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Schleppender Fortgang des Betrugsprozesses?

Kiel211: OLG Schleswig hinterfragt Verfahrensentwicklung im SMS-Chat-Prozess

Im Strafverfahren um den geschäftlichen Be- und Vertrieb von kostenpflichtigen SMS-Chat-Diensten gegen insgesamt sechs Angeklagte, denen gewerbsmäßiger Bandenbetrug bzw. Beihilfe dazu vorgeworfen wird, hat das OLG Schleswig auf die Haftbeschwerden der drei seit 14 Monaten in Untersuchunghaft befindlichen Hauptangeklagten erstmals die Verfahrensentwicklung und damit auch die Prozessführung der zuständigen 6. Großen Strafkammer hinterfragt. Das bestätigte die Verteidigung auf Nachfrage.

Danach habe sich der zuständige Senat des OLG im Vorfeld einer noch zu treffenden Entscheidung über die Haftbeschwerden veranlasst gesehen, angesichts der Tatsache, dass nach mehr als 30. Verhandlungstagen lediglich eine Zeugin aus dem Kreis der mutmaßlichen Geschädigten vernommen wurde beim Kieler Gericht nachzufragen, ob es die zeugenschaftliche Vernehmung weiterer ausweislich der Anklage mutmaßlich Geschädigter beabsichtige und ob es sich dabei allein um Zeugen aus der Gruppe der in der Anklage exemplarisch namentlich genannten 53 Geschädigten handele, oder man auch andere Zeugen aus den insgesamt 700.718 Kunden zu befragen gedenke, die in der Anklage ebenfalls als von den vorgeworfenen Straftaten betroffen bezeichnet sind. Das Interesse des Senats sei dabei ausdrücklich auf den dafür vorgesehenen konkreten Zeitrahmen gerichtet gewesen. Unter den, bis in die erste März-Woche hinein veranlassten, Zeugen-Ladungen befindet sich nach Angaben der Verteidiger jedenfalls keine, die an ein mutmaßliches Betrugs-Opfer gerichtet gewesen ist.

Die sechs Verteidiger der drei inhaftierten Angeklagten Heiko A., Dirk von W. und Norman W. hatten mit entsprechenden Fragestellungen hinsichtlich des Verfahrensfortschritts in ihren Haftbeschwerdeanträgen u.a. die Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes gerügt.

Am Montag war der zunächst geplante Verhandlungstag wegen den Erkrankungen der zum Termin geladenen, einzigen Zeugin und ehemaligen “MintNet”-Geschäftsführerin sowie eines der drei wegen Beihilfe Angeklagten kurzfristig nicht durchgeführt worden.

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Verfasser: BreakingNews
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