"Prozess ohne Leiche" um Mord nahe Fockbek
Kiel211: Geständnis über Mord durch “Wolfs-Ich” eine Räuberpistole?
Wednesday, 02.December 2009 um 23:00 Uhr | Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung
Am dritten Verhandlungstag im “Prozess ohne Leiche” um den mutmaßlich heimtückischen Mord an der 26-jährigen, behinderten Martina M. nahe Fockbek (Kreis Rendsburg-Eckernförde) im Jahr 1989, hat insbesondere die umfangreiche Aussage eines ermittelnden Kriminalbeamten der Kieler Mordkommission den Angeklagten weiter schwer belastet. Gleichzeitig unterstrich die Aussage aber die zentrale Frage des Verfahrens, ob der 46-jährige, psychisch-erkrankte Mann bei seinen geständigen Aussagen vor den Beamten und bereits als Zeugen gehörten Betreuern und Mitarbeitern von Behinderteneinrichtungen tatsächlich glaubhafte Angaben machte oder möglicherweise Dinge erzählte, die nicht der Wahrheit entsprachen, um dem Geltungsbedürfnis eines zutiefst einsamen Geistes Aufmerksamkeit zu verschaffen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem körperlich und geistig behinderten Mann vor, im Alter von 26 Jahren seine damalige, mit ihm in einer Rendsburger Behinderten-Werkstatt zusammenarbeitende Freundin Martina M. heimtückisch getötet zu haben, während er mit ihr den Geschlechtsverkehr vollzog. Er habe sich mit zunehmender Zeit von der jungen Frau “bedrängt und genervt” gefühlt, weil er ihre Vorstellungen von einer gemeinsamen Zukunft nicht teilte und die völlig arglose und ihm körperlich weit unterlegene Frau mit einem Halstuch erwürgt, nachdem sie von ihm verlangt hatte, dessen Vater in ein Heim zu geben, um mit ihrem Sohn zu dem Angeklagten ziehen zu können. Dieser hatte 2006 gegenüber der Polizei und später auch gegenüber seinem Umfeld behauptet, sein zweites, böses Ich namens “Wolf” habe die Tat begangen, die Überreste der Frau vergraben, später wieder ausgegraben und in einem Kieswerk unwiederbringlich entsorgt. Zu Beginn der Hauptverhandlung hatte der Angeklagte ein formales Geständnis jedoch widerrufen. Da weder sterbliche Überreste aufgefunden wurden, noch andere sächliche Indizien für einen Mord vorliegen, kommt der Glaubhaftigkeit seiner Angaben gegenüber Dritten somit maßgebliche Bedeutung zu.
Neben dem Kriminalbeamten und weiteren Zeuginnen aus der Rendsburger Behinderteneinrichtung und der Wohngruppe der jungen Frau, sagten auch der Bruder des Angeklagten und dessen damalige Lebensgefährtin aus. Letztere hatte mit ihren Angaben gegenüber der Polizei den Hinweis gegeben, der die Kriminalpolizei erneut ermitteln und den Angeklagten als Verdächtigen ins Visier nehmen ließ.
Aussage von weiterer Erzieherin und weiterer Sozialarbeiterin der Behinderten-Werkstatt
Eine 50-jährige Erzieherin, die Martina M. bis zum Tag ihres Verschwindens in der Büdelsdorfer Wohngruppe mit betreute, erklärte, dass die junge Frau an dem Wochenende ihr in Süddeutschland in einer Pflegefamilie lebendes Kind besuchen wollte. Diese Reise habe sie aber offenbar nicht mehr angetreten, da Bekleidung, Ausweis und Portemonnaie noch in ihrem Zimmer gewesen seien und sie in Süddeutschland nie ankam, wie ein Telefonat mit den Pflegeeltern ihres Sohnes ergab. Die hatten die junge Frau am Bahnhof abholen wollen, doch das Kind wartete vergeblich auf seine Mutter.
Eine Sozialarbeiterin, die Martina M. und den Angeklagten durch ihre Beschäftigung in der Rendsburger Behinderten-Werkstatt kannte, erklärte beide hätten bis zu dem Verschwinden der jungen Frau ein Verhältnis unterhalten, und seien in der Werkstatt oft händchenhaltend und küssend angetroffen worden. Dennoch sei die Beziehung alles andere als problemlos verlaufen. “Beide haben sich genervt”, die “große Liebe” sei es nicht gewesen. Sie seien sich gegenseitig hinterher gelaufen, Martina M. habe am Wochenende sogar unangemeldet vor seiner Tür gestanden. S habe sich dadurch auch bedrängt gefühlt. Ob sich die junge Frau parallel noch mit anderen Männern verabredete, wußte die 50-jährige aber nicht mehr zu erinnern. Auch widersprach sie dem Vorhalt, gegenüber der Polizei ausgesagt zu haben, dass der Angeklagte einmal geäußert habe, dass er die junge Frau “umbringe”, “wenn sie mich weiter nervt”. “Das soll ich gesagt haben? Daran kann ich mich überhaupt nicht mehr erinnern!” wies die Frau das Zitat zurück.
Ambivalente Aussage von damaliger Lebensgefährtin des Bruders des Angeklagten
Als weitere Zeugin nahm schließlich die 40-jährige H im Saal Platz. Sie war seit 1987 und zum Zeitpunkt des Verschwindens von Martina M. die Lebensgefährtin des Bruders des Angeklagten. Während das Paar im Erdgeschoß lebte, habe S Räumlichkeiten im ersten Stock des elterlichen Hauses in Fockbek bewohnt. Ihr Verhältnis zum Angeklagten beschrieb die Zeugin zwiespältig: Habe sie sich bei den wenigen Gelegenheiten zu denen man sich im Haus begegnete zunächst noch normal mit dem Angeklagten unterhalten können, entwickelte sich bei ihr spätestens nach dem Verschwinden von Martina M., die sie als dessen Freundin kannte, Angst und Ablehnung ihm gegenüber.
Zu der Beziehung des Angeklagten zu Martina M. konnte die Zeugin nicht viel sagen. Er habe sie seinem Bruder und ihr vorgestellt, weiteren Kontakt habe es mit der jungen, behinderten Frau aber nicht gegeben. Gelegentlich habe man gehört, wie die beiden laut lachend das Haus betraten und sich in den ersten Stock begaben. Ob S zum Zeitpunkt des Verschwindens noch mit Martina M. zusammengewesen sei, konnte die Zeugin aber nicht beantworten.
Eines Tages sei S mit zwei Rädern nach Hause gekommen – “aber ohne Martina”. Noch vor dem Haus habe sie ihn daraufhin gefragt, wo diese sei. Der Angeklagte habe ihr dann gesagt: “Die hab ich lang gemacht! Wenn du nicht die Schnauze hälst, mach ich dich auch lang!” Diese Aussage habe ihr “sehr viel Angst gemacht!” beschrieb die Zeugin und rang dabei mehrmals um Fassung. Das zweite Fahrrad habe dann zunächst im Hof des Hauses und in einem angrenzenden Schuppen gestanden, erklärte sie weiter. Auf Vorhalt bestätigte sie daraufhin ihre Aussage bei der Polizei, S habe später dazu erklärt, er wolle den Sattel des Rads erneuern. Dies habe er aber nie gemacht und es in der Folge bei dem Nachbarn “Opa B.”, einem Schrotthändler, über den Zaun gehoben, als im Schuppen Platz für ihr eigenes Fahrrad geschaffen werden sollte. Reaktionsslos, aber mit puterrotem Gesicht, nahm der Angeklagte diese Ausführungen entgegen.
Widersprüchlich geriet die Aussage der Zeugin hinsichtlich eines besonderen Umstands, der sich mit anderen Zeugenaussagen nicht vereinbaren läßt. Auf Nachfrage erklärte sie, nach dem Verschwinden der Martina M. einen roten Rucksack im Zimmer des Angeklagten gesehen zu haben, das sie betrat, als dieser nicht da gewesen sei. Den roten Rucksack habe sie zuvor bei Martina M. gesehen und wegen eines schwarzen Bändchens mit “Klunkern” daran wiedererkannt. Ihr wurde dann ihre Aussage bei der Polizei vorgehalten, bei der sie noch gesagt habe, dass sie diesen Rucksack sah, als S daneben auf seinem Bett gelegen habe. Auf die Frage, was er damit mache, habe dieser nach ihren Worten erklärt: “Geht dich nichts an!” Ein anderer Zeuge hatte am zweiten Verhandlungstag bekundet, den roten Rucksack der Martina M. am Tag ihres Verschwindens in ihrem Zimmer gesehen zu haben.
Die Zeugin beklagte, das die Polizei sie nach dem Verschwinden der jungen Frau zunächst nicht ernst genommen habe, als sie sich dorthin wandte. Man habe ihr sogar mit einer Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung gedroht. “Keiner glaubte mir, ich stand da wie doof. Da habe ich meine Klappe gehalten!” Erst mit der Wiederaufnahme der Ermittlungen im Jahr 2006 habe die Kripo Kiel ihr zugehört. Zusammen mit den Beamten sei sie auch in Fockbek gewesen. Am ehemaligen Haus des Angeklagten sei dann “alles wieder hoch gekommen” – auch eine Drohung, die der Angeklagte gegen sie ausgestossen haben soll, als sie einen Streit mit dessen Bruder austrug: “Wenn du nicht spurst, kommst du auf die Koppel – wie Christina” soll S dabei gesagt und mit Christina Martina gemeint haben. S sei zunehmend aggressiver und abweisender geworden, habe sich oft mit seinem Bruder gestritten. “Ich habe vor ihm Angst gehabt!” erklärte die Zeugin mehr als einmal.
Verteidiger Peer Olaf Buck machte mit wenig Umschweife klar, dass er die Zeugin für wenig glaubwürdig hielt und zog ihre Aussagen in Zweifel, weil Sie bei einer Vernehmung im Dezember 1989 noch ausgesagt habe, sie könne sich “nicht vorstellen, dass er etwas mit dem Verschwinden zu tun haben könnte.”
Schießlich vermochte die Zeugin auch gegenüber den Sachverständigen Prof. Dr. Köhnken und Dr. Jehs keine weiteren konkreten Bedrohungen nennen, die ihre subjektiven Wahrnehmungen von Angst vor dem Mann mit dem “bösen Gesichtsausdruck” und “Augen wie von einem Tier” hätten untermauern können.
Bruder zeichnet anderes Bild vom Angeklagten
Der vier jahre jüngere Bruder des Angeklagten zeichnete in seiner Aussage ein anderes Bild von dem 46-jährigen. Er sei ein “ruhiger”, “gutmütiger” Mensch, bei dem es dauere, “bis man ihn auf 180 hat”. Unter Alkohol sei er eher immer ruhiger geworden und habe sich dann in sein Zimmer zurückgezogen. Dessen Alkoholkonsum sei durchaus exzessiv, ein Kasten Bier am Tag durchaus “drin” gewesen, nahezu täglich habe S 5 bis 10 halbe Liter Bier zu sich genommen.
Zum Lebenslauf befragt, erklärte der Zeuge, beide hätten noch einen sehr viel älteren Halbbruder, zu dem man aber früh keinen Kontakt mehr gehabt habe. S habe die Grund- und Hauptschule Fockbek besucht, und danach ein Berufseinführungsjahr in Neumünster absolviert, in dessen Verlauf er seinen Hauptschulabschluß nachgeholt habe. Dann habe er zunächst in der Forstwirtschaft gearbeitet, bevor er arbeitslos geworden sei. Bis 1997 habe man zusammen im elterlichen Haus in Fockbek gewohnt, bis man dieses verkaufte. Der Betreuer seines Bruders habe diesem dann eine Eigentumswohnung besorgt, in dass dieser im Februar eingezogen sei. Danach brach auch der Kontakt zwischen den beiden Brüdern allmählich ab.
Gegenüber Rechtsanwalt Buck relativierte der Zeuge eine angeblich auf Martina M. bezogene Aussage seines Bruders “Die habe ich weggemacht!” Dies habe lediglich so etwas bedeutet, wie dass er sie “in den Wind geschossen”, also verlassen habe. Sein Bruder habe oft eine etwas übertriebene Wortwahl benutzt, erklärte der Zeuge. Dies sei insbesondere dann geschehen, wenn dieser bei Feiern mit Freunden dabei gewesen sei. Weil er immer versuchte, dazu zu gehören, habe er dann auch oftmals aufschneiderisch Geschichten erzählt, um sich interessant zu machen. Das diese Geschichten so stimmten, habe der Bruder dabei selbst meist nicht geglaubt. Ähnlich habe es sich bei Erzählungen von eigenen Kindern verhalten. Ein Passfoto eines Kindes, dass S in seinem Portemonnaie getragen habe, habe ihn verwundert. Von der psychischen Erkrankung seines Bruders, die der Zeuge aber nicht näher zu qualifizieren wußte, habe er lange Zeit gar nicht gewußt. Ein möglicher gewisser “Dachschaden” seines Bruders sei für ihn Normalität gewesen, schließlich habe er diesen nie anders gekannt.
Der Sachverständige Prof. Dr. Köhnken schloss mit seinen Nachfragen daran an. Der Zeuge beschrieb, dass man den Angeklagten eben wegen dieses “Dachschadens” oftmals “nicht für voll genommen” habe, wenn er auf der Suche nach Aufmerksamkeit “Geschichten erzählte” und Begebenheiten künstlich aufbauschte, die nur allzu unglaubwürdig schienen.
S habe sich auch “die Freunde gekauft”. Es seien aber “die falschen Freunde” gewesen, die seine Gutmütigkeit ausnutzen, Zigaretten und Bier von ihm nahmen und zum Dank betrunken sein Zimmer verwüsteten, während er beim ersten Anzeichen von Ärger stets verschwand, weil er jedem Streit aus dem Weg gegangen sei. Aus Angst, dass sich die Gewalt gegen ihn richten könnte, sei er aus seinem eigenen Haus abgehauen, anstatt die Randalierer aus dem selbigen zu werfen. Die seien danach immer reumütig angekommen und er habe ihnen verziehen.
Auf Nachfrage des Sachverständigen Dr.Jehs hinsichtlich des Lebenslaufs des Angeklagten und dessen Verhältnis zum Vater, erklärte der Bruder, der Vater sei nach dem frühen Tod der Mutter alleinerziehend gewesen, aber an dem Verlust zerbrochen und schnell dem Alkohol verfallen. Seine Söhne habe er dann “laufen lassen”. S habe dennoch immer versucht, beim Vater gut dazustehen, und habe ihn bis zu dessen Tod auch mit Alkohol versorgt. Wenn S gefragt worden sei, habe er das auch gemacht.
Kriminalbeamter sagt umfassend zu den geständigen Einlassungen des Angeklagten aus
Schließlich nahm der Kriminalbeamte P von der Bezirkskriminalinspektion Kiel auf dem Zeugenstuhl Platz. Er war im Sommer 2006 zusammen mit Kollegen mit den neuerlichen Ermittlungen im Fall Martina M. betraut gewesen und nach Hinweisen der Zeugin H auf den heutigen Angeklagten gestossen. An dessen zwei Vernehmungen, in denen dieser weitreichende geständige Angaben gemacht hatte, sei er maßgeblich beteiligt gewesen.
Am 19.Juli 2006 hatten die Ermittlungen zu einer Durchsuchungsmaßnahme in der Wohnung des Angeklagten geführt, zu der dessen gesetzlicher Betreuer zuvor sein Einverständnis gegeben hatte. Vor Ort habe man sich als Kriminalbeamte zu erkennen gegeben und S den gegen ihn erhobenen Tatvorwurf erläutert und ihm erklärt, das er zur Vernehmung nach Kiel gebracht werde, während die Durchsuchung stattfinde. S habe sich bereit erklärt, bei der Aufklärung behilflich zu sein, bat aber darum, dass sein gesetzlicher Betreuer bei der Durchsuchung anwesend bleiben solle. Dann sei auch der psycho-soziale Betreuer W. erschienen, der von den Beamten über die Vorwürfe informiert, dem S erklärte habe, dass dieser nicht zur Befragung mitkommen müsse. Dieser habe sich dennoch in seinem Entschluß nicht umstimmen lassen, bei der Aufklärung Hilfe zu leisten.
Vom Alkoholgeruch des S aufmerksam geworden, habe man auf der Dienststelle in Kiel zunächst eine Atemalkoholkontrolle durchgeführt, die einen Wert von 1,7 Promille ergab. Dieser Umstand und die Tatsache, dass man von der psychischen Erkrankung und der Medikamenteneinnahme, sowie der festgestellten Schuldunfähigkeit in einem früheren Strafverfahren des Mannes wußte, hätten schließlich dazu geführt, dass man von einer protokollierten Vernehmung “abgesehen” habe. Stattdessen habe man sich mit dem Mann unterhalten, während man eine bestellte Pizza aß und Kaffee trank. Dabei habe sich das Gespräch zunächst um dessen Privatleben gedreht, in dessen Verlauf S von mehreren Freundinnen sprach und angab mit zweien Kinder zu haben – einen Sohn und eine Tochter, zu denen er aber keinen Kontakt habe. Ein Kind sei noch vor dem Verschwinden der Martina M., das andere danach gezeugt worden. Eine dritte Freundin sei mit Zwillingen schwanger gewesen, als sie bei einem Autounfall ums Leben gekommen sei. Nachprüfbar, so der Kriminalbeamte, seien diese Angaben aber nicht gewesen.
Schließlich sei das Gespräch auf das Verschwinden und den mutmaßlichen Tod von Martina M. gekommen. S habe dabei zunächst erklärt, mit der Tat “überhaupt nichts zu tun” zu haben. Er habe Martina M. 1985/1986 kennengelernt und es habe ihn sofort “eiskalt erwischt”. Er habe sich in sie verliebt und kurz darauf eine Beziehung mit ihr aufgenommen, die aber nur ein halbes Jahr hielt. Es habe Streit gegeben, weil die junge Frau ihren Sohn aus seiner Pflegefamilie in Süddeutschland hochholen und zum Angeklagten in dessen Elternhaus habe ziehen wollen. Dazu sollte dessen Vater in ein Pflegeheim gegeben werden. Dies sei für S nicht akzeptabel gewesen, so dass die Beziehung zerbrach. Doch auch nach dessen Ende habe es nach dem Worten des Angeklagten noch gelegentliche sexuelle Kontakte zwischen den beiden gegeben. Martina M. habe ihn aber mehrfach enttäuscht. S schilderte, dass er sich nach einem Unfall, bei dem er von einem Pferd überrannt worden sei, stationär in einer Schleswiger Klinik gelegen habe. Martina M. hätte ihn dort nie besucht und stattdessen ein Verhältnis mit einem anderen Mann angefangen und ihn somit “im Stich gelassen”. Dies habe er als “Verrat” angesehen. Auch dieser angebliche Krankenhausaufenthalt sei für die Beamen nicht anhand von Krankenunterlagen nachvollziehbar gewesen. Auch auf Vorhalt der Aussage der ehemaligen Lebensgefährtin seines Bruders, S habe Martina M. nach eigenen Worten “weggemacht”, stritt der Angeklagte jede Schuld ab und bekräftigte, sie nicht getötet zu haben.
Der Kriminalbeamte schilderte, dass man das Gespräch schließlich auf den Sohn der jungen Frau gelenkt habe, den diese am Wochenende des 7.Juli 1989 habe besuchen fahren wollen. Man habe den S gebeten, sich einmal vorzustellen, wie sich der kleine Junge wohl gefühlt habe, als die Mutter, die er am Bahnhof habe abholen wollen, mit dem ersten Zug nicht erschienen sei und er auch einen zweiten, späteren Zug vergeblich habe abwarten müssen. Dies habe S sichtlich beschäftlich, es schien, als habe er kurzzeitig mit dem Jungen mitfühlen können, beschrieb Zeuge P seinen Eindruck.
Aus dieser Situation heraus habe der Angeklagte dann begonnen, sich den Beamten zu öffen. “Der andere”, “sein böses Ich” sei es gewesen, habe er schließlich eingeräumt. Bei Wut, Hass, Stress und sexuellem Verlangen mutiere er zu “Wolf”: Dann setze erheblicher Haarwuchs ein, er ziehe sich seine Kleidung aus und laufe nur noch auf allen Vieren. Um seinen sexuellen Hunger zu stillen, verginge sich “Wolf” dann zumeist an Schafen. Er selbst habe nach eigenem Bekunden immer wieder versucht, “Wolf” zu bekämpfen, bei Martina M. sei dieser “zuletzt tätig geworden”.
An das Tatgeschehen habe S sich zunächst nicht erinnern können, aber in den Versuch eingewilligt, durch eine Fahrt nach Fockbek mögliche Erinnerungen hervorzuholen. In der Nähe Fockbeks habe man dann zunächst in einem Waldstück angehalten, wo S mehrere Plätze kannte, an denen man Geschlechtsverkehr ausüben habe können. Ganz plötzlich habe er dann das Gespräch mit den Beamten unterbrochen und erklärt, dass “Wolf ihm gerade gesagt habe”, das man zu einem dunklen Mischwald, dem sog.”Todeswald” an der B202 kurz vor der Ortschaft Hohn fahren solle. Dort angekommen habe S gestanden, dass “es” an jenem Ort “passiert sei”. Auf die Frage, was passiert sei, habe S gesagt, dass Martina M. an jenem Ort erdrosselt worden sei. “Wolf” habe ihr beim Geschlechtsverkehr von hinten ein mit Münzen präpariertes Halstuch übergeworfen und es dann zugezogen, bis die junge Frau starb. Ihre Leiche habe er dann im Wald vergraben, die Kleidung verbrannt. Sieben Jahre später habe er die Überreste ausgegraben, die Knochen auf einem Baumstumpf “zertrümmert” und in einem nahegelegenen Kieswerk entsorgt. Der Tatort sei nicht der Ort des Vergrabens gewesen, diesen kenne S aber nicht, denn “Wolf” würde ihm auch nicht alles erzählen. Am späten Nachmittag oder frühen Abend habe man das Gespräch dann zunächst beendet, und S zurück in seine Wohnung gebracht, nachdem man sich für den nächsten Tag erneut zu einem Gespräch verabredet habe.
Auf Nachfragen der Sachverständigen Prof. Dr. Köhnken und Dr. Jehs schilderte der Beamte anschließend seinen Eindruck von S. Dieser sei den Polizisten von Beginn an “höflich, freundlich und respektvoll” entgegengetreten und habe sich “freiwillig total kooperativ” verhalten. Das Gespräch mit ihm sei in freundlicher Atmosphäre verlaufen, er habe alle Fragen beantwortet und keinerlei Aggresivität oder andere Verhaltensauffäligkeiten an den Tag gelegt. Die erhebliche Alkoholisierung habe sich nicht in Ausfallerscheinungen geäußert, S selbst habe einen überraschten Eindruck ob der hohen Promillezahl gemacht.
Den Jungen der Martina M. ins Spiel zu bringen sei der entscheidende Wendepukt in dem Gespräch gewesen. Sich diesen vorzustellen, habe etwas in dem Verdächtigen ausgelöst: “Da ging etwas in ihm vor”, beschrieb P. S habe dazu erklärt, seine Mutter sei in seiner frühen Kindheit gestorben, Freunde habe er nie gehabt, der Vater habe arbeiten müssen. Er habe sich “allein gelassen” gefühlt und schien sich daher mit dem kleinen Kind zu identifizieren. Für einen kurzen Moment habe er sich in sich zurückgezogen und offenbar Mitleid mit diesem bekommen, erinnerte sich der Beamte. Das habe dazu geführt, “dass er sich öffnete” und erstmals “von seinen Gefühlen preisgab”, nachdem er zuvor stets sachlich geblieben sei. Danach habe er schließlich angefangen, von seinem “anderen Ich” zu erzählen. Dieses habe sich offenbar nach dem Tod der Mutter herausgebildet.
Auf weitere Nachfrage des Verteidigers Buck, wie S in dem Moment reagierte, nachdem man ihm gesagt habe “Stellen sie sich mal vor, wie das für den Jungen war!” erwiderte der Vernehmungsbeamte: “Daran hatte er zu kauen! [...] Ja, das war der Schlüssel!” Der Junge habe ihm sichtlich leid getan, “Martina nicht so”.
Am folgenden Tag, dem 20.Juli 2006 seien die Kriminalbeamten abredegemäß erneut zur Wohnung des Angeklagten gefahren. Auf ihr Klingeln habe er noch verschlafen aufgemacht, sei aber genauso gelöst gewesen, wie man ihn am Vorabend abgesetzt hatte. Auf die Frage, wie er denn geschlafen habe, habe er: “Wunderbar!” geantwortet.
Man sei dann zurück in den “Todeswald” bei Hohn gefahren, um den Ort des Vergrabens zu suchen, den man aber nicht sofort fand. S erklärte, “Wolf” würde nicht immer mit ihm sprechen. An einer großen Buche am Waldrand habe S dann den “Lieblingsplatz” von “Wolf” erkannt. Dort, zwischen der Buche und einem Knick habe der sie vergraben, sagte S. Nach drei Jahren habe er die sterblichen Überreste ausgegraben, um sie in einem nahegelegenen Kieswerk endgültig zu beseitigen. Im Rahmen weiterer Ermittlungsmaßnahmen habe die Polizei den Bereich später untersucht und dazu den Boden “durchsiebt”, aber keinerlei Spuren sicherstellen können.
Nachdem man sich dort mit S ergebnislos umgeschaut habe, hätten sich sein Kollege und er schließlich dazu entschlossen, den Mann zu belehren und noch im Dienstfahrzeug in einem Waldstück nunmehr offiziell als Beschuldigten zu vernehmen. Dort habe er im wesentlichen seine Angaben aus den vorigen Gesprächen bestätigt. Aus der “Liebe auf den ersten Blick” sei nach einem halben Jahr Stress und ein Kampf “Kopf gegen Kopf” geworden, der sich aus den Plänen der jungen Frau ergab, mit ihrem Sohn bei S einziehen und ein weiteres Kind mit ihm zu wollen. Der Bruder sollte ausbezahlt, der Vater in ein Heim gegeben werden. Doch “seinen Vater herzugeben wäre Verrat” gewesen. Verrat habe er auch in den fehlenden Besuchen gesehen, als er zwei Wochen lang nach dem Pferde-Unfall im Krankenhaus lag und sie ihn nicht besuchen gekommen sei, sondern eine Affäre mit einem anderen Mann gehabt habe. Darüber sei er “sehr wütend gewesen”. Auch nach diesem Streit habe man aber in der Folge weiterhin sexuelle Kontakte gehabt und sich dazu auch am Tag ihres Verschwindens im Wald getroffen. Erneut habe sie ihn wütend gemacht. Dann habe “Wolf” verlangt, sie zu töten und während des Geschlechtsverkehrs von hinten ein Tuch um ihren Hals gelegt und zugezogen, ihr danach “mit bloßen Händen” auch noch das Genick gebrochen. Das bronze-farbene Fahrrad der jungen Frau habe er nach der Tat in einer Nacht bei einem benachbarten Schrotthändler über den Zaun gehoben.



