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Totschlags-Prozess vor dem Kieler Landgericht

Kiel211vorab: Brutaler Totschlag an Guiseppe M. – DNA-Spuren belasten Angeklagten

Im Prozess um die rätselhafte Tötung des 61-jährigen Guiseppe M., der im Mai 2009 mit schwersten Gesichtsverletzungen und getötet durch 40 Messerstiche in seiner ansatzweise in Brand gesetzten, verrauchten Wohnung im Kieler Stadtteil Gaarden aufgefunden worden war, haben am Montag zahlreiche Gutachten des Landeskriminalamtes zu Finger- und DNA-Spuren starke Indizien für eine Täterschaft des Angeklagten erbracht. 

Einem damals 27-jährigen italienischen Staatsbürger wird Totschlag, versuchte gefährliche Brandstiftung und die versuchte Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion unter Gefährdung von Leib, Leben und bedeutenden Sachwerten zur Verdeckung der Tötungshandlung vorgeworfen. Er soll sich am 11. Mai 2009 gegen 22.20 Uhr in die Wohnung des späteren Tatopfers in einem Mehrfamilienhaus an der Ecke Heischstraße und Bielenbergstraße begeben haben, wo er den Geschädigten aus bislang ungeklärtem Grund angegriffen und diesem in Tötungsabsicht zunächst mit Tritten und einem Schlagwerkzeug massive stumpfe Verletzungen und Frakturen des Gesichtsschädels zugefügt, sowie mit insgesamt 40 Messerstichen gegen Kopf, Hals Brust, Bauch und Extremitäten auf sein Opfer eingestochen haben soll. Guiseppe M. verblutete. Der Angeklagte soll dann die in der Wohnung befindlichen Blutspuren sowie Gegenstände, auf denen er seine Fingerspuren vermutete, mit Wandfarbe übergossen haben, um die Tötung zu verdecken und alle Hinweise auf seine Täterschaft zu beseitigen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er in einem Nebenraum sodann einen Wäschekorb in Brand gesetzt und in der Küche den Gasregelungsknopf des Gasbackofens aufgedreht habe, damit sich das entstehende Gas-Luft-Gemisch entzünden und zu einer Explosion führen sollte. Bevor er die Wohnung verließ, habe er schließlich eine Spiegelreflexkamera der Marke Nikon sowie ein Laptop der Marke Fujitsu-Siemens Amilo aus dem Besitz des Opfers an sich genommen.

Wie Verlesungen von Spurenberichten der Kriminalpolizei, daktyloskopischen Gutachten und DNA-Spurenanalysen des Landeskriminalamtes in Kiel ergaben, fanden sich Blutantragungen an einem Verstärker, an einem Heizkörper, dem Schreibtisch, an zahlreichen zurückgelassenen Kabelendstücken und USB-Steckern, die nach Erkenntnissen der Ermittler z.T. an dem verschwundenen Laptop des Opfers angeschlossen waren, sowie blutige Fingerspuren an der Wohnzimmertür, die das LKA dem Angeklagten als Spurenverursacher zuordnete. Der war noch in der Tatnacht mit einer Handverletzung im städtischen Krankenhaus erschienen und hatte sich eine 2cm lange Schnittwunde an der linken Hand chirurgisch versorgen lassen, die nach seinen widersprüchlichen Angaben gegenüber der Polizei aus einem Umzugsunfall resultierten, bei dem er angeblich die Glasplatte eines Beistelltisches zerstört hatte.

Zuvor hatte ein rechtsmedizinischer Gutachter dem Gericht den Obduktionsbefund für das Tatopfer erläutert. Die rechtsmedizinische Leichenöffnung offenbarte bei Guiseppe M. schwerste Verletzungen des Gesichtsschädels durch massive stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Kopf, die für eine regelrechte Absprengung des Gesichtsschädels vom Hirnschädelknochen sorgten. Todesursache sei ein Verblutungsschock gewesen, der durch insgesamt 40 Messerstiche in Kopf, Hals Brust, Bauch und linkem Arm hervorgerufen worden war. Die Stiche wurden dabei zum Teil mit so heftiger Kraft geführt, dass sie Brustbein und zwei Rippen, aber auch Lunge, Herz sowie Haupt- und Lungenschlagader durchstießen.

 

Mehr Informationen zum gesamten Verhandlungstag folgen in Kürze…

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Verfasser: BreakingNews
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