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Rätselhaft, brutale Tötung des Guiseppe M. im Mai 2009

Kiel211vorab: Prozess um brutalen Totschlag in Kiel-Gaarden droht zu platzen

Der Prozess um den mutmasslichen Totschlag an dem 61-jährigen Guiseppe M., der im Mai 2009 durch versuchte Brandstiftung an dessen Wohnung in Kiel-Gaarden und dem Versuch der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion vertuscht werden sollte, droht bereits nach dem ersten Verhandlungstag zu platzen. Die Verteidigung lehnte im Namen des Angeklagten eine der beteiligten Schöffinen wegen der Besorgnis der Befangenheit ab, nachdem der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer Jörg Brommann zum Ende des Verhandlungstages mitgeteilt hatte, dass die betroffene Laienrichterin als Hilfsschreibkraft bei der Bezirkskriminalinspektion Kiel mit der Fertigung von Schriftstücken im vorliegenden Verfahren befasst war. Sie hatte erklärt, sich nicht an das Ermittlungsverfahren zu erinnern, war aber von dem ersten Zeugen, einem ermittelnden Kriminalbeamten erkannt worden, der diese Information an den Kammervorsitzenden weiterleitete.

Sollte die Kammer dem Antrag stattgeben, sind sämtliche Aussagen nicht verwertbar und die Hauptverhandlung muss mit erneuter Verlesung der Anklage und der Vernehmung der acht bisher gehörten Zeugen wiederholt werden.

Eine ausführliche Aufarbeitung folgt in Kürze…

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Verfasser: BreakingNews
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• 2 Kommentare »

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2 Responses to “ Kiel211vorab: Prozess um brutalen Totschlag in Kiel-Gaarden droht zu platzen ”

  1. # 1 Desperado Says:

    Das darf ja wohl nicht wahr sein? Wieso behauptet man denn, sich nicht an das Ermittlungsverfahren eines Totschlags erinnern zu können? Wir leben doch nicht im wilden Westen, wo jeden Tag einer umgebracht wird.

  2. # 2 BreakingNews Says:

    Hi Desperado! ;-)

    Sorry, war die letzten beiden Tage unterwegs und komme grad aus der Urteilsverkündung im “Mord-Prozess ohne Leiche” der erwartungsgemäß mit Freispruch endete…

    Ich maße mir nicht an, zu beurteilen, ob die Aussage der Schöffin glaubhaft ist. Ich denke aber schon, dass man als Schreibkraft wenn ja wohl auch nur mit Teilen des Schriftverkehrs in diesem Verfahren befasst, anhand der Masse auch anderer Fälle keine Erinnerung an konkrete Details haben kann. Nichtsdestotrotz ist aber zu fragen, wie man in der Position überhaupt Schöffin in Strafverfahren werden darf…?! Tatsächlich aber sollen auch Polizisten schon als Schöffen in einer Kammer gesessen haben – Nur da war es bekannt, als Beruf war für die Betroffene auf der Schöffenliste dagegen nur “Angestellte” angegeben.

    Gut, dass es frühzeitig, wenn auch nach einem kompletten Verhandlungstag rausgekommen ist. Nicht auszudenken, wenn der Kriminalbeamte erst am zweiten oder dritten Tag geladen gewesen wäre…

    Grüße auch an das gesamte Stattaller-Team!!!
    Ruediger ;-)

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