Wurde Martina M. tatsächlich nahe Fockbek ermordet?
Kiel211: Gutachter im “Mordprozess ohne Leiche” schildert Einlassung des Angeklagten
Friday, 18.December 2009 um 19:00 Uhr | Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung
Am Freitag ist der “Prozess ohne Leiche” um den mutmaßlich heimtückischen Mord an einer behinderten jungen Frau fortgesetzt worden, die vor mehr als 20 Jahren spurlos verschwand und von dem Angeklagten in einem Moorgebiet nahe Fockbek während des Geschlechtsakts erwürgt worden sein soll. Hatte sich die Anklage dabei noch auf ein Geständnis des 46-jährigen Angeklagten gestützt, das zu Beginn des Prozesses widerrufen worden war, hat der Angeklagte nunmehr auch gegenüber einem rechtspsychologischen Gutachter jede Schuld abgestritten, zugleich aber eine innere Zerissenheit zwischen der Überzeugung seiner Unschuld und Selbstzweifeln gegenüber der eigenen kranken Psyche offenbart. Dem Kieler Rechtspsychologen und Glaubwürdigkeitsgutachter Prof. Dr. Günter Köhnken war zuvor nach Absprache der Prozessbeteiligten durch das Gericht die Befragung des psychisch und körperlich behinderten Mannes übertragen worden. Dazu sagte er am insgesamt fünften Verhandlungstag aus.
Prof. Dr. Köhnken: Angeklagter bekam Zweifel an seiner eigenen Unschuld
Prof. Dr. Günter Köhnken, Lehrstuhlinhaber für Rechtspsychologie, Psychologische Diagnostik und Persönlichkeitspsychologie am Institut für Psychologie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel hatte den Angeklagten absprachegemäß am 5. Dezember 2009 im Kreiskrankenhaus Rendsburg zu einer Exploration getroffen. Dorthin hatte sich der alkoholkranke Angeklagte S aufgrund des erheblichen Drucks durch den Prozess mit Hilfe seines Verteidigers freiwillig einweisen lassen, um zur Ruhe kommen zu können und auch von der Öffentlichkeit etwas abgeschirmt zu sein.
S sei “orientiert und kooperativ sowie bereit gewesen, Fragen zu beantworten”. Ohne Halluzinationen sei er zunächst auch konzentriert gewesen, was mit zunehmender Gesprächsdauer aber nachließ, was an häufigeren grammatikalischen Fehlern und einer immer verwascheneren Sprache zu ermessen war. Er habe “über weite Strecken von sich aus erzählt” und ging bei Nachfragen meist nur auf ein Wort der an ihn gerichteten Frage ein, “ohne die gesamte Frage in den Blick zu nehmen”. Er nahm blutdrucksenkende Medikamente und ein leichtes Beruhigungsmittel, dass nach seinen Worten keine Nebenwirkungen habe, im Vergleich zu früheren Medikationen.
Prof. Dr. Köhnken schilderte, mit einer Einstiegfrage zum Dreißigjährigen Krieg das Gespräch begonnen zu haben, das das große Interesse des S sei und zu dem er mit einer hohen Detailkenntnis aufwarten könne. Die Unterhaltung kam schließlich auf dessen Leben zu und er habe zunächst von seiner Schulzeit erzählt. Er sei einmal sitzengeblieben und habe sich meist von seinen Schulkameraden ferngehalten, auch weil er wegen der Krankheit der Mutter oft habe im Haushalt helfen müssen. So habe er aber früh Kochen, Bügeln und unabhängig zu sein gelernt – “er habe immer kämpfen müssen”, habe es S beschrieben. Dieser sei gerne draußen in der Natur und halte auch nichts von Computern: Die könne er bei seiner Tätigkeit in einer Recycling-Werkstatt zwar auseinandernehmen, aber nicht bedienen. und habe auch kein Interesse daran. Mehr Interesse habe er an Büchern, er liebe es zu lesen, auch in mehreren fremden Sprachen, z.B. auch ein bisschen Hebräisch, dass er sich mit einer alten hebräischen Bibel selber beigebracht habe. Er habe insgesamt mehr als 1.000 zumeist geschichtliche Bücher in englischer, altdeutscher, niederdeutscher, schwedischer und lateinischer Sprache.
S habe eine frühere Wohngruppe freiwillig verlassen und wohne nun allein, weil er für sich sein wollte und es nicht ertrage, jemanden dauernd um sich zu haben. Dennoch sei es ihm wichtig, zentral gelegen zu wohnen.
Martina M. habe früher bei ihm übernachtet, aber nie mit ihm gewohnt. Man sei ein halbes Jahr zusammen gewesen, bevor er die Beziehung beendet habe, weil sie seinen Vater in ein Altersheim habe geben wollen, um mit ihrem Sohn zu ihm in dessen Elternhaus einzuziehen. Er habe dazu erklärt: “Das passt nicht zu meinen Werten, alte Leute wegzugeben”, “Man kann den doch nicht einfach weggeben! Den geb ich nicht her, was denkt sie sich?” Sie habe ihn zunehmend “genervt”, so dass er nicht mehr gewollt habe: “Da wurde ich böse! Wer das tut ist mein Todfeind!” Er habe sich schließlich aus der Behindertenwerkstatt weg zum Materialhof versetzen lassen und Martina nicht mehr gesehen und sie vergessen. Von ihrem Verschwinden in der Zeit zwischen dem 7. und 10 Juli 1989 habe er durch seinen Vater erfahren.
Besonders enttäuscht sei er von Martina M. auch deshalb gewesen, weil sie ihn nicht im Krankenhaus besucht habe, als er bei einem Unfall mit einem ausgerissenen Pferd verletzt worden war. Er sei in Rendsburg auf dem Fahrrad fahrend “von einem Pferd überrannt worden”, das “von einer Koppel abgehauen” war und daraufhin gestürzt. Das Krankenhaus habe ihn zunächst nicht behandeln wollen, erst sein Hausarzt habe ihn dorthin überwiesen. Seine Kopfschmerzen hätten sich als Schädelbruch bzw. Schädelprellung herausgestellt. Prof. Dr. Köhnken bemerkte dazu, dass sich der Unfall nicht habe bestätigen lassen und daher durchaus fiktiv sein könne. Martina M. sei zudem mit einem anderen Mann zusammen gewesen, habe S weiter berichtet. Deswegen sei er “sauer” gewesen, weil er wieder habe “etwas mit ihr anfangen wollen” und “erwartet habe, dass sie sich um ihn gekümmert hätte”. Er habe die Möglichkeit des Zusammenziehens erwogen, hauptsächlich weil ihm der Junge Martinas leid getan habe, dass er so weit von seiner Mutter entfernt wohnte.
S habe ihm gegenüber beteuert, Martina M. “natürlich nicht umgebracht” zu haben: Das sei “nur Gerede von mir gewesen!” Er habe sie nicht wieder gesehen. “Das Leben geht weiter!” Auf Frage des Gutachters, wieso er dann bei seinen polizeilichen Vernehmungen die Tat gestand, habe S ausgesagt: “Ich wußte nicht mehr, ob ich Männlein oder Weiblein war, immer wieder die gleichen bohrenden Fragen! Ich habe Kopfschmerzen gekriegt!” Die Beamten seien zuerst noch freundlich, dann bestimmt gewesen. “Es kam mir irgendwie in den Kopf!” Natürlich habe ihn der Selbstzweifel geplagt, “dass ich nicht wußte: Hast du es getan oder nicht?” Er sei ins “Grübeln” gekommen und “habe lange gesucht, und in sich nach Indizien geforscht, sei aber zu dem Ergebnis gekommen, damit nichts zu tun gehabt zu haben!” Auch dass er es vergessen oder verdrängt haben könnte, schloss S ihm gegenüber aus, schilderte Prof. Dr. Köhnken: Er sei “ihr gar nicht mehr begegnet!” und habe mit der Beziehung und dem Lebensabschnitt nach dem Motto “Vergessen, vergeben und verzeihen! [...] andere Leute, andere Arbeit, anderes Umfeld.” abgeschlossen.
Zum verdeckten Ermittler “Michael” befragt, habe S erklärt, dieser sei sein “bester Freund” gewesen, habe die gleichen Interessen hinsichtlich Geschichte gehabt, man sei “irgendwie gleichgeschaltet, auf einer Wellenlänge” gewesen. “Den mußte S unter seine Fittiche nehmen und bot diesem seine Hilfe an!” fügte Köhnken hinzu. “Er wollte Michael nicht verlieren”, habe “sich an ihn gewöhnt” und von einem “großen Verlust” gesprochen, als dieser dann eingetreten sei. Man habe sich “auf spontane Art irgendwie verstanden”, “Michael sei ein guter Zuhörer” gewesen und habe sich ebenfalls für den Dreißigjährigen Krieg interessiert.
Doch erst der verdeckte Ermittler habe in ihm ”große Zweifel an seiner eigenen Unschuld hervorgerufen”, weil “Michael” immer wieder nachgefragt habe. “Das”, so der Angeklagte, “hat mir irgendwie an ihm nicht gefallen!”
Zu seinem angeblichen “Wolfs-Ich” befragt, habe S erwidert, dass sei eine “Wahnvorstellung von mir”, “eine Zwangsvorstellung” und eine “schizophrene Figur” gewesen. S sprach in diesem Zusammenhang von “Lupomanie”, der Persönlichkeitsabspaltung eines “Werwolfs” – “Ich habe ihn Wolf genannt!” Für diesen sei Sodomie normal gewesen, aber nicht für S: “Normal ist das ja nicht!”
“Umgebracht habe ich sie auf keinen Fall!” sei er sich heute sicher, nichts mit dem Verschwinden von Martina M. zu tun zu haben. In der Zeit sei er schon im Materialhof beschäftigt gewesen und habe keinen Kontakt mehr zu ihr gehabt, weil das Interesse erloschen gewesen sei und sie nichts mehr zu bieten gehabt habe. Sie sei nach ihrem Freibadbesuch offenbar “verschütt gegangen”.
Seine Vernehmung durch die Polizei sei “ein Kuddelmuddel” gewesen, so dass er “erleichtert” war, als er wieder zu Hause eintraf. Doch die Zweifel blieben: “Was für ein Monster bist du denn?” habe er sich gefragt, sei aber zu dem Ergebnis gekommen: “Nein, das bist du nicht gewesen, das haben sie dir eingeredet!” Er sei nunmehr “hundertprozentig überzeugt”, das er nichts mit dem Verschwinden der Frau zu tun habe und das Geständnis vielmehr “nur Einbildung” gewesen sei, “ein Krankheitsbild”, “die Wahnvorstellung, Zwangsvorstellung, ich bin ein Killer” zitierte Köhnken den Angeklagten wörtlich. “Das haben sie mir in den Kopf gesetzt! Es hat lange gedauert, bis ich das wieder losgeworden bin” habe ihm der S erklärt. Auch die Frage, ob er sich denn wirklich in ein anderes Ich verwandele, habe zu einem “Wirrwarr” geführt, der sich nur langsam habe auflösen lassen. Die Situation mit “Michael” habe er dagegen “bis heute nicht verwunden”, schloss der Gutachter seine Ausführungen zu dem Gespräch mit dem Angeklagten ab.
Zeuge bestätigt, das Angeklagter drei Wochen vor dem Verschwinden der Martina M. Arbeitsplatz wechselte
Zuvor war der Verhandlungstag mit der kurzen Befragung des für die Rendsburger Behindertenwerkstätten zuständigen Personaldezernenten begonnen worden, der von der Kammer um eine zeitliche Aufstellung der Anstellungs- bzw. Arbeitszeiten des Angeklagten gebeten worden war, in der Hoffnung abschließend die Frage aufzuklären, ob der Angeklagte zum Zeitpunkt des Verschwindens der Martina M. tatsächlich nicht mehr in derselben Werkstatt arbeitete, wie die junge Frau. Der Zeuge bestätigte, dass S laut Unterlagen bis zum 14. Juni 1989 in der Einrichtung an der Schleswiger Chaussee, ab dem 15. Juni 1989 bis zum 17.September 1989 und damit im mutmaßlichen Zeitraum des Verschwindens aber auf dem Materialhof gearbeitet habe. Krankmeldungen seien allerdings nicht mehr vorhanden gewesen.
Verlesungen weiterer Schriftstücke
Im Anschluß an die Aussage von Prof. Dr. Köhnken wurden weitere Schriftstücke verlesen. Darunter auch einen Vermerk der Mordkommission zu den Ermittlungen des Kindschaftsverhältnissen zwischen Martina M und ihrem Sohn. Im Dezember 1983 in Berlin geboren, war er im Alter von drei Monaten in eine Pflegestelle nach Süddeutschland gegeben worden, weil die Mutter nicht in der Lage war, die kognitive Entwicklung des Kindes ausreichend zu fördern und dieses bereits einen Entwicklungsrückstand aufwies. Obwohl sie ihn regelmmäßig in seiner Pflegefamilie besuchte, baute sie keine Beziehung zu diesem auf und blieb im Umgang mit ihm überfordert. Stattdessen fühlte sie sich in der Familie so geborgen, dass sie dort immer weniger wegen ihres Sohnes, sondern nach dem Eindruck der Pflegeeltern deshalb erschien, um sich dort selbst betreuen und umsorgen zu lassen.
Aus Unterlagen der AOK ergab sich, dass der Angeklagte S zwischen dem 28. Juni und 8. Juli 1989 wegen einer psychotisch-schozophrenen Episode krankgeschrieben gewesen sei.
Schließlich ergab die Verlesung eines Berichtes des gerichtlich bestellten Vormunds des Angeklagten an das zuständige Amtsgericht, welche Probleme S im Jahre 1999 mit seiner Eigentumswohnung gehabt habe, dessen Bewältigung schließlich dazu führte, dass der ehrenamtliche Vormund um Ablösung und einen hauptamtlichen Betreuer für S bat. Zunächst habe der Vormund nur reichlich ungebetene “Gäste” aus der Wohnung des S verwiesen, mit denen dieser nicht fertig geworden sei. Dann habe es “massive Probleme” gegeben, als S Kinder und Jugendliche zu sich einlud, mit Alkohol versorgte und sie lautstark die Nächte durchfeiern ließ. Darunter seien auch Skinheads gewesen, was von den überwiegend türkischen Mitbewohnern im Mehrfamilienhaus nicht gut aufgenommen worden sei. Weitere Zwischenfälle mit einem Chemie-Unfall durch ausgetretenes Rattengift, Kindern, die während der Abwesenheit des S in dessen Wohnung hausten, nachdem sie durch ein Fenster eingestiegen waren, einem Raubüberfall und der angeblichen Belästigung von Kindern durch S hätten das Fass für den Betreuer schließlich zum überlaufen gebracht.
Der Prozess wird fortgesetzt.


