Verteidiger: Geständnis des Angeklagten nicht tragfähig
Kiel211: Mord nahe Fockbek vor 20 Jahren – Auftakt im Prozess ohne Leiche
Wednesday, 18.November 2009 um 19:56 Uhr | Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung
Zwanzig Jahre nach dem mutmaßlichen Mord an einer behinderten jungen Frau in Fockbek hat am Mittwoch vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Kiel der Prozess gegen einen 46-jährigen Mann begonnen, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, im Alter von 26 Jahren seine damalige, mit ihm in einer Rendsburger Behinderten-Werkstatt zusammenarbeitende Freundin heimtückisch getötet zu haben, während er mit ihr den Geschlechtsverkehr vollzog. Die Anklage stützt sich dabei auch auf ein angebliches Geständnis aus dem Jahr 2006, dass der Angeklagte gegenüber der Polizei abgelegt haben soll. Der Verteidiger kündigte heute jedoch an, dass der Angeklagte dieses Geständnis widerrufen werde und erhob in einer Erklärung diesbezüglich schwere Vorwürfe gegen die Ermittlungsbehörden. Die Beweisaufnahme wird sich jedenfalls nicht auf den Leichnam der jungen Frau stützen können, da ihre mutmaßlich durch den Angeklagten in einem weitflächigen Moorgebiet vergrabenen sterblichen Überreste nicht mehr aufgefunden werden konnten. Eine als möglicher Fundort in Frage kommende, ehemalige Kiesgrube ist mittlerweile geflutet.
Staatsanwalt trägt Anklage vor
In seiner knapp vorgetragenen Anklageschrift warf Staatsanwalt Matthias Daxenberger dem Angeklagten S vor, die 25-jährige M zwischen dem 6.Juli und 10.Juli 1989 heimtückisch getötet zu haben. Beide hätten sich bei ihrer Tätigkeit in der Werkstatt einer Rendsburger Behinderten-Einrichtung der Diakonie kennengelernt und eine Beziehung begonnen, in der sich der Angeklagte aber mit zunehmender Zeit von der geistig und körperlich behinderten jungen Frau “bedrängt und genervt” gefühlt habe, weil er ihre Vorstellungen von einer gemeinsamen Zukunft nicht teilte.
Als das spätere Opfer dem Angeklagten während eines Ausfluges vorschlug, dessen Vater in ein Heim zu geben, damit sie und ihr Sohn, der sich zu der Zeit in einer Pflegeeinrichtung in Süddeutschland befand, zu dem Angeklagten ziehen könnten, habe der Angeklagte schließlich den Entschluss gefasst, M zu töten. Während der Ausübung des Geschlechtsverkehrs auf einer Wiese bei Fockbek habe der Angeklagte diesen Entschluss in die Tat umgesetzt, dem völlig arglosen und ihm körperlich weit unterlegenden Opfer ein Halstuch um den Hals gelegt und sie damit bis zum Todeseintritt gewürgt. Anschließend habe er ihren Leichnam vergraben.
Verteidiger kündigt Widerruf des Geständnisses an, erhebt Vorwürfe gegen die Ermittler
Mit seiner Erwiderung auf die Anklageverlesung erhob der Verteidiger Peer-Olaf Buck schwere Vorwürfe gegen die ermittelnde Kriminalpolizei, zog das vermeintliche Geständnis seines Mandanten stark in Zweifel und kündigte den Widerruf desselben an. Ein solches Geständnis sei ein Umstand, “der wohl keine stärkere vorverurteilende Wirkung” hätte haben können. Der Angeklagte sei “ins Licht der Öffentlichkeit gezerrt” worden und habe dadurch erhebliche Belastungen erfahren. Es stelle sich schon die Frage, warum jemand in Ansehung einer lebenslangen Freiheitsstrafe so etwas nach 17 Jahren freiwillig “antun” sollte. Das von der Staatsanwaltschaft zur Grundlage der Anklage gemachte Geständnis sei vielmehr das “Produkt einer fehlerhaften Polizeiarbeit”. Trotz Observation und Telefonüberwachung habe man seinen Mandanten nicht überführen können, der erst nach fragwürdigen Zeugenaussagen in das Licht der Ermittlungen geraten sei, die ihn als merkwürdigen “Waldschrat” beschrieben, der in den Mooren herumgeistere.
Schließlich, so der Rechtsanwalt, habe die Polizei einen verdeckter Ermittler ein- und auf seinen Mandanten angesetzt, der schnell die Freundschaft des ebenfalls behinderten Mannes gewann. Über Monate habe der Beamte versucht, belastende Äußerungen aus ihm herauszulocken, aber lediglich “interpretationsfähige Andeutungen” des Verdächtigen erhalten, der seinem vermeintlichen Freund habe imponieren wollen. Der Ermittler habe das Gespräch immer wieder auf Möglichkeiten der Leichenbeseitigung gelenkt, von dem Angeklagten aber nicht mehr als den Vorschlag geerntet, einen Menschen “in Cola” aufzulösen, vorzugsweise mit entsprechenden Getränken hiesiger Lebensmitteldiscounter. Daraufhin habe der verdeckt ermittelnde Beamte “die Schlagzahl erhöht”, doch der Verdächtige habe stets geantwortet, die Frau nicht getötet zu haben. Selbst eine vorgetäuschte Festnahme des verdeckten Ermittlers durch Kripobeamte sei ohne Effekt geblieben.
Weil er gegenüber einer Zeugin die Tat eingeräumt haben sollte, sei S dann von der Polizei zu einer Beschuldigtenvernehmung abgeholt worden, bei der dieser offensichtlich betrunken gewesen sei. Um dessen Erinnerungslücken zu füllen, seien ihm dort “Erklärungsmöglichkeiten” für die Tat geboten worden, aus denen sein Mandant schließlich eine ausgewählt habe, ohne den Tathergang seinerseits aus der Erinnerung geschildert zu haben. Ein solches “Geständnis ist nicht tragfähig” und werde in einer Erklärung des Angeklagten zur Sache am kommenden Verhandlungstag widerrufen. Dieser habe den “massiven subjektiven Überzeugungen und der Erwartungshaltung” der Polizeibeamten “nicht standhalten” können. Unverständlich sei es ebenso, dass zu diesem Zeitpunkt kein Anwalt für den Beschuldigten beigezogen worden sei.
Ausdrücklich wandte sich der Rechtsanwalt an die zu Beginn der Verhandlung neu vereidigten Schöffen, als er in Bezugnahme auf eine eigene aussagepsychologische Fortbildung auf die Problematik des Zustandekommens von Aussagen unter Berücksichtigung besonderer Beeinflußbarkeiten der Aussageperson zu sprechen kam und schlussfolgerte, das sich sein Mandant der massiven Erwartungen der Ermittler ergeben habe, ohne bei seiner Aussage tatsächlich eigenes Erleben zu schildern. Der Kieler Rechtspsychologe und Spezialist für Aussagepsychologie Prof. Dr. Günter Köhnken werde ein Gutachten zur Glaubwürdigkeit der Aussagen des Angeklagten vorlegen.
Angesichts des vom Verteidiger “vorweggenommenen Schlußplädoyers” sah sich der Vorsitzende Richter der 8.Strafkammer, Jörg Brommann genötigt, dessen Behauptungen vor allem mit Blick auf die zahlreich anwesenden Pressevertreter entsprechend einzuordnen: Die von diesem geschilderten Umstände seien erst in der beginnenden Beweisaufnahme festzustellen und im weiteren Verlauf zu “verifizieren oder falsifizieren”.
In den kommenden Verhandlungstagen werden mehrere Zeugen gehört. Neben dem Gutachter Prof. Dr. Köhnken ist Dr. Michael Jehs als psychiatrischer Sachverständiger zur Schuldfähigkeitsbegutachtung herangezogen worden. Der Prozess wird am 27. November 2009 fortgesetzt.



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