Plädoyers auf nächste Woche vertagt
Kiel211: Kurzer Prozesstag im Totschlags-Fall “Guiseppe M.”
Tuesday, 02.February 2010 um 07:25 Uhr | Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung
Der Prozess gegen einen 28-jährigen Italiener um den brutalen Totschlag an einem 61-jährigen Mann, der im Mai 2009 bei einem abendlichen Feuerwehreinsatz mit auffälligen Verletzungen stumpfer und scharfer äußerer Gewalteinwirkung in seiner vollkommen verrauchten Erdgeschosswohnung im Kieler Stadtteil Gaarden aufgefunden worden war, ist am Montag mit einem verkürzten 4.Verhandlungstag fortgesetzt worden, ohne zu den ursprünglich ins Auge gefassten Plädoyers zu kommen. Da ein als Zeuge geladener Kriminalbeamter kurzfristig am Erscheinen gehindert war, wurden lediglich zwei weitere Zeugen vernommen, die zu einer mehrere Jahre alten gewaltsamen Auseinandersetzung in der Wohnung des verstorbenen Guiseppe M. aussagten. Dabei soll der 61-jährige einen Gast mit einem oder mehreren Messern angegriffen haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem damals 27-jährigen gebürtigen Kieler italienischer Staatsangehörigkeit Totschlag, versuchte gefährliche Brandstiftung und die versuchte Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion unter Gefährdung von Leib, Leben und bedeutenden Sachwerten zur Verdeckung der Tötungshandlung vor. Der Angeklagte C habe sich am 11. Mai 2009 gegen 22.20 Uhr in die Wohnung des späteren Tatopfers in einem Mehrfamilienhaus an der Ecke Heischstraße und Bielenbergstraße begeben. Dort habe er den Geschädigten aus bislang ungeklärtem Grund angegriffen und diesem in Tötungsabsicht zunächst mit Tritten und einem Schlagwerkzeug massive stumpfe Verletzungen und Frakturen des Gesichtsschädels zugefügt, sowie mit insgesamt 40 Messerstichen gegen Kopf, Hals Brust, Bauch und Extremitäten auf sein Opfer eingestochen. Guiseppe M. sei in unmittelbarer Folge der schweren Verletzungen an Verbluten verstorben. Daraufhin soll der Angeklagte damit begonnen haben, die in der Wohnung befindlichen Blutspuren sowie Gegenstände, auf denen er seine Spuren vermutete, mit Wandfarbe zu übergiessen, um die Tötung zu verdecken und alle Hinweise auf seine Täterschaft zu beseitigen. Sodann habe er planvoll in einem Nebenraum der Wohnung einen Wäschekorb in Brand gesetzt und in der Küche den Gasregelungsknopf des Gasbackofens aufgedreht, damit sich das entstehende Gas-Luft-Gemisch entzünden und zu einer Explosion führen sollte, die auch andere Wohnungen oder das Gebäude hätten zerstören können. Bevor er die Wohnung verließ, habe er schließlich eine Spiegelreflexkamera der Marke Nikon sowie ein Laptop der Marke Fujitsu-Siemens Amilo aus dem Besitz des Opfers an sich genommen
Zeugen schildern gewaltsame Auseinandersetzung mit Messereinsatz – Guiseppe M. sei kein Dealer gewesen
Ein 32-jähriger langjähriger Arbeitskollege des getöteten Guiseppe M. bestätigte zunächst, dass der Italiener in Besitz eines Laptops und einer Spiegelreflexkamera der Marke Nikon gewesen sei und regelmäßig alle drei Tage ein Gramm Marihuana geraucht habe. Ausdrücklich schloss er aus, dass der Mann auch mit Drogen handelte.
Auf die Befragung des Verteidigers Uwe Bartscher hin, schilderte der Zeuge eine Jahre zurückliegende gewaltsame Auseinandersetzung in der Wohnung des Guiseppe M. angesichts einer Geburtstagsfeier, die der Italiener für einen Freund gegeben hatte. Alle hätten bereits einiges getrunken, als es zum Streit zwischen dem 61-jährigen und einem anderen Gast gab, bei dem es “hin und her gegangen” sei. Der Gast S habe Guiseppe M. mit einigen Äußerungen und Verhaltensweisen provoziert. “Giosie”, so laut Zeugem der Spitzname des Getöteten, sei dann in die Küche gegangen und mit zwei Messern in den Händen zurück gekommen, auf den S los gegangen und habe diesen angreifen wollen. Dann sei aber jemand dazwischen gegangen, damit es nicht eskalieren konnte. Der Gast sei dann rausgeworfen worden, und habe eine Bierflasche im Hausflur zertrümmert und eine weitere gegen ein Fenster geworfen. Der Zeuge beschrieb, Guiseppe M. habe den Kontrahenten mit den Messern in den Händen zu umarmen versucht, um ihn “von hinten anzustechen”. Gegenüber der Polizei hatte er nach dem Tod des Guiseppe M. ausgesagt, er würde diesem Kontrahenten die Tötung des Mannes zutrauen. Gesehen habe er diesen aber nach der beschriebenen Auseinandersetzung nicht mehr. Der Mann, der versucht habe, die beiden zu beruhigen sei schließlich von Guiseppe mit dem Messer verletzt worden.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden beschrieb der Zeuge den kurzen Kampf zwischen dem Italiener und dem S, die dabei auf der Couch und schließlich auf dem Boden landeten, wo “Giosie” unter S lag und von diesem zweimal geschlagen worden sei.
Staatsanwalt Matthias Daxenberger wollte schließlich wissen, wie Guiseppe M. reagiert habe, als er merkte, dass der eingreifende Mann von ihm mit dem Messer verletzt worden sei. Der Zeuge erklärte, dass es sich dabei um ein Versehen gehandelt habe und bestätigte auf Vorhalt seiner polizeilichen Vernehmung, dass sich der Italiener sofort um den Verletzten gekümmert habe.
Der zweite Zeuge war der bei der Auseinandersetzung mit dem Messer verletzte T. Der 33-jährige erklärte, Guiseppe M. vier Jahre zuvor kennengelernt zu haben und bezeichnete diesen sogar als “besten Freund”, der Alkohol und Hasch konsumiert, aber nicht gedealt und Ende 2006 die Geburtstagsfeier zu seinem dreißigsten Geburtstag in seiner Wohnung ausgerichtet habe, bei dem es zu der gewaltsamen Auseinandersetzung gekommen sei.
Auf Frage des Staatsanwaltes, erklärte er, man habe geraucht und “zuviel getrunken”, bis es zum Streit zwischen Guiseppe M. und S gekommen sei. Der habe den Italiener provoziert und mit dem Spruch “F… deine Mutter!” beleidigt. Der habe daraufhin ein Messer aus der Küche geholt und sei “auf S drauf”. Beide hätte sich “gerauft”, bis er versucht habe, sie auseinanderzubringen und dabei von dem Messer am Arm verletzt worden sei. S sei dann aus der Wohnung rausgeschmissen worden. Giuseppe M. habe “einiges abgekriegt” und ein blaues Auge davongetragen, nachdem S mehrmals zugeschlagen hatte. Ein weiterer Streit habe danach zwischen den beiden aber nicht geschwelt, die Sache sei geklärt gewesen, S habe den Fehler eingeräumt und sei sich seiner Schuld auch bewußt gewesen.
Auf Nachfrage des Rechtsanwaltes Bartscher vermochte der Zeuge den Widerspruch zum vorigen Zeugen hinsichtlich der Anzahl der involvierten Messer nicht aufzuklären. Er habe nur ein Messer gesehen. “Ich weiß nicht was geschehen wäre, wenn wir nicht dazwischen gegangen wären”, erwiderte der 33-jährige auf die Frage, ob Guiseppe M. den S habe “abstechen” wollen. Auch konnte er nicht bestätigen, ob es eine irgendwie geartete Umarmung zwischen den Kontrahenten gegeben hatte, bei dem der 61-jährige seinen Gegenüber von hinten habe erstechen wollen.
Der Prozess wird in der nächsten Woche fortgesetzt.


