Verteidigung hält Urteil des AG Flensburg für Justizskandal
Kiel211: Aussage der ersten verurteilten Mitarbeiterin des “MintNet”-Komplexes
Tuesday, 02.March 2010 um 19:00 Uhr | Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung
Unter zum Teil heftigen Attacken der Verteidigung ist am 23.Februar, 25.Februar und 2.März 2010 der Prozess gegen sechs mutmasslich an dem professionellen Be- und Vetrieb von kostenpflichtigen SMS-Chats im Firmenkomplex um die Flensburger Firma MintNet GmbH Beteiligten wegen täterschaftlichen bzw. teilnehmerschaftlichen gewerbsmässigen Bandenbetruges vor dem Landgericht Kiel fortgesetzt worden. Nahezu alleiniger Gegenstand der Beweisaufnahme der drei Tage war dabei die Vernehmung einer ehemaligen Mitarbeiterin aus dem Geflecht der MintNet GmbH zugerechneten Firmen, die Ende Januar 2010 als erste der von der Staatsanwaltschaft gesondert verfolgten Beschuldigten wegen Beihilfe zum Bandenbetrug vom Amtsgericht Flensburg zu einem Jahr Freiheisstrafe auf Bewährung verurteilt worden war. Das Urteil wurde unter Verstreichenlassen der Rechtsmittelfrist rechtskräftig, soll aber nach Meinung der Verteidigung im vorliegenden Verfahren unter möglicherweise rechtstaatlich umstrittenen Umständen zustande gekommen sein. Spätestens nach der Befragung durch die Verteidigung konnte sich der Eindruck aufdrängen, dass die Aussagen der Zeugin nicht zu dem Geständnis passen mochten, das das Flensburger Gericht zur Grundlage seines Urteils gemacht hatte. Die Anwälte insbesondere der drei Hauptangeklagten sahen darin sogar einen faktischen Geständniswiderruf.
Urteil des Amtsgerichts Flensburg gegen Ex-Mitarbeiterin hatte Unverständnis der Verteidiger ausgelöst
Anfang Februar war überraschend bekannt geworden, dass eine der beiden, auch für das Verfahren am Landgericht zuständigen Sachbearbeiterinnen der Staatsanwaltschaft erfolgreich die erste Verurteilung einer Mitarbeiterin der drei in Kiel angeklagten, mutmaßlichen Hauptverantwortlichen vor dem Amtsgericht Flensburg betrieben hatte. Das dort zuständige Schöffengericht entschied nach einer nur 25-minütigen Hauptverhandlung in dem Verfahren gegen die 36-jährige KL ausschließlich aufgrund Ihrer geständigen, “überzeugenden und reuigen Einlassung” gegenüber den Ermittlungsbehörden und verurteilte sie zu einem Jahr Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Da die Strafbarkeit wegen Beihilfe im Wege der sog. Akzessorietät zwingend von dem Vorliegen einer tatbestandsmäßigen, rechtswidrigen Hauptat abhängt, erkannte das Gericht darüber hinaus für Recht, dass die Tätigkeit der drei Hauptangeklagten im Kieler Verfahren, zu dem die Mitarbeiterin Beihilfe geleistet haben soll, einen strafbaren gewerbsmäßigen Bandenbetrug darstelle. Selbst ohne die im Kieler Verfahren bereits zahlreich eingeführten Beweismittel zur Kenntnis genommen zu haben, würdigte das Schöffengericht das Handeln der Hauptangeklagten als “fraglos feststehende Straftat”. Dabei ist diesen - in einer dem juristischen Laien möglicherweise schizophren erscheinenden, aber strafprozessrechtlich durchaus möglichen Situation – von dem Kieler Landgericht erst noch nachzuweisen, ob sie sich als Verantwortliche eines Firmennetzwerks zum Betrieb von SMS-Chats über teure Premium-Kurzwahlnummern überhaupt wegen täterschaftlichen gewerbsmäßigen Bandenbetruges strafbar gemacht haben. Auch wenn es keine präjudizielle Wirkung entfaltet, kann das Landgericht das amtsgerichtliche Strafurteil jedoch als Beweis einführen und sich dessen Begründung zu eigen machen.
Die Anklage gegen die Frau hatte sich dabei auf denselben Sachverhalt bezogen, der auch vor dem Landgericht Kiel seit 40 Verhandlungstagen Gegenstand der prozessualen Aufklärung ist. In seinem Urteil stellte das Amtsgericht Flensburg nach seiner Überzeugung und der nur 25 Minuten andauernden Hauptverhandlung zwischen dem Aufruf der Sache und dem Rückzug des Gerichts zur Urteilsberatung fest, dass sich die Angeklagte an dem gewerbsmäßigen Bandenbetrug der drei in Kiel angeklagten Hauptverantwortlichen beteiligte. Dadurch sollen mehr als 700.000 Handynutzern ein Gesamtschaden von rund 46 Millionen Euro entstanden sein. Vor Gericht äußerte sich die Angeklagte dabei nicht. Ihr Verteidiger erklärte lediglich, dass seine Mandantin auf ihre geständige frühere Einlassung Bezug nehme. Dort hatte sie laut Urteil eingeräumt, als Teamleiterin im Bereich der sog. “Animation” für die Kontrolle der hauseigenen Chatter und die Prüfung des SMS-Chatsystems verantwortlich gewesen zu sein und von dem “Geschäftsmodell” insoweit Kenntnis gehabt zu haben, dass es darin bestanden habe, “gutgläubige Kunden mittels Vortäuschens von real existierenden Beziehungssuchenden zum Versand von kostenpflichtigen SMS zu veranlassen”. Bewußt und gewollt habe sie mit ihrer Tätigkeit “das Gelingen und den erfolgreichen Fortgang des SMS-Chats” unterstützt und somit physisch Hilfe zu Haupttat der drei Hauptangeklagten vor dem Landgericht Kiel geleistet und diese dadurch gefördert.
Nach Überzeugung des Flensburger Schöffengerichts hätten sich die “fraglosen” Haupttäter zusammengetan, um seit 2005 in arbeitsteiligem Zusammenwirken einen Firmenkomplex zum langfristigen Betrieb von Premium-SMS-Chats zu konstruieren und zu steuern und über sechs von ihnen kontrollierten Hauptfirmen in Flensburg und Kiel und bis zu 350 Briefkastenfirmen vor allem im Ausland den Betrieb von SMS-Chats organisiert zu haben, in denen gegenüber den Kunden der Eindruck der realen Möglichkeit erweckt werden sollte, unmittelbar mit anderen Kunden in Kontakt zu treten mit der Chance, eine partnerschaftliche Beziehung aufzubauen. Stattdessen hätten die von den drei Haupttätern geführten Chatmoderatoren den Kunden vorgespiegelt, als real existierende Person Interesse an einer Beziehungsanbahnung und einem persönlichen Kennenlernen zu haben, was die Kunden geglaubt hätten und über Premium-SMS mit diesen kommunizierten. Entgegen deren Vorstellungen sei es aber von vornherein nie beabsichtigt gewesen, einen direkten Kontakt zwischen zwei partnersuchenden Kunden herzustellen. Deren Erwartungen seien somit “tatsächlich nicht erfüllbar” gewesen. Vielmehr seien die eingehenden SMS ausschließlich von Chatmoderatoren über PC-Schnittstellen beantwortet worden, die unter falschen Legenden Kunden durch “gezielte Falschinformationen und kontinuierliche Hinhaltetaktik” dazu bringen sollten, möglichst lange möglichst viele kostenpflichtige SMS zu senden. Wie dies geschehen sollte, sei durch Handbücher, Schulungen und Einzelweisungen vermittelt worden. Nach Ansicht des Gerichts wären die so Geschädigten bei Kenntnis der Umstände niemals auf das Angebot eingegangen. Alles das sollen die in Kiel Angeklagten Firmenverantwortlichen gewußt haben und es ihnen ausschließlich darum gegangen sein, die von ihnen erweckte oder aufrechterhaltene Fehlvorstellung der Kunden auszunutzen, um durch die eingehenden SMS Gewinn zu erzielen.
Die Kieler Staatsanwaltschaft sah sich durch das Urteil in ihrer Rechtsaufassung bestätigt, wie Oberstaatsanwalt Uwe Wick gegenüber der dpa betonte.
Mit Verwunderung hatten dagegen die Verteidiger der in Kiel angeklagten MintNet-Verantwortlichen Heiko A., Dirk von W. und Norman W. und der wegen Beihilfe angeklagten mutmaßlichen Strohmänner und nominellen Geschäftsführer mehrerer Satelitenunternehmen, Rainer S., Mirko H. und Heiko H. das Urteil des Amtsgerichts Flensburg zur Kenntnis genommen und dessen Zustandekommen wie die rechtliche Würdigung des Gerichts scharf kritisiert.
Die Verteidiger des Angeklagten Heiko H., Sabine Marx und Dr. Oliver Pragal erklärten gegenüber Kiel211.de, es sei praktisch ausgeschlossen, dass dieses Urteil “revisionsfest” zustandegekommen sei. Das für die Strafbarkeit des Betruges unabdingbare Tatbestandsmerkmal des Irrtums der mutmaßlich Geschädigten sei “gar nicht geständnisfähig”, weil die Angeklagte gar nicht durch eigene Wahrnehmung erfahren haben könne, welche konkreten Fehlvorstellungen sich die 700.000 Kunden tatsächlich gemacht haben. Schließlich habe das Amtsgericht nicht einen einzigen Geschädigten angehört.
Kontroverse um Zeugenvernehmung der verurteilten Ex-Mitarbeiterin verzögert Beginn am Dienstag
Im Angesicht der bereits auf dem Zeugenstuhl sitzenden verurteilten jungen Frau und ihres Rechtsbeistandes erhoben die Verteidiger der sechs Angeklagten am ersten der drei für die Befragung vorgesehenen Verhandlungstage schwere Vorwürfe sowohl gegen den Berufskollegen, wie die Staatsanwaltschaft und das Flensburger Gericht. Einhellig forderten sie die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Kiel auf, ihre “dringende Fürsorgepflicht” gegenüber der Zeugin wahrzunehmen und sie trotz der formellen Rechtskraft ihrer Verurteilung über ihr Recht zu Schweigen zu belehren, da man davon ausgehen müsse, dass die amtsgerichtliche Verurteilung rechtswidrig gewesen und ihr somit die Möglichkeit eröffnet sei, eine Wiederaufnahme ihres Verfahrens zu erreichen.
In seinem auf mehreren Seiten vorbereiteten Vortrag sprach der Verteidiger des Angeklagten Heiko A., Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin hinsichtlich des Zustandekommens des amtsgerichlichen Urteils von einem Vorgang, der “eines Rechtsstaates unwürdig” sei. Das diesem ausschliesslich zugrundeliegende Geständnis der heutigen Zeugin sei erheblich fragwürdig, der Betrug ohne Anhörung von Geschädigten gar nicht geständnisfähig und somit der Verdacht gegeben, dass zumindest der objektive Tatbestand der Rechtsbeugung möglicherweise erfüllt sein könnte, was jedweden Rechtsmittelverzicht unwirksam machen und nach der Rechtssprechung des BGH im Ergebnis eine Wiedereinsetzung des Rechtsmittelverfahrens rechtfertigen würde. Die Zeugin sitze nur deshalb hier, weil sie das gegen sie ergangene Urteil akzeptiert habe, ohne möglicherweise die Folgen habe abschätzen zu können. Mit der Verurteilung habe sie sich zwangsläufig dem großen Risiko einer zivilrechtlichen Inanspruchnahme durch Schadenersatzansprüche aller Geschädigten in der Höhe der Gesamtschadenssumme von 46 Mio. Euro ausgesetzt. “Hat sie eine rechtsstaaliche Beratung erhalten? Wohl kaum!”
Der Kammervorsitzende schloss demgegenüber eine Belehrung nach §55 StPO kategorisch aus. Der Anwalt gehe von einer “unrichtigen Prämisse aus”, soweit im vorliegenden Fall kein Rechtsmittelverzicht erfolgt sei, sondern die Angeklagte vielmehr die Rechtsmittelfrist habe verstreichen lassen. Das gegen sie ergangene Urteil sei damit rechtskräftig, ein Zeugnisverweigerungsrecht nicht mehr gegeben. Er betonte darüber hinaus, dass dem Urteil ausdrücklich keine dokumentierte Verständigung zwischen Verteidigung und Staatsanwalt zugrundelag.
Der Verteidiger des Angeklagten Dirk von W., Gerald Goecke ergriff im Anschluß das Wort, um sich einmal mehr ausdrücklich an die Schöffen zu wenden. Da zu besorgen sei, dass diese aus der Presse erfahren, wie das Urteil zustande gekommen sein soll, sei es wichtig, dass sie an dieser Stelle aufgeklärt würden. Aus der entsprechenden Beiakte las der Rechtsanwalt schließlich vor, dass das Amtsgericht Flensburg die Sache laut Hauptverhandlungsprotokoll um 13.30 Uhr aufrief und sich um 13.55 Uhr zur Urteilsberatung zurückzog. Dazwischen seien die persönlichen Verhältnisse der Angeklagten aufgenommen und die Anklage verlesen worden, bevor der Verteidiger im Namen seiner Mandantin erklärte, dass der Tatvorwurf richtig sei, wie er im Anklagesatz niedergelegt war. Bezugnehmend auf den Vortrag seines Kollegen Dr. Molkentin beantragte Goecke einen Gerichtsbeschluß. Es sei “für uns erschreckend, mit welchen Prozeduren man sich zu einem Verfahren hinreissen läßt. Das rechtfertigt nicht alles! Die Wehrlosigkeit ist schon bitter!”
Der anwesende Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Schulze-Ziffer, sah keinen Anlaß die Zeugin hinsichtlich dieses Aussageverweigerungsrechtes zu belehren. Er hatte am heutigen Tag zusammen mit einer weiteren Kollegin die Aufgabe der Krankheitsvertretung der beiden ursprünglich mit dem Verfahren befassten Sachbearbeiterinnen übernommen.
Für den Angeklagten Heiko A. schloß sich auch Rechtsanwalt Dr. Michael Gubitz dem Antrag des Kollegen auf einen Gerichtsbeschluß an und wandte sich mit scharfen Worten direkt an den Rechtsbeistand der Zeugin: ” Ihre Verteidigung stellt sich für uns nur als Scheinverteidigung dar, Herr Kollege!” An das Gericht gewandt erklärte der Verteidiger weiter, es sei “beispiellos, was hier passiert ist! [...] Der Kollege dort wird von der Staatsanwaltschaft instrumentalisiert, um ein ersichtlich rechtswidriges Urteil herbeizuführen!” Laut Rechtsprechung könne man den auf einer Täuschung beruhenden Irrtum mutmaßlicher Geschädigter als Täter oder Teilnehmer eines Betruges gar nicht gestehen. “Das ist alles rechtlicher Schrott! Man hat den Rechtsstaat so weit gebogen für dieses Urteil!” wetterte er lautstark und richtete sich schließlich auch direkt an die Zeugin, in dem er ihr nochmals die Möglichkeit von Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe ins Gedächtnis rief.
Es sei eine “Rechtsfrage, ob es möglich ist, dass es geheilt wird, wenn die Angeklagte dabei mitmacht, dass die Staatsanwaltschaft im Zusammenwirken mit Gericht und Verteidiger kollusiv ein rechtswidriges, formal rechtskräftiges Urteil zustande bringt!”
Dr. Harald Riettiens und Urs-Erdmann Pause, Verteidiger des Angeklagten Mirko H., schlossen sich dem Antrag ebenfalls an. Dr. Riettiens wiederholte den Vorwurf des Kollegen Dr. Molkentin, dass das amtgerichtliche Urteil eines “Rechtsstaates unwürdig” sei und unterstrich die besondere, “unwiderlegbare Fürsorgepflicht” der Kammer zugunsten der Zeugin. “Nach meinem Wissen hat der Kollege in dem Verfahren nicht einmal Akteneinsicht genommen!”, empörte sich der Rechtsanwalt und fuhr eindringlich fort “Ich meine, das Gericht sollte etwas länger über das Problem beraten und sich dafür Zeit nehmen!” Die Entscheidung darüber sei wesentlich, um weitere solcher “Schnellgerichtsverfahren gegen gesondert Verfolgte” zu verhindern: “Sonst werden wir das noch häufiger haben!”
Urs-Erdmann Pause fügte dem ein Zitat aus einem erst kürzlich veröffentlichten BGH-Beschluß an, in dem es heißt:
“Allein die Bereitschaft des Angeklagten, wegen eines bestimmten Sachverhalts eine Strafe hinzunehmen, die das gerichtlich zugesagte Höchstmaß nicht überschreitet, entbindet das Gericht nicht von der Pflicht zur Aufklärung und Darlegung des Sachverhalts, soweit dies für den Tatbestand der dem Angeklagten vorgeworfenen Gesetzesverletzung erforderlich ist.” [BGH, 5 Str 171/09, NStZ-RR 2010, 54, Beschluß veröffentlicht bei: bundesgerichtshof.de]
Das Urteil des Amtsgerichts widerspreche damit “eklatant allen Bedingungen, die der BGH an solch ein Urteil stellt.” Eine tatsächliche Aufklärung werde erst in diesem Verfahren erfolgen und nicht in Flensburg.
Auch der Verteidiger des Angeklagten Rainer S., Alexander Fitza, schloß sich dem Begehren eines Gerichtsbeschlusses an. Das der Rechtsbeistand keine Akteneinsicht genommen habe, ergebe sich aus der vom Landgericht beigezogenen Akte.
Für seinen Mandanten Norman W. schloß sich auch Rechtsanwalt Jan Smollich dem Antrag seines Kollegen Goecke sowie den Ausführungen der übrigen Kollegen an. Der Vorwurf der “Scheinverteidigung” sei zutreffend, die in Flensburg verurteilte Frau habe keine ordnungsgemäße Verteidigung erhalten. Es sei staatsrechtlich unumstritten, dass der Bürger nicht zum Subjekt willkürlichen staatlichen Handelns werden dürfe, wie es hier geschehen sei. Es stelle sich ernsthaft die Frage, ob es ihr klar sei, dass sie mit der rechtskräftigen Verurteilung nun auch zivilrechtlich haftbar gemacht werden kann.
Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin ergriff schließlich noch einmal das Wort, um seinem Vortrag anzufügen, dass er nicht nur die Möglichkeit der Erfüllung des objektiven Rechtsbeugungs-Tatbestands, sondern auch “die Möglichkeit einer subjektiven Rechtsbeugung” sehe. Der Kammervorsitzende sah sich daraufhin veranlasst, dieses wörtlich in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Die Rechtsanwälte Dr. Gubitz, Goecke und Bartscher verstanden das als konkludente Drohung einer strafrechtlichen Verfolgung gegen den Kollegen und erklärten daraufhin, dass auch sie die Möglichkeit einer subjektiven Rechtsbeugung besorgten.
Zu dem Antrag wurde auch dem Rechtsbeistand, einem Flensburger Strafverteidiger, die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt. Er erklärte, er habe “die Möglichkeit zur Akteneinsichtnahme” gehabt, es seien dreizehn bis 14 Monate vergangen, bis es zu einer Verständigung mit der Staatsanwaltschaft gekommen sei. In der Zeit habe seine Mandantin die Anklage” intensiv studiert”. Den kundgemachten Fragebedarf manches Kollegen erstickte der Rechtsbeistand aber im Keim, in dem er ausdrücklich erklärte, dazu die Fragen der Kammer, aber keine Fragen der Verteidiger beantworten zu wollen.
Nach einer kurzen Beratungspause verkündete der Vorsitzende schließlich den Kammerbeschluß, mit dem die “Beanstandung der Verteidigung” hinsichtlich einer nicht-erteilten Belehrung zurückgewiesen und die Anordnung des Vorsitzenden bestätigt wurde: “Der Zeugin steht kein Aussageverweigerungsrecht nach §55 StPO zu!” Sie sei rechtskräftig verurteilt worden, die Entscheidung des Amtsgerichts könne nur noch in seltenen Fällen nachträglich aufgehoben und in den vorigen Stand wiedereingesetzt werden. Ein derartiger Mangel des Urteils sei weder ersichtlich noch dargestand worden. Ein möglicher zivilrechtlicher Haftungsanspruch eröffne darüber hinaus nicht das Recht, zu schweigen, um sich nicht selbst zu belasten.
Mit einer Gegenvorstellung richtete sich Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin auch gegen diesen Beschluß. Es bestünden keine Zweifel an der Anwendbarkeit des §44 StPO, der eine Verfahrenswiedereinsetzung regele. In der Situation könne der Zeugin und damaligen Angeklagten kein Verschulden treffen, soweit es an “unverzichtbarer , rechtsstaatlicher Beratungsleistung” gefehlt habe.
Ihm schlossen sich die Verteidiger Dr. Oliver Pragal, Alexander Fitza, Uwe Bartscher und Jan Smollich im Namen ihrer jeweiligen Mandanten an. Dr. Pragal sprach von mangelnder Aufklärung “in einem Umfang, der einen sprachlos macht”. Fitza fügte hinzu, es sei doch die Beiordnung eines Zeugenbeistandes gar nicht nötig, wenn das Gericht meine, dass das Urteil in Ordnung gehe. “Ich bin zwar noch nicht solange dabei, aber ich hätte mir nicht vorstellen können, dass so etwas in unserem Rechtsstaat möglich ist!” Anknüpfend an die Aussage des Rechtsbeistandes, er habe die “Möglichkeit der Akteneinsichtnahme” gehabt, wies Uwe Bartscher daraufhin, dass die in der Verfahrensakte dokumentierte Rechnung des Verteidigers “nicht eine einzige Ablichtung oder Fotokopie” abrechne. Verteidiger Dr. Gubitz fügte dem hinzu, dass gerade dieser Umstand der Darstellung des Rechtsanwaltes entgegen stehe. Es sei vielmehr an der Zeit, “reinen Tisch zu machen”.
Erfolgreich waren diese Einwendungen nicht. Das Gericht wies auch die Gegenvorstellungen zurück, da die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung nach Ansicht der Kammer nicht vorlagen.
Inhalt der Vernehmung der Zeugin KL vom Dienstag, den 23.Februar 2010
Zu Beginn ihrer Vernehmung machte die Zeugin zunächst Angaben zu ihrem Lebenslauf. Nach einem Realschulabschluß habe sie eine Ausbildung zur Fachangestellten für Bürokommunikation erfolgreich absolviert und 2005 aus den neuen Bundesländern nach Schleswig gezogen. Im September 2005 habe sie nach einem Praktikum zunächst bei der Firma ProNet, der späteren ComStyle GmbH als kaufmännische Angestellte in der Werbeabteilung angefangen und bis September 2007 dort gearbeitet. Hauptaufgabe sei die Profilerstellung für Internet-Partnerbörsen gewesen. Im Oktober/November 2005 sei man aus den Firmenräumen in der Flensburger Westerallee an den Ballastkai gezogen. Während die Geschäftsleitung in einem der dortigen Hauptgebäude residierte, habe sie im Obergeschoß eines zweigeschossigen Nebengebäudes gesessen, der im Firmenjargon “Bunker” genannt worden war. Im Januar 2006 sei sie zur Teamleiterin befördert worden. In dem Monat seien im “Bunker” auch die Chatter eingezogen.
Ihre Tätigkeit habe darin bestanden, aus Bildern, die sie bekommen habe, Profile zu erstellen, die auf zahlreichen Internet-Singleplattformen eingestellt worden seien, um Kunden in den SMS-Chat zu locken. Neben den Angaben zur Person habe man auch eine Begrüßungsnachricht erstellt, mit denen Interessierte auf die eigenen, sog. “internen Kontaktmärkte” im Internet geleitet werden sollten. Hier konnten die potentiellen Neukunden zunächst mit 1 bis 3 Frei-SMS Kontakt zu dem angeblich abgebildeten Single aufnehmen, bevor sie auf den kostenpflichtigen SMS-Chat verwiesen wurden. Die Bilder für die Profile seien zu Anfang ihrer Tätigkeit schon bereits auf den Firmenrechnern hinterlegt gewesen und erst später durch Fotos von zumeist weiblichen Nutzern internationaler Portale der großen sozialen Netzwerke, wie MySpace.com ersetzt worden. Auch sie selbst habe so zuletzt Fotos fremder Personen “gezogen”, um sie schließlich auf den Online-Partnerbörsen einzustellen. Diese hätten aber nach und nach höhere Sicherheitsmaßnahmen installiert, um solche Fake-Profile auszuschließen.
Als Teamleiterin habe sie schließlich die organisatorische Verantwortung übernommen, die Lohnbuchhaltung der Abteilung vorbereitet, Personal-Einstellungen durchgeführt und Arbeitsstatistiken erstellt, die der Angeklagte Heiko A. regelmäßig zugeschickt haben wollte. Größtenteils habe sie selbstständig gearbeitet und Arbeitsanweisungen wenn entweder mündlich oder per Mail von Heiko A. erhalten.
Weil es in Flensburg und Umgebung so viele SMS-Chats gegeben habe, sei es jedoch immer schwieriger geworden Personal zu bekommen, erklärte die Zeugin. Daher sei ihr Kollege, der ebenfalls bereits mehrere Tage lang durch das Landgericht Kiel vernommene Zeuge L, von der Geschäftsführung mit der Aufgabe betraut worden, eine Außenstelle der Werbeabteilung in Kiel aufzubauen. Mit der steigenden Zahl der Chats sei auch die Werbeabteilung personell z.T. auf 10 bis 15 Personen angewachsen, so dass diese organisatorisch auf zwei Teams aufgeteilt worden sei. Neben dem “Hand-Team”, das Nutzer von Single-Börsen manuell anschrieb, habe das “Bot-Team” aus Programmierern und anderen Mitarbeitern bestanden, die solche Nachrichten über programmierte Skripte automatisiert und massenhaft an die dortigen User versendeten. Die Leitung des “Hand-Teams” habe sie selbst inne gehabt, für das “Bot-Team” sei ein Kollege technisch verantwortlich gewesen, dessen organisatorische Aufgaben sie aber ebenfalls erledigte.
Auf Nachfrage zur vertraglichen Grundlage ihres Arbeitsverhältnisses, antwortete die 36-jährige Frau, sie habe zunächst einen Arbeitsvertrag von der ComStyle GmbH erhalten, aber im Laufe des Jahres 2006 ihr Gehalt von der Firma SyncWays bezogen, ohne dass sich der Vertrag geändert habe. Im Juni/Juli 2007 habe sie schließlich einen neuen Arbeitsvertrag von der Firma TMP Callcenter Service Nord erhalten, während sich ihre Tätigkeit aber nicht geändert habe und sie in Flensburg geblieben sei, obwohl der Firmensitz der TMP in Kiel lag. Ab September 2007 habe sie schließlich in der Werbungsabteilung aufgehört und die Teamleitung der Animation übernommen, wofür sie auch mehr Gehalt erhielt. Damit habe sie in Flensburg bleiben können, während ein Kollege, der jeden Tag aus Kiel kommend pendelte, ihre Funktion in der Kieler Werbeabteilung übernahm. Als unmittelbare Vorgesetzte der Chat-Moderatoren arbeitete sie schließlich bis zum September 2008, als sie krankheitsbedingt über mehrere Wochen ausfiel. In diese Zeit – ungefähr im Oktober 2008 - sei auch die Auflösung der Abteilung “Animation” gefallen. Zuvor war ihr Arbeitsvertrag mit der TMP beendet worden und sie habe einen entsprechenden Arbeitsvertrag mit der Loox Consulting GmbH erhalten.
Diese Abteilung habe laut der Zeugin bei ihrer Übernahme im September 2007 aus 5 Teams à 5 bis 6 Chat-Moderatoren bestanden, die im Schichtbetrieb zwischen 6.00 Uhr und 3.00 Uhr arbeiteten. Kernarbeitszeit sei zwischen 8.00 Uhr und 21.00 Uhr gewesen, zu der von allen Teams jeweils mindestens 4 Leute, also insgesamt 20 bis 25 Personen anwesend gewesen seien. Ihr Aufgabenbereich habe sowohl die Vorbereitung der SMS-Abrechnungen, wie die Personalplanung und das Führen von Vorstellungsgesprächen umfaßt. Wenn viel zu tun gewesen sei oder es personelle Engpässe gegeben habe, sei sie selbst eingesprungen und habe ebenfalls gechattet. Neben ihr sei die … für das sog. Qualitäts-Management der Animation zuständig gewesen. Welche Kurzwahlnummern man in der Abteilung bedient habe, konnte sie nicht sagen. Es seien unterschiedliche Nummern gewesen, aber wer diese festlegte, habe sie nicht gewußt.
Auf die Frage nach Arbeitsanweisungen für die Chatter erklärte KL, diese hätten sich nach sog. “Chatter-Fibeln” (oder auch “Chatter-Bibeln”) richten müssen, die jedem Team in Papierform vorlagen. Diese habe es bereits vor ihrer Zeit als Teamleiterin gegeben, wer diese formuliert habe, wisse sie nicht. Es habe der für das Qualitäts-Management zuständigen Mitarbeiterin oblegen, zu prüfen, dass sich auch daran gehalten wurde, in dem sie zumindest stichprobenartig die geführten Dialoge nachverfolgte. Verstößen wurde mit neuerlichen Einweisungen und Einzelgesprächen begegnet. Wenn grade neue Werbeanzeigen, z.B. in der Bild-Zeitung geschaltet worden war, habe es zusätzliche Briefings für die Animateure gegeben, worauf man sich einstellen solle. Sie selbst habe dazu jeweils eine PDF-Datei mit den notwenigen Informationen erhalten.
Neben den Kunden, die man aus solchen Zeitungsannoncen generiert habe, seien die sog. “Giga-Kunden” wesentlich gewesen. Diese Neukunden seien über die an die SMS-Chats angebundenen, eigenen Kontaktmärkte im Internet gekommen. Ziel sei es gewesen, diese Kunden nach dort gewährten bis zu 3 Frei-SMS durch ansprechende Antworten in den kostenpflichtigen SMS-Chat zu bekommen.
In ihrer Einlassung bezüglich dieser Kundschaft grenzte die Zeugin zwei Gruppen voneinander ab: Viele seien der Meinung gewesen, dass es sich bei dem Chatpartner wirklich um die Person aus dem Single-Börsen-Profil handele, andere hätten jedoch sehr wohl mitbekommen, dass der Gegenüber rein fiktiv gewesen sei. Das seien Kunden gewesen, die entweder die AGB gelesen hätten, es während des Chats durch verräterische Fehler der Moderatoren gemerkt hätten oder zuvor gerade in den Medien vor solchen Chats gewarnt worden seien. Die Anweisung zum Umgang mit diesen Kunden sei gewesen, sich sofort zu “outen” und die Gesprächspartner “auf Eis zu legen”, wenn es gewünscht worden sei. Dies habe bedeutet, dass ihre Mobilfunknummern in eine Blacklist nicht mehr zu kontaktierender Nummern eingetragen wurden.
Zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) befragt, erklärte die Zeugin, dass es sowohl in den “Willkommens-SMS”, wie auf den zu den jeweiligen Chats gehörenden Kontaktmärkten AGB Links zu den AGB gegeben habe. Auf letzteren haben diese durch ein Häkchen auch akzeptiert werden müssen, um in der Kontaktaufnahme zu der gewünschten Person fortfahren zu können. Die 36-jährige bejahte, diese auch einmal angesehen zu haben,vermochte sich an den genauen Inhalt aber nicht mehr zu erinnern. Für kurzzeitigen Streit zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft sorgte ihre spontane Aussage, dass darin u.a. gestanden habe, “dass das ein moderierter Chat ist, in dem sich Frauen für Männer und Männer für Frauen ausgeben”. Dabei entzündete sich die Kontroverse an dem Wort “ist”. Auch auf Nachfrage des Verteidigers Uwe Bartscher, ob dort “ist” oder “sein kann” gestanden habe, antwortete die Zeugin: ”Ist!”
Im Juli oder August 2008 sei die Abteilung “Animation” nach den Worten der Zeugin schließlich aus dem sog. “Bunker” am Ballastkai in ein gegenüberliegendes Gebäude an der Ballastbrücke gezogen, weil der Mietvertrag ausgelaufen war. Parallel dazu war die Anzahl der Beschäftigten halbiert worden. War die überwiegende Zahl der Chatter zunächst selbstständig beschäftigt gewesen, seien nur noch festangestellte Mitarbeiter für die Chats tätig geworden. Die geänderten Arbeitsverträge wurden nunmehr mit der Firma Loox Consulting abgeschlossen. Im Oktober bzw. November 2008 sei die Abteilung “Animation” schließlich vollständig aufgelöst worden. Die meisten Chatter seien nach den Worten der Zeugin, zu den vielen Franchisenehmern gewechselt, die es nunmehr gab.
Zu den Angeklagten befragt, erklärte die 36-jährige, dass sie Heiko A., Norman W. und Rainer S. kenne. Heiko A. sei ihr Vorgesetzter gewesen, als sie in der Werbeabteilung tätig war. Auch als Teamleiterin der Animation habe sie ihm gegenüber Rechenschaft ablegen müssen. Er habe “jeder Zeit die Gelegenheit gehabt, Chat-Dialoge kontrollieren können”, war im System registriert und habe mehr Nutzerberechtigungen gehabt, als sie selbst. Ob er diese in einem konkreten Fall nutzte, konnte sie aber nicht erinnern. Norman W. sei zunächst als Webdesigner im Firmenkomplex beschäftigt gewesen, bis dieser im Sommer 2006 zum Geschäftsführer der MintNet GmbH befördert worden sei. Nach Heiko A. sei er ihr nächster Ansprechpartner gewesen. Zu Dirk von W. habe sie keinen arbeitsmäßigen Kontakt gehabt und von diesem auch keine Anweisungen erhalten. Ihr sei gesagt worden, dass er Gesellschafter einer der Firmen im MintNet-Komplex gewesen zu sein. Rainer S. sei ihr als Hausmeister der Firma bekannt, er habe oft auch die Post geholt und Botengänge erledigt. Wie sein Verhältnis zu den übrigen Angeklagten ausgesehen habe, konnte sie nicht sagen.
Demgegenüber sei ihr der Name des Angeklagten Heiko H. zwar durch jeweilige Impressums-Angaben mehrerer Kontaktmärkte geläufig, gesehen habe sie diesen aber nie. Den Namen des Angeklagten Mirko H. verband sie zwar mit der Funktion des Geschäftsführers ihres zeitweiligen nominellen Arbeitgebers TMP Callcenter Service Nord, gesehen habe sie ihn in der Firma aber nur einmal, die Chefsekretärin der MintNet-Geschäftsleitung habe ihr erklärt, wer das sei, als dieser das Haus verließ. Auch die Geschäftsführerin ihres letzten Arbeitgebers Loox Consulting, Janice G. habe sie nie gesehen.
KL bestätigte, von beiden Vollmachten erhalten zu haben, mit denen sie weitgehende Personalverantwortung übertragen bekommen habe. Die Vollmacht des TMP-Geschäftsführers habe sie vom MintNet-Hausanwalt erhalten, der auch für die Umstellungen ihrer Arbeitsverträge zuständig gewesen sei, die zweite sei ihr ebenfalls von jemand anderem ausgehändigt worden waren. Die Personalverantwortung habe sie danach auch vielfach wahrgenommen, ausschließlich bei “größeren Personalentscheidungen” habe sie sich mit Heiko A. oder Norman W. abgesprochen oder Anweisungen von diesen erhalten, wer zu kündigen sei. Auch die Verlagerung eines Teils der Werbeabteilung sei von diesen abgesegnet worden.
Das die Qualität der Animation vielfach zu Wünschen übrig ließ, räumte die Zeugin ein. Die für das Qualitätsmanagement zuständige Kollegin habe schließlich versucht, dem Schlendrian mit einem eindeutigen “Strafenkatalog” zu begegnen, der finanzielle Einbußen für Fehlverhalten hinsichtlich der Arbeitsdisziplin bis hin zu konkreten Fehlern bei der Dialog-Gestaltung vorsah. Zentrale Verbote zum Einsatz von Nummern- bzw. “Jamba”-Spiel seien zeitweilig immer öfter mißachtet worden. Konkret erklären, was unter den beiden Chat-Taktiken zu verstehen war, schien die Zeugin aber nicht zu können. Ihre Aussagen blieben zurückhaltend, schließlich setzte sie das Nummernspiel mit dem “Jamba”-Spiel gleich, bei dem es darum gehe, durch das Versenden mehrerer gleicher SMS Bilder des vermeintlichen Chat-Partners zu erhalten.
Die wegen Beihilfe verurteilte Frau sollte schließlich darüber Auskunft geben, ob sie ihre Arbeit nicht einmal hinterfragt habe. Sie gab, dies “eigentlich nicht” getan zu haben, weil es ihr, wie allen “in erster Linie” darum gegangen sei, Geld zu verdienen: “Ich war froh, dass ich einen Job habe!” Die Kollegin, die sie anfänglich eingearbeitet habe, habe ihr zum SMS-Chat erklärt, dass alles in Ordnung sei, solange die AGB die zentralen Punkte enthalten würden, was sie auch getan hätten. Die Kunden seien letztlich selber Schuld, soweit sie die AGB akzeptierten, ohne diese tatsächlich wahrgenommen zu haben.
Diese Aussagen nahmen die Verteidiger der Angeklagten mit Überraschung zur Kenntnis: Aus Reihen der Verteidigung wurden nach dem Verhandlungstag Zweifel laut, ob die Zeugin damit überhaupt den notwendigen Beihilfe-Vorsatz habe fassen können.
Fortsetzung der Vernehmung der Zeugin KL am Donnerstag, den 25. Februar 2010
Die Vernehmung der Zeugin am folgenden Verhandlungstag war weitgehend bestimmt von Nachfragen und Vorhalten von Schriftstücken, die am Richtertisch und damit meist ausserhalb der Hörweite des Saalpublikums in Augenschein genommen und von der Zeugin kommentiert wurden.
Zur Funktionsweise der benutzten Chat-Infrastruktur befragt, erklärte die Zeugin, diese sei webbasiert gewesen, d.h. die Chatter hätten sich über eine Internetseite in das System eingeloggt. Je nach Level der Benutzerberechtigung habe man dann mehr oder weniger Anzeigemöglichkeiten gehabt. Das Seitenlayout sei bei allen gleich gewesen, je nach Höhe des Levels habe man dann aus zusätzlichen Einstellmöglichkeiten wählen können. Der Zugriff über das Internet habe es erlaubt, dass viele Chatter auch von zu Hause aus haben arbeiten können.
Das System habe dem jeweiligen anwesenden Chatter dann automatisch Kunden zugewiesen und dessen Antworten innerhalb einer Arbeitsschicht auch stets demselben Mitarbeiter zugeordnet, so lange dieser eingeloggt und somit als anwesend verzeichnet gewesen sei. Nach Schichtwechseln sei dann jedoch ein anderer Chat-Moderator für diesen Kunden zuständig gewesen. Der Dialog habe im wesentlichen aus einem Frage- und Antwort-Spiel bestanden, um den Kunden anzuhalten auch weiterhin SMS zu senden. Auf dessen Antworten habe man mit weiteren Fragen reagiert, um so schließlich an wesentliche Informationen zu seiner Person zu gelangen, an die man im weiteren Verlauf mit neuen Fragen anknüpfen konnte. Wenn dieser nicht antwortete, habe der sog. ASA-Rhytmus begonnen, der den Chatter in die Lage versetzte, die Kommunikation nach 30 bis 90 Minuten mit einer erneuten SMS wieder anzuregen. Dazu seien oft “Templates”, also vorgefertigte SMS-Texte mit Standard-Formulierungen verwendet worden, die mit wenigen Mausklicks zu versenden waren. Gab der Kunde selbst an, dass er eine bestimmte Zeit nicht antworten könne, weil er z.B. arbeite, konnte dieser mit einem Klick auf einen Button auch bis zu diesem Zeitpunkt ”schlafen gelegt” werden, bis das System den Chatter dazu aufforderte, ihn erneut anzuschreiben.
Verabredete, angebliche “Dates” waren in einen Kalender innerhalb des Systems einzutragen, das kurz vor dem jeweiligen Termin den dann zuständigen Chatter per Nachricht oder andere optische Meldungen darauf hinwies, dass die Verabredung kurzfristig abgesagt werden muss. Diesem habe es dann oblegen, sich eine schlüssige Entschuldigung auszudenken, nachdem er sich zuvor im System vergewissert habe, dass dieselbe Ausrede nicht möglicherweise schon einmal von einem Kollegen benutzt worden war. Entsprechende Dokumentation der Absagegründe sei daher wichtig gewesen. Natürlich seien die Kunden darüber meist enttäuscht oder gar sauer gewesen, schilderte die Zeugin. Dann galt es, diese auf ein neues “Date” zu vertrösten, um sie “bei der Stange zu halten”. Eine zentrale Stelle für Absagen, wie sie ein anderer Zeuge schon einmal angedeutet hatte, konnte die Zeugin nicht bestätigen, wenn, sei sowas team-intern geregelt worden.
Auf Nachfrage von Seiten der Verteidigung, ob “Dates” grundsätzlich mit allen Kunden verabredet worden seien, dass also zum “typischen” Vorgehen gehörte, antwortete die Zeugin überraschend, dass dies nicht typisch gewesen sei. “Es kam auf den Kunden an!” Mit einigen wurden Dates verabredet, mit anderen aber auch nicht. Auf weitere Nachfrage, ob es einen “typischen” Ablauf der Kundenbefragung gegeben habe, bestätigte die 36-jährige KL, dass Fragen zum Vornamen, Alter, Interessen, Hobbies oder dem Auto zum Standard gehörten, um zu prüfen, ob es sich um Kunden über 18 Jahre handelte.
Im Verlauf wurden der Zeugin mehrere ihrer eigenen Dienstanweisungen vorgehalten. Darunter eine aus dem Juli 2007, in der sie gegenüber der TMP-Werbeabteilung klarstellte, dass ihr Stellvertreter während ihrer Abwesenheit die Leitung inne habe.”Er genießt mein vollstes Vertrauen und das ausdrückliche Vertrauen des Geschäftsführers!” hatte sie ihr Schreiben abgeschlossen. Auf Frage der Kammer, wer denn damit gemeint gewesen sei, erwiderte die Zeugin ausdrücklich, dass Mirko H., der nominelle Geschäftsführer der TMP, damit nicht gemeint gewesen sei.
Gegen Ende des Verhandlungstages mußte die Zeugin auf Nachfrage schließlich einräumen, dass auch sie eine englische Limited unterhielt. Diese sei zunächst gegründet worden, um ein SM-Projekt von ihr und ihrem Kollegen, dem Zeugen L zu betreiben. Als dieses Projekt nicht zustande kam, habe sie schließlich über diese Limited Aushilfen bezahlt. Weitere Fragen dazu beantwortete sie danach nicht. Nachdem ihr Rechtsbeistand Beratungsbedarf signalisiert hatte, berief sich die Zeugin auf ein Aussageverweigerunsgrecht, um sich möglicherweise nicht selbst belasten zu müssen.
Fortsetzung der Vernehmung am Dienstag, den 2. März 2010 – Verteidigung sieht faktischen Geständniswiderruf
Am dritten Tag ihrer Befragung, die aufgrund prozessualen Klärungsbedarfs zwischen den Prozessbeteiligten und unter Ausschluss der Öffentlichkeit erst verzögert fortgesetzt werden konnte, befriedigte zunächst die Kammer ihren Nachfragebedarf, bevor die Verteidigung ihre intensive Vernehmung der Zeugin begann, um die Glaubwürdigkeit der 36-jährigen zu erschüttern.
Zunächst ging es der Kammer erneut um die Tätigkeitsbeschreibung der neuen Stelle, den die aus der Werbeabteilung in den Bereich “Animation” wechselnde Zeugin bekleiden sollte. Diese hatte sich mit einem Schreiben an die Angeklagten Heiko A. Und Norman W. als neue Leiterin der Animation beworben, in dem sie zugleich Restrukturierungen des gesamten Geschäftsbereiches “Mobile Kommunikation” vorschlug. Sich selbst ordnete sie dabei die zentrale Rolle als Verbindungsstelle zwischen Animation und Werbung zu, um die “Qualität der Kommunikationsleistung” zu verbessern. Denn nur eine “kundenorientierte, qualitativ hochwertige Kommunikation” führe dazu, “dass sich der Kunde nicht ausgenommen vorkommt!” Dazu sei aus den Abteilungen Marketing, Animation und Qualitätsmanagement ein Geschäftsbereich mit enger Verzahnung zu bilden. Kurz darauf wurde sie schliesslich die Leiterin der Animation und nahm fortan die von ihr beschriebene Schnittstellenfunktion wahr.
Verlesen wurden im Anschluss mehrere Dienstanweisungen, mit denen versucht worden war, einer schlechten Arbeitsmoral, “haarsträubenden Fehlern” und “akuter Lese-Faulheit” in der Animation zu begegnen, die sich z.T. erheblich auf die Qualität der Chat-Dialoge ausgewirkt hatten. So verbot man den Chattern die weitere Nutzung sog. Templates, also Tetxt-Vorlagen bei den “30 bis 90 Minuten-ASA” und drohte bei Zuwiderhandlung “empfindliche Einbussen” in den Gehaltsabrechnungen an. Auch die Einhaltung des Nummernspiel-Verbots habe danach mit der Androhung fristloser Kündigung nach dem zweiten Verstoß oder Gehaltseinbußen für das gesamte Team sichergestellt werden müssen. Entsprechendes galt für Sex-Dialoge, die Behauptung, man würde auch 1,99 Euro/SMS zahlen und selbstverfasste Systemnachrichten.
Die wiedergenesene, ursprünglich mit dem Verfahren befasste und auch die Zeugin strafverfolgende Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft wandte sich schließlich mit kurzen Nachfragen an selbige. Diese erklärte der Anklagevertreterin u.a., dass sie als Leiterin der Animation nur auf die “eigenen” Chats Administrationszugriff gehabt, die der Franchisenehmer habe nicht einsehen können.
Für die Verteidigung übernahm schließlich Rechtsanwalt Uwe Bartscher wesentliche Teile der Befragung der Zeugin. Die erklärte zunächst, sich keine großartigen Gedanken über die Legalität des SMS-Chat-Betriebs gemacht zu haben, den Chattern sei es weitgehend egal gewesen. Kolleginnen hätten lediglich erklärt, es stünde in den AGB, dass es ein moderierter Chat sein könne. Dies habe sie als ausreichende Erklärung für die Legalität des Handelns erachtet, schließlich sei sie froh gewesen, dass sie den Job gehabt habe. Erst nach ihrer Kündigung hätten sich Bedenken eingestellt.
Die 36-jährige bestätigte, an der Hauptverhandlung ihrer Strafsache vor dem Amtsgericht Flensburg teilgenommen zu haben, vermochte sich aber nicht mehr daran erinnern, was sie dort geäußert habe, außer das die Anklageschrift zutreffe, weil sie auf ihrer polizeilichen Aussage beruhte. Dies gelte auch heute noch, bekräftigte KL. Auf die Frage Bartschers, ob sie das vor dem Amtsgericht auch so gesagt habe, erwiderte sie, dies nicht mehr zu wissen. Ob diese, erst im nachhinein gewonnene Erkenntnis ihre Verurteilung rechtfertige, erwiderte die Zeugin mit einem “Ja!” Dies sei auch ein Grund gewesen, warum sie das Urteil gegen sie akzeptiert habe: “Ich will mit der Sache abschließen, einen Schlußstrich ziehen!”
Die Zeugin schien ab diesem Zeitpunkt immer mehr unter Druck zu geraten, die Antworten wurden leiser. Zwar habe sie die neunseitige Anklageschrift gelesen und auch dessen Verlesung im Rahmen der Verhandlung vernommen, ob sie dazu Stellung genommen habe, vermochte sie sich aber ebenso wenig zu erinnern, wie an die laut Protokoll erfolgte Belehrung, dass es ihr freistehe, sich zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Selbst die protokollierte Äußerung ihres Verteidigers “Der Tatvorwurf ist so richtig, wie es in der Anklageschrift formuliert worden ist!” versah sie mit einem ”Weiß ich nicht mehr!” und kassierte dafür die mahnende Bitte des Fragenden, sich etwas mehr anzustrengen. Sie bestätigte daraufhin, mit dem Ziel in die Hauptverhandlung gegangen zu sein, zu erklären, dass der Inhalt der Anklageschrift stimme. Ihre Überlegung sei gewesen, “das ganze abzuschließen, um zur Ruhe zu kommen”. Ihre Handlungsweise dort habe auf der alleinigen Motivation beruht, das Strafverfahren gegen sie schnellstmöglich zu beenden. Das sei das “oberste Ziel” gewesen. Auf die Frage des Verteidigers “Egal wie?” erwiderte die Zeugin “Eigentlich nicht!” Für sie sei eine einjährige Bewährungsstrafe akzeptabel gewesen, erklärte die Zeugin, die angesichts eines Gesprächs ihres Anwalts mit der Staatsanwaltschaft nach eigenen Worten mit einem gering höheren Strafmaß gerechnet hatte. Bei diesem Gespräch ihres Verteidigers mit der zuständigen Staatsanwältin und ermittelnden Beamten sei abgewogen worden, inwieweit eine Strafe gehen könne und wie in Relation ihr Stand in der Firma gewesen sei. Der sich aus diesem Gespräch ergebende Strafvorschlag von anderthalb Jahren auf Bewährung habe sie als tragbares Ergebnis akzeptiert. Auf die anschließende Frage Bartschers, ob sie sich zum Zeitpunkt ihrer Beschäftigung Gedanken gemacht habe, dass ihre Tätigkeit überhaupt strafbar sein könnte, erwiderte die Zeugin jedoch: “Ich bin der Meinung, dass ich strafbar war!”
Mit der Frage “Alles was in der Anklage drinstand, ist so richtig?”, auf der die Zeugin “Ja!” antwortete, leitete der Kieler Strafverteidiger schließlich seine Vorhalte aus der Anklageschrift ein, mit denen er herauszufinden beabsichtigte, woher die Zeugin welche Erkenntnisse gewonnen hatte. Diese mußte aber Vorhalt auf Vorhalt einräumen, dass sie von wesentlichen Punkten der Anklage gegen sie selbst keinerlei Kenntnisse gehabt habe.
So konnte sie nicht erklären, wo und wann sich die Hauptangeklagten Heiko A., Dirk von W. und Norman W. anklagegemäß zusammengefunden haben sollen, um einen Firmenkomplex zum langfristigen Betrieb von Premium-SMS-Chats zu errichten. “Für mich war alles das, was mich betraf richtig!” schränkte die Zeugin ihre eigene Aussage zunächst ein und gab auf Nachfrage zu, aus eigener Erkenntnis dazu “gar nichts” sagen zu können. Schließlich habe der Premium-SMS-Chat schon bestanden, als sie in dem Unternehmen angefangen habe: “Das wird wohl vor Beginn meiner Tätigkeit stattgefunden haben!” Weder zu der in ihrer Anklage vorgeworfenen Absicht der Hauptangeklagten, in arbeitsteiliger Kooperation einen Firmenkomplex konstruiert und zu gesteuert zu haben, noch einer arbeitsteiligen Übereinkunft der angeklagten Haupttäter zur Gründung verschiedener Firmen, konnte die Zeugin daher etwas sagen.
Auch den folgenden Vorhalt aus der Anklage, nach der es 700.718 Geschädigte gegeben habe, konnte die Zeugin nicht aus eigener Erkenntis bestätigen. Vielmehr habe sie dies bloß aus der Anklageschrift entnommen, erklärte die 36-jährige. Zum Vorhalt Bartschers, dass diese Zahl auch zur Grundlage des gegen sie ergangenen Urteils gemacht worden sei und wie alle tatsächlichen Festellungen darin “auf der geständigen und reuigen Einlassung” beruhen sollten, äußerte sich die Zeugin nicht. Was sie veranlasst habe, die Zahl für richtig zu befinden, konnte sie zunächst nicht sagen, bestätigte aber schließlich, dass sie auf die Angabe der Anklageschrift vertraut habe. Auf Nachfrage räumte sie ein, dass sie nicht aus eigener Kenntnis hätte beantworten können, ob es 100, 1000, 100.000 oder 1.000.000 Geschädigte gewesen seien.
Bartscher: “Hatten Sie eigene Erkenntnisse zur Schadenssumme in Höhe von 46 Mio. Euro?”
Zeugin: “Kann ich nichts zu sagen!”
Bartscher: “Konnten Sie auch damals nichts dazu sagen?”
Zeugin: “Nicht wirklich!”
Bartscher: “Wenn da 200 Mio. Euro gestanden hätte, hätten Sie dieselbe Erklärung abgegeben?”
Zeugin: “Ja!”
Bartscher: “Haben Sie die in der Anklage aufgeführten 23 Mio. SMS gezählt?”
Zeugin: “Nein!”
Bartscher: “Können Sie beurteilen, ob die Zahl richtig ist?”
Zeugin: “Könnte möglich sein. Ob sie hundertprozentig richtig ist, kann ich nicht sagen!”
Bartscher: “Wenn dort 50 Mio. SMS in der Anklage gestanden hätte, hätten Sie auch das für richtig erachtet?”
Zeugin: “Ja!”
Bartscher: “Habe ich das richtig verstanden, dass Sie die Anzahl [der Geschädigten und der SMS] ungeprüft und ohne zu hinterfragen bestätigt haben?”
Zeugin: “Ja!”
Die Zeugin führte aus, sich keine großen Gedanken darüber gemacht zu haben, dass die Richtigkeit der Zahlen wichtig sei oder eine Differenz einen rechtlichen Unterschied machen könne. Sie habe sich nur über die Folgen ihrer Arbeit Gedanken gemacht. Die Zahlen habe sie daher auch nicht von jemandem prüfen lassen oder hinterfragt, woher sie kommen.
Die Verteidiger Dr. Oliver Pragal und Urs-Erdmann Pause richteten das Interesse bei ihren kurzen Nachfragen auf die Aussagen der Zeugin in Bezug auf die jeweiligen Mandanten Heiko H. bzw. Mirko H. KL erklärte, Heiko H. nur dem Namen gekannt zu haben, ohne das sie gewußt habe, welche Tätigkeiten er ausgeübt habe. Auch zu seiner Rolle innerhalb der Firma konnte sie schließlich nichts aussagen. Mirko H. habe sie nur einmal in den Büroräumen der MintNet GmbH gesehen, ohne aber gewußt zu haben, was er da machte. Als Geschäftsführer ihres ehemaligen Arbeitgebers TMP Callcenter Service Nord habe sie ihn nie wahrgenommen und von ihm auch keine Anweisungen erhalten. Was er gemacht habe, wisse sie nicht.
Der Anwalt des angeklagten Norman W., Jan Smollich, wollte von der Zeugin wissen, wen sie als verantwortlich handelnd bei MintNet wahrgenommen habe. Auch dies beschied die Befragte mit dem Satz ”Kann ich nicht sagen!” Sie habe nicht mit der Firma MintNet zu tun gehabt und habe auch nicht gewußt, “wie die anderen Firmen damit zusammenhängen”. Ihre Aussage bei der Polizei, sie habe zu 90% mit Heiko A. und nur 10% ihrer Tätigkeit mit Norman W. zu tun gehabt, bestätigte die Zeugin zumindest für den Bereich der Animation. In Fragen, die die Werbeabteilung betrafen, seien die beiden je zur Hälfte ihre Ansprechpartner gewesen.
Verteidiger ziehen klare Resümees
In strafprozessualen Stellungnahmen zogen die Verteidiger klare Resümees aus den dreitägigen Befragungen der Zeugin.
Urs-Erdmann Pause betonte, dass KL eine “ganz maßgebliche Rolle in der Firma TMP bekleidet hat”, Dienstanweisungen erteilte und massiv an den Firmenangelegenheiten beteiligt war. Sie habe dabei die Personalhoheit ausgeübt, “ohne sich jemals mit Mirko H. abgestimmt zu haben – sie kannte ihn gar nicht!” Dies belege eindrucksvoll, dass sein Mandant keinerlei Einfluß genommen und lediglich seinen Namen gegeben und Unterschriften geleistet habe. “Vor diesem Hintergrund sei die Kammer aufgefordert, auch für Herrn H. eine Einstellung in Betracht zu ziehen!” Ihm sei “überhaupt nicht mehr zuzumuten, sich diesem Verfahren weiter zu stellen!” Schließlich sei das Zeugenbeweisprogramm im Hinblick auf seinen Mandanten als abgeschlossen zu betrachten, denn wenn KL nichts zu diesem sagen könne, werde auch kein anderer in der Lage sein.
Dr. Volker Berthold stellte demgegenüber kurz und bündig fest, das sein Mandant Rainer S. auch nach der Aussage dieser Zeugin nur Hausmeister gewesen sei.
Dr. Oliver Pragal schloß sich den Ausführungen Pauses an. Die bloße Namensgeberschaft treffe auch auf seinen Mandanten Heiko H. zu, dem das Finanzamt wegen Umsatzsteuerforderungen zwischenzeitlich sogar das Konto gesperrt habe, so dass dieser nicht einmal mehr die Fahrtkosten nach Kiel bezahlen könne.
Uwe Bartscher sah demgegenüber die Glaubwürdigkeit der Zeugin, wie ihre Verurteilung in Frage gestellt und sprach von “erheblichen Diskrepanzen” in ihren Aussagen. Jedenfalls habe sie aber keinerlei Anweisungen von seinem Mandanten, Dirk von W. erhalten.
Unmißverständlich äußerte sich dagegen Dr. Michael Gubitz: “Alle meine Bedenken über das, was vor dem Amtsgericht Flensburg passiert ist, sind bestätigt worden!” Man müsse sich einmal vergegenwärtigen, wie weit die Staatsanwaltschaft gehe, “ein inhaltlich falsches Urteil herbeizuführen, nur um die Zeugin hier aussagen zu lassen”. Dass diese “weiterhin mit allen Mitteln, mit einem falschen Urteil, einer falschen Anklage, und einer Verteidigung mit einem falschen Geständnis arbeitet und einem Richter, der das aufschreibt, hätte ich vorher nicht für möglich gehalten!” Das Urteil sei “am Rande der Rechtsbeugung” ergangen, die Zeugin habe die Zahlen der Anklage ungeprüft übernommen und hier nicht mehr bestätigen wollen. Vielmehr hätte sie nach eigener Aussage jede Zahl übernommen, die die Anklage vorgegeben hätte. Dies stelle eine wesentliche Entlastung für die drei Hauptangeklagten dar – “alles andere würde die Verteidigung überraschen!”
In mehreren Protokollierungsanträgen hatte der Verteidiger des Heiko A. zuvor im Verlaufe der Befragung versucht, einzelne Aussagen der Zeugin in das Hauptverhandlungsprotokoll aufnehmen zu lassen. Diese begründete der Jurist u.a. damit, dass diese Aussagen für ein mögliches anderes Strafverfahren wesentlich sein könnten und nannte ein mögliches Strafverfahren gegen den Verteidiger der Zeugin wegen falscher Verdächtigung und mittelbarer Falschbeurkundung als Anknüpfungspunkt. Rechtanwalt Uwe Bartscher fügte dem einen Hinweis auf neue Tatsachen nach §359 S.1 Nr.5 StPo hinzu, da die Aussage der Zeugin einen faktischen Geständniswiderruf bedeute. Rechtsanwalt Jan Smollich schloß sich an, es ergäbe sich schon deshalb ein Protokollierungsbedarf, weil die Zeugin entweder in ihrem Strafverfahren oder bei der Aussage in diesem Verfahren die Unwahrheit gesagt haben müsse.
Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin schob einen weiteren Protokollierungsantrag hinterher. Die Zeugin habe auf wiederholte Fragen erklärt, sie habe den Betrieb von SMS-Chats zunächst für legal gehalten. Dies stelle den Widerruf ihres Geständnisses und damit einen Grund für eine Wiederaufnahme ihres Strafverfahren dar, da es die Vermeidbarkeit eines möglichen schuld- und damit strafausschließenden Verbotsirrtums betreffe.
Der Kammervorsitzende bestand auf seinem Standpunkt, dass eine Wiedereinsetzung nur auf Antrag gewährt werde und von der Zeugin bislang weder erhoben noch angedeutet worden sei. Entschieden wurden alle Protokollierungsanträge zunächst nicht.
[Eine "Kiel211Spezial"-Übersicht mit der kontinuierlichen Dokumentation von Verfahrensanträgen seitens der Rechtsanwälte Dr. Michael Gubitz und Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin findet sich unter http://Kiel211.de/SMSChat ]



09.April 2010 um 16:22 Uhr
Erster von mehreren Artikeln zu den Verhandlungstagen aus dem März, die in den kommenden Tagen sukzessive folgen werden.
Ruediger Kohls
Kiel211.de
09.April 2010 um 20:20 Uhr
Hallo Herr Kohls,
es ist wirklich beachtlich und Ihnen gehört die volle Anerkennung, was Sie schreiben und wi detailiert es ist. Prima!
Viele Grüße und ein erholsames Wochenende!
10.April 2010 um 09:42 Uhr
ja schließe mich Uwes Aussagen an,vielen Dank Herr Kohls, dass ist wirklich jede Menge Arbeit,die sie machen.
Zum Inhalt; bin ich momentan sprachlos.
10.April 2010 um 10:30 Uhr
Hallo,
alle zusammen auch meine Anerkennung an Herrn Kohls für die Arbeit die er hier zum
besten gibt.
Super weiter so!!!!
Vielen Dank
P.S Es gibt bestimmt Leser die Ihnen eine kleine Spende zukommen lassen wenn Sie die Möglichkeit dazu hätten ( für Material , Server, Hosting…..)
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang
10.April 2010 um 23:01 Uhr
Da bin ich mit dabei @ Wolfgang
Sie schreiben ja nicht nur über den Sms Prozess, sondern auch über viele andere “Fälle”, die im übrigen auch sehr interessant sind.
Ich bin auch sprachlos, wenn man sich diese o.g. Tatsachen einmal auf der Zunge zergehen lässt….
12.April 2010 um 05:57 Uhr
Auch von mir Gratulation und vielen Dank für diesen sehr interessanten und informativen Beitrag.
An dieser Stelle erlaube ich mir, einige Anmerkungen loszuwerden. Der Job des Animationsleiters galt als ziemlicher Schleudersitz. K. (wir waren alle per Du und redeten uns mit Vornamen an) war die achte Animationsleiterin (Zählfehler vorbehalten), die ich in meiner Tätigkeit als Animateur erlebte. Wie die frühere Zeugenaussage des Herrn CS belegte, konnte eine solche steile Karriere in einem Chatbetrieb sehr abrupt und unerfreulich enden, meist geschah dies aber doch durch Rücktritt von der Tätigkeit, welche auch mit viel Stress verbunden war. Eine jederzeitige Abrufbarkeit, auch abends, nachts und am Wochenende, war nach der Vorstellung der Unternehmensbetreiber im Preis mit inbegriffen. Die Kompetenzen und Belastungen der Animationsleiter änderten sich allerdings stetig mit der Expansion und den sich immer wieder ändernden Organisationsstrukturen.
Einer der Animationsleiter war übrigens etwa als ein Jahr lang der ältere Bruder des
Herrn v. W.. Dessen Memoranden, welche oft völlig widerrechtliche Drohungen mit Entgelteinbehaltungen als Pauschallösung für alle denkbaren Schwierigkeiten mit der Belegschaft enthielten (einschließlich Krankheitsausfälle und mangelnder Bereitschaft, sich Weihnachten um die Ohren zu hauen) , sind mir noch in gruseliger Erinnerung. Dieser Bruder verbringt nun, sicher vor der Verfolgung deutscher Behörden, seinen Lebensabend auf Phuket, soweit ich gehört habe, und auf dem Anwesen wäre sicherlich noch Platz fürs Brüderchen… unter anderem deswegen kommt vermutlich für die Staatsanwaltschaft auch keine Haftverschonung in Betracht.
KL war mehr oder weniger zufällig die letzte, welche diesen Job innehatte. Ihr spreche ich mehr fürsorgliche Sensibilität gegenüber dem Fußvolk zu als manchem Vorgänger. Insoweit bedaure ich auch ihr Schicksal. Aus dem Bauch heraus stellt es sich mir so dar, als wäre sie im Eilverfahren abgeurteilt worden, damit man eine Kronzeugin ohne Zeugnisverweigerungsrecht hat. Dafür muss sie nun mit einer Vorstrafe leben. Das Finden einer neuen Perspektive vor der Kulisse der Wirtschaftskrise, dann auch noch mit so einer Tätigkeit im Lebenslauf, ist ehemaligen Mitarbeitern auch so schwer genug gemacht.
Nicht als erste äußert sie, dass die Mitarbeiter im Rechtsirrtum waren. Allen – auch mir – war suggeriert worden, die Tätigkeit sei legal, sofern man gewisse Regeln beachtete. Schließlich stünde alles im Kleingedruckten. Zweifel bzw. Gewissensbisse wurden verdrängt, so wie andere mit einem harten Job auch nach Feierabend abschalten, wo weit es möglich ist. Untereinander wurde kaum offen über die eigene Gewissensituation gesprochen. Solche allzu offenen Gespräche waren auch gefährlich. Es würde mich nicht wundern, wenn selbst die Angeklagten im Hauptprozess nicht an die Strafbarkeit ihres Tuns glaubten, nachdem sie ihre eigene festgewachsene Rechtsauffassung hatten und möglicherweise auch von Fachleuten das erzählt bekommen hatten, was sie hören wollten. Hier aufgetauchte Behauptungen, Kostenmitteilungen seien vorsätzlich unterdrückt bzw. nicht versandt worden, kann ich übrigens aus eigener Erfahrung nicht bestätigen.
Was hätte KL aber tun sollen? Gestehen und auf Milde hoffen bzw. entsprechende Deals vereinbaren – oder kämpfen und damit möglicherweise die Chance auf Bewährung vertun? Mit Redewendungen wie „mangelndes Unrechtsbewusstsein“ oder „Angeklagte zeigte keine Reue“ im Urteil hätte sie dann rechnen müssen.
Gesetzt den Fall, die Hauptangeklagten würden später glimpflich davonkommen. Dann wären alle zuvor noch schnell Verurteilten die Verlierer des Ganzen. Aber auch für die Staatsanwaltschaft fährt ein hohes Risiko. Nehmen wir nur mal den (zugegebenermaßen meines Erachtens eher unwahrscheinlichen) Fall des Freispruchs an: Was wäre das für eine Katastrophe für die stattlichen Organe, und welch ein Skandal! Erst wird ein ganzes Firmengeflecht zerschlagen, an dem zuletzt hunderte von Existenzen und Arbeitsplätzen hingen (die meisten dürften heute noch immer keinen Job haben, man stelle sich also das Kostenaufkommen der Allgemeinheit einmal vor!) und dann stellt sich heraus, das sei alles nicht richtig gewesen! O weia! Da würden sicherlich auch Köpfe rollen!
Was für beide Parteien auf dem Spiel steht, macht die Sache ja so spannend…
Ich selbst hoffe auch, allenfalls hier am Bildschirm mitunter etwas darüber zu lesen und mich hier und da mit Worten wie diesen daran zu erinnern. Ansonsten teile ich den Wunsch von KL, einen Schlussstrich unter die Sache zu ziehen, bzw. habe mit der Sache abgeschlossen. Natürlich ist da irgendwo die Angst, doch noch selbst behelligt zu werden. Mögen alle Kollegen – auch KL – nunmehr ihren Weg und ihren Frieden finden. Die meisten haben sich leider nach der Auflösung der Firmen aus den Augen verloren…
12.April 2010 um 08:55 Uhr
Uff… peinlich, wenn man das eigene Posting durchliest und die vielen Tipp- und Satzbaufehler (überschüssige Wörter und Grammatikfehler z.B. kamen meist durch Basteleien an der Satzgliederung versehentlich zustande) wahrnimmt. Schade, dass es dafür hier keine Editiermöglicheit gibt.
Also … wer solche Fehler im obigen Text findet, darf sie behalten.
12.April 2010 um 21:38 Uhr
Ein pikantes Urteil und ein Superreport dazu,
Das Flensburger Urteil lässt tief blicken, besonders über das zu vermutende Zustandekommen dessen, in Zusammenarbeit Anklagebehörde Kiel und Flensburg in einer Person!
Das Hauptdelikt ist noch nicht abgeurteilt, man weiß nicht, ob es sich überhaupt um Betrug handelt, wie kann dann im Vorwege dazu eine zu vermutende Beihilfe strafbar sein? Ich frage mich wie der Richter sich wohl fühlen mag – er sollte RECHT sprechen.
Meine Enkelin hat für die Firma gearbeitet.
Ich bin aber nun mehr denn je der Überzeugung, dass gewisse Vorgänge bekannt sein sollten – nämlich wie hier, in diesem Verfahren der Rechtsstaat mit Füßen getreten wird, wie mit bisher unbescholtenden Bürgern umgegangen wird – denn in der Presse konnte ich bisher dazu nichts lesen.
Alles begann mit Durchsuchungen im Dez. 2008, die teils mit brachialer Gewalt durrchgeführt wurden, stundenlang mussten die Arbeitnehmer an ihren Tischen verharren, ohne über einen Vorwurf, der gegen sie erhoben wird, aufgeklärt worden zu sein. Sie wurden widerrechtlich!!! Festgehalten, sie wurden durchsucht, mussten sich ausziehen (so mancher bis auf die Unterhose), wurden erkennungsdienstlich behandelt, ohne zu wissen, warum. Einigen wurde eine Waffe an den Kopf von Beamten mit Sturmhaube gehalten worden sein.
Einige wurden mit aufs revier genommen, niemandem wurde aber gesagt, dass sie hätten gar nicht mitkommen zu brauchen….
Die Leute waren fertig, standen unter Schock und Zwang. Die Aussagen wurden förmlich erpresst!!!!!
Das so etwas alles wie auch das Flensburger Urteil in einem Rechtstaat möglich ist!!!!!
Wurde darüber, lieber Herr Kohls, auch mal bei Gericht gesprochen??
Diese teilweise einfachen kfm. Angestellten wurden wie terrorverdächtige behandelt.
Viele haben auch heute noch Angst, auch mein Enkelkind. Es sollen wohl fast alle Mitarbeiter mit einem Ermittlungsverfahren oder Anklagen bedacht worden sein. Sogar auch welche, die nur einen Monat!!! Dort gearbeitet haben.
Viele von denen haben auch heute noch Angst, wollten nur arbeiten und stehen nun ohne da, auch mein Enkel ist nun arbeitslos.
13.April 2010 um 11:14 Uhr
Es freut mich, solche positive Rückmeldung zu bekommen, vielen Dank dafür! Ihr aller Interesse ist es schließlich, warum ich eben so ausführlich und als einziger aus diesem Prozess berichte.
@Wolfgang, @Uwe
Vielen Dank, dass sie dies auch finanziell wertschätzen würden!!! Ich habe mir natürlich schon seit längerem überlegt, möglicherweise durch Werbemaßnahmen eine gewisse Refinanzierung zu betreiben. Da ich mir in den letzten Wochen auch verstärkt über ein Redesign Gedanken mache, könnte das eine oder andere tatsächlich irgendwann erfolgen. Ich melde mich dazu wieder!
@Nachtschicht-Otto
Ja, die Arbeitsanforderungen kamen in den Aussagen teilweise zur Sprache, wie wohl das gesamte Arbeitsklima aus verschiedenen Gründen nicht sonderlich gut gewesen sein muss, wenn man das so hört.
Das KL nun so zufällig zu dem Job kam, muß man wohl relativieren. Nach eigener Aussage, hat sie im Vorwege schon Lobbyarbeit in eigener Sache betrieben, um diesen Posten mit einem größeren Verantwortungsbereich zu erhalten. Das sie aber bei den Kollegen offenbar besser gelitten war, zeigen ja Spitznamen wie “Mutti”.
Wie dieses Urteil nun tatsächlich zustandekam, ist letztlich immer noch nicht geklärt. Die Verteidigung in diesem Prozess geht von kompletten Versagen ihres Anwaltes aus und meint, ein fähigerer Kollege hätte auch ihr eine Verfahrenseinstellung aushandeln können. Da auch sie einräumte, Director einer Ltd gewesen zu sein, könnte sich natürlich die Vermutung aufdrängen, sie wäre womöglich doch weiter involviert gewesen, als bekannt und nimmt eine einjährige Bewährungsstrafe in Kauf, weil sie davon ausgehen muss, mit einem höheren Strafmaß bedroht zu sein. Das wird wahrscheinlich nie geklärt.
@Gisela
Ja, das wurde durchaus thematisiert, viele der bisher gehörten MintNet-Mitarbeiter/Innen habe solche Aussagen gemacht, auch hier wurde bereits darüber berichtet, u.a.
H I E R Einige Aussagen haben hier leider auch noch nicht veröffentlicht werden können, ich bemühe mich, alles nachzutragen im Laufe der Zeit!
Auch der nächste von mir angekündigte Eintrag aus dem März ist mittlerweile online: Kiel211: Kriminalbeamter entlastet ersten “Strohmann”
Beste Grüße,
Ruediger Kohls
Kiel211.de/SMSChat
13.April 2010 um 14:31 Uhr
Mit “zufällig” spreche ich eher den Umstand an, dass KL diese Position gerade am 4.12.2008, dem Tag der Razzia, innehatte. Dies allein setzt sie meines Erachtens in der Verantwortung nicht über ihre Vorgänger, die wohl unbehelligt bleiben werden. Aber es gibt ja diesen juristischen Grundsatz, dass generell kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht besteht.
Man konnte es in dem Firmengeflecht ziemlich schnell zu einer Führungsposition bringen, wenn man durch Engagement positiv auffiel, sich hinreichend anbiederte und sich dem Stress, der auch Einschränkungen des Privatlebens mit sich brachte, gewachsen fühlte. Aber auf der Basis einer solchen Tätigkeit konnte man sich keine wirklich dauerhafte Existenz aufbauen; das bessere Gehalt ist dann ja auch für alle, welche solche Positionen annahmen, nur so etwas wie ein vorübergehender schöner Traum geblieben. Und mancher bekommt wohl noch Jahre später die Rechnung präsentiert.
KL war (das war zumindest der Stand Ende 2008) gesundheitlich angeschlagen. Sie dürfte nicht die Energie gehabt haben, einen anstrengenden, risikobehafteten Defensiv-Strafprozess zu führen. Es würde mich nicht wundern, wenn sie selbst auch ihren Anwalt auf eine zurückhaltende Verteidigung eingeschworen hätte. In diesem Sinne nutzte die Staatsanwaltschaft wohl auch ihren Wunsch aus, “die Sache” einfach nur hinter sich zu bringen.
Wenn ich den Beitrag richtig verstanden habe, so war bei der Vernehmung zumindest zeitweise auch K.’s Anwalt anwesend. Hatte er sich zu dem schweren Vorwurf der “Scheinverteidigung” (der ja im Grunde genommen ein standesrechtlich bedenkliches Verhalten unterstellt) irgendwie geäußert? Ich kenne Juristen eigentlich so, dass diese sich gegen derartige Vorwürfe in der Regel sehr energisch verwahren und auch eigene rechtliche Schritte direkt gegen die Urheber solcher Äußerungen ankündigen…
13.April 2010 um 23:57 Uhr
@breakingnews:
zu recht!
wahnsinn, was sie hier auf die beine stellen! sachlich, (scheinbar) kompetent und frei von wertung… man kann gar nicht anders, als alles zu lesen! ich schaue mir gern ihr berichterstattung an und ahne, wieviel arbeit und herzblut da drinnen steckt. ich schreibe auch gern und freue mich, wenn geschriebenes anklang findet und kann mir gut vorstellen, wie sie zentimeter um zentimeter größer werden, bei all den komplimenten
machen sie bitte weiter so.
mir persönlich tut k einfach nur leid. wie schon erwähnt wurde, ist der fall noch nicht annähernd beendet und trotzdem gibt es eine verurteilung wegen beihilfe! mir stellt sich ebenfalls die frage, wie das sein kann. angenommen, die angeklagten werden frei gesprochen, was passiert dann mit k’s verurteilung? wird diese dann revidiert oder hat sie fortbestand?
in meinen augen eine riechende ungerechtigkeit gegenüber k! sie darf erstmal als sündenbock herhalten, damit wenigstens ein kleiner “erfolg” in dieser sache zu verbuchen ist.
eigentlich dürfte uns das vorgehen des staates nicht überraschen. sei es die ermittlung, die razzia oder die verhandlung… der zweck scheint die mittel zu rechtfertigen!
k ist eine person, die sich um ihre mitarbeiter gekümmert hat. ich selbst habe ein jahr mit ihr zusammenarbeiten dürfen, bevor ich die firma verließ. ich habe sie als fröhlichen menschen kennen gelernt. leider schlug ihr die gesundheit und (sehr wahrscheinlich) die viele arbeit auf’s gemüt. ich kann nur hoffen, dass sie den sog. schlussstrich ziehen “darf” und einen job findet, der sie voran bringt und sie glücklich macht!
fakt ist, die anwälte bekommen auch noch ein schönes stück kuchen ab und wie sich die geschichte entwickelt, bekommen wohl die marionetten den ganzen ärger, während der puppenspieler in phuket die sonne genießt.
lg d aus f
14.April 2010 um 10:48 Uhr
Leute, macht die Augen endlich auf!
14.April 2010 um 10:53 Uhr
…das Vereiteln von Fakten und Tatsachen, sowie Wer wann wie wo was wusste, oder nicht sollte mal ein Ende haben! Die Hauptdrahtzieher der Mintnet & Co. ebenso wie ALLE (!) die auch nur länger als 10 Minuten dort arbeiteten wussten genau Bescheid! Das nachträgliche Verleugnen in den Zeugenaussagen grenzt im Lügenschweregrad ja fast an den Holocaust!
Wir habens nicht gewusst? Leute, bitte!
14.April 2010 um 10:59 Uhr
…ausserdem sind die (meines Erachtens noch stark untertriebene Anzahl) Betrugsmillionen aus SMS Verarsche gegenüber den restlichen (stadtbekannten) Machenschaften der Herren in Uhaft geradezu Peanuts! Die kommen in ihren Zellen vor Lachen nicht in den Schlaf!
14.April 2010 um 17:51 Uhr
@ “Insider”
Jeder, der in diesem oder einem anderen Zusammenhang auch nur ansatzweise Vergleiche mit dem Holocaust anbringt, disqualifiziert sich selbst von vornherein.
15.April 2010 um 15:26 Uhr
@Insider, das erklärt vermutlich auch,warum gleich die GSG das Gebäude stürmte,wenn du andere Machenschaften erwähnst.
Also ich weiß ja nicht,über was andere gechattet haben,aber die Chats,die ich kannte, da waren nur notgeile sexsüchtige Herren, die nur eines im Kopf hatten. Liebesschwüre und Versprechen auf Partnerschaft gab es da rein gar nichts. Da ging es nur um ein Thema, teilweise sehr frauenunwürdig,wie sich einige “Kunden” dachten,wie sie Frauen behandeln können..Stück Fleisch. Solche Dialoge konnte man nur gegen Bezahlung ertragen. Ich glaube,keine Frau würde sich freiwillig sich so behandeln lassen wollen.
17.April 2010 um 20:57 Uhr
Es kursierten in der Tat Gerüchte über “andere” Machenschaften des Herrn A. und des Herrn von W.. Doch diese waren, soviel ich jedenfalls weiß, nicht Anlass der Razzia im Dezember 2008 und sind ja wohl auch nicht in dem Verfahren mit angeklagt. Insbesondere Herrn v. W. wird nachgesagt, er sei schon vor der Gründung der SMS-Chats eine bekannte Göße im Rotlicht-Milieu gewesen, auch, dass er nicht gerade zimperlich gewesen sein, wenn ihm jemand Ärger machen wollte oder versuchte, ihn über den Tisch zu ziehen. Aber all dies waren wie gesagt Gerüchte, und solche Dinge gingen uns Animateure eigentlich nichts an.
In solchen reinen Sexchats habe ich selbst (damals in Internetchats) gearbeitet, noch lange bevor die SMS-Chats aufkamen. Sie waren zugegebenermaßen auch nicht gerade das Maß an Sittlichkeit und Seriösität, und sie hatten suchtfördernden Charakter. Aber (meistens jedenfalls) wußten die Herrschaften, welche diese Dienstleistung in Anspruch nahmen, was sie dafür bekamen. Deswegen wäre es mir persönlich viel lieber gewesen, solche “notgeilen” Herren weiterhin zu bedienen.
Doch drängte sich irgendwann zu viel Konkurrenz auf diesem Markt, außerdem gab es Probleme mit dem Jugendschutz. Es gab Altersverifizierungs-Vorgaben, auf die sich normalerweise keiner der Kunden eingelassen hätte. So verkamen die Sitten letztlich aber ganz und gar, denn aus den Chats mit pornografischen Inhalten gingen die “Single-Markt-Chats” hervor. Der SMS-Chat löste dann noch als techische Neuerung die BTX- und Internetchats ab. Wir hatten es mit (übrigens zu einem gewissen Anteil auch weiblichen) Kunden zu tun, die sich durchaus Hoffnungen auf reale Beziehungsanbahnung machten. Sie hatten meist das Kleingedruckte in den AGB’s nicht gelesen oder sich in ihren Hoffnungen davon nicht “beirren” lassen. Nebenher gab es aber weiterhin Dialoge erotischen Inhalts, teilweise auch mit den “schwer verliebten” Kunden.
Regeln gab es durchaus, und uns wurde auch gesagt, diese seien dazu da, uns eben nicht in die Position von Betrügern zu bringen. Auf ausdrückliche, unmißverständliche Nachfrage waren wir verpflichtet, uns als Animateure zu outen – was zugegebenermaßen selten wirklich sein mußte. Dazu kam das Verbot des “Jamba-Spieles”, das irgendwann Anfang 2006 mal ein Animateur erfunden hatte, binnen weniger Monate, obwohl es sehr viel Umsätze brachte (Jamba Spiel = Der Kunde wurde dazu angehalten, eine Anzahl Kurz-SMS zu versenden, meist weil ihm suggeriert wurde, das Handy werde gerade wie ein Vibrator verwendet). Auch das “Nummernspiel” war meist verboten, auch wenn hier das Verbot zeitweise gelockert war. (Nummernspiel = Der Kunde versucht, seine Privatnummer zu übermitteln. Das System macht diese Nummer in der Regel automatisch unkenntlich. Daher wrude der Kunde angehalten, als Alternativversuch seine Nummer in einzelnen Ziffern, eine Ziffer pro SMS, zu versenden).
Und so dachte sich der kleine Animateur: “Ja, wenn das so geregelt ist mit Regeln und Verboten, dann muss das, was wir normalerweise tun, ja völlig legal, allenfalls etwas anrüchig sein. Wozu sonst solche Regeln?” Außerdem verrichteten wir unsere Tätigkeit ja in Bürogebäuden – nicht etwa in geheimen Hinterzimmern, wie man es aus Edgar-Wallace-Krimis kennt.
22.April 2010 um 19:45 Uhr
Hallo zusammen,
Die nächsten Artikel sind nun an den bekannten Stellen veröffentlicht, drei weitere Artikel zu den bisher letzten beiden Verhandlungstagen Ende März folgen in Kürze.
@Nachtschicht-Otto
Nein, der Rechtsbeistand hat sich nicht weitergehend zu den Vorwürfen geäußert, als hier nachgezeichnet und blieb äußerlich vollkommen gelassen – was soll er auch anderes tun? Nur getroffene Hunde beißen auch…
@d aus f
Vielen Dank für die Anerkennung!
Da jeder Angeklagte nach seiner Schuld beurteilt wird, ist diese Verurteilung möglich und ja auch rechtskräftig. Wird also kein Wiederaufnahmeverfahren angestrengt, bleibt es dabei. Wieso sie dies akzeptiert? Spekulation, solange es für einen Beobachter nicht nachvollziehbar bleibt, was die persönlichen Umstände angeht, die dafür die Grundlage der Entscheidung bilden.
@Maggi
In der Anklage sind wohl ganz bewußt die rein sexualbezogenen Chats außen vor gelassen worden. Für diese Inhalte gilt allgemeinhin das Telefon-Sex-Prinzip, nach dem über die dortigen Tatsachen (der Identität der Partnerinnen und der Authentizität ihrer “Handlungen”) nicht betrugsmäßig getäuscht werden kann. Tatsächlich hat bereits eine Franchisenehmerin ausgesagt, selbst nahezu ausschließlich auf der “Sex-Schiene” gearbeitet zu haben. Andernorts ist das wohl nicht der erste Sinn und Zweck des Chats gewesen.
@Insider @Nachtschicht-Otto
Auch mir sind derartige städtische Tratschgeschichten über angebliche “stadtbekannte Machenschaften” schon zugetragen worden. Hinweise darauf haben sich aus den Ermittlungsakten in dieser Strafsache aber wohl bislang nicht ergeben – das wäre angesichts der vergifteteten Prozessatmosphäre sicher schon einmal mehr oder weniger subtil zur Sprache gebracht worden. Auch sind entsprechende Umstände nach meiner Kenntnis zumindest nicht erkennbar in die Haftentscheidungen eingeflossen.
30.April 2010 um 17:16 Uhr
also auch von mir eine hohe anerkennung an die arbeit!
das nun ausgerechnet KL als erste verurteilt wurde ist meiner meinung nach auch absolute willkür. es gibt viele die länger dabei waren oder mehr mit den geschehnissen hinter dem chat zu tun hatten. und es gab ja nun wirklich mehr als eine teamleiterin.
fakt ist das tatsächlich ALLE von uns ehemaligen angestellten egal ob klein oder groß ein verfahren bevorsteht. einige wissen es, andere sind erschrocken wenn der brief dann kommt.
@nachtschicht-otto einmaliger schreibstil, nicht zu verkennen. ich hoffe wenigstens du hast neue arbeit gefunden.
auf ein baldiges ende, ich würde es auch gerne endlich hinter mir lassen , fällt aber schwer so lange kein prozess-ende in aussicht ist
02.May 2010 um 12:58 Uhr
Es erschließt sich mir wirklich nicht, wieso Angestellte dieser Firma alle ein Verfahren bekommen sollten,wenn noch nicht einmal die Chefs abverurteilt sind. Selbst wenn die dann ihr Urteil haben,was hat das mit den Angestellten zu tun?
Es waren Angestellte. Bekommen die Steuerberater dann auch ihr Verfahren,weil sie die Unterlagen bearbeitet haben? Der Vermieter der Büroobjekte,weil sie einer “Schmuddelfirma” Gewerberäume vermietet haben? Das ist doch alles ein Irrsinn oder bin ich wirklich so merktbefreit,dass ich hier eine SCHULD und Tat der Angestellten nicht sehe?
03.May 2010 um 17:30 Uhr
@anders_als_andere
Vielen Dank für die Anerkennung!
Warum die Genannte nun die erste war, kann ich zwar nur vermuten, aber mehrere Umstände trugen sicherlich dazu bei: Sie hatte nach Ansicht der Ermittler das Wissen beider Welten, der Werbeabteilung und der Animation und diesbezüglich nach Ansicht der Ermittler eine exponierte Position – Einige Verteidiger haben schon hinterfragt, warum nicht sie zusammen mit den Hauptangeklagten in Kiel auf der Anklagebank saß, statt der anderen drei wegen Beihilfe Angeklagten, denen diesbezüglich angeblich ihre persönliche Beziehung zu einem der Hauptangeklagten “zum Verhängnis” geworden sein soll.
Die Verteidigung sechs Kieler Angeklagten geht davon aus, dass es möglich gewesen wäre, ihre Hauptverhandlung bis zu einer Entscheidung in Kiel zumindest auszusetzen. Das hätte aber einen langjährigen Schwebezustand bedeutet, den KL offenbar nicht gewillt war, hinzunehmen.
Das gegen alle Mitarbeiter Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, bedeutet ja aber nicht, dass es auch bei jedem zu gerichtlichen Hauptverhandlungen kommt. Zahlreiche Ermittlungsverfahren sind von der Staatsanwaltschaft bereits eingestellt worden und werden vielleicht auch noch eingestellt.
@Maggi
Es kommt immer darauf an, was man den Mitarbeitern vorwerfen kann! Bei Chattern steht wohl immer der Verdacht eines vollendeten täterschaftlichen Betruges zugunsten Dritter im Raum, die vollkommen unabhängig von der Strafbarkeit der mutmaßlichen Hauptverantwortlichen zu beurteilen ist. Schließlich wird grundsätzlich jeder Beteiligte ohne Rücksicht auf die Schuld des anderen nach seiner Schuld bestraft und diese hätten als Tatnächste stets die unmittelbare kausale Ursache für einen möglichen Betrugsschaden der Opfer gesetzt, soweit sie um die Umstände gewußt haben.
Bei Mitarbeitern, denen dagegen Beihilfe zur Tat der mutmaßlichen Hauptverantwortlichen zur Last gelegt wird, gilt im Prinzip das gleiche, allerdings ist zu ihrer Strafbarkeit tatsächlich eine tatbestandliche, vorsätzliche Haupttat eines anderen erforderlich! Dies festzustellen kann grundsätzlich auch ein anderes Gericht tun, wird im Regelfall aber kaum zweckmäßig sein, wenn schon ein anderes Gericht damit befasst ist. Wegen der geständigen Einlassung der KL ist das AG Flensburg davon ausgegangen, dass es die umfangreichen Beweisaufnahmen in Kiel nicht nochmal durchführen oder abwarten muss. Angestellt zu sein ist per se kein Straf- oder Schuldausschließungsgrund!
08.May 2010 um 03:01 Uhr
UUuuuuuund was ist mit meinen Kollegen und Mitarbeitern, die das Arbeitsamt unter Androhung einer Sanktion gezwungen hat für die Mintnet zu arbeiten ???
“JEDE Arbeit ist anzunehmen….” .
Joah. Die sind jetzt auch angeklagt
.
Lustig, was ?
Denn die Mintnet durfte und hat bis zu letzt Arbeitskräfte von der ARGE angefordert und… bekommen
.
Sprich, wer für die Mintnet gearbeitet hat, bekommt, wenn er / sie Pech hat nen Verfahren.
Wer sich geweigert hat… eine Sanktion des Staates (also 10-30% vom Hartz- IV Satz).
Denkt da einfach mal drüber nach, ohne diesen Jura-Schwachsinn.
Jedem war klar : das was in der Firma allgemein abläuft… ist “nicht nett”.
Ob es tatsächlich illegal war… keine Ahnung. Ich hab mich auf die Aussage der Geschäftsführer und ihrer Anwälte verlassen müssen : “…. Grauzone, aber nicht illegal.” schauen wir mal.
Ich sage, Hauptangeklagte nach 2,5 Jahren U-Haft frei.
Mitarbeiter auch frei, aber dank Bewährungsstrafen : vorbestraft.
Willkommen im deutschen Recht, das alle über einen Kamm schehrt. Derjenige, der sich einen Anwalt zu 2.000€ pro Gerichtsverhandlung leisten kann, kommt frei.
Seine Mitarbeiter, die nur maximal nen Pflichtverteidiger haben… eben nicht.
Willkommen in Deutschland
Ps.: Aufgrund der letzten Begebenheiten…. suche ICH einen GUTEN Pflichtverteidiger…. für LAU
.
08.May 2010 um 12:13 Uhr
Wenn das mit der ARGE so stimmt, hat das sicher ein nicht unwesentlich bitteres Geschmäckle, da stimme ich zu – das ist so von den bisher gehörten Zeugen bislang nicht thematisiert worden!
Sicher ist nicht alles rechtlich immer so leicht vermittelbar. Aber ohne diesen “Jura-Schwachsinn”, wie sie es nennen, ist das Bild, dass sie hier zeichnen erheblich schief! Wenn es wirklich jedem klar war, das “das nicht nett ist”, sind wir womöglich bereits nahe eines bedingten Vorsatzes. Wer sich tatsächlich und nachweisbar auf die Aussage von Geschäftsführern und Anwälten verlassen hat, kann möglicherweise einem unvermeidbaren Verbotsirrtum unterlegen sein, der das Unrechtsbewußtsein und damit die Strafbarkeit ausschließt. Allerdings sind bzgl. der Vermeidbarkeit gewisse Voraussetzungen zu erfüllen, da kommt es auf den Einzelfall an!
Ob die Hauptangeklagten tatsächlich unbestraft bleiben, muss abgewartet werden, die Bewährungsstrafen für Mitarbeiter sind auch nur dann rechtskräftig, wenn sie nicht mit Rechtsmitteln angegriffen werden. Jedem steht es frei, diese Verurteilungen in der nächsten Instanz prüfen zu lassen. Zumindest die erste Verurteilte hat gegenüber dem Kieler Landgericht klar betont, dass sie glaubte eine Strafe verdient zu haben. Auch deshalb habe sie ihr Urteil akzeptiert.
Im übrigen sind alle Verteidiger im Kieler Verfahren, bis auf einen oder zwei Pflichtverteidiger. Auch muss man der Legende entgegentreten, dass Pflichtverteidiger per se schlechtere Anwälte seien. Allerdings bleibt jedem Betroffenen anzuraten, sich bei der Wahl seines Verteidigers sorgsam zu informieren – Anwälte, die sich auf Wirtschaftsstrafverteidigung spezialisieren, sind möglicherweise dem Juristen vorzuziehen, der ansonsten nur Familiensachen bearbeitet. In der Regel wird eine Pflichtverteidigung auch nicht von einem solchen abgelehnt.