Neuer Ärger um Prozessverlauf?
Kiel211: Gericht trennt Verfahren in SMS-Chat-Prozess ab, beginnt Geschädigten-Vernehmungen
Wednesday, 10.March 2010 um 18:00 Uhr | Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung, Wirtschaft
Mit einer vorläufigen Abtrennung der Verfahren gegen die erkrankt abwesenden Angeklagten Mirko H. und Rainer S. ist der Prozess gegen ursprünglich insgesamt sechs Angeklagte wegen täterschaftlichen bzw. teilnehmerschaftlichen gewerbsmässigen Bandenbetruges am Donnerstag den 10. März 2010 mit der Verhandlung gegen die drei Hauptangeklagten und einen mutmaßlichen Strohmann fortgesetzt worden. Mit der Entscheidung ermöglichte es sich die Kammer, die Beweisaufnahme mit der Vernehmung der erst zweiten von mehr als 50 in der Anklage exemplarisch genannten mutmaßlichen Geschädigten fortzuführen.
Den drei mutmaßlich Hauptverantwortlichen wird vorgeworfen, ein Firmenkonsortium um das Flensburger Unternehmen “MintNet” aufgebaut und unterhalten zu haben, mit dem der geschäftsmäßige Betrieb von Premium-Mehrwertdiensten organisiert und verschleiert werden sollte. Drei weiteren, mutmaßlich als Strohmänner fungierenden Angeklagten wird Beihilfe dazu zur Last gelegt. Mit einem Konglomerat an Satellitenunternehmen sollen arglose Kunden mit der Aussicht auf Kontaktvermittlung zu anderen Nutzern geködert und zur anhaltenden Nutzung kostenpflichtiger SMS-Kurzwahlnummern verführt worden sein. Für 1,99 Euro pro SMS erhielten die Geschädigten jedoch keinen Kontakt zu realen Traumpartnern, sondern wurden bezahlten Animateuren zugeleitet, die systematisch und nach einem speziellen “Fahrplan” mit entsprechenden Handlungsanweisungen mehr als 700.000 Handy-Nutzern Kosten von insgesamt über 46 Millionen Euro verursacht haben sollen.
Umstrittene Abtrennungsentscheidung
Am Morgen waren die beiden betroffenen Angeklagten wegen Erkrankungen nicht erschienen, so dass die 6. Große Strafkammer schnell zu erkennen gab, eine frühere Ankündigung in die Tat umsetzen zu wollen, die Verfahren gegen die beiden Männer vorläufig abzutrennen, um sie am folgenden Verhandlungstag gemäß §237 StPO ”zum Zwecke gleichzeitiger Verhandlung” mit den übrigen Verfahren wiederzuverbinden.
Während die Staatsanwaltschaft dies als “sachgerechte Lösung der Problematik” akzeptierte und keine Einwände erhob, reagierten die Verteidiger der Angeklagten insbesondere auf die Wiederverbindungsabsicht verständnislos. Nach einer Unterbrechung zur Beratung trug Verteidiger Urs-Erdmann Pause den gemeinsamen Widerspruch aller Anwälte vor. Der Verfahrensabstrennung zur späteren Wiederverbindung werde widersprochen, da es fundamentale prozessuale Anwesenheitsrechte der betroffenen Angeklagten einschränke. Eine Abtrennung könne im vorliegenden Fall vielmehr nur zur Fortführung als gesonderte Verfahren mit dem Ziel einer baldigen Einstellung statthaft sein. Für ihren Mandanten Heiko H. beantragte Verteidigerin Sabine Marx, auch dessen Verfahren abzutrennen, um zu einer schnellen Einstellungsentscheidung zu kommen.
Die Kammer ließ sich von den Argumenten der Verteidigung nicht überzeugen und beschloß schließlich, die Verfahren gegen Mirko H. und Rainer S. abzutrennen, um sie am folgenden Verhandlungstag fortzusetzen. Das Verfahren gegen den Angeklagten Heiko H. trennte das Gericht demgegenüber nicht ab. Die Verteidiger der betroffenen beiden Angeklagten entledigten sich daraufhin demonstrativ ihrer Roben, blieben mit Billigung des Kammervorsitzenden zunächst aber an ihren Tischen sitzen, ehe sie den Saal zur mittäglichen Unterbrechung verliessen.
Vernehmung der zweiten mutmaßlichen Geschädigten
Mit einer 47-jährigen Sachbearbeiterin eines ostdeutschen Job-Centers wurde schließlich erst die zweite von mehr als 50 exemplarisch in der Anklage genannten mutmaßlichen Geschädigten als Zeugin aufgerufen, die laut Anklage einen Schaden von 200,99 Euro erlitten haben soll. Mit ihrer Befragung soll ein Beweisprogramm beginnen, mit dem nach dem Willen der Kammer nunmehr kontinuierlich die Liste der mutmaßlichen Betrugsopfer abgearbeitet wird. Die dazugehörigen, zum Teil mehrere hundert Seiten umfassenden Chat-Protokolle werden dazu im wesentlichen im Wege des Selbstleseverfahrens in den Prozess eingeführt. Während die Verteidigung dazu jeweils mehrere Aktenordner mit Protokollen ausgehändigt bekam, sind die Schöffen gezwungen, das entsprechende Lesepensum abseits der wöchentlichen Verhandlungstage im Landgericht abzuleisten. Neben weiterem Schöffendienst in anderen Verfahren, stehen Sie damit ihren regulären Berufen zum Teil tage- und wochenlang nicht zur Verfügung.
Die alleinerziehende Mutter eines jüngeren und eines in Flensburg lebenden erwachsenen Sohnes schilderte, am 17. Juli 2008 auf eine Annonce eines 45-jährigen Mannes im örtlichen Anzeigenkurier geantwortet zu haben, die ihr ins Auge gefallen sei. Dieser habe eine Frau “mit Herz und Verstand” gesucht und auch sie habe - seit 20 Jahren geschieden - den “dringenden Wunsch” gehabt, jemanden kennenzulernen. An die in der Annonce genannte Handynummer habe sie daher eine SMS gesendet und eine Begrüßungs-SMS zurück erhalten, in der sie im SMS-Chat herzlich willkommen geheißen, auf AGBs und die Kostenpflicht von 1,99 Euro/SMS hingewiesen worden sei. Dies habe sie zur Kenntnis genommen, die AGB aber nicht weiter nachgelesen. Danach habe sich der Anzeigepartner über die Kurzwahl 77755 gemeldet.
“Karl” habe ca. 80km entfernt gewohnt und “auch keine Lust mehr gehabt, alleine zu sein”. So habe sich ein kurzer Dialog über SMS entwickelt. Die Zeugin aus dem südlichen Mecklenburg-Vorpommern erklärte, sich nichts bei dem Preis von 1,99 Euro/SMS gedacht und dies hingenommen zu haben, weil auch normale Partnervermittlungen kosten würden. Sie habe versucht, andere Kontaktmöglichkeiten zu finden, ihm ihre Telefonnummer zu schicken und schließlich eine Gegenannonce im entsprechenden Anzeigenteil einer Wochenzeitung geschaltet, die jeder Haushalt erhalte, weil sie ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr habe über SMS kommunizieren wollen. Die Annonce und in welcher Ausgabe sie erscheine, habe sie ihrem Chatpartner auch angekündigt. Über Chiffre hätte er dort die Gelegenheit gehabt, ihre persönlichen Daten abzufragen. “Ich habe ihm praktisch immer wieder Brücken gebaut, aber er ist nie so richtig drauf eingegangen, es verlief im Sande!”, erklärte die 47-jährige mutmaßliche Geschädigte.
Nach zwei bis drei Wochen sei dann von seiner Seite die Rede davon gewesen, sich einmal zum Kaffee zu treffen. “Ich hatte mich auf das Treffen gefreut und war aufgeregt!” Doch die Verabredung sei nicht zustande gekommen. Auch das zweite Treffen endete ohne persönliches Kennenlernen. Beide waren nicht rechtzeitig abgesagt, nur mit vielen Entschuldigungen gerechtfertigt worden: Ein Baustellenunfall, um den sich “Karl” habe kümmern müssen und ein Autounfall, der sogar mit einem Bild von einem angeblichen Unfallwagen bewiesen wurde, hatte der angebliche Bauunternehmer als Gründe angegeben.
Selbst als der Gegenüber danach noch SMS schrieb “Wir können uns ja mal treffen!”, als hätte es die Verabredungen zuvor nicht gegeben, oder sie wiederholt nach ihrem Alter gefragt habe, sei sie zunächst noch nicht mißtrauisch geworden, erklärte die Zeugin. Sie habe diese Mißverständnisse als “aufklärbar” erachtet. Erst ihr Sohn habe ihr Mißtrauen geweckt. Damit konfrontiert, habe “Karl” wütend reagiert.
Nach zwei Monaten und dem zweiten nicht zustandegekommenen Treffen habe sie den Chat abgebrochen und nicht mehr auf seine SMS geantwortet, erklärte die Zeugin. Sie habe in dieser Zeit “verschiedene Gefühlssituationen erlebt: Hoffnung, Verzweiflung und Wut”, aber das Kurzmitteilungs-Zwiegespräch sei nicht von der Stelle gekommen. Weil es ihr Wunsch gewesen sei, endlich einen Partner zu finden, habe sie weiter gechattet, obwohl sie es sich irgendwann nicht mehr habe leisten können. “Ich habe an anderen Dingen gespart, weil er mir wichtig war!”
Mit der ersten Telefonrechnung von Anfang August 2008 habe sie schließlich begonnen, “zu zweifeln, ob ein realer Mensch dahinter steckt”. Damit konfrontiert habe ”Karl” erbost gefragt, was sie denn von ihm halte und erklärt, er sei “aus Fleisch und Blut und real”. Die Rechnung habe die Firma “MintNet GmbH, Ballastkai, Flensburg” ausgewiesen und ein Freund habe ihr erklärt, dass es dort “viele windige Firmen gebe”.
Nachdem sie mit dem zweiten vergeblichen Treffen entschieden hatte, keine SMS mehr zu versenden, habe sie noch Kurzmitteilungen des Chat-Betreibers erhalten, dass ihr Kontakt Daten für sie hinterlegt hätte. Die Zeugin beschrieb, darauf eingegangen zu sein, habe tatsächlich aber aber nur “lapidare Text-Nachrichten” erhalten und keine persönlichen Daten ihres Gegenübers. Auf weitere Systemnachrichten “Senden Sie GO für…” das Fortsetzen des Chats oder ”NEU” für einen neuen Chat-Partner habe sie dann nicht mehr geantwortet und stattdessen eine wütende SMS an den Betreiber geschickt.
“Ich fühlte mich betrogen, ausgenutzt und hintergangen”. Sie habe sich schließlich im Internet schlau gemacht, Infos über MintNet gefunden und ausgedruckt. “Als ich das las, was da stand, das sich der Name geändert hat und viele Bescheid wußten und sich schon 2006 gewarnt hatten” sei der Entschluss gereift: ”Das darfst du dir nicht gefallen lassen!” Daraufhin habe sie am 28. August 2008 Anzeige erstattet. “Das ist mir schwer gefallen, aber danach habe ich mich besser gefühlt!” Der Anzeige habe sie sämtliche Unterlagen, alle Recherchen und Rechnungen beigefügt, die erhaltenen SMS zuvor selbst abgeschrieben.
Auf Nachfrage erklärte die Zeugin, die Anfang August eintreffende Juli-Rechnung von T-Mobile habe einen Betrag von 91,54 für die Premium-SMS ausgewiesen, der auch abgebucht worden sei. Die folgende, zweite Monatsrechnung habe sie dagegen unter Hinweis auf ihre Strafanzeige ”bis heute nicht bezahlt”, nachdem sie die Zahlungsweise zwischenzeitlich auf Überweisung umgestellt habe. Es habe deswegen auch Ärger mit dem Mobilfunkunternehmen gegeben, der gedroht habe, ihr den Vertrag zu sperren. Sie bestätigte, sowohl Billwarnings erhalten zu haben, als auch, dass es einen Link zu AGBs in der Begrüßungs-SMS gegeben habe. Diesem Link gefolgt sei sie aber nicht, betonte die Zeugin: “Das habe ich wohl einfach übersehen!”
Zur merklichen Überraschung der Verfahrensbeteiligten schilderte die 47-jährige Frau schließlich eine Begebenheit, die zu dem Schluss führen könnte, dass sie von ihrem erwachsenen, in Flensburg lebenden Sohn frühzeitig über die Möglichkeit eines Schwindels aufgeklärt worden sei. In einem Telefonat am Wochenende, noch am Anfang ihrer Kontaktaufnahme mit dem Unbekannten, habe der Sohn ihr erklärt, einmal “bei einer ähnlichen Firma probegearbeitet” zu haben. Dies ausgesprochen, versuchte die Zeugin aber zu relativieren: Das Gespräch sei ”unkonkret” geblieben: “Ich bin erst mit der ersten Rechnung stutzig geworden!” Erst als sie die Anschrift des Providers MintNet in Flensburg gesehen habe, sei sie mißtrauisch geworden. Ihr Sohn sei dann zu der Adresse auf der Rechnung, Ballastkai 9, gefahren, um sich die Firma einmal anzuschauen. Er habe ihr erklärt, die Fenster seien verdunkelt und es gäbe nur Briefkästen im Flur – alles habe sehr “dubios” ausgesehen.
Erst nach Abbruch des Chats und einen Tag vor Anzeigeerstattung bei der Polizei habe sie einmalig bei MintNet angerufen. Dort habe man ihr erklärt, nur Provider für die Kurzwahlnummern zu sein. Wenn sie wissen wolle, wer der Chat-Betreiber sei, müsse sie schriftlich anfragen. Das habe sie dann unterlassen, weil sie der Firma nicht noch ihre Adresse habe mitteilen wollen, erklärte die Zeugin.
Ihre weiteren Schilderungen belegten erneut eindrucksvoll, dass der schöne Schein, den die mutmaßlichen Animateure am anderen Ende der Leitung im Schichtdienst versuchten aufrechtzuhalten, alles andere als perfekt war. So beschrieb die Zeugin, mit falschem Vornamen angesprochen worden zu sein. Weil sie auf ihren Hinweis die Entschuldigung von “Karl” erhielt, das sei der Name seiner Ex-Frau, mit der er immernoch ein gutes Verhältnis habe, sie sich aber sich keine Sorgen zu machen brauche, habe sie aber darüber hinweggesehen.
Selbst die Tatsache, dass die in der Annonce genannte Handynummer “nach dem ersten Mal nicht mehr erreichbar” war, und “Karl” nur über die Kurzwahlnummer 77755 schrieb, wollte die Zeugin ohne Skepsis hingenommen haben. Wiederholt beteuerte sie, dennoch von einer real existierenden Person ausgegangen zu sein, obgleich sie oft habe feststellen müssen, dass von dem “romantischen Typ” aus der Annonce “alles boykottiert wird”. Erst dann sei sie mißtrauisch geworden, “so dass ich in der letzten Woche versucht habe, mir Gewißheit zu verschaffen!” Zwei Mal habe sie vergeblich am Treffpunkt gewartet, ”einmal voller Hoffnung, beim zweiten Mal habe ichs geahnt und mich dann bestätigt gefühlt, dass das nicht wahr sein kann!” Auf Nachfrage, warum sie denn trotz der Zweifel weitergeschrieben habe, erwiderte die Zeugin, diese seien von ihrem Gegenüber “immer wieder zerstreut worden”. So wie bei der Gelegenheit, als sie “Karl” damit konfrontierte, dass ihr bei Schaltung ihrer Gegen-Annonce von der Mitarbeiterin der Anzeigenannahme erklärt wurde, die von ihr beantwortete Annonce sei doch in der Rubrik der ganzen “Schmuddelanzeigen” abgedruckt gewesen. Dieser sei daraufhin “wütend” geworden, wie andere ihn denn beurteilen würden.
Die alleinstehende Frau gestand eine ”gewisse Scham, zur Polizei zu gehen.”: “Ich habe mich als Opfer gefühlt, was ich in dem Moment auch war – aber ich wollte mich wehren, kein Opfer mehr sein! Das war mir wichtig für mein Wohlbefinden!” Zwar sei ein finanzieller Schaden entstanden, setzte sie ihre Aussage fort, ”aber weit schlimmer ist der seelische Schaden! Ich bin ein sensibler, gutmütiger, gutgläubiger Mensch, manche sagen naiv.” Sie sei seit 20 Jahren geschieden und habe in ihrem Leben “mehr Tiefen als Höhen mitgemacht”, so dass ihre Psyche gelitten und sich auch psychologische Behandlung in Anspruch genommen habe. Nach Abbruch des Chats habe sie “wieder eine Psychotherapie in Anspruch nehmen müssen, einen Zusammenbruch gehabt und Medikamente” genommen. Der Chat sei nicht alleiniger, aber einer von mehreren Auslösern gewesen. Mittlerweile habe sie sich so weit gefestigt, aber durch die Verhandlung sei es wieder aufgewühlt worden: ”Ich fühle mich angreifbar!” Die Zeugin gab zu, am Morgen ein beruhigendes Hausmittel genommen zu haben.
Auf Nachfrage zum Kontakt mit ihrem erwachsenen Sohn gab die Zeugin an, ihm “gleich zu Anfang”, am Wochenende nach dem Erstkontakt mit “Karl” von diesem erzählt zu haben. Ihr Sohn habe ihre “anfängliche Freude getrübt”, und gewarnt, es gäbe dubiose Firmen. Aber sie habe ihm nicht geglaubt. Nach Erhalt der ersten Handy-Rechnung habe sie ihn per SMS gefragt, ob er die in der Rechnung genannte MintNet GmbH kenne, er womöglich dort probegearbeitet habe. Er habe zurückgerufen und verneint, aber erklärt, dass sie aufpassen solle. Schließlich habe ihr Sohn sie kontaktiert, was er zur Örtlichkeit der Firma in Erfahrung gebracht hatte.
Erneut zum zweiten angebahnten Treffen befragt, erklärte die Zeugin, sie sei dorthin gegangen, “um Gewißheit zu meiner Vermutung zu verschaffen, dass wieder keiner erscheint! Ich wollte keinen vorverurteilen, habe bis dahin geglaubt, es steckt eine reale Person dahinter!” Schließlich sei sie nach dem letztem Telefonat mit ihrem Sohn mißtrauisch geworden. “Wenn ich nicht hingefahren wäre, hätte ich es nicht gewußt!” Auf richterliche Nachfrage, ob sie gehofft habe, das jemand erscheint, antwortete die Frau: “Ja, ich hab noch gehofft!”
Der Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft beschrieb die Zeugin, wie auch sie in ihrem Wunsch nach telefonischem Kontakt zum sog. “Nummernspiel” gebracht wurde. Auch sie habe versucht, ihre eigene Telefonnummer an den Gegenüber zu übermitteln habe aber stets ein “Da erscheinen nur Sternchen!” als Antwort erhalten. ”Aber man ist ja erfinderisch!” erklärte die 47-jährige und schilderte, wie sie erfolglos versuchte, die Ziffern wörtlich ausgeschrieben an “Karl” zu übermitteln: “Ich konnte mir es nicht erklären, er es sich auch nicht!” Als er ihr angeblich seine Nummer geschrieben habe, habe sie ebenfalls nur Sternchen erhalten. Das Versenden ihres Namens habe ebensowenig funktioniert. Schließlich habe sie die Idee mit der der Gegenannonce gehabt. ”Ich hoffte, meine Bemühungen seien diesmal von Erfolg gekrönt!” Vergebens: Habe “Karl” zunächst versucht, zu erklären, dass er sich bemüht habe, die Zeitung zu bekommen, sei dann aber nicht weiter drauf eingegangen. Stattdessen habe sie später eine SMS erhalten, in der der angebliche Gegenüber schrieb, er habe da eine gute Idee, man solle sich einfach treffen – obwohl man sich darüber schon längst einig gewesen sei.
Auf die Begrüßungs-SMS habe sie geantwortet, dass sie 1,99 Euro/SMS für zu teuer halte, beschrieb die Zeugin die erste Kontaktaufnahme. ”Karl” habe mit einer Einladung zum Kaffee geantwortet, ohne darauf einzugehen. Die skeptische SMS der Zeugin, die sie noch am Abend des ersten Tages zurückschrieb lautete u.a.: “Soll das nur ein Job sein?” Doch der Gegenüber habe beschwichtigt, er sei Bauunternehmer.
Gerald Goecke, Verteidiger von Dirk von W., eröffnete schließlich den Befragungsreigen der Anwälte. Auf seine Frage zu ihrem Erwartungshorizont am Beginn des Chats, also ob sie in Erwägung gezogen habe, dass ”Karl” das berufsmäßig mache, erwiderte die Zeugin zunächst: “Überhaupt nicht!” Sie habe erst in dem Gespräch mit dem Sohn am Wochenende davon Kenntnis erhalten, dass es sowas gibt. Daraufhin hielt ihr Goecke ihre vierte oder fünfte SMS an “Karl” vom Donnerstag, dem 17. Juli 2008 vor, in der die Zeugin schrieb: “Ein letztes Mal 1,99. War bereits Feuer und Flamme, aber sollte es sich bei Dir um einen Job handeln? Vergiss es!” Dies stehe doch im Widerspruch zu ihrer vorigen Aussage, stellte der Verteidiger fest: “Was war der Hintergrund dieser Erwägung?” Dies vermochte die Zeugin nicht zu beantworten: ”Weiß ich nicht, kann ich nicht sagen!”
Sie erklärte, bei der betreffenden Annonce habe es sich um die erste und letzte gehandelt, auf die sie überhaupt reagiert habe: “Ist mein letzter Versuch gewesen!” Sie habe Männer vorher nur über persönliche Bekanntschaften kennengelernt. Daher sei ihr die Unterscheidung der Rubriken “Kontakte” und “Bekanntschaften” nicht bewußt gewesen.
Auf die Frage, was sie sich bei Erhalt der Begrüßungs-SMS gedacht habe, schilderte die Zeugin, sich “gewundert” zu haben, aber schließlich nicht habe wissen können, ob das so richtig sei, dass es über einen solchen SMS-Chat laufe. Erneut mit ihrer SMS konfrontiert, in der sie ihr Mißtrauen hinischtlich eines “Jobs” des Gegenübers Ausdruck gab, war sich die 47-jährige dann nicht mehr sicher, ob das Telefonat mit ihrem Sohn tatsächlich erst Tage nach dem Erstkontakt stattgefunden hatte und räumte schließlich die Möglichkeit ein, dass sie das aufklärende Telefonat mit dem Sohn aus Flensburg noch am selben Tag, zwischen Begrüßungs-SMS und ihrer vierten oder fünften SMS geführt hatte. Darin will sie ihm aber nur mitgeteilt haben, dass sie “jemanden kontaktiert habe”. Ihr Sohn habe ihr daraufhin erklärt, selbst schon einmal für eine ähnliche Firma probegearbeitet zu haben und dass bei solchen Chats keine realen Personen dahinterstehen würden, er sich als ”Tanja” habe ausgeben müssen. Von dieser Arbeit habe sie von diesem das erste Mal gehört.
Der Chat-Partner habe das Tempo vorgelegt und gleich ein Treffen vorgeschlagen und sehr vertraut geschrieben. Dies habe sie zunächst etwas “brüskiert und gewundert”, aber schließlich habe sie “auf die offene Art auch offen geantwortet”, weil sie ja selbst an einem schnellen Treffen interessiert gewesen sei: “Mein Urlaub war zuende, und es war frustrierend, das ich den alleine verbracht habe!”
Die Zeugin verneinte, sich die in der Begrüßungs-SMS verlinkte AGB angeschaut zu haben, auch ein in der Akte befindlicher Ausdruck von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei nicht von ihr beigebracht worden. “Mir war nicht bewußt, dass ich da einen Vertrag eingehe!”, erklärte die Frau.
Nicht erklären konnte die Zeugin dagegen, wie ihr Sohn nach angeblicher Besichtigung der “MintNet”-Firmenzentrale eine Beschreibung von abgedunkelten Fenstern abgeben konnte, die nach allgemeiner Inaugenscheinnahme der polizeilichen Lichtbilder nur dem Gebäude der Loox Consulting an der Ballastbrücke zuzordnen waren, als dem “MintNet”-Sitz am Flensburger Ballastkai. Da sich aus den Handy-Rechnungen nur die “MintNet”-Adresse ergeben habe, spreche die Beschreibung des Loox-Gebäudes doch dafür, dass man diese Adresse aus den AGB habe, auf die unter der Domain “lx-cn.de/agb.html” in den Begrüßungs-SMS hingewiesen worden sei, argumentierte Goecke.
Einschub: Unter web.archive.org, einem Internet-Archivierungsdienst, sind unter der o.g. Adresse mehrere Seiten unterschiedlichen Datums gespeichert – ob es sich dabei um die im Fall der Zeugin gültigen bzw. verwendeten handelte, kann nicht verifiziert werden!!! Da die AGB bis dato nicht durch Verlesung in den Prozess eingeführt wurden sei daher unter den genannten Vorbehalten die folgenden AGB der Loox Consulting Systems zitiert, die dort allerdings nur eine Postfachadresse angibt. Dort heißt es u.a.
“Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Der Seitenbetreiber stellt einen SMS Chat gegen ein Entgelt von 1.99€/SMS (zzgl. Vodafone-/T-Mobile-TL von 12 Cent) zur Verfügung.
2. Der Teilnehmer erkennt an, dass sich im System Männer als Frauen und Frauen als Männer ausgeben können.
3. Weiter erkennt der Teilnehmer an, dass alle Teilnehmer unter mehreren Identitäten das System nutzen können.
4. Punkte 2 und 3 gelten auch für Teilnehmer, die vom Seitenbetreiber zu Ihrer Unterhaltung gestellt und bezahlt werden.
[...]
8. In diesem Chat setzt der Seitenbetreiber Betreuer/innen ein, die unter mehreren Identitäten Dialoge führen können. Im System sind diese nicht besonders gekennzeichnet. Ein Dialogpartner kann also ein/e Betreuer/in sein, der sich unter anderen Identitäten im System befinden kann.
[...] [Quelle: web.archive.org]
Schließlich ergriffen auch Dr. Michael Gubitz und Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin, Verteidiger des Angeklagten Heiko A. das Wort für weitere, z.T. abwechselnd gestellte Fragen an die Zeugin.
Auf die Frage von Dr. Michael Gubitz, ob sie ihren Sohn in dem Telefonat nach einem Tipp gefragt habe, wie man eine möglicherweise unlautere Absicht des Geprächspartners hätte erkennen können, erwiderte die Befragte, sie habe ihren Sohn zunächst “gar nicht so ernst genommen”. Die Frage an “Karl”, ob das nur ein Job für ihn sei, habe sie lediglich gestellt, ”um mich zu beruhigen!” Schließlich könne man mit “unbedachten Fragen auch viel kaputt machen!”, was ja gerade nicht ihrer Absicht entsprach. ”Ich wollte es nicht glauben, dass gerade ich an so jemand gerate!”, gestand die 47-jährige Sachbearbeiterin. Skeptisch hakte der Verteidiger nach: “Aber sie kriegen eine Willkommens-SMS und ihr Sohn erklärt ihnen, er sei mal “Tanja” gewesen. Das stellt das doch in Frage!? Haben sie ihn nicht gefragt, was man machen kann, um sich zu vergewissern?” Die Zeugin antwortete mit einem ausweichenden “Nein.” Sie habe es nicht ernst genommen und schließlich auch aus den späteren SMS keine weiteren Hinweise erhalten.
Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin schloß sich dem mit den Fragen an, ob sie mit ihrem Sohn über die Willkommens-SMS geredet und sie ihm diese möglicherweise auch vorgelesen habe. Die Zeugin bestätigte, mit ihm darüber geredet zu haben, verneinte aber, dass sie ihm diese vorgelesen habe und schloss auch aus, ihm die dort enthaltene URL ”lx-cn.de/agb.html” genannt zu haben. Über den Kostenhinweis von 1,99 Euro/SMS sei sie gar nicht schockiert gewesen, schließlich sei das eine Dienstleistung gewesen, die man bezahlen müsse, wenn man sie in Anspruch nehme – “Aber irritiert war ich schon!”
Dr. Gubitz wollte, daran anknüpfend wissen, ob die Zeugin zu dem Zeitpunkt ein Handy mit Zugangsmöglichkeit ins Internet besaß. Sie verneinte: “Ich habe keinen Internetanschluß!” Auf den Vorhalt, dass aus ihrer Handy-Rechnung sehr wohl hervorgehe, dass sie einen Internet-Tarif der Telekom und auch ein internetfähiges Handy nutzte, und auf die anschließende Frage, ob es nicht möglich sei, dass sie auf den Link zu den AGB geklickt, und diese auch angezeigt bekommen habe, erwiderte die Zeugin schließlich nur noch einschränkend: “Ich habe den Link nicht wahrgenommen!” Ihr Handy habe sie nie für das Internet benutzt.
In ihrer Aussage merklich unter Druck geriet die Zeugin, als Verteidiger Dr.Molkentin ihre dritte versendete SMS vorhielt, in der sie dem Gegenüber ein abendliches Treffen in einem Restaurant vorschlug. Was sei denn nun nach ihrer eigenen früheren Aussage ”irritierend vertraulich” an dessen SMS gewesen, wollte der Jurist wissen. Die Zeugin erwiderte, nicht einzelne SMS seien irritierend gewesen, “eher das Tempo, dass er vorgelegt hat”. Auf Vorhalt, dass aber doch sie es gewesen sei, die schon am ersten Tag des Kontakts ein Treffen für denselben Abend vorschlug und in ihren SMS von “Feuer und Flamme” schrieb, wich die alleinstehende Frau aus, gab auf Nachfrage aber schließlich zu, selbst Tempo gemacht zu haben.
Auf Vorhalt der Konversation im Anschluß an die ”Job-SMS”, erklärte die Zeugin, sie habe gedacht, dass es sich um jemanden handeln müsse, “auf den man sich nicht verlassen kann, der was zu verbergen hat!” Auf Nachfrage des Anwalts, ob ihr denn keine Zweifel gekommen seien, angesichts der Tatsache, dass sie ihren Job-Verdacht äußert, “Karl” ihr seine Telefonnummer nicht geben wollte und wiederholt nach ihrem Alter fragt, gab sie schließlich zu: “Mag im Hinterkopf gewesen sein!” Schließlich, so führte die Zeugin aus, sei ihr zuvor “schon übel mitgespielt worden!” Dass sie nur 5 Tage später in einer SMS offen “Abzocke” vermutete, erklärte die Zeugin mit dem Ärger, bis zu 8,- Euro dafür ausgegeben zu haben, im Nummernspiel angeblich erfolglos ihren Namen oder Nummer zu übersenden – “Ich war sauer, dass meine Information nicht dahin gekommen ist, wo sie hinkommen sollte!” Auf Nachfrage des Verteidigers Dr. Molkentin, ob sie denn damit sauer auf ”Karl” gewesen sei, wollte die Befragte so nicht beantworten: ”Wußte es ja nicht, ob es seine Schuld ist. Das habe ich vermutet!” Nur Minuten später bestritt sie, das so gesagt zu haben, was den Auftakt für einen neuen Disput zwischen staatsanwaltschaftlicher Sitzungsvertreterin und Verteidigung bildete, in dessen Verlauf die Anklagevertreterin den Anwalt wiederholt in seiner Befragung unterbrach.
Auf Vorhalt einer von ihr geschriebenen SMS mit dem Inhalt ”Hallo Karl oder wie immer du heißt?!” schilderte die Zeugin ihre ”Zweifel, das “Karl” als reale Person existiert!” Ihr sei “aufgefallen, dass Nachrichten vom Niveau her unterschiedlich waren.” Doch überzeugt sei sie schließlich nicht mehr gewesen, als sie ihm schrieb “Hab mir so gewünscht, du bist real!” – “Ich wollte keinen virtuellen Partner” stellte die Frau fest.
Die immer weiter fortgeführten Zwischenrufe der Staatsanwältin, die sich an den folgenden Nachfragen Molkentins entzündeten, führten schließlich zu einem lautstarken Ordnungsruf des Vorsitzenden, der den Parteien kurzerhand androhte, die Verhandlung notfalls bis 22.00 oder 23.00 Uhr fortzusetzen, bevor die Kammer zu einer kurze Unterbrechung schritt.
Nach der Pause folgte dazu ein Protokollierungsantrag, mit dem die Verteidigung festgehalten haben wollte, dass die Staatsanwältin bei der Befragung durch den Verteidiger Dr.Molkentin zum wiederholten Mal dazwischengeredet habe und der Vorsitzende erneut nicht einschritt, obwohl die Verteidigung ihn mehrfach darum gebeten habe. Die Anklagevertreterin zeigte demonstrativ, keine Bedenken gegen den Antrag zu haben. Eine Entscheidung traf die Kammer darüber zunächst nicht.
Zurück in seinem Frageprogramm wollte Dr. Molkentin schließlich von der Zeugin wissen, was sie im Hinblick auf den Gegenüber geglaubt habe, als sie in ihren SMS an “Karl oder wie du heißt” schrieb: “Habe mir so gewünscht du bist real!”. Die mutmaßliche Geschädigte antwortete ”Zweifel an der Realtität gehabt” zu haben, die “mal stärker, mal weniger stark” gewesen seien. Sie selbst betonte ihre gewisse “Naivität” und dass ihre Suche nach einem Partner möglicherweise “krampfhaft” und nach “Torschlusspanik” ausgesehen haben könnte. Das “Karl” in einer SMS vom 26. Juli 2008 beteuerte, ernsthaft eine Partnerin für den zweiten Lebensabschnitt zu suchen, habe sie so beeindruckt, dass sie Gedanken, dies könnte nur Teil des Jobs sein dann wieder verworfen habe. “Haben Sie es geglaubt, weil sie es glauben wollten?” lautete die zugehörige Frage des Juristen. Die Zeugin zögerte, ehe sich antwortete: ”Ich glaubte das!”
Umso größer war die Enttäuschung, als das erste Treffen am 30. Juli 2008 nicht zustande kam. Die Befragte bestätigte den Vorhalt einer SMS, in der sie schrieb: “Bin ich dann doch reingefallen auf das Geschäft mit der Einsamkeit”. Ihr sei ”vorgegaukelt” worden, dass dieser jemand real sei, so dass sie natürlich ob der Tatsache enttäuscht sei, dass sie “soviel Geld für den Chat bezahlen musste, ohne ein Ergebnis zu kriegen!” Sie habe die Vorstellung gehabt, da habe ”Karl über die Naive gelacht”. Auf Nachfrage bestätigte sie, dass sie geglaubt habe, dass ihr Gegenüber damit zu tun habe. Auf die anwaltliche Frage, warum sie dann aber bis zum 27. August 2008 weiter gechattet habe, zögerte die Zeugin zunächst, bevor sie erwiderte, dass sie den Grund für das Nicht-Erscheinen, den vorgegebenen Unfall, als akzeptable Ausnahmesituation anerkannt habe.
So ging es auch die folgenden Wochen weiter. Von der Zeugin in SMS geäußertes Mißtrauen, es sei doch ”alles Schwindel” und sie sei “schon von einem Mann um 1.000,- Euro beschissen worden”, führte immernoch nicht zum Abbruch des Chats: “Die Gefühle sind Achterbahn gefahren”, räumte die Frau ein. Hoffnung habe sich in Wut verkehrt, dann habe es ihr wieder leid getan, wenn ”Karl” schrieb ”Du tust mir Unrecht!”.
Stellungnahmen
In strafprozessualen Stellungnahmen stellten Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin, Jan Smollich, Gerald Goecke und Tino Kresse klar, dass sie in der Aussage der Zeugin keine ausreichende Grundlage für eine Verurteilung ihrer Mandanten erkennen können.
Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin erklärte, man habe eine Zeugin gehört, die einen Geschehensablauf geschildert habe, der nicht nur der Verteidigung schwerfalle, nachzuvollziehen, sondern der Zeugin zum Schluß selbst. Ihren Verdacht, einem “Geschäft mit der Einsamkeit” aufgesessen zu sein, ändere zwar zunächst grundsätzlich nichts daran, dass auch der, der Zweifel hat, Opfer eines Betruges werden könne. Allerdings falle es schwer, anzunehmen, dass sie wirklich geglaubt habe, sie kommunizieren mit einer real existierenden Person. Sie habe von Anfang an Zweifel gehabt, aber wolle den letzten Schluß nie gezogen haben. Ihre Aussage lege ein gesteigertes Interesse an der Strafverfolgung der Angeklagten nahe. Die Tatsache, dass sie sich von ihrem in Flensburg lebenden Sohn ein Gebäude beschrieben ließ, dass nicht dem, sich aus ihrer Telefon-Abrechnung ergebenen Adresse des MintNet-Gebäudes am Ballastkai entsprach, sondern dem Sitz der Loox Consulting an der Ballastbrücke, werfe die Frage auf, woher sie diese Adresse kannte. Es sei naheliegend, dass sie über die AGB an diese Adresse gekommen sei, möglicherweise habe sie diese über die Internetverbindung ihres Handys zur Kenntnis genommen. Jedenfalls sei ihre Aussage zweifelhaft und könne keine Grundlage einer Verurteilung sein.
Jan Smollich schloß sich dem Kollegen an und stellte fest, dass der Schaden geringer ausgefallen sei, als in der Anklage, aber auch diese Zeugin bestätigt habe, dass es zu Hinweisen auf die Kostenpflicht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und regelmäßigen Billwarnings gekommen sei.
Gerald Goecke machte deutlich, dass auch diese Zeugenvernehmung “wieder mal dokumentiert” habe, dass das, was man im Rahmen der Aussage verfahrensrechtlich vorgelegt bekommen habe, nicht ausreiche. Sie zeige außerdem, dass man jeden Fall einzeln aufzuklären haben werde. “Wir sehen, dass es eine Pauschalierung nicht wird geben können, so dass wir tunlichst und rasch einen Rahmen der weiteren Beweisaufnahme präsentiert bekommen, weil sonst eine mangelnde Prognostizierbarkeit eintritt und man in den Prozeduren sehr schnell zu einer Verfassungswidrigkeit komme!” Man habe der Verteidigung “bis heute nicht mitgeteilt, aus welchen der 700.718 gerade diese 53 exemplarischen Fälle herausgegriffen” worden seien. Es sei wichtig zu wissen, aus welchen Fällen und mit welchen Maßstäben diese herausgegriffen wurden.
Der Kammervorsitzende erwiderte, die Fälle seien wohl nach “der Art der Begehungsweise, d.h. der Art der Anbahnung” ausgewählt worden.
Tino Kresse ließ sich zum Abschluß eine kleine Spitze gegen die Staatsanwaltschaft nicht nehmen, als er betonte, dass es schon exemplarisch sei, dass im Falle der heutigen Zeugin der mutmaßliche Schaden falsch berechnet und statt 91,54 über 200 Euro in der Anklage angegeben worden seien: “Daran kann man schon sehen, wie die Staatsanwaltschaft gearbeitet hat!”
Der Prozess wird fortgesetzt.
[Eine "Kiel211Spezial"-Übersicht mit der kontinuierlichen Dokumentation von Verfahrensanträgen seitens der Rechtsanwälte Dr. Michael Gubitz und Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin findet sich unter http://Kiel211.de/SMSChat ]


