Erster Eklat schon Eröffnung der Hauptverfahrens
Kiel211: Ärger um Pressebericht zur Anklageerhebung – Landgericht entschuldigt sich bei Schwenker und Serdarusic
Monday, 01.February 2010 um 14:35 Uhr | Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung, Sport
Noch bevor ein mögliches Hauptverfahren gegen den ehemaligen THW-Manager Uwe Schwenker und den langjährigen Erfolgscoach Noka Serdarusic überhaupt eröffnet ist, sorgten Presseberichte über die, im Zuge des Schiedsrichter-Bestechungsskandals um den THW Kiel von der Staatsanwaltschaft Kiel erhobene Anklage wegen Betrugs und Untreue für erheblichen Ärger am Landgericht Kiel.
Der zuständige Pressesprecher des Landgerichts, war am Montag in das Feuer der Kritik des Strafverteidigers von Uwe Schwenker geraten. Nach einer von den Kieler Nachrichten online veröffentlichten Meldung warf der Kieler Rechtsanwalt Dr. Harald Riettiens dem Richter am Landgericht einen “schweren Verfahrensfehler” vor, nachdem dieser gegenüber der Nachrichtenagentur am Samstag bestätigt hatte, dass bei der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts eine Anklage wegen mehrfachen Betrugs und Untreue gegen Schwenker sowie wegen Betrugs und Beihilfe zur Untreue gegen Serdarusic eingegangen sei.
Riettiens, der sich auch im laufenden Betrugsprozess gegen SMS-Chat-Dienstleister vor dem Landgericht Kiel bereits mehrfach mit dem Richter in dessen Funktion als Mitglied der 6.Großen Strafkammer auseinanderzusetzen hatte, kritisierte, dass der Presse dieser Umstand mitgeteilt worden sei, noch bevor die Anklageschrift die Beschuldigten und ihre Verteidiger erreichen konnte. Dies sei ein Verstoß gegen Nr. 23, Absatz 2 der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV):
Zusammenarbeit mit Presse und Rundfunk
(1) Bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit ist mit Presse, Hörfunk und Fernsehen unter Berücksichtigung
ihrer besonderen Aufgaben und ihrer Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung
zusammenzuarbeiten. Diese Unterrichtung darf weder den Untersuchungszweck gefährden noch
dem Ergebnis der Hauptverhandlung vorgreifen; der Anspruch des Beschuldigten auf ein faires
Verfahren darf nicht beeinträchtigt werden. Auch ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Interesse der
Öffentlichkeit an einer vollständigen Berichterstattung gegenüber den Persönlichkeitsrechten des
Beschuldigten oder anderer Beteiligter, insbesondere auch des Verletzten, überwiegt. Eine unnötige
Bloßstellung dieser Person ist zu vermeiden. Dem allgemeinen Informationsinteresse der
Öffentlichkeit wird in der Regel ohne Namensnennung entsprochen werden können. Auf die Nr.
129 Abs. 1, Nr. 219 Abs. 1 wird hingewiesen. Die entsprechenden Verwaltungsvorschriften der
Länder sind zu beachten (vgl. auch Anlage B).(2) Über die Anklageerhebung und Einzelheiten der Anklage darf die Öffentlichkeit grundsätzlich
erst unterrichtet werden, nachdem die Anklageschrift dem Beschuldigten zugestellt oder sonst
bekanntgemacht worden ist.
Schwenker soll nach Kiel211-Informationen erst von Journalisten erfahren haben, dass Anklage gegen ihn erhoben worden sei. Sein Verteidiger hält es nunmehr für fraglich, dass der ehemalige THW-Geschäftsführer überhaupt ein faires Verfahren in Kiel erwarten darf: “Die Unschuldsvermutung von Herrn Schwenker ist durch diesen Vorgang massiv beeinträchtigt.”
Landgericht entschuldigt sich bei Schwenker, Serdarusic und ihren Anwälten
In einem seltenen Schritt entschuldigte sich die Vizepräsidentin des Landgerichtes Kiel am heutigen Mittag in einer Presseerklärung bei den Angeschuldigten. Das Landgericht räume ein, dass die Angeschuldigten infolge einer verfrühten Mitteilung des Landgerichts Kiel erst durch die Medien von der gegen sie erhobenen Anklage erfahren haben. Man “bedauert dies sehr und entschuldigt sich bei den Angeschuldigten und ihren Verteidigern ausdrücklich für die dadurch entstandene unangenehme Situation.”
Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Kiel sei am Freitag, dem 29.01.2010 eingegangen, das Landgericht habe die Zustellung an Angeschuldigte und deren Verteidiger noch am selben Tag veranlasst. Das Gericht bestätigte, dass der Pressesprecher am Samstagnachmittag gegenüber der Presse den Eingang der Anklageschrift mitteilte, noch bevor die Verfahrensbeteiligten diese erhalten hatten. Die Öffentlichkeit werde grundsätzlich erst unterrichtet, wenn die Anklageschrift dem Angeschuldigten mitgeteilt worden ist.
Zwischenverfahren muss nicht zwangsläufig zum Prozess führen, für Schwenker und Serdarusic gilt die Unschuldsvermutung
Im sog. Zwischenverfahren wird die zuständige Kammer nun zu prüfen haben, ob hinreichender Tatverdacht besteht, die Anklage also hinreichend wahrscheinlich zu einer Verurteilung führen kann. Erst dann entscheidet sie, ob das Hauptverfahren eröffnet und ein Prozess terminiert wird. Bis zu einer Verurteilung gilt für Uwe Schwenker und Noka Serdarusic auch weiter die Unschuldvermutung.
Update: Zur Klarstellung sei folgendes angemerkt: Ich bin dankenswerterweise mittlerweile von mehreren Seiten daran erinnert worden, dass es sich bei den RiStBV in erster Linie um Verwaltungsvorschriften handelt, die daher zunächst nur die weisungsgebundenen Bediensteten der Justizverwaltungen binden und somit grundsätzlich nicht einem Richter entgegengehalten werden können. Jedenfalls haben diese Richtlinien aber Hinweischarakter auch für Träger richterlicher Unabhängigkeit oder werden zumindest dem Inhalt nach auch innerhalb der Judikative anerkannt und offenbar in entsprechender, selbstbindender Anwendung zur Grundlage judikativer Diensthandlungen gemacht.
Kiel211.de berichtet weiter über diesen Fall.



04.February 2010 um 20:39 Uhr
[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von News HQ und Kiel211, Kieler Bäder GmbH erwähnt. Kieler Bäder GmbH sagte: RT @Kiel211: EIL: Eklat nach Anklageerhebung gg. Schwenker und Serdarusic, LG Kiel entschuldigt sich für Pressesprecher http://is.gd/7twpW [...]
08.February 2010 um 20:31 Uhr
[...] Tage nachdem das Landgericht Kiel vorzeitig die Erhebung der Anklage gegen den ehemaligen Manager des THW Kiel Uwe Schwenker und [...]