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Nach Verzweiflungstat auf der Anklagebank

Kiel211: Familienvater nach fehlgeschlagenem “Mitnahmesuizid” wegen versuchten Totschlags angeklagt

Seiner Familie hatte er Arbeitslosigkeit und Überschuldung noch erfolgreich verheimlichen können, aber die Zwangsräumung des Reihenhauses drohte das Lügengebilde endgültig einstürzen zu lassen – im Juni 2009 entschloss sich daher ein damals 41-jähriger Norderstedter zu einer Verzweiflungstat. Doch der mutmaßliche “Mitnahmesuizid”, mit dem er seinem, wie den Leben seiner 37-jährigen Frau und dem des gemeinsamen 10-jährigen Kindes ein Ende setzen wollte, schlug fehl. Vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Kiel wird dem in Untersuchungshaft sitzenden Familienvater nun ab Mittwoch wegen versuchten Totschlags der Prozess gemacht.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, sich am 21. Juni 2009 während der Fahrt mit einem geliehenen Kompaktwagen der Marke Peugeot 308 auf der B432 Richtung Norderstedt dazu entschlossen zu haben, sich sowie seine auf der Beifahrerseite sitzende Ehefrau und den auf der Rücksitzbank befindlichen 10-jährigen Sohn zu töten. Aus diesem Grund habe er den Pkw zwischen den Ortschaften Kayhude und Tangstedt (Kreis Segeberg) aus der Kolonne heraus absichtlich in den Gegenverkehr gelenkt, als ihm dort ein Sattelzug entgegenkam. Zur gleichen Zeit sollte das vom Angeklagten und seiner Familie bewohnte Reihenhaus in Norderstedt zwangsgeräumt werden. Über diesen Umstand, wie auch über seine Arbeitslosigkeit und die erheblich überschuldete Finanzlage der Familie hatte der Angeklagte seine Angehörigen in Unkenntnis gelassen.

Trotz geistegegenwärtiger Notbremsung und eines Ausweichmanövers durch den Führer des Sattelzugs war es diesem aber nicht mehr möglich, den Zusammenstoß zu verhindern. Die Zugmaschine erfasste das Fahrzeug vorne links und drehte es mehrfach um die eigene Achse, so dass es gegen eine Leitplanke schleuderte. Bei dem Unfall trugen alle drei Insassen erhebliche, der Mann und sein Sohn laut damaliger Polizeimeldung sogar lebensgefährliche Verletzungen davon. [damalige Polizeimeldung: Polizeidirektion Kiel]

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Verfasser: BreakingNews
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4 Responses to “ Kiel211: Familienvater nach fehlgeschlagenem “Mitnahmesuizid” wegen versuchten Totschlags angeklagt ”

  1. # 1 Tweets die Kiel211: Familienvater nach fehlgeschlagenem “Mitnahmesuizid” wegen versuchten Totschlags angeklagt | NEWS HQ erwähnt -- Topsy.com Says:

    [...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Kiel211 und Kiel211, Annika erwähnt. Annika sagte: RT @Kiel211: … und Prozess wegen versuchten Totschlags gegen Familienvater, dessen familiärer Mitnahmesuizid fehlschlug (Mi) http://is.gd/7ssYZ [...]

  2. # 2 Kiel211: Auftakt im Prozess wegen versuchten Totschlags gegen Familienvater | NEWS HQ Says:

    [...] und darüber entscheiden, ob ein 42-jähriger Familienvater aus Norderstedt im Juni 2009 versucht hat, im Rahmen eines sog. „Mitnahmesuizids“ seine Ehefrau, seinen zehnjährigen Soh…, als er mit dem von ihm geführten Wagen aus einer Kolonne ausscherte und frontal mit einem [...]

  3. # 3 Der Familienvater Says:

    Tja, Ihr Mauschelreporter! Da habt Ihr Euch peinlich weit aus dem Fenster gelehnt, oder?
    Warum berichtet ihr nicht über den Prozessausgang, und gebt zu, daass Ihr voller Vorurteile falsch recherchiert habt?
    Armes Deutschland; Dämliche Presse…

    Siehe den folgenden Kommentar…

  4. # 4 BreakingNews Says:

    Sehr geehrter Herr W., – wenn sie es denn tatsächlich sind –

    ich verwahre mich in aller Form gegen Ihre Aussagen, die ein dünnhäutiger Mensch als Beleidigung auffassen würde. Ich nehme es Ihnen aber deshalb nicht übel, weil es mich selbst am meisten ärgert, dass ich es zeitlich nicht vermag, immer alle Verhandlungstage zeitnah abzubilden und sie offenbar nicht anhand der entsprechenden Seiten haben nachvollziehen können, dass ich diese Seite allein und ausschließlich quasi-ehrenamtlich und damit auf freiwiliiger Basis betreibe.

    Was verschafft mir also das Vergnügen, drei Monate nach der Verurteilung? Gibt es Neuigkeiten in der Revisionssache?

    Den geneigten Kiel211-Lesern sei gesagt, dass Herr W. zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr durch das absichtliche Herbeiführen eines Unglückfalls verurteilt worden war. Wegen des angeklagten versuchten Totschlags an seiner mit ihm im Auto sitzenden Ehefrau und seinem jüngsten Sohn wurde er dagegen freigesprochen, weil das Gericht aufgrund der Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen Zweifel hatte, dass ihm bewußt gewesen sei, dass seine in Suizidabsicht getätigte Fahrt in den Gegenverkehr zum Tod der beiden führen würde. Ein Mitnahmesuizid sah die Kammer deshalb nicht als gegeben an, weil es ihm – ausschließlich auf sich konzentriert – nur um den eigenen Tod gegangen sei. Die Schwurgerichtskammer hatte die Einlassung des Herrn.W., es habe sich lediglich um einen Unfall gehandelt, anhand der Ausführungen eines KFZ-Sachverständigen als Schutzbehauptungen für widerlegt angesehen.

    Das Sie, Herr W. sich allzu gern als Opfer gerieren, haben Sie ja auch im Verlaufe der Hauptverhandlung ausschweifend deutlich gemacht. Die Kammer hat in seiner mündlichen Urteilsbegründung dazu erklärt, Sie hätten eine “unreife Persönlichkeit mit starren Verhaltensweisen”, machen Dritte für alles verantwortlich und hätten keinen Blick für eigene Unzulänglichkeiten – auch hielt die Kammer ihre Persönlichkeitsstörung für therapiebedürftig, die ihre Schuldfähigkeit minderte.

    Um ihrer Kinder willen, hoffe ich für Sie, dass Sie ihr Leben wieder in den Griff bekommen.

    Rüdiger Kohls
    Kiel211.de

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