Wohnungsbrand sollte Tötung von Guiseppe M. vertuschen
Kiel211: Prozessbeginn um Totschlag und Wohnungsbrand in Kiel-Gaarden
Wednesday, 13.January 2010 um 23:45 Uhr | Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung
In einer alle Verfahrensbeteiligten vollkommen überraschenden Entwicklung könnte ein erst am Mittwoch vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Kiel begonnener Prozess um den mutmaßlichen Totschlag an dem 61-jährigen Guiseppe M. im Mai 2009 bereits nach dem ersten Verhandlungstag wegen der möglichen Befangenheit einer Schöffin platzen. Die Hauptverhandlung sollte den rätselhaften Tod des Kielers sizilianischer Abstammung prozessual aufarbeiten, der bei einem abendlichen Feuerwehreinsatz im Mai 2009 mit auffälligen Verletzungen brutaler stumpfer und scharfer äußerer Gewalteinwirkung in seiner vollkommen verrauchten Erdgeschosswohnung im Kieler Stadtteil Gaarden aufgefunden worden war.
Der Vorsitzende der 8.Großen Strafkammer Jörg Brommann hatte zum Ende des Verhandlungstages mitgeteilt, dass die betroffene Laienrichterin als Hilfsschreibkraft bei der Bezirkskriminalinspektion Kiel beschäftigt und im laufenden Ermittlungsverfahren gegen den Angeklagten mit der Fertigung von Schriftstücken befasst gewesen sei. Dieser Sachverhalt hatte ihm der erste Zeuge, einer der ermittelnden Kriminalbeamten, nach seiner Aussage mitteilen lassen und war während einer Sitzungspause vom Leiter des zuständigen Kommissariats K1 überprüft und bestätigt worden. Die Schöffin habe dem Vorsitzenden vor der Hauptverhandlung erklärt, nicht an dem Ermittlungsverfahren beteiligt gewesen zu sein und auch nach dessen Beginn bekräftigt, sich nicht daran erinnern zu können, mit dem Ermittlungsverfahren befasst gewesen zu sein. Die Verteidigung konnte dies natürlich nicht unwidersprochen hinnehmen. Im Namen des Angeklagten stellte Strafverteidiger Uwe Bartscher daraufhin nach kurzer Beratung mit dem Mandanten einen Antrag auf Ausschluß der betroffenen Schöffin, da sein Mandant diese wegen der Besorgnis der Befangenheit ablehne. Sollte die Kammer dem Antrag am kommenden Verhandlungstag stattgeben, sind sämtliche heutigen Zeugenaussagen nicht verwertbar und muss die Hauptverhandlung mit erneuter Verlesung der Anklage und der Vernehmung der acht bisher gehörten Zeugen wiederholt werden.
Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Totschlag, versuchte gefährliche Brandstiftung und versuchte Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion vor
Die Staatsanwaltschaft wirft dem damals 27-jährigen gebürtigen Kieler mit italienischer Staatsangehörigkeit Totschlag, versuchte gefährliche Brandstiftung und die versuchte Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion unter Gefährdung von Leib, Leben und bedeutenden Sachwerten zur Verdeckung der Tötungshandlung vor. Der Angeklagte C habe sich am 11. Mai 2009 gegen 22.20 Uhr in die Wohnung des späteren Tatopfers in einem Mehrfamilienhaus an der Ecke Heischstraße und Bielenbergstraße begeben. Dort habe er den Geschädigten aus bislang ungeklärtem Grund angegriffen und diesem in Tötungsabsicht zunächst mit Tritten und einem Schlagwerkzeug massive stumpfe Verletzungen und Frakturen des Gesichtsschädels zugefügt, sowie mit insgesamt 40 Messerstichen gegen Kopf, Hals Brust, Bauch und Extremitäten auf sein Opfer eingestochen. Guiseppe M. sei in unmittelbarer Folge der schweren Verletzungen an Verbluten verstorben. Daraufhin soll der Angeklagte damit begonnen haben, die in der Wohnung befindlichen Blutspuren sowie Gegenstände, auf denen er seine Spuren vermutete, mit Wandfarbe zu übergiessen, um die Tötung zu verdecken und alle Hinweise auf seine Täterschaft zu beseitigen. Sodann habe er planvoll in einem Nebenraum der Wohnung einen Wäschekorb in Brand gesetzt und in der Küche den Gasregelungsknopf des Gasbackofens aufgedreht, damit sich das entstehende Gas-Luft-Gemisch entzünden und zu einer Explosion führen sollte, die auch andere Wohnungen oder das Gebäude hätten zerstören können. Bevor er die Wohnung verließ, habe er schließlich eine Spiegelreflexkamera der Marke Nikon sowie ein Laptop der Marke Fujitsu-Siemens Amilo aus dem Besitz des Opfers an sich genommen.
Kiel211.de hatte bereits im letzten Jahr von den laufenden Ermittlungsmaßnahmen der Polizei berichtet, die mit Spürhunden in der Umgebung nach Spuren gesucht hatten. Bereits in der Nacht des 26. Mai 2009 war der Angeklagte durch den Zugriff eines Spezialeinsatzkommandos in seiner Wohnung widerstandslos festgenommen worden. Die Polizei hatte die Bevölkerung auch im Hinblick auf die angesprochenen Gegenstände aus dem Besitz des Opfers um Mithilfe gebeten, die seit der Tat als verschwunden galten. Ein Teleobjektiv konnte später in einem Kieler Geschäft für An- und Verkauf ermittelt werden. Dort und einen Tag nach der Bluttat, so wurde im Verlauf der heutigen Beweisaufnahme bekannt, hatte die Verlobte des Angeklagten das Zubehör einer Spiegelreflexkamera für 75,- Euro verkauft.
Der stämmige Angeklagte mit schwarzen, kurgeschorenen Haaren und Oberlippen-Kinnbart blieb wie über den gesamten Verhandlungstag weitgehend regungslos und ließ über seine Anwälte erklären, sich nicht zur Tat oder zur Person einlassen zu wollen. Auch gegenüber dem Haftrichter hatte der Angeklagte zur Sache geschwiegen und zur Person nur angegeben, dass er in einer Kieler Pizzeria arbeite und täglich ca. 1 Gramm Cannabis konsumiere. In der Woche nach der Tat war er von der Polizei mit einer sichtbaren Verletzung an der linken Hand angetroffen worden, die nach einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am 12. Mai 2009 als Schnittverletzung bei einem Chirurgen behandelt worden war.
Erst rund eineinhalb Wochen vor seiner Festnahme und damit mutmaßlich nach der Tat soll sich der Angeklagte mit seiner 25-jährigen Freundin verlobt haben, der dadurch ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, welches sie – am Ende des Verhandlungstages aufgerufen – auch wahrnahm und auch der Verwertung ihrer früheren Aussagen bei der Polizei widersprach. Mit ihr war der Angeklagte erst am 1. März 2009 in eine Wohnung im Kieler Stadtteil Gaarden zusammengezogen, wo er zwei Wochen nach der Tat auch festgenommen wurde. Ob und wenn ja wie sie in die mutmaßliche Tat des Angeklagten verwickelt ist, hatten die Ermittlungen nicht ergeben. Wie die verlesene Quittung eines An- und Verkaufsgeschäfts in der Ringstraße belegt, sollen ihr allerdings am Tag nach der Gewalttat 75,- Euro für den Ankauf eines Nikon-Teleobjektivs ausgezahlt worden sein. Dafür wurde gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei eingeleitet, das sie in einem – vom Kammervorsitzenden verlesenen – Brief an ihren in Untersuchungshaft sitzenden Freund vom 18. Juli 2009 mit Beschimpfungen gegen die Beamten kommentierte: “Das blöde machtgeile Pack”, “impotent und mit Mini-Schwänzen” solle doch “weiter ermitteln bis sie schwarz werden!” Zugleich eröffnete sie ihm, dass sie sich selbst in eine psychiatrische Einweisung habe einweisen lassen, weil sie “in Kiel nicht mehr sein” könne.
Onkel des Angeklagten macht von Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, widerspricht Verwertung seiner polizeilichen Vernehmung
Noch vor dem ersten geladenen Zeugen nahm kurzfristig der im Saal anwesende Onkel des Angeklagten im Zeugenstuhl Platz, um sein Zeugnisverweigerungsrecht zugunsten seines Neffen in Anspruch zu nehmen. Der 58-jährige Kieler Spitzengastronom, in dunklem Anzug und Hemd, hatte noch im Zuge des Ermittlungsverfahrens gegenüber der Polizei Aussagen gemacht, deren Verwertung er aus den gleichen Gründen vor Gericht aber nicht genehmigte.
Kriminalbeamter schildert Beginn der Ermittlungen und erste Vernehmungen von Zeugin und dem Angeklagten
Nach allseitiger Inaugenscheinnahme von Lichtbildern des Tatorts wurde schließlich einer der ermittelnden Kriminalbeamten der Kieler Mordkommission, der Kriminaloberkommissar D als Zeuge aufgerufen. Er war am Tag nach dem Fund der Leiche mit den ersten Ermittlungsmaßnahmen betraut, hatte eine Nachbarin von Guiseppe M. befragt und anhand dessen Handys die Kontaktpersonen des 61-jährigen nachvollzogen, zu denen auch der Angeklagte gehörte.
Bereits am Morgen des 12. Mai 2009 hatte der Kriminalbeamte die Zeugin W, eine Nachbarin des Getöteten befragt, die mit ihrer Aussage bereits ein erstes Zeitfenster von 17.00 Uhr bis 22.30 Uhr für den mutmaßlichen Tatzeitpunkt eingrenzen konnte: D schilderte, die Zeugin habe erklärt, Guiseppe M. am 11. Mai 2009 zwischen 17.00 Uhr und 18.00 Uhr zuletzt lebend gesehen zu haben, als er ihr nach einem Einkauf im gegenüberliegenden Supermarkt entgegen gekommen sei. Am weiteren Abend, gegen 21.30 Uhr habe sie dann Geräusche und laute Schreie gehört, die sie dem 61-jährigen Mann zuordnete, dem aber keine besondere Bedeutung zugemessen haben wollte, weil sie das von ihm gewohnt gewesen sei. Um 22.30 Uhr habe sie dann an ihrem eigenen Fenster Rauch wahrgenommen, der aus der Wohnung des Mannes gekommen sei.
Am selben Tag habe er dann den Auftrag bekommen, anhand der aus dem Handy des Tatopfers gewonnenen Daten dessen Kontaktpersonen zu ermitteln und zu befragen, erklärte Kriminaloberkommissar D. Es habe sich um eine lange Liste zumeist italienisch klingender Namen von Personen und Restaurants gehandelt, darunter auch eine Pizzeria in der der Angeklagte beschäftigt war, was man zu dem Zeitpunkt aber noch nicht wußte. Zunächst hatten die Ermittler den Betreiber der Pizzeria, den Gastronomen H aufgesucht. Der erklärte, Guiseppe M. habe regelmäßig dort verkehrt, sei allgemein bekannt unter den italienischen Gastronomen der Landeshauptstadt, verrichte Aushilfsdienste und erhalte regelmäßig Essen. Eine Verbindung zum Angeklagten sei dabei zunächst nicht erkennbar geworden und man habe die Überprüfung anderer Kontakte fortgesetzt.
Am nächsten Tag habe man sich zu einer weiteren Pizzeria in der Kieler Innenstadt begeben, die ebenfalls in den Kontaktdaten des Handys des Opfers verzeichnet war. Wie sich herausgestellt habe, handelte es sich dabei um den Vater des Angeklagten C, der bei einem gemeinsamen Abgleich anderer Kontaktdaten auch den Spitznamen seines Sohnes unter den Einträgen im Speicher des Handys des Opfers erkannte. Der Kriminalbeamte schilderte aus der Befragung des Vaters, dass dieser nicht habe sagen können, wo sich sein Sohn aufhielt und auch nicht im Besitz einer aktuellen Kontaktnummer gewesen sei.
Erst im Verlaufe der weiteren Ermittlungen habe man dann Kenntnis davon erhalten, dass der Angeklagte C als Pizzabäcker bei dem zuerst befragten Pizzaria-Betreiber H beschäftigt gewesen sei. Der habe den Beamten dann auch tatsächlich eine Adresse und eine aktuelle Telefonnummer nennen können. Ein Kollege rief C daraufhin an, der sich auch zu einem Gespräch bereit erklärte und um ein Treffen in einem Imbiß im Kieler Stadtteil Gaarden bat, weil er die Beamten nicht in seiner Wohnung treffen wollte. Man habe schließlich vereinbart, sich vor dem Imbiß an dem Zivilfahrzeug der Beamten zu treffen.
Der Ermittlungsbeamte D beschrieb, wie C aus der Jachmannstraße auf ihn und seinen Kollegen zugekommen sei. Augenfällig habe C eine verbundene Verletzung an der linken Hand gehabt – “Bei meinem Kollegen und mir funkte es sofort!” Man habe ihm erklärt, warum man ihn befragen wolle und er erwiderte, von seinem Arbeitgeber H einen Anruf erhalten zu haben, der ihm eröffnet habe, was passiert sei. C habe angesichts der Todesnachricht nur “wenig Rührung” erkennen lassen. Ebenso auffälig sei dessen “verstörtes” und “fahriges” Auftreten gewesen, C habe geschwitzt und sich sichtlich “unwohl” gefühlt. Im Fahrzeug habe man ihm dann erklärt, ihn zeugenschaftlich vernehmen zu wollen und ihn dementsprechend belehrt. Zu seinen Kontakten zu Guiseppe M. befragt, erklärte C, diesen seit seiner Kindheit zu kennen, als dieser bei seinem Vater beschäftigt gewesen sei. Nachdem die Ehe seiner Eltern auseinander gegangen und er zunächst bei der Mutter geblieben sei, habe er diesen aber aus den Augen verloren und erst viele Jahre später zufällig in Gaarden wieder getroffen, als Guiseppe M. einer Hilfstätigkeit in einem Lokal nachgegangen sei. Letztmalig habe C den Getöteten ein halbes Jahr zuvor in dessen Wohnung gesehen. Der habe dorthin eine größere Anzahl Jugendlicher türkischer Herkunft eingeladen, aber wegen mutmaßlicher Diebstähle und exzessiver Nutzung seines Computers Streit mit diesen bekommen. Sofort habe er sich zu einer DNA-Probe bereit befunden, aber erklärt, nicht ausschließen zu können, dass seine DNA in der Wohnung von Guiseppe M. zu finden sei.
Zu seiner Verletzung befragt, habe C erklärt, am Vortag bei Umzugsarbeiten in der ehemaligen Wohnung der Freundin im Papenkamp in eine Glasvitrine gefallen zu sein und durch die Scherben eine querverlaufende Verletzung über dem Handrücken davon getragen zu haben, die noch in der Nacht im städtischen Krankenhaus versorgt worden sei. Man habe Zweifel an der Schilderung gehabt und weiteren Klärungsbedarf gesehen, kommentierte der Kriminaloberkommissar diese Aussage. C hatte keine aktuelle Meldeaddresse, nannte aber eine nahegelegene Wohnungsanschrift und die Telefonnummer seiner Freundin T, unter der auch er erreichbar sei. Nochmals lehnte er es ab, in der Wohnung seiner Freundin aufgesucht zu werden, weil er diese “nicht mit reinziehen” habe wollen. Nach weiterer Überlegung habe er dann doch die Abgabe einer Speichelprobe verweigert, weil er berufliche und private Probleme fürchtete und erklärt, sich zunächst mit einem Anwalt darüber beraten zu wollen. Um 17.15 Uhr habe man C dann aus dem Auto entlassen, dessen Weggang beobachtet und mit der Dienststelle Rücksprache gehalten.
Nach Aussage des Beamten D habe er sodann gegen 18.00 Uhr zusammen mit seinem Kollegen G die Wohnung des C und seiner Freundin aufgesucht, um die T zu dem Alibi hinsichtlich der Verletzung ihres Freundes zu befragen. C habe die Wohnungstür geöffnet und sogleich mitgeteilt, er würde sofort eine DNA-Probe abgeben wollen. Man sei schließlich hineingelassen worden und traf in der Wohnung auch auf die T, der man eröffnete, auch sie zeugenschaftlich vernehmen zu wollen. Daraufhin habe C interveniert und erklärt, dass seine Freundin an einer Borderline-Störung leide und er daher bei ihrer Vernehmung anwesend sein müsse. Um sich den Raum für eine Vernehmung der Zeugin ohne den C zu schaffen, habe man diesem erklärt, man wolle sich die zerstörte Glasvitrine in der früheren Wohnung ansehen. C gab an, man sei dort ausgezogen, nachdem es Probleme und körperliche Übegriffe mit anderen Mietern gegeben habe. “Nachdem er merkte, dass wir seine Angaben nicht so ohne weiteres hinnehmen, sagte er dann, dass es sich nicht um eine Vitrine, sondern einen Marmortisch mit Glasplatte gehandelt habe!”, schilderte D weiter. Auch seine Angaben zu der Position des Tisches hätten im Laufe des Gesprächs variiert, und wurden von C von der Mitte des Wohnzimmers schließlich in den Flur verortet. “Das passte alles nicht!”, erklärte der erfahrene Beamte zu den vermehrten Widersprüchen.
An diesem Punkt der Aussage erbat der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Uwe Bartscher eine kurze Unterbrechung der Vernehmung für eine rechtliche Erörterung, denn er habe Zweifel an der Verwertbarkeit der Aussagen seines Mandanten. Bei beiden bisher dargelegten Vernehmungen sei der Angeklagte lediglich als Zeuge vernommen und belehrt worden. Fraglich sei, ob er von den Beamten nicht bereits als Verdächtiger angesehen wurde und somit als Beschuldigter hätte auch über sein Schweigerecht belehrt werden müssen. Spätestens bei der zweiten Befragung, bei der auch laut dem polizeilichen Vernehmungsprotokoll “Widersprüche im Zuge der Alibi-Abklärung” aufgekommen seien, hätte diese Belehrung erfolgen müssen. Diese Frage stelle sich aber auch schon für die erste Vernehmung, zu der der Kriminalbeamte erklärte, C sei “verstört” und “verschwitzt” gewesen und “schon beim Zugehen auf unser Kraftfahrzeug” sei dessen verbundene Hand aufgefallen: “Bei meinem Kollegen und mir funkte es sofort!”, zitierte Bartscher die Aussage des Ermittlers dazu. Er “widerspreche daher jeglicher Verwertung sämtlicher Angaben seines Mandanten im Zuge der Zeugenvernehmung am 13. Mai 2009. Staatsanwalt Daxenberger vermochte dagegen keinerlei Grund für ein Verwertungsverbot erkennen. Es habe bei beiden Gelegenheiten noch keine Hinweise auf einen anfänglichen Tatverdacht gegeben. Der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer erklärte, man sei sich bewußt das der entsprechende Statuswechsel problematisch sei, werde die Befragung des Zeugen D aber fortführen, um entscheiden zu können, inwieweit sich dies auf die Vewertbarkeit auswirke. Bezogen auf die erste Vernehmung teile er die Befürchtung der Verteidigung aber ausdrücklich nicht.
Der Kriminalbeamte D setzte seine Aussage mit der Schilderung der weiteren Befragung des C fort. Der habe schließlich seinen Tagesablauf am 11. Mai 2009 beschrieben. Da er Montags regelmäßig seinen freien Tag habe, sei er erst Mittags aufgestanden, gegen 14.00 Uhr mit seiner Freundin in die Stadt zum Einkaufen und Videoverleihern gegangen und habe sich gegen Mitternacht die Verletzung an der Hand zugezogen. Es sei auffällig gewesen, so der Ermittler, das C gerade die von der Zeugin W eröffnete Zeitspanne für die Tat zwischen 17.00 Uhr und 22.30 Uhr “bewußt oder unbewußt ausgelassen” und diese Lücke auch nicht nachgebessert habe. Zudem deckte sich das nicht mit der Aussage seiner Freundin T. Auch habe C es gegenüber den Beamten überhaupt nicht erwähnt, dass er sich an dem Tag mit seinem Onkel getroffen habe, wie es dieser zu einem späteren Zeitpunkt bekundet hätte. Man habe versucht, den Tagesablauf zeitlich zu rekonstruieren und dabei auch den von C beschriebenen Fußweg von Gaarden über die Hörnbrücke, Ringstraße bis in den Papenkamp nachvollzogen, den das Paar nach eigenen Angaben regelmäßig nutzte, um kleine Gegenstände aus der alten in die neue Wohnung zu transportieren. In mehreren Videotheken der Umgebung dieser Strecke habe man später nachgefragt und habe bei allen erfahren, dass C und/oder T regelmäßige Kunden gewesen seien, man zuletzt aber nur noch an T DVDs ausgegeben habe, weil C als unzuverlässig bekannt sei. Bei einem etwas abseits der Strecke gelegenen Videoverleih in der Adelheidstrasse habe man schließlich erfahren, dass die T am 11. Mai 2009 gegen 15.09 Uhr DVDs zurückgegeben und neu ausgeliehen habe.
Obwohl man bereits gegen 18.00 Uhr in der Wohnung des Paares eingetroffen war, habe es durch die Anwesenheit des C ”immens lange gedauert”, bis man eine Situation hergestellt habe, in der man die T gegen 20.00 Uhr alleine habe befragen können. Der Angeklagte sei zwischenzeitlich mit anderen Kollegen in die Wohnung im Papenkamp gefahren, so dass man die T habe vernehmen können. Sie habe ausgesagt, gegen 14.00 Uhr in die Stadt aufgebrochen und nach den Besorgungen in die Wohnung im Papenkamp gegangen zu sein. Dort sei man die ganze Zeit geblieben, bis es zu dem Unfall des C und dem Aufsuchen des städtischen Krankenhauses gekommen sei. Zum Sturzgeschehen habe sie erklärt, C sei auf einen Stuhl mit Bastgeflecht gestiegen, um eine Lampe im Flur der Wohnung abzubauen, sei mit diesem aber umgekippt und auf die Glasscheibe des Tisches gefallen. Auf die Frage, ob man an dem Nachmittag noch andere Personen besuchte, habe T ausgesagt, C habe ihr erzählt, noch zu einem Freund zu wollen, sei aber tatsächlich woanders gewesen, um noch etwas zu besorgen.
Von beiden habe es “keine eindeutige Erklärung” gegeben, wie und wann etwaige Scherben des Tisches entsorgt worden seien, erklärte der Kriminalbeamte. Die mit dem C in die Wohnung Papenkamp gefahrenen Kollegen hätten sich dort die Reststücke des Glastisches und den beschädigten Stuhl angesehen und später auch die Mülltonnen beider Wohnungen durchsucht, aber keinerlei Scherben finden können. Auch in der Wohnung Papenkamp hätten die Kollegen nicht einen Splitter entdeckt.
Auf Frage des vorsitzenden Richters, ob ”man nicht auf die Idee gekommen sei, den C als Tatverdächtigen zu vernehmen”, erwiderte der Ermittlungsbeamte, die Aussagen seien zwar widersprüchlich gewesen, hätten nach seiner Meinung aber nicht für einen Tatverdacht ausgereicht.
Auf Nachfrage des Verteidigers Uwe Bartscher zu der Aussage ”Bei meinem Kollegen und mir funkte es sofort!” im Hinblick auf die erste Wahrnehmung der Handverletzung des Angeklagten, erklärte der Kriminaloberkommissar D, dies sei als “Besonderheit” aufgefallen, die “zu hinterfragen” gewesen sei. Die diesbezügliche Frage an den C sei aber erst am Schluß der ersten Befragung am Nachmittag gestellt worden: “Wir wollten ihn nicht beunruhigen!”, erläuterte der Beamte, fügte aber sofort hinzu “Das bedeutet aber nicht, dass wir schon einen Tatverdacht hatten!” Als der Angeklagte ausgesagt habe, dass er sich die Verletzung am 11. Mai zugezogen haben, habe er aber einen weiteren wissenden Blickkontakt mit seinem Kollegen aufgenommen.
Gegenüber dem zweiten Verteidiger Friedrich Dobbener, konkretisierte D seine Schilderungen zur ”eindeutigen Einflussnahme” des C auf die T. Der Angeklagte habe anfänglich immer wieder versucht, in die Befragung “reinzufunken”. T sei zur Aussage bereit gewesen, habe keine Anzeichen einer Erkrankung gezeigt und dennoch sei C immer wieder dazwischen gegangen. Dies habe sich erst geändert, nachdem der C mit den Kollegen in die Wohnung Papenkamp gefahren sei, sei eine “deutliche Entlastung” in der Vernehmungssituation gewesen.
In einer weiteren Stellungnahme unterstrich Rechtsanwalt Uwe Bartscher seine Vorbehalte gegen die Verwertbarkeit der Aussagen seines Mandanten. Der Kriminalbeamte D habe bestätigt, dass es mit dem ersten Anblick der Handverletzung des Angeklagten bei den Ermittlern ”gefunkt” und man ganz bewußt den Punkt der Verletzung erst am Ende der Vernehmung angesprochen habe, um den bereits “verstörten”, nervös erscheinenden Mann nicht zu beunruhigen.
Feuerwehrmänner schildern Auffindesituation in der vollkommen verrauchten Wohnung des Guiseppe M.
Im Anschluß wurden zwei Feuerwehrmänner befragt, die am 11. Mai 2009 zur Brandbekämpfung in der Wohnung des Guiseppe M. in zwei verschiedenen sog. Angrifftrupps eingesetzt waren.
Der erste der beiden Feuerwehrleute gehörte nach eigenen Angaben dem ersten Angriffstrupp des eingesetzten Löschzuges an und war der erste, der die Wohnung nach gewaltsamer Öffnung der Tür betreten hatte. Die Wohnung sei vollkommen verraucht gewesen, so dass er sich unter Atemschutz und auf Händen und Knien bei einer Sichtweite von bis zu 10cm in der Wohnung entgegen dem Uhrzeigersinn vorgetastet habe. Die rechts von dem Wohnungsflur abgehenden Badezimmer und Küche seien leer gewesen, ein Backofen habe dort offen gestanden, die Gasanschlüsse seien aufgedreht gewesen. Zurück im Flur habe er schließlich eine Person liegend vorgefunden, die er dann auf dem Boden zur Wohnungstür hinausgezogen habe. Das Schadensfeuer sei im dritten Raum auf der rechten Seite des Flurs lokalisiert worden, das mit sehr vielen Kartons und anderen Dingenregelrecht ”zugemüllt” gewesen sei, so dass man zunächst nicht zum Fenster habe vordringen können und die Kollegen es schließlich von außen einschlagen mußten, um es zu entlüften. Der Brandherd sei von der Zimmertür aus gesehen links in der Ecke gewesen, wo eine Musicbox und ein Kiefernschrank gestanden habe. Links von dem Schrank sei der “relativ kleine Brandherd” gewesen, der – weil in in einem Wäschekorb – eine sehr starke Verrußung verursacht habe. Alle Wohnungsfenster seien verschlossen gewesen. Der Feuerwehrmann erklärte, der tote Guiseppe M. habe quer im Flur auf dem Rücken gelegen, den Kopf in Richtung Brandraum, die Füße in Richtung des gegenüberliegenden Wohnzimmers.
Auf Nachfrage des Staatsanwaltes Matthias Daxenberger beschrieb der Brandbekämpfer, den Mann zunächst nur ertastet und ihn dann angeleuchtet zu haben. Dieser habe in sehr viel Blut gelegen, welche Verletzungen er konkret gehabt habe, sei aber nicht erkennbar gewesen. Wegen der Verrauchung habe er den Brandherd auch eher gehört, als er ihn habe sehen können. Später sei erkennbar gewesen, dass die Musicbox gebrannt und ein Wäschekorb geglimmt habe, beides habe man sehr schnell unter Kontrolle bekommen.
Verteidiger Uwe Bartscher richtete das Augenmerk seiner Nachfragen auf den Schließzustand der Wohnungstür. Der Feuerwehrmann konnte sich aber nicht mehr daran erinnern, dass er gegenüber der Polizei ausgesagt hatte, die Tür sei geschlossen gewesen, so dass er selbst zweimal die Ramme gegen das Türschloss habe einsetzen müssen. Er sei sich nicht sicher, ob die Tür verschlossen gewesen sei, erinnerte sich dann aber, dass das Türschloss zuerst nachgegeben habe, am oberen Teil der Tür aber noch Widerstand vorhanden gewesen sei. Bei dem zweiten Rammstoss habe man dann den inneren Türrahmen mit herausgebrochen. Was für ein Schließmechanismus dort vorgelegen habe, konnte der Feuerwehrmann aber nicht mehr sagen. Bei seiner polizeilichen Vernehmung hatte er angegeben, dass ein oberer Schließriegel geschlossen gewesen sei.
Der zweite Feuerwehrmann gab an, als Mitglied des zweiten Angrifftrupps zunächst außerhalb des Gebäudes eingesetzt gewesen zu sein und auf Anforderung des Kollegen die Ramme nach vorne beordert zu haben. Man habe dem ersten Angrifftrupp die tote Person abgenommen und nach draußen verbracht, das Fenster des Brandzimmer von außen eingeschlagen und später die übrigen Wohnungsfenster geöffnet. Dabei sei aufgefallen, dass es im Wohnzimmer “sehr glitschig auf dem Boden” gewesen sei. Als sich der Rauch verzogen habe, sei zu erkennen gewesen, dass der Wohnzimmerboden vollkommen mit weißer Farbe bedeckt und diese auch noch nicht angetrocknet war. Die Einsatzbekleidung der beteiligten Kollegen sei dementsprechend voller weißer Farbe gewesen.
Der Zeuge schilderte darüber hinaus, zum Ende des Einsatzes mit der Sicherung der Wohnungstür befasst gewesen zu sein. Das Schließblech sei zwar beim Aufbruch der Tür komplett aus der Zarge gebrochen, die Tür habe sich aber wieder problemlos in den Rahmen einbauen lassen. Daraus schloß der Zeuge, dass der Schließriegel nicht verschlossen gewesen sei. Man habe schließlich das Schließblech der Badezimmer ausbauen und als Ersatz verwenden können. Ob es an der Türoberseite ein weiteres Schloß gegeben habe, konnte der Brandbekämpfer aber nicht sagen: “Soviele Türen, die wir in letzter Zeit aufgebrochen haben!”
Nachbarn beschreiben Guiseppe M. als freundlichen, aber lauten Nachbar, der oft Besuch von Jugendlichen hatte
Mehrere, als Zeugen geladene, unmittelbare Nachbarn schilderten schließlich ihre Wahrnehmungen am Tatabend und beschrieben den getöteten Guiseppe M. als überwiegend freundlichen, aber lauten Nachbarn, aus dessen Wohnung oft Haschisch-Geruch dran und der oft Besuch von zumeist weiblichen Jugendlichen hatte.
Die 23-jährige Schülerin I wohnte im selben Haus und war wohl die letzte Zeugin, die Guiseppe M. gegen 19.00 Uhr am Abend seines gewaltsamen Todes lebend sah. Ihr Sohn habe versehentlich die Klingel betätigt und er habe aufgemacht, als sie zu ihrer Wohnung ging. Sie habe sich für die Störung entschuldigt. Gegen 21.30 Uhr oder 21.45 Uhr habe sie Brand- und Rauchgeruch bemerkt, es zunächst aber dem wenige Häuser weiter gelegenen Holzofenbäcker zugeschrieben. Als sie dann aber ihr Wohnungstür geöffnet habe bemerkte sie, dass der Rauch aus dem Hausflur gekommen sei.
Die Zeugin bestätigte auf Nachfrage, dass in der Wohnung mehrfach Haschisch geraucht worden sei. Dann habe es manchmal vor seiner Wohnung nach “Gras” gerochen, wenn sie nach Hause gekommen sei. Guiseppe M. habe auch oft Besuch von Jugendlichen “südländischer Art” gehabt, zumeist junge Mädchen im Alter von ca. 14 bis 17 Jahren. Ein Mädchen soll gewisse Zeit bei ihm gewohnt und einen Schlüssel zur Wohnung gehabt haben. Der Geräuschpegel aus der Wohnung sei dann “ganz oft laut” gewesen, so dass sie dann habe runter gehen müssen, um ihn aufzufordern leiser zu sein. Doch er habe sich nicht daran gehalten. Viele Personen habe sie in seine Wohnung rein und aus dieser wieder rauskommen sehen, oft seien Autos vor seinem Wohnzimmerfenster zur Heischstraße vorgefahren, seien Menschen ausgestiegen und haben auf dem Bürgersteig stehend mit ihm geredet.
Den 61-jährigen selbst beschrieb die Zeugin als “freundlichen Menschen” der aber “häufig einen verwirrten Eindruck” gemacht habe. Dann “konnte er nicht ordentlich mit einem sprechen”, was dann aber nicht an einer undeutlichen Aussprache aufgrund seines Gebisses gelegen habe. Er sei “manchmal nett, manchmal komisch” gewesen und habe “einen dann gar nicht beachtet”.
Die direkt über Guiseppe M. wohnende, 24-jährige Zeugin W schilderte sehr konkret, wie sie sowohl den Brandgeruch als auch Geräusche und Schreie aus der unten liegenden Wohnung wahrnahm. Sie habe bis 22.00 Uhr mit ihrer Mutter telefoniert, die das Gespräch dann beendete, um pünktlich ihre Medikamente einzunehmen und dann zehn Minuten lang E-Mails geschrieben und verschickt. Schon während des Telefonats habe sie einen gewissen Geruch mitbekommen und eher unterbewußt ein zunächst unidentifizierbares Summen wahrgenommen. Weil ihr eigenes Wohnzimmerfenster auf Kipp gestanden habe, sei sie schließlich auf den unangenehmen Geruch von Feuer aufmerksam geworden. Durch dass Schließen des Fensters sei der Geruch nicht stärker geworden, aufgrund des “surrenden Geräusches” habe sie schließlich ihre Wohnungstür geöffnet und nunmehr den Rauchmelder aus der unteren Wohnung gehört – das Piepen sei immer lauter geworden, je näher sie der Wohnungstür des Guiseppe M. gekommen sei, aus der bereits Rauch austrat. Da bei der Feuerwehr besetzt gewesen sei, habe sie schließlich die Polizei alarmiert, sei wieder hinunter gegangen, habe an der Wohnungstür geklingelt, ohne das geöffnet worden sei, und schließlich die Haustür geöffnet und verkeilt, damit die Feuerwehr hineinkommen konnte. “Ich habe Angst wegen des Gasanschlusses gehabt!” beschrieb die junge Studentin ihr Gefühl.
Schon vorher habe es Geräusche aus der Wohnung unter ihr gegeben, bestätigte die Zeugin. Es seien “eine Art Schreie, Befreiungsschreie” gewesen, die sich aber nicht so anhörten, als sei eine Person in Not gewesen, sondern wie wenn jemand ein Ventil braucht. Dann habe eine Stimme zu Musik gesungen. Kurze Zeit darauf habe es Geräusche an der Heizung des Wohnzimmers gegeben, als würde jemand dagegenstossen. “Es sprach nichts dafür, dass ich hätte runter gehen müssen, als wäre jemand in Not!” Im nachhinein sei es ihr vorgekommen, als ob die Geräusche aufhörten und dann der Geruch entstanden sei, erklärte die Zeugin nachdenklich. Zeitlich ordnete sie die Polterei ca. 21.30 Uhr bis gegen 21.45 Uhr zu, fünf Minuten später sei es vorbei gewesen. Sie habe ihrer Mutter am Telefon noch von “komischen Geräuschen” und “jetzt ist Ruhe” berichtet. Es habe sich aber angehört, als sei Guiseppe M. allein gewesen.
Auf Nachfrage des Staatsanwaltes Matthias Daxenberger erklärte die Zeugin, die Geräuschkulisse habe sie zunächst in der Mitte des Raumes verortet, dann habe sich das Geschehen “zur Heizung verlagert”, “als wenn jemand dagegen haut”, um sich dann zurück in die Mitte des Raumes zu bewegen. Guiseppe M. habe sie zwischen 17.00 Uhr und 18.00Uhr das letzte Mal lebend gesehen, als man sich auf dem Weg vom bzw. zum Einkaufen entgegen gekommen sei. Das habe sie anhand des Kassenzettels nachvollziehen können. Der 61-jährige habe u.a. 2 oder 3 Flaschen Weißwein in seinem Karton mit Einkäufen gehabt.
Gegenüber dem Verteidiger Uwe Bartscher beschrieb die Zeugin, die von ihr vernommenen Schreie seien normal, aber intensiver als sonst gewesen. Die Stimme habe sie erkannt und Guiseppe M. zugeordnet. Wie Schreie und Gepolter aufeinander gefolgt seien, vermochte sich die Studentin aber nicht mehr zu erinnern.
Zum größten Teil erkenntnislos verlief schließlich die Vernehmung eines 42-jährigen Zeugen, dessen Wohnung im Nachbarhaus direkt an die des Tatopfers angrenzte. Der ganz offensichtlich regelmäßig und viel Akohol konsumierende arbeitslose Mann hatte in einer 29 Seiten umfassenden polizeilichen Vernehmung noch ausführlich zu seinen Wahrnehmungen Stellung bezogen, konnte sich aber nunmehr weder an seine dortigen Aussagen, noch an den Abend der Tat hinreichend erinnern: “Ich kann mich an den ganzen Kram nicht mehr erinnern!” gab er im Verlauf seiner Befragung und auch nach mehrfachen Vorhalten aus seiner polizeilichen Vernehmung offen zu. Mehr als dass es einen dumpfen Knall gegeben habe, als ob jemand hingefallen sei, und eine “Mädchenstimme”, die er “Du Schwein” habe rufen hören wollen, ließ sich nicht rekonstruieren. Auch an diesem Abend habe er mindestens sechs halbe Liter Bier getrunken, wußte aber nicht mehr, ob er die Wahrnehmungen erst bei dem zweiten oder beim sechsten Bier gemacht haben will. Auf die Frage des Verteidiger Bartscher: “Tue ich ihnen nichts Falsches, wenn ich sage, dass sie bis auf den Ausruf “Du Schwein!” und einen dumpfen Knall keine genauere Erinnerung haben?”, nickte der Zeuge nur noch. Der Kammervorsitzende versicherte dem Anwalt daraufhin: “Das war auch unser Eindruck!”
Gegenüber der Polizei hatte er noch ausgesagt, junge männliche Personen hätten sich gegen 22.00 Uhr in oder außerhalb der Wohnung des Guiseppe M. zunächst normal unterhalten, eine Mädchenstimme “Du bist ein Schwein!” geschrien und sei es etwas später dann zu einem dumpfen Knall gekommen, nach dem schließlich Ruhe herrschte.
Ein weiterer Bewohner des unmittelbaren Nachbarhauses konnte konkreter von den Geräuschen zur mutmaßlichen Tatzeit berichten. Der 33-jährige erklärte, mit seiner Frau zwei Stockwerke über der entsprechenden Erdgeschosswohnung im Nebenhaus des Tatopfers gewohnt zu haben. Seine Frau habe eine um 20.45 Uhr beginnende Wrestling-Sendung im Fernsehen geschaut, die schon etwas lief, als man zwischen 21.30 Uhr und 22.00 Uhr ein zweimaliges, ungewöhnliches, lautes Poltern wahrgenommen habe. Seine Frau habe daraufhin das Schlafzimmerzimmerfenster geöffnet, während er noch mit dem Abwasch beschäftigt gewesen sei. “Sie hat das anders wahrgenommen, als ich. Ich meinte, es klang, als würde er alleine randalieren, meine Frau hatte das Gefühl, dass könnten auch zwei Personen sein.” Man habe sich kurz darüber ausgetauscht, sich aber keine weiteren Gedanken darüber gemacht, weil Guiseppe M. auch zuvor oft sehr laut gewesen sei. Die Geräusche hätten über 45 Minuten mit Pausen angedauert und sich angehört, als wenn er sich gegen die Türen werfen würde.
Gegenüber Rechtsanwalt Bartscher beschrieb der Zeuge Guiseppe M. als durchaus lauten Nachbarn, der zwei bis dreimal in der Woche sehr laute Musik gehört und auch schonmal in seiner Wohnung “randaliert” habe, was aber eher eine Schlußfolgerung sei. Ein Poltern wie an dem Abend habe er aber vorher nie wahrgenommen. Im Sommer habe der ältere, kinderliebe Mann oft sein Wohnzimmerfenster zur Heischstraße hin auf gehabt, Kinder hätten vor seinem Fenster gestanden, denen er “soetwas wie Bonbons” gegeben habe. Häufiger habe er sich dort auch mit jungen Männern unterhalten. Dagegen konnte sich der Zeuge nicht an seine Aussage bei der Polizei erinnern, dass oftmals unterschiedliche Fahrzeuge schnell vor dem Fenster vorgefahren seien, junge Männer ausstiegen, sich mit dem Tatopfer unterhielten und dann schnell wieder weggefahren seien: “Sind sie sicher, dass das nicht meine Frau gesagt hat?” Die konnte trotz Ladung wegen Krankheit nicht erscheinen und wurde daher zum folgenden Verhandlungstag gebeten.
Verteidiger stellt im Namen des Angeklagten Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit
Nach dem bereits beschriebenen kurzen Auftritt der Verlobten des Angeklagten, die sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berief und der Eröffnung des Kammervorsitzenden hinsichtlich der Befassung einer der beiden Schöffinnen mit dem Fall als Schreibkraft der Bezirkskriminalinspektion, gab Rechtsanwalt Uwe Bartscher im Namen des Angeklagten den “unvermeidlichen” Antrag auf Ausschluß der Schöffin wegen der Besorgnis der Befangenheit zu Protokoll:
Herr C lehne die Schöffin wegen der Besorgnis der Befangenheit ab! Wie soeben mitgeteilt worden sei, habe die abgelehnte Schöffin im vorliegenden Verfahren als Schreibkraft im Rahmen des Schreibdienstes der Kriminalpolizei im vorliegenden Verfahren mehrere Schriftstücke gefertigt. Zur Glaubhaftmachung berufe sich C auf die Mitteilung des Herrn Vorsitzenden über diesen Umstand. Die weitere Mitteilung des Vorsitzenden, die abgelehnte Schöffin habe erklärt, an ihre Mitwirkung keine Erinnerung zu haben und dass sie diese nach wie vor nicht habe, ändere nichts daran, dass Herr C die Besorgnis trage, diese Schöffin könne ihm gegenüber nicht unbefangen auftreten. Dabei gehe es um die Sicht des Angeklagten, der die Besorgnis gegen die abgelehnte Schöffin auch in der weiteren Hauptverhandlung nicht wird ablegen können, da nicht sicher sei, dass sie sich an ihre Tätigkeit nicht doch noch irgendwann erinnern werde.
Inwieweit der Prozess fortgesetzt wird, blieb daher zunächst bis zum nächsten Termin unklar. Der Verteidiger erklärte nach Ende der Hauptverhandlung, dass er zu einem Ausschluss der Schöffin keine Alternative sehe.




02.February 2010 um 07:25 Uhr
[...] Staatsanwaltschaft wirft dem damals 27-jährigen gebürtigen Kieler italienischer Staatsangehörigkeit Tot…. Der Angeklagte C habe sich am 11. Mai 2009 gegen 22.20 Uhr in die Wohnung des späteren [...]