Volker Berthold hakte ein, er wundere sich, warum die Kammer der Zeugin bei dieser offensichtlichen Lüge nicht das Chat-Protokoll vorgehalten habe, laut dem es am 24. August 2008 ganz ausdrücklich um 22.00Uhr eine Billwarning von 350,24 Euro gegeben habe, auf die die Zeugin schließlich eine dreiviertel Stunde später an ihren Gesprächspartner schrieb: “Die Firma von dem SMS-Chat will 350 Euro von mir haben”. Damit sei erwiesen, dass sie die Kostenwarnung tatsächlich erhalten habe und die Unwahrhaftigkeit ihrer Aussage belegt. Damals habe sie den “Kitzel der virtuellen Welt zur Flucht aus dem Alltag” benutzt und zumindest wider bessere Ahnung weiter gechattet, heute sei ihr das peinlich, so dass sie die Flucht in die Unwahrheit als Maßnahme zum Selbstschutz ergreife.

Dr. Harald Riettiens erklärte, es sei klar geworden, dass die Zeugin nicht Opfer eines Betruges geworden sei und ihre Aussage im Ergebnis nur zu einem Freispruch für seinen Mandanten führen müsse.

Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin sah die Zeugin selbst im Anfangsverdacht eines Betruges. Sie habe spätestens nach der ersten Rechnung beschlossen, den Betrag nicht zu bezahlen, danach aber ungerührt weiter gechattet. Es stelle sich sehr wohl die Frage, ob sie dachte, sich der Zahlungspflicht von vornherein entziehen zu können und erst dann Anstrengungen unternommen habe, sich den drohenden Konsequenzen, z.B. eines Schufa-Eintrags, durch eine eigene Anzeige nicht stellen zu müssen.

Die Vertreterinnen der Staatsanwaltschaft erklärten dazu kurz, dies “naturgemäß anders als die Verteidiger” zu sehen.

   

Ehemaliger “MintNet”-Programmierer bestätigt, Zusage von Staatsanwältin erhalten zu haben

Als zweiter Zeuge war ein ehemaliger “MintNet”-Programmierer geladen, dessen polizeiliche Vernehmung am vorigen Verhandlungstag kurz Thema der Erörterungen der Verteidiger gewesen war. Rechtsanwalt Dr. Michael Gubitz hatte dabei erklärt, dieser habe sich bei seiner Vernehmung laut Aktenlage zunächst solange auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen, bis er sich mit einem Anwalt beraten könne. Daraufhin habe ihm ein Vernehmungsbeamter angeboten, mit einer der beiden Staatsanwältinnen zu sprechen. Nach sieben Minuten Telefonat – ausweislich des Vernehmungsprotokolls - habe der Zeuge dann eine Aussage gemacht. Der Inhalt des Telefonats sei nicht vermerkt worden, so die anwaltliche Rüge, was den Verdacht nähre, dass die Staatsanwaltschaft damit möglicherweise unzulässige Absprachen mit ins Auge gefassten Kronzeugen zu verschleiern suchte. Der Grat zwischen unzulässiger Zusage eines nicht gesetzmäßigen Vorteils und dem bloßen Hinweis auf die Möglichkeit einer strafmildernden Berücksichtigung bei kooperativen Verhalten ist dabei aber durchaus schmal.

Vier Stunden wartete der auf den Mittag geladene Zeuge vergeblich, bis er schließlich um 17.30 Uhr aufgerufen wurde. Zu den Umständen seiner polizeilichen Vernehmung befragt, erklärte der 24-jährige D, er sei im Januar 2009 telefonisch auf die Dienststelle bestellt worden, nachdem man ihn zu Hause nicht angetroffen hatte. Es sei sehr dringend und wäre für ihn selbst wichtig. Dort eingetroffen, sei er von zwei Beamten belehrt und mit dem Vorwurf konfrontiert worden, Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug zu sein. “Ich wußte nicht, was mir der Beschuldigten-Status sagen soll”, erklärte der Zeuge seine Überraschung. Auf die Frage, ob er persönlich für die Firma etwas programmiert habe, sei er unsicher geworden und habe sich nicht weiter äußern wollen, ohne zuvor einen Anwalt konsultiert zu haben. Daraufhin habe man ihm angeboten, mit einer Staatsanwältin zu sprechen. Die Vernehmungsbeamtin habe die Nummer gewählt und ihm ihr Handy gegeben. Er habe von der Staatsanwältin wissen wollen, was mit ihm passieren könne. Die haben ihm geantwortet, dass er als Beschuldigter eine Freiheitsstrafe zu erwarten habe, er aber mit einer Geldstrafe rechnen könne, wenn er sich kooperativ verhalte. D erklärte, er habe ihr gesagt, dass er “das nicht so ganz fair finden würde”, im Verhältnis zu den anderen Beschuldigten, sei dann aber kooperativ gewesen, als man ihn vor die Wahl gestellt habe, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Auf Nachfrage des Verteidigers Uwe Bartscher, ob er das so verstanden habe oder dies wenigstens sinngemäß so gesagt worden sei, erklärte der Zeuge überzeugt: “Das ist sinngemäß so gesagt worden!”

Der Prozess wird fortgesetzt.

[Eine "Kiel211Spezial"-Übersicht mit der kontinuierlichen Dokumentation von Verfahrensanträgen seitens der Rechtsanwälte Dr. Michael Gubitz und Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin findet sich unter http://Kiel211.de/SMSChat ]

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Verfasser: BreakingNews
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