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Fehlgeschlagener Mitnahmesuizid oder tragischer Unfall?

Kiel211: Auftakt im Prozess wegen versuchten Totschlags gegen Familienvater

War es ein Unfall, ein vorher geplantes oder spontan herbeigeführtes Ende einer Familientragödie? Mit dieser Frage muss sich seit Mittwoch die Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Kiel auseinandersetzen und darüber entscheiden, ob ein 42-jähriger Familienvater aus Norderstedt im Juni 2009 versucht hat, im Rahmen eines sog. „Mitnahmesuizids“ seine Ehefrau, seinen zehnjährigen Sohn, sich selbst und einen, ihm auf der B432 entgegenkommenden LKW-Fahrer zu töten, als er mit dem von ihm geführten Wagen aus einer Kolonne ausscherte und frontal mit einem Sattelzug kollidierte, nachdem das von der Familie bewohnte Reihenhaus in deren Abwesenheit zwangsgeräumt worden war.

Zum Prozessauftakt warf Staatsanwalt Bimler dem ausgebildeten Chemie-Laboranten W neben dem dreifach versuchten Totschlag, dreifache gefährliche Körperverletzung durch eine das Leben gefährdende Behandlung sowie den vorsätzlichen Eingriff in den Straßenverkehr zur Ermöglichung einer Straftat vor. Der Angeklagte habe seiner Familie Arbeitslosigkeit und Überschuldung zunächst noch erfolgreich verheimlichen können und diese am Tattag auch über die anstehende Zwangsräumung im Unklaren gelassen, die sein mühsam aufrecht erhaltenes Lügengebäude endgültig hätte zum Einsturz bringen können. Er habe seine Ehefrau und seine 17 und 10 Jahre alten Söhne zu einem Ausflug nach Hamburg überredet, dort eine Probefahrt mit einem Kompaktwagen der Marke Peugeot organisiert und damit am Nachmittag den Weg zurück nach Norderstedt angetreten. In einem Einkaufszentrum Norderstedts habe er seinen älteren Sohn abgesetzt, der von dort mit dem Fahrrad nach Hause fahren wollte. Aufgrund eines vorgespielten Anrufes einer Arbeitskollegin sei der Angeklagte dann nach Kayhude gefahren. Nach einer ebenso fiktiven Absage der Kollegin, sei der Angeklagte schließlich auf der B432 zurück Richtung Norderstedt gefahren, wo er den Wagen auf Höhe Tangstedts vorsätzlich in den Gegenverkehr gelenkt habe. Er sei dabei davon ausgegangen, dass der ihm entgegenkommende LKW-Fahrer nicht ausweichen könne und es dabei zu einem Zusammenstoß kommen würde, bei dem er, seine Frau und sein Sohn ums Leben kommen sollten. Den Tod des LKW-Fahrers habe er dabei billigend in Kauf genommen.

  

Angeklagter lässt sich zur Person und Sache ein

In einer umfangreichen Aussage ließ sich der Angeklagte zu seinem Lebenslauf und den gegen ihn erhobenen Vorwürfen ein. Er sei in der hessischen Universitätsstadt Marburg aufgewachsen, habe fünf ältere Geschwister und mit ihnen eine harmonische Kindheit verbracht. Nach dem Realschulabschluss habe er eine Lehre als Chemie-Laborant absolviert und lange Zeit im Fachbereich Chemie einer hessischen Universität gearbeitet, wo er in verantwortlicher Position für den Einkauf tätig war, später in die EDV-Abteilung wechselte und sich dort als Programmierer von Datenbanken fortbildete. 1991 habe er seine Frau, eine Mikrobiologin, geheiratet, noch im selben Jahr sei sein ältester Sohn geboren worden. Im Jahr 1999 kam dann der zweite Sohn zur Welt. Die Ehe sei „glücklich und reibungsfrei“ verlaufen.

Seine Ehefrau habe immer ausgeprägtere “depressive Neigungen” gehabt, so dass er versucht habe, „ihr ein schönes Leben zu bereiten“. Die Depressionen nahmen zu und er habe sich weiter um seine Frau bemüht. Durch Urlaubsreisen und verstärkte Freizeitaktivitäten sei er schließlich in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Nach dem Wechsel nach Norderstedt sei sein Arbeitsvertrag bei einem dortigen Arbeitgeber nicht verlängert worden und er in die Arbeitslosigkeit geraten. Er habe sich um Schuldnerberatung, Hilfe von der Uwe-Seeler-Stiftung und um eine Therapie für seine Frau bemüht, habe sie wegen ihres Zustands aber nicht über die finanziellen Schwierigkeiten in Kenntnis setzen wollen. Am Tage des Unfalls habe er ihr die Lage offenbaren wollen, sei durch diesen aber daran gehindert worden. In der Reha-Klinik, wo er wegen seiner schweren Beinverletzungen um die Wiederherstellung seiner Beweglichkeit bemüht war, sei er dann im August 2009 festgenommen worden.

Die Probleme hätten begonnen, nachdem die Familie aus ihrer ersten Wohnung habe ausziehen müssen. Nach Kündigung wegen Eigenbedarfs sei man in eine Wohnung gezogen, die der Familie nicht zusagte. Obwohl seine Frau halbtags gearbeitet habe, hätten sich früh finanzielle Probleme ergeben, weil zur Miete höhere Nebenkosten, der Unterhalt für zwei Autos und Ausgaben für die verstärkte Freizeitgestaltung hinzukamen. Wegen der stärker werdenden Depressionen der Frau habe man sich das Leben schön gemacht. Im November 2005 habe er schließlich die erste eidesstattliche Versicherung abgeben müssen. Seine Arbeit an der Universität sei nicht stressfrei verlaufen, Unzufriedenheit stellte sich ein, weil die Arbeitsbelastung angesichts geringer Personalausstattung viel zu hoch und er darüber hinaus Mobbing ausgesetzt gewesen sei. Nach einem erneuten Umzug habe es erhebliche Schwierigkeiten mit den Vermietern gegeben, die seine Frau zusätzlich psychologisch belasteten. Der behandelnde Arzt habe schließlich vorgeschlagen, woanders neu anzufangen. Über einen früheren Geschäftskontakt habe er schließlich das Angebot erhalten bei einem Chemie-Großhandel in Norderstedt zu arbeiten.
Dort habe er Ende Januar 2008 angefangen und nicht schlecht verdient, aber die Warm-Miete für das Reihenhaus der Familie sei mit 1500 € zu hoch gewesen. Als sich das Missverhältnis zwischen seinem Netto-Gehalt in Höhe von 2300 € und den Kosten für den Lebensunterhalt abzeichnete, habe er jedoch „nicht den Absprung geschafft“. Nach einem Familienurlaub habe er Probleme gehabt, die Mietzahlungen zu leisten und damit begonnen, sich Geld von Freunden zu leihen. Auf Nachfrage, wieso man die Reihenhausscheibe überhaupt gemietet habe, erklärte der Angeklagte, man habe zunächst keine Wohnung gefunden und sei gezwungen gewesen, kurzfristig das Nächstbeste zu nehmen, damit er seine Arbeit antreten konnte. Ursprünglich sei geplant gewesen, dass seine Frau ebenfalls in der Firma anfangen sollte. Dieses habe sich aber zerschlagen. Die monatlichen Defizite seien immer weiter durch Schulden bei Freunden und Nachbarn überbrückt worden. Zu früheren Verbindlichkeiten gegenüber Banken in Höhe von insgesamt 52.000 € seien in Norderstedt schließlich Mietrückstände und Prozesskosten in Höhe von 3455 € hinzugekommen. “Ich habe nicht den Nerv gehabt, mich darum zu kümmern, wollte es nicht wahrhaben und habe das Problem verdrängt.”, räumte der Angeklagte ein. Auf die Frage des Vorsitzenden, wie er dies hätte in den Griff kriegen wollen, erwiderte er: “Meine Frau hatte tierische Angst vor Absagen, hat sich nur ungern beworben und ich wollte ihr das nicht sagen, habe alle Gläubiger und Vollstreckungsorgane von ihr abgehalten”, weil er wegen der Depressionen um ihr Leben fürchtete. Wenn ihr doch verräterische Post in die Hände gefallen sei, habe er falsche Richtigstellungs-Schreiben verfasst und schließlich sogar Kontoauszüge eingescannt, um sie verändert neu auszudrucken. Der Zustand seiner Frau habe sich dennoch verschlechtert. Sie habe ein allgemeines Angstverhalten gezeigt und sich immer weiter zurückgezogen. Der Angeklagte erklärte, immer wieder versucht zu haben, für Entspannung zu sorgen. Dennoch habe seine Frau in Norderstedt zwei Suizidversuche unternommen, die er aber habe verhindern können. Einmal habe er dazu Polizei und Rettungskräfte alarmiert.

Langsam habe seine Frau großes Vertrauen in den örtlichen Kirchenkreis gefasst, so dass es ihr ab Weihnachten 2008 besser gegangen sei: “Ich hatte den Entschluss gefasst, ihr die Probleme zu offenbaren, schob es dann aber immer wieder auf, weil ich sicher gehen wollte, dass ihr Zustand stabil bleibt. Ich hatte Angst, dass ich für ihr Wohl und Wehe verantwortlich bin. Diese Angst wurde mir erst im Mai bewusst.”  Er habe sich auch von Kirchenmitgliedern Geld geliehen, die ihm schließlich auf den Kopf zusagten, dass er in fünfstelliger Höhe verschuldet sei und man die Hilfe einstellen werde, wenn er sich keine professionelle Hilfe suche.

Habe die Familie in der ersten Zeit in Norderstedt noch regelmäßig auf Leihwagen zurückgegriffen, habe er im Januar 2009 in der Nähe seines Arbeitgebers bei einem Autohändler ein Auto gefunden, dass er zu kaufen beabsichtigte. “Das Auto war der Wunsch meiner Frau, um im Ernstfall fliehen zu können.” Er habe mit dem Autohändler Ratenzahlung vereinbart, die aber nicht mehr zum Tragen kommen sollten. Obwohl der Händler lange Zeit geduldig gewesen sei, habe er die Zahlungen nicht zu leisten vermocht und diesen zunächst erfolgreich vertrösten können, bis dieser schließlich ungehalten wurde. Er habe schließlich den Vorwand von Mängeln an Lenkung und Bremsen genutzt, um den Wagen zurückzugeben. Der Angeklagte fuhr fort, er habe Anfang Mai angefangen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, habe sich nach einer billigeren Wohnung und neuer Arbeit umgesehen und dafür noch das Auto benutzt, obwohl der Händler ihn aufgefordert hatte, das Fahrzeug bis zum 15. Mai zurückzugeben.

Mitte März habe der Vermieter schließlich das Räumungsurteil gegen ihn erstritten. Auch dies habe er verdrängt, Hilfsangebote des Sozialamtes und des Jugendamtes nicht wahrgenommen. Der Versuch, finanzielle Hilfe der Uwe-Seeler-Stiftung zu erhalten, scheiterte, weil diese einen Bericht der Schuldnerberatung verlangte. Diese habe er aber nicht weiter in Anspruch nehmen können, weil ihn die dortige Ansprechpartnerin aufforderte, die Meldung beim Arbeitsamt für sich und seine Frau vorzulegen. Dies hätte nach den Worten des Angeklagten bedeutet, seine Frau mit der desolaten Lage zu konfrontieren. “Da waren wir an dem Punkt, wo ich es wieder verschoben habe”, räumte der Angeklagte ein. Das die Stadtwerke zwischenzeitlich das Wasser abgestellt hatten, habe er mit finanzieller Hilfe nach ein bis zwei Tagen regeln können, ohne dass seine Frau davon etwas mitbekommen habe, weil sie nicht zu Hause gewesen sei. Nach Verlust seines Arbeitsplatzes habe er sich bei einem Großkunden seines ehemaligen Arbeitgebers bewerben wollen, sei aber mit der Erstellung einer Datenbank nicht vorangekommen, mit der er sich dort habe bewerben wollen. Seiner Familie habe er gesagt, dass er dort tatsächlich tätig sei.

Vier Wochen vor dem Räumungstermin habe ihm die Gerichtsvollzieherin den Räumungsbescheid übergeben. Er habe daraufhin zunächst gar nichts unternommen und gehofft, noch freiwillig umziehen zu können. Deshalb habe er es auch versäumt, rechtzeitig einen Antrag auf Räumungsschutz zu stellen. Er habe „Hoffnung auf Perspektive“ gehabt, beteuerte der Angeklagte. Er habe eine Wohnung gefunden, dessen Vermieter aber erst am 23. Juni 2009, zwei Tage nach dem Unfall zu sprechen gewesen sei. “Dass ich in der Phase an vielen Stellen zu optimistisch war, ist mir jetzt bewusst!”, gab W zu. Er habe Anfang Juni das erste Mal Arbeitslosengeld erhalten und auf den zweiten Scheck gewartet, der Ende Juni kommen sollte. Am Tag der Zwangsräumung hätte er zwar in einer Bildungseinrichtung ein Bewerbungstraining besuchen sollen, “aber ich musste mich um meine Familie kümmern!” Die wollte der Angeklagte nach eigenen Angaben bis zum Abend in einem örtlichen Hotel unterbringen, in dem die Familie schon zu Beginn der Übersiedlung nach Norderstedt zweimal übernachtet habe und auch zu Besuch kommende Familienmitglieder bereits untergebracht waren. Dort habe man bereits einmal auf Rechnung übernachten können.

Zum konkreten Verlauf des 21. Juni 2009 erklärte der Angeklagte, man sei morgens aufgestanden und seine Frau und er hätten ihre Kinder mit dem Fahrrad zu ihren Schulen begleitet, seien dann von Norderstedt aus mit der U-Bahn nach Hamburg gefahren, wo er zusammen mit seiner Frau an der Alster gefrühstückt habe. Es habe etwas Überredung verlangt, bis seine Frau einwilligte, doch er habe darauf bestanden, um sie zum Zeitpunkt der für 9:00 Uhr angesetzten Räumung aus der Wohnung zu schaffen. Nach einigen Einkäufen in Hamburg, habe er über Handy im Internet nach einem Peugeot-Händler gesucht und sei mit seiner Frau dorthin gefahren, um einen Wagen Probe zu fahren. Man habe dem Verkäufer erklärt, dass man Interesse an einem bestimmten Auto habe und eine Testfahrt wünsche. „Wir hatten durchaus reales Interesse, aber mir war klar, dass ein Kauf des Fahrzeugs zurzeit nicht möglich war“, bekundete W, auf Nachfrage räumte er schließlich ein, dass es letztlich nur ein Vorwand gewesen sei, um das Auto zu gebrauchen. Er habe seine Familie damit in ein der Familie bekanntes Hotel bringen, ihnen dort die Wahrheit offenbaren und den Wagen dann zurückbringen wollen. Gegen Mittag sei man mit dem Wagen nach Norderstedt unterwegs gewesen, um die Kinder abzuholen, mit ihnen zurück in die Hamburger Innenstadt zu fahren, Mittag zu essen und spazieren zu gehen. Am Nachmittag sei man zurück nach Norderstedt gefahren, habe den älteren Sohn an einem Einkaufszentrum abgesetzt, damit er sein Fahrrad holen und damit nach Hause fahren konnte.
Nach einem vorgetäuschten Anruf einer Kollegin, die ihn angeblich um Hilfe gebeten habe, sei er zusammen mit seiner Frau und seinem zehnjährigen Sohn nach Kayhude gefahren, schilderte der Angeklagte. Dort habe er einen erneuten Anruf der Kollegin fingiert, mit der dieser das Hilfsgesuch als erledigt zurückzog. Diese nicht existenten Anrufe habe er dabei vorgetäuscht, indem er die Alarmfunktion seines Handys benutzte, um ein Klingeln vorzugeben.
Sein älterer Sohn habe kurz darauf - es war mittlerweile 17:32 Uhr - angerufen, um seinem Vater mitzuteilen, dass die Wohnung der Familie geräumt worden sei. Er habe ihn beschwichtigt, dass er das wisse und vereinbarte mit dem 17-jährigen, ihn an einem Verkehrskreisel in gewisser Entfernung zur Wohnung abzuholen. Dieser sei weit genug weg gewesen, damit seine Frau keinen Verdacht schöpfen konnte. Dazu steuerte W. den geliehenen Wagen zurück auf die B432 Richtung Norderstedt, wo schließlich in Höhe der Ortschaft Tangstedt gegen 18:05 Uhr der Unfall geschehen sei.

Der Angeklagte beteuerte, dass es sein Ziel gewesen sei, seine Ehefrau den gesamten Tag von der Wohnung fernzuhalten und den Tag bis in den Abend hinein zu überbrücken. Den im Verlauf des Tages geäußerten Wunsch seiner Frau, zurück nach Hause zu fahren, habe mit der Begründung abgelehnt, in ihrer Straße habe es einen Gasalarm gegeben und man könne zurzeit gar nicht zurück. Seine Vorstellung sei es gewesen, seine Familie nach dem netten Tag mit verschiedenen Einkäufen im Hotel abzuliefern und dort das Gespräch mit ihnen zu führen, um ihnen die Situation zu eröffnen. Der Angeklagte räumte ein, dass dieses Vorhaben “einfältig” gewesen sei.

Zum konkreten Unfallgeschehen sagte der Angeklagte aus, er habe sich in einer Kolonne befunden und wegen einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h den eingeschalteten Tempomat per Tastendruck auf 83 km/h gedrosselt, als es ein Ruckeln gegeben habe. Er habe keine Erinnerung daran, einen LKW gesehen zu haben oder ausgeschert zu sein. Auf Nachfrage, warum er denn mit Tempomat gefahren sei, antwortete der Angeklagte, er sei die ganze Zeit mit Tempomat gefahren, weil das sparsamer sei und er den Wagen ja voll getankt wieder zurück habe bringen müssen.

Auf Nachfrage des Staatsanwaltes Bimler, warum er seinen älteren Sohn an den Kreisel bestellt habe, antwortete dieser: “damit wir nicht gezwungen sind, in die Straße rein zu fahren.” Auf der Fahrt von Kayhude zurück nach Norderstedt habe er sich mit seiner Frau ganz normal unterhalten, es habe keinen Streit geben, man habe sich über die bevorstehende Gesangsstunde am Abend unterhalten.

Die Verlesung des Protokolls seiner haftrichterlichen Vernehmung im August 2009 gab die Einlassung des Angeklagten vor einem Richter am Amtsgericht Kiel wieder. Dort hatte W beteuert, den Unfall nicht absichtlich verursacht zu haben und abgestritten, in Tötungsabsicht gehandelt zu haben. Von dem Unfall habe er dort nur die Erinnerung, dass seine Frau “Achtung” geschrien habe und es dann dunkel geworden sei. Dem Haftrichter hatte er bei der Gelegenheit gesagt, er habe das klärende Gespräch mit seiner Familie nicht in Hamburg führen wollen, weil er befürchtete, dass ihm seine Frau in der Großstadt weglaufen könnte, im Hotel hätte er bessere Möglichkeiten gehabt, sie festzuhalten. Dort zu Suizidversuchen und der Krankheitsvorgeschichte seiner Frau gefragt, hatte der Angeklagte ausgesagt, seine Frau leide an einer Depression aufgrund einer post-traumatischen Störung, die sich fast 10 Jahre zuvor ergeben habe. Nach einem Umzug habe man den Druck der Schwiegereltern und der Kirche nachgegeben und sei in eine Wohnung gezogen, bei der es erhebliche Probleme mit den Vermietern gegeben habe. Daraus sei ein Verfolgungswahn entstanden, der sich verschlimmerte und von den Eltern seiner Frau nicht verstanden wurde, die sie in der Bewältigung nicht unterstützten. Der Psychologe seiner Frau habe deshalb vorgeschlagen, fortzuziehen.

  

Vermieter schildert Situation, die zur Räumung der Wohnung der Familie führte

Als erster Zeuge nahm der Vermieter der Familie auf dem Zeugenstuhl Platz, dessen Räumungsklage schließlich zu der Zwangsräumung durch die Gerichtsvollzieherin geführt hatte. Er habe die Reihenhausscheibe über das Internet zur Vermietung inseriert und sich mit dem Angeklagten geeinigt, ohne zuvor einen persönlichen Kontakt mit diesem gehabt zu haben. Gegen eine Verdienstbescheinigung seines früheren Arbeitgebers und mit der Empfehlung des neuen Norderstedter Arbeitgebers habe er dem Angeklagten den Mietvertrag per Post zugesandt. Die Kaltmiete sollte 1095 € betragen, Beginn des Mietverhältnisses sei der 1. Februar 2008 gewesen. Ende 2008 hätten sich die ersten Zahlungsschwierigkeiten eingestellt, nachdem sich W. seit September bereits 1200 € in mehreren kleineren Beträgen von dem Zeugen geliehen habe, welches er aber nie wieder zurück bekam. Das Geld sei nach Aussagen des Angeklagten zur Überbrückung finanzieller Engpässe nötig gewesen, weil er auf Geld habe warten müssen, dass er zur Deckung seines Bedarfes bereits eingeplant hatte. Nachdem auch die zweite Monatsmiete ausgefallen war, habe er den Mietvertrag schließlich fristlos gekündigt, erklärte der Vermieter. Er habe sich eine Rechtsanwältin genommen, die alles geregelt habe. Diese habe den Angeklagten zunächst angeschrieben, doch als dies fruchtlos blieb, schlussendlich die Zwangsräumung beantragt. Im Januar 2009 habe der Angeklagte dann plötzlich wieder für den laufenden Monat bezahlt und um einen Zahlungsaufschub bis Juni gebeten, da er eine größere Summe Geld aus einer Versicherung der Eltern erwarte. Der Zeuge sagte aus, er sei dazu nur gegen Verpfändung dieses Geldbetrages bereit gewesen, was der Angeklagte aber abgelehnt habe. Da dieser auch von der vereinbarten Mietkaution in Höhe von 2985 € nur 1000 € gezahlt hatte, habe sich die Gesamtforderung gegen den W. bis zur Räumung auf 11.940 € erhöht. Der Angeklagte habe im Januar oder Februar 2009 ein Schuldanerkenntnis hinsichtlich des geliehenen Geldes, der Mietrückstände und der entstandenen Anwaltskosten unterzeichnet, was der Zeuge zunächst als “Stillhalteabkommen” bezüglich der Räumung der Wohnung angesehen habe.

Auf Nachfrage schilderte er, der Angeklagte habe zu den Zahlungsschwierigkeiten erklärt, dass seine Frau psychische Probleme habe und daher darum gebeten, künftige Post ausschließlich an ihn zu adressieren, obwohl der Mietvertrag auf beide Eheleute lief. Am 18. April 2009 hatte der Angeklagte in einer Mail erklärt, von der gegen ihn gerichteten Räumungsklage des Vermieters erst an diesem Tag erfahren zu haben, weil seine Frau in einer Psychose alle eingehende Post verbrannt habe.

Der Zeuge berichtete schließlich auch über das Zusammentreffen mit dem ältesten Sohn des Angeklagten, nachdem die Räumung bereits beendet war. Dieser habe plötzlich vor der verschlossenen Tür des Reihenhauses gestanden. Er habe ihm erklärt, dass man die Wohnung geräumt habe. Der junge Mann erstaunt gewesen und habe gefragt, wo seine Eltern sind.

Auf Nachfrage des psychiatrischen Sachverständigen Dr. Jehs zum seelischen Erscheinungsbild des Angeklagten, beschrieb der Zeuge der Angeklagte sei im ersten Eindruck freundlich und nett erschien, dies habe sich im Laufe der Zeit aufgrund der Probleme aber eingetrübt, W habe mit seiner Familie insgesamt sehr zurückgezogen gelebt.

  

Vorgesetzter des Angeklagten: Irgendwann war W nicht mehr tragbar

Als nächster Zeuge sagte der 44-jährige ehemalige Vorgesetzte des Angeklagten bei dem Norderstedter Chemie-Großhandelsunternehmen aus. Er kenne den Angeklagten seit Ende der 90er Jahr noch aus dessen Funktion als Einkäufer seines universitären Fachbereichs, mit dem er als Außendienstler geschäftlich zu tun gehabt habe. Nach dem Ausscheiden des Angeklagten aus der Universität habe er bis zum Jahr 2007 keinen weiteren Kontakt zu diesem gehabt, bis W angerufen habe, um sich über ein Stellenangebot zu informieren, dass die Firma auf ihrer Internetseite veröffentlicht hatte. Nach Übersendung seiner Bewerbungsunterlagen habe man sich schnell auf eine Zusammenarbeit verständigt und zunächst vereinbart, dass er am 1. Dezember 2007 die Arbeit aufnehmen solle. Seine Frau sollte nach einer Absprache ebenfalls für die Firma tätig werden und zunächst eine Halbtagsstelle annehmen. Es sei jedoch aufgrund der Umzugsproblematik zu verschiedenen Verzögerung gekommen. Im Januar 2008 habe W. dann im Namen seiner Frau abgesagt, weil sie sich zu einer Arbeitsaufnahme nicht in der Lage gesehen habe. Man vereinbarte schließlich, dass der ausgebildete Chemie-Laborant zum 1. Februar 2008 seine Arbeit aufnehmen sollte und gewährte ihm zur Bewältigung des Umzugs fünf Tage Urlaub, so dass er tatsächlich erst am 8. Februar 2008 in der Firma anfing.
Die Absage seiner Frau habe W. am 11. Januar 2008 damit begründet, dass seine Frau erhebliche Ängste vor dem Umzug, vor Hamburg und der Arbeit mit einer ihr nicht vertrauten EDV habe. Der Zeuge erklärte, Verständnis für die Erkrankung der Frau gehabt zu haben, so dass er dem Ehepaar anbot, sich bei einem der zahlreichen Kunden in der näheren Umgebung um einen anderen Arbeitsplatz für die ausgebildete Mikrobiologin zu kümmern.

Nach Angaben des Zeugen habe das Arbeitsverhältnis mit dem Angeklagten schließlich Ende März 2009 beendet werden müssen. Viele Ereignisse hätten dazu beigetragen. Sei der Arbeitsvertrag bis zum 31. Januar 2009 befristet gewesen, habe man zunächst aus “Goodwill” um zwei Monate verlängert, diesen dann aber auslaufen lassen. W. habe dem Unternehmen zuletzt viele Probleme bereitet. “Er hat das Potenzial, war der richtige Mann am richtigen Platz, aber brachte die Leistung nicht und hat etliche Sonderregelungen in Anspruch genommen.” Er habe schließlich immer öfter Vorschüsse auf sein Gehalt verlangt und sich für das Unternehmen teure Fehler geleistet, so dass er nicht mehr tragbar gewesen sei. Der Angeklagte sei unter anderem für das sog. “Steuerlager” verantwortlich gewesen, in dem die Firma branntweinsteuerpflichtigen Alkohol lagerte und für das das zuständige Hauptzollamt die Auflage eines handschriftlich zu führenden, sog. “Zollkontrollbuchs” gemacht hatte. Dies habe W. aber nicht erledigt, so dass das Hauptzollamt eine Geldstrafe in Höhe von 500 € gegen die Firma verhängte.

Der Zeuge beschrieb, dass man viel miteinander auch über die Erkrankung der Ehefrau geredet habe. Deren persönliche Probleme seien ihm bekannt gewesen, erklärte der 44-jährige, und er habe vieles nachvollziehen können, weil er das Krankheitsbild aus der eigenen Familie kenne, sei aber irgendwann selber überfordert gewesen, den Mann weiterhin zu unterstützen. Nach den Worten des W. habe seine Frau mehrere Suizidversuche unternommen und angekündigt, auch gegenüber ihren Kindern. Daher habe der Angeklagte während der Arbeit sein privates Handy angeschaltet lassen dürfen und habe seinen Arbeitsplatz nach einem Anruf auch schon einmal verlassen. Darüber hinaus sei W. nach Aussage des Zeugen in 11 Monaten 52 Tage krankgemeldet gewesen, ohne dass er sagen könne, warum. Im Juli 2008 habe es schließlich die erste von insgesamt vier Gehaltspfändungen gegeben.

Auf Nachfrage des Verteidigers bestätigte der Zeuge, der Angeklagte habe die Suizidankündigungen seiner Frau sehr ernst genommen, dies habe ihn auch sehr belastet. Zur Höhe des Gehaltes des Angeklagten erklärte der Zeuge, dieser habe ein Gehalt bezogen, das über dem durchschnittlichen Niveau der Firma lag und 3150 € brutto betrug. Ziel bei den Gehaltsverhandlungen sei es gewesen, dass beide Ehepartner zusammen annähernd das netto verdienen sollten, was sie zuvor an der Universität erhalten hatten.

Auf Nachfrage des psychiatrischen Sachverständigen Dr. Jehs, was er denn für einen Eindruck von dem Angeklagten bei dessen Verabschiedung gehabt habe, erklärte der Zeuge, W. habe sich sehr optimistisch gehalten, er habe ihn für dessen Humor bewundert. “Aber nach der Beschäftigung mit dem Fall muss ich nun sagen, der Optimismus war nur ein Aspekt seiner Persönlichkeit. Da war auch ein großer Egoismus, unter dem andere Leute haben leiden müssen!” Exemplarisch beschrieb der Zeuge, W. habe sich bei einer Gelegenheit einen Transporter der Firma geliehen und dafür einen Pannendienst in Anspruch nehmen müssen, den die Firma 560 € gekostet habe.
Bei einer anderen Gelegenheit habe W. ihn verbal angegriffen und ihm vorgeworfen, unter falschen Voraussetzungen “hoch geholt” worden zu sein. “Ich habe dagegen geschossen, und da war er still!” Dann sei er in sich gekehrt gewesen und habe einen übermüdeten, kaputten und extrem belasteten Eindruck gemacht. Es habe Mails gegeben, in denen er geschrieben habe, “nun ist alles vorbei!”. Dies sei aber sehr schwankend gewesen, er am nächsten Tag zumeist schon wieder “gut drauf”.

 

Anwesender Bruder des Angeklagten wird kurzfristig als Zeuge vernommen

Nachdem ein geladener Zeuge nicht erschienen war, bat der Kammervorsitzende den im Saal anwesenden Bruder des Angeklagten nach vorheriger Absprache in den Zeugenstuhl, überließ dessen Vernehmung aber dem psychiatrischen Sachverständigen Dr. Jehs. Sichtlich angegriffen antwortete der Bruder, selbst Oberstaatsanwalt, auf die ihm gestellten Fragen.

W sei das jüngste von insgesamt fünf Geschwistern, in den letzten Jahren habe man sich nur zu Geburtstags- und anderen Feierlichkeiten gesehen, bei denen er aber stets gut gelaunt gewesen sei. Dennoch habe man mitbekommen, dass etwas nicht stimmte und es finanzielle Probleme gab - ”Man kam aber nicht an ihn heran”. Er habe sich sicherlich zurückgezogen, “weil er wusste, dass man ihm auf den Kopf zusagen würde, dass es Mist ist, was er erzählt!”, erklärte der Zeuge. Er habe ihn aber nie auf seine Situation angesprochen: “Das wollte ich vor seinem Wegzug nach Norderstedt.”

Er habe ihn im April 2009 anlässlich der goldenen Hochzeit der Eltern und einer Konfirmation zwei Wochen später zuletzt gesehen. Dort sei sein Bruder mit einem relativ neuen Auto angekommen, was alle verwundert habe. Wie stets sei er auch dort derjenige gewesen, der die Stimmung versprüht habe.

Während der Kindheit sei es im Familienleben relativ locker und laut zugegangen, stets habe eine fröhliche Stimmung vorgeherrscht und durchaus auch ein inhaltlicher Austausch darüber gegeben, was einen bewege – “Nur von ihm nicht!”, erklärte der Zeuge mit Blick auf den Angeklagten. Sein Bruder sei mit Abstand der jüngste gewesen, das „Nesthäkchen“ der Familie, dass auch so behandelt und verwöhnt worden sei. Für eine psychologische oder pädagogische Beratung habe es nie einen Anlass gegeben.

Auf die Frage des Sachverständigen, dass die Kirche in der Familie eine wesentliche Rolle spielte, antwortete der Zeuge, die Eltern gehörten der neu-apostolischen Kirche an, alle Kinder seien getauft worden. Die Kirche binde ihre Mitglieder sehr eng ein und verlange sehr viel: die so genannte “Weinbergsarbeit” der Werbung neuer Mitglieder oder den obligatorischen Besuch von mindestens drei Gottesdiensten in der Woche. Sein Bruder sei derjenige von den Kindern gewesen, der am engagiertesten war und sich mit großer Überzeugung dort eingebracht habe. “Er hat sich gebunden gefühlt an die Gemeinschaft.”

Auf Nachfrage des Vorsitzenden, ob er Erkenntnisse über die Erkrankung der Ehefrau seines Bruders habe, antwortete der Zeuge, er habe keinen Kontakt zu der Frau gehabt. Er habe aus dem Internet von dem Suizid-Verdacht gegen seinen Bruder erfahren, sei zur Mutter gefahren, um es ihr möglichst schonend beizubringen und hörte erst von ihr, dass seine Schwägerin bereits einen Selbstmordversuch unternommen habe, und sie es daher zwar ihr, aber nicht ihren Sohn zutraue.

 

Familie des Angeklagten macht von Zeugnisverweigerungsrecht zu Gunsten des Familienvaters Gebrauch

Für das Ende des Verhandlungstages hatte die Kammer schließlich die Familie des Angeklagten als Zeugen geladen. Der Mutter und den beiden Söhnen war die Belastung deutlich anzusehen. Die Ehefrau des Angeklagten machte dabei einen besonders fragilen Eindruck. Alle drei entschieden sich nach Belehrung insbesondere über ihre Zeugnisverweigerungsrechte als Angehörige des Angeklagten dazu, nicht auszusagen und erteilten darüber hinaus auch keine Freigabe hinsichtlich der Verwertung ihrer Aussagen bei ihren polizeilichen Vernehmungen. Der Vorsitzende Richter Jörg Brommann versuchte dabei insbesondere für den verunsichert wirkenden zehnjährigen Sohn des Angeklagten eine angenehme Vernehmungssituation zu schaffen und setzte sich dazu zu ihm an den Zeugentisch, an dem der Junge zusammen mit seiner Mutter Platz genommen hatte: „Ich möchte gar nichts sagen!“, erklärte der Sohn, der bei dem Unfall am schwersten verletzt worden war, auf die entsprechende Frage des Vorsitzenden, ob er zur Sache aussagen wolle, leise. Der Angeklagte versuchte mit jedem der dreien Blickkontakt aufzunehmen und insbesondere seinen beiden Kindern durch ein Lächeln zu bedeuten, dass alles in Ordnung sei.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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Verfasser: BreakingNews
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