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Nach Abtrennungsentscheidung

Kiel211: SMS-Chat-Prozess nunmehr in zwei getrennten Beweisaufnahmen fortgesetzt

 Am Donnerstag dem 18.März 2010 sind die beiden nunmehr abgetrennten Verfahren um die mutmaßliche Beteiligung von insgesamt 6 Angeklagten an gewerbsmäßigem Bandenbetrug durch den professionellen Be- und Vertrieb von sog. SMS-Chats im Rahmen eines Firmengeflechts um das ehemalige Flensburger Unternehmen MintNet GmbH jeweils zeitversetzt fortgesetzt worden. Drei mutmaßlich Hauptverantwortlichen wird vorgeworfen, dieses Firmengeflecht erschaffen und unterhalten zu haben, um damit den den geschäftsmäßigen Be- und Vertrieb von Premium-Mehrwertdiensten zu verschleiern. Drei weiteren, mutmaßlich als Strohmänner fungierenden Angeklagten wird Beihilfe dazu zur Last gelegt. Mit einem unübersichtlichen Konglomerat an Satellitenunternehmen sollen arglose Kunden mit der Aussicht auf Kontaktvermittlung zu anderen Nutzern geködert und zur anhaltenden Nutzung kostenpflichtiger SMS-Kurzwahlnummern verführt worden sein. Für 1,99 Euro pro SMS erhielten die Geschädigten jedoch keinen Kontakt zu realen Traumpartnern, sondern wurden bezahlten Animateuren zugeleitet, die systematisch und nach einem speziellen “Fahrplan” mit entsprechenden Handlungsanweisungen mehr als 700.000 Handy-Nutzern Kosten von insgesamt über 46 Millionen Euro verursacht haben sollen.

  

Am Morgen waren dazu zunächst die Verfahren gegen die drei Hauptangeklagten Dirk von W., Heiko A. und Norman W. sowie den verbleibenden, wegen Beihilfe angeklagten, mutmaßlichen Strohmann Heiko H. aufgerufen und  bis zum Mittag zunächst mit der Befragung der insgesamt vierten von insgesamt 53 exemplarisch in der Anklage genannten mutmaßlichen Geschädigten fortgesetzt worden.

 

Vernehmung der Geschädigten wirft Fragen auf

Auf dem Zeugenstuhl nahm eine 48-jährige Personalmanagerin auf Arbeitssuche Platz, die das Gericht aus dem in unmittelbarer Nähe zur schweizerischen Grenze gelegenen Südschwarzwald geladen hatte. Sie war über eine nach ihren Worten “normale Kontaktanzeige” in einer lokalen Zeitung in einen SMS-Chat verstrickt worden, hatte aber nach wenigen Tagen den Kontakt abgebrochen und daher lediglich einen Rechnungsbetrag von ungefähr 60 Euro begleichen müssen.

Sie schilderte, nach Trennung von ihrem letzten Partner allein zu leben und beruflich stark eingespannt zu sein. Die Anzeige habe sie angesprochen, so dass sie dem inserierenden Mann an dessen Handy-Nummer eine SMS geschrieben habe, in der sie sich kurz vorstellte. Ihr Beruf habe sie bewogen, sich nicht so direkt zu zeigen und daher diese zunächst anonyme, gänzlich unverbindliche Form der Kontaktaufnahme zu nutzen. Ein oder zwei Tage später habe sie eine Antwort mit Dank für die Nachricht erhalten. Weil zu der Zeit selbst beruflich stark beschäftigt, habe sie erst mehr von ihrem Gegenüber wissen wollen und daher um seine Telefonnummer gebeten. Doch in der folgenden SMS sei nur “01xx xxxxxx” zurückgekommen. Sie habe ihm daraufhin geschrieben, die Nummer nicht entziffern zu können. Der folgende Dialog sei aber ebenso ohne Resultat geblieben, wie ihre Frage nach einer E-Mail-Adresse. “Das Hin und Her hat mich genervt”, räumte die Zeugin ein, habe sich die ausbleibenden Antworten aber mit Netzproblemen im Grenzgebiet zur Schweiz erklärt.

Als der Chatpartner schließlich bereits bei der 5 oder 6 SMS zu dick auftrug, “ob er denn keine Chance verdient hätte” bzw. “uns doch eine Chance geben” solle und SMS mit unterschiedlichen Vornamen unterzeichnete, sei sie stutzig geworden. Die Kostenbenachrichtigung hatte mittlerweile eine Summe von über 50 Euro ausgewiesen. Weil der Gegenüber auf ihr Nachhaken aber keine angemessene Reaktion zeigte, habe sie aufgehört auf die weiter eingehenden SMS zu antworten, den Kontakt eingestellt und schließlich ihre Nummer gewechselt. Aus ihrer Telefonrechnung habe sich später der Name und die Kontaktdaten der MintNet GmbH ergeben, an die sie sich zunächst erfolglos telefonisch und dann schriftlich wandte. “Dann war es für mich erledigt!”

Früh gerieten die Antworten der Zeugin widersprüchlich. Hatte sie zunächst angegeben, immer die Handynummer angewählt zu haben, sprach sie schließlich davon, später die Kurzwahl 77755 genutzt und sich darüber gewundert zu haben: “Da stimmt doch was nicht!” Zum Schluß habe sie immer nur auf Antworten geklickt, ohne die Nummer wahrzunehmen.

 

Schließlich wurden der Zeugin die einzelnen SMS ihres Chat-Dialogs im Wortlaut vorgehalten. Entschieden erklärte sie, sowohl die im Protokoll verzeichnete Willkommens-SMS des SMS-Chat-Betreibers mit dem Hinweis auf die Fundstelle der AGB und den Preis von 1,99 Euro/SMS, wie die nächsten beiden folgenden SMS des Chatpartners nicht erhalten zu haben. Das ginge schon zeitlich nicht und hätte mit Sicherheit dazu geführt, nicht weiter zu chatten: “Bei sowas: Hände weg! Dann hätte ich gar nicht drauf geantwortet!”, auch AGBs habe sie nie gesehen. Wie dann aber die folgende SMS von ihr zustande gekommen sei, die sie als versendet bestätigte und in der sie den vermeintlichen Gegenüber zurechtwies, die zuvor erhaltenen Nachrichten seien “plump”, konnte sie nicht erklären und identifizierte stattdessen die folgende SMS ihres Chatpartners “Ach das finde ich schade. Ich dachte wir können uns kennenlernen?” als angeblich mögliche erste SMS, die sie von ihm erhalten haben könne.

Zeugin: “Ohne Namen und Telefonnummer kann ich nichts anfangen”
Er: “Ja du, ich weiß ja auch nicht wie du heißt! Dachte, du sagst mir das mal”
Er: “Hey, was ist denn so schwer, mir deinen Namen zu sagen?”
Zeugin: “Ich heiße [...]. Wieso machst du so eine Geheimniskrämerei?”

Bei letzter SMS habe sie sich nach eigenen Worten auch über die “Pseudo-Telefonnummer” gewundert an die sie die SMS schrieb – die Kurzwahlnummer 77755. Vergeblich habe sie den Gegenüber dazu bringen können, seine Festnetznummer herauszugeben und schrieb ihm per SMS sowohl ihre Handynummer, als auch ihre Mail-Adresse, die der Gegenüber aber nur als “xxxxx@xxx.de erhalten haben wollte. So verging der erste Tag des Kontakts. Am folgenden Tag bekundete die Frau per SMS schließlich wegen der “Umständlichkeit” “die Nase voll” zu haben. Dennoch schrieb sie weiter. Auf richterliche Nachfrage nach dem Grund, erklärte die Zeugin: “Um der Sache dahinterzukommen! Und ein klares Signal zu setzen, dass ich die Nase voll habe!” So folgten am nächsten Tag SMS mit einer Beschreibung von sich, Fragen, woher der Gegenüber denn komme und der Aufforderung, sich “doch mal” zu beschreiben. Dazu erklärte die Zeugin: “Ich habe gedacht, wenn ich mehr von mir schreibe, schreibt die Person auch zurück! Es war die Neugier bei mir, ich dachte, ich habe womöglich vorher überreagiert.”

Doch dann erhielt die Zeugin innerhalb von weniger als einer Stunde zwei SMS, in denen der Gegenüber zunächst mit “Dein Werner”, dann mit “Dein Stefan” unterschrieb. Damit hätten nun Zweifel den Glauben an eine reale Person erschüttert, erklärte die 48-jährige. “Wie, Werner?” habe sie dann zurückgeschrieben und den Kontakt zunächst beendet. Erst eine Woche später, in der ersten August-Woche schrieb sie ein letztes Mal zurück, dass sie “echt verärgert” über die entstandenen Kosten von 60 Euro auf der Telefonrechnung vom Monatsbeginn sei. MMS mit erotischen Fotos, die sie von ihm erhalten habe, habe sie nicht geöffnet. Es sei “klar” gewesen, das das “unseriös” war.

 

Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft bekräftigte die Zeugin, “immer gedacht” zu haben, es würde sich um eine reale Person handeln, mit der sie da kommunizierte, die sich lediglich eines “unseriösen Anbieters” bediente. Das etwas nicht stimmen könne, habe sie schließlich erst gemerkt, als sie von dem erhöhten Preis gelesen, bzw. die Kostenwarnung erhalten habe. Erst nachdem sie sich an die Polizei gewandt hatte, habe sie Hintergrundinformationen zu dem Geschäft mit SMS-Chats erfahren. Nach Erhalt der Ladung des Landgerichts habe sie sich im Internet weiter informiert: “Ich habe eine gute Menschenkenntnis und dennoch bin ich an so jemand geraten! Ich habe es dann aber schnell gemerkt!”

  

Die weitere Vernehmung der Zeugin durch die Verteidiger schien schließlich mehr Fragen aufzuwerfen, als sie beantwortete, die Erwiderungen der Frau gerieten nach Meinung der Anwälte bisweilen inkonsistent. An den Wortlaut der Annonce vermochte sich die 48-jährige nicht mehr erinnern. Sie habe sie auch nicht aufbewahrt, nachdem sie sich entschloss, dem inserierenden Mann zu schreiben. Auf die Frage, wann sie wahrgenommen habe, dass es sich um teure SMS handelte, erklärte sie zunächst, dies sei ihr erst mit der Kostenwarnung über 50 Euro aufgefallen. Daraufhin hielt ihr Verteidiger Dr. Michael Gubitz vor, dass sie abkürzungsreich bereits in ihrer zehnten SMS schrieb: “Wie oft denn noch? [...] Diese SMS kosten mich mittlerweile ein Vermögen!” Die Zeugin erklärte, sie habe sich dabei auf ihren Handytarif bezogen, der teuer gewesen sei. Wieso sie dann nicht die ihr aus der Annonce bekannte Handynummer angerufen habe, die sie ja hatte, wollte der Verteidiger wissen. Darauf wußte die Zeugin zunächst keine direkte Antwort, erklärte aber schließlich, sie habe das Inserat nicht aufbewahrt. Sie habe nicht anrufen können, weil sie nur die Kurzwahlnummer gehabt habe, von der die eingehenden SMS gekommen seien, sie selbst habe immer nur auf “Antworten” gedrückt, um ihre SMS zu verfassen. Auf Nachfrage, ob denn die erste eingehende SMS schon von dieser Kurzwahlnummer versendet worden sei, antwortete sie: “Ich meine ja!”
Der Kieler Strafverteidiger hielt der Zeugin schließlich vor, dass sich aus ihrer in den Akten befindlichen Handy-Rechnung ein Tarif ergebe, der nur 15 Cent pro SMS abrechne. Die anschließende Frage “Kann es nicht sein, dass sie doch schon wußten, dass diese SMS 1,99 Euro kosteten?” beantwortete die Zeugin mit einem “Nein”.

Der Versuch der weiteren Vernehmung der mutmaßlichen Geschädigten durch Rechtsanwalt Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin führte in der Folge zu keinem Ergebnis, nach dem die Staatsanwaltschaft frühzeitig eine Frage des Anwaltes unterbrach, um diese zu beanstanden. Die folgende Erörterung in Abwesenheit der Zeugin entzündete jedoch einen lautstark ausgefochtenen Streit zwischen Verteidigern, Staatsanwältinnen und dem Gericht, weil die Kammer den Verteidiger um die Wiederholung seiner Frage bat, um über die Beanstandung der Staatsanwaltschaft entscheiden zu können. Die Anwälte protestierten, die Kammer möge doch die Sitzungsvertreterin der Anklagebehörde fragen, auf welche Frage sie ihre Beanstandung bezogen habe. Ohne Klärung unterbrach die Kammer die Hauptverhandlung schließlich, um für eine halbe Stunde in den abgetrennten Verfahren gegen die wegen Beihilfe angeklagten Mirko H. und Rainer S. in die Beweisaufnahme einzutreten.

  

Staatsanwältin provoziert neuen Eklat während der Sitzungspause

In der kurzen, so entstandenen Sitzungspause, die von den zahlreichen Verteidigern in den beiden Verfahren zum Platztausch genutzt wurde, hatten sich jedoch offenbar nicht alle erhitzen Gemüter wieder beruhigt. Einer der Verteidiger hatte sich erhoben und sich mit dem Rücken zu den beiden Staatsanwältinnen stehend zu seiner Aktentasche hinuntergebeugt, als sich der Anklägerin ein nach ihrem Empfinden unangenehmer Anblick auf einen Teil des angeblich bloßen Hinterteils des Juristen eröffnete. Lautstark herrschte sie diesen daraufhin mit überdeutlich zur Schau gestelltem Abscheu an, dass sie es als Zumutung empfinde, “dass Sie hier wiederholt ihren nackten Arsch zeigen”. Auch die Ankündigung, das nächste Mal mache sie ein Handy-Foto, soll im Saal gefallen sein. Die mit dem Verfahren befasste große Wirtschaftsstrafkammer befand sich währenddessen im nebenliegenden Beratungszimmer, in den Saal eintretende Verteidiger wurden Zeugen dieser Szene.

   

Halbstündiges Intermezzo: Fortsetzung der Beweisaufnahme in den zwei abgetrennten Verfahren

Um 12.00 Uhr wurde schließlich das abgetrennte Verfahren gegen die ursprünglich wegen Beihilfe Mitangeklagten Rainer S. und Mirko H. zur Verhandlung aufgerufen, um mit der Inaugenscheinnahme und der Verlesung von Schriftstücken über eine Generalvollmacht und einen Treuhandvertrag fortzusetzen, die den Angeklagten Rainer S. in Zusammenhang mit einer britischen Ltd. bringen. Danach sei dieser Eigentümer und Gesellschafter der New Reseller Ltd. gewesen, die von einem auf die Gründung solcher Firmen spezialisierten Unternehmen in Großbrittanien eröffnet und treuhänderisch verwaltet wurde.

Rechtsanwalt Dr. Volker Berthold erklärte im Namen von Rainer S. dazu, aus den Schriftstücken ergebe sich nicht, dass diese jemals an dessen Mandanten versendet oder von ihm erhalten worden seien. Ob es sich auf dem Treuhandvertrag tatsächlich um die Unterschrift des Angeklagten handele, sei ebenso nicht erwiesen und müsse gegebenfalls durch ein Handschriften-Gutachten geklärt werden. Allerdings dürfe angesichts des komplizierten Vertragswerks zweifelhaft sein, dass sein Mandant diesen habe durchdringen können. Von diesem zu erwarten, einen solchen Text zu verstehen, wäre viel verlangt, da es schon manchem Juristen schwer falle.

  
Weil das von der Kammer geplante Beweisprogramm für den Termin damit schon wieder beendet war, drückte Dr. Harald Riettiens im Namen des Angeklagten Mirko H. sein Unverständnis über den Hauptverhandlungsverlauf aus. Die Verlesungen hätten keinerlei Zusammenhang mit der Anklage gegen seinen Mandanten, dieser habe demnach vollkommen umsonst erscheinen müssen. Er bat die Kammer daher, die Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Einstellungsgespräche “nachdrücklich” dazu aufzufordern, beschleunigter zu einer entsprechenden Entscheidungsfindung Stellung zu nehmen. “Uns ist daran gelegen, Nägel mit Köpfen zu machen!”

Der Kammervorsitzende erklärte dazu und zu der weiteren Verfahrensplanung, man würde durchaus zügig mit einer Einstellung nach §153a StPO aus dem Verfahren herauskommen, es gäbe aber “keine Verfahrensreife, um zu Freisprüchen zu kommen!” Die Kammer werde bis auf weiteres ausschließlich Verlesungen und keine Zeugenvernehmungen durchführen. Eine wiederholte Befragung von Zeugen in beiden Verfahren werde nicht stattfinden, soweit Zeugen [d.h. auch und vor allem der Autor dieses Artikels] in der Saalöffentlichkeit sitzen, die dann im anderen Verfahren “vorsagen” könnten.
Da man im Verfahren der Hauptangeklagten ein Verfahrensende spätestens für Anfang 2011 ins Auge gefasst habe, könne dieses Verfahren daher noch länger dauern, wenn weiterverhandelt werden müsse. Man werde hier nicht zwei Tage in der Woche verhandeln können, schon gar nicht zusätzlich an zwei anderen Tagen der Woche. Daher habe man zunächst jeweils halbstündige Beweisaufnahmen für den 30. März und den 20 April terminiert, die unmittelbar vor dem anderen Verfahren um 8.45 Uhr in einem anderen Gerichtssaal beginnen werden, um die Vorführung der Untersuchungshäftlinge entsprechend rechtzeitig durchführen zu können. Das Hauptverfahren werde dazu jeweils erst um 9.15 Uhr begonnen.

Schließlich brachte Dr. Riettiens der Kammer noch zur Kenntnis, was sich in der Verhandlungspause im Gerichtssaal zugetragen und er selbst beim Eintritt in den Saal von Seiten der Sitzungsvetreterin habe wahrnehmen müssen: Wenn die Staatsanwältin ein Problem mit dem Erscheinungsbild des Kollegen habe, solle sie das persönlich klären, aber auch in einer Sitzungsunterbrechung sei es der Würde des Gerichts und der Würde der Anklagebehörde wie ihres Amtes nicht angemessen, sich so zu verhalten. Der Kammervorsitzende erklärte, man habe dies im Beratungszimmer, hinter zwei massiven Türen nicht vernommen, aber “wenn sich das so zugetregen haben sollte, ist das so nicht in Ordnung!”

  

Beweisaufnahme in den Verfahren gegen die drei Hauptangeklagten ohne Staatsanwältin fortgesetzt

Nach der Mittagspause und dem neuerlichen Aufruf des Verfahrens gegen die Hauptangeklagten Heiko A., Dirk von W., Norman W. und den wegen Beihilfe angeklagten Heiko H. verzögerte sich der Wiederbeginn der Hauptverhandlung, weil die beiden Sitzungsvertreterinnen der Staatsanwaltschaft zunächst nicht erschienen. Mit zehnminütiger Verspätung erreichten diese in Begleitung eines weiteren Kollegen den Gerichtssaal. Die zuvor ausfällig gewordene Staatsanwältin ergriff sodann das Wort, um für alle Anwesenden überraschend in einer persönlichen Erklärung alle Verfahrensbeteiligten, aber nicht den betroffenen Rechtsanwalt direkt, um Entschuldigung zu bitten. “Ich habe einen Ausdruck benutzt, der unangemessen ist!” Sie räumte ein, mit ihrem Ausbruch die Würde des Gerichts verletzt zu haben und erklärte, sich für den weiteren Verlauf des Verhandlungstages von der Beweisaufnahme zurückzuziehen, um den Verfahrensablauf nicht weiter zu belasten. Der anwesende Kollege könne ihren Platz vertretungsweise einnehmen. Der in diesem Prozess bereits zuvor Sitzungsdienst leistende Staatsanwalt war kurzfristig berufen worden und nahm in sichtlich informeller Bekleidung unter seiner Robe neben der zweiten Kollegin Platz.

Nach Informationen der Verteidigung soll es während der Mittagspause Gespräche des Kammervorsitzenden mit dem zuständigen Abteilungsleiter des Wirtschaftsdezernats und dem Leiter der Kieler Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Sitzungsvertreterin gegeben haben.

 

Die weitere Vernehmung der Zeugin blieb ohne größeren Erkenntnisgewinn, die Antworten auf die Fragen der Verteidigung vermehrt ausweichend bis unlogisch und von der Flucht in Erinnerungslücken geprägt bei Fragen, die sie zuvor schon klar beantwortet hatte. Auf die Frage, ob sie mit ihrem Handy ins Internet könne, antwortete die Zeugin mit einem “Nein!”, doch ein Abrechnungsposten ihrer Telefonrechnung belegte, dass sie 1 Minute lang im Netz surfte. Dass sie dabei doch die in der Willlkommens-SMS genannte URL der AGBs nachschlug oder ein Foto herunterlud, verneinte die Zeugin aber.

      

Stellungnahmen der Verteidiger

In Stellungnahmen schlossen die Verteidiger aus, dass die Aussage der Zeugin eine Verurteilung untermauern könne.

Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin, Anwalt von Heiko A., erklärte, die Zeugin habe auf eine höchstens vierzeilige Anzeige geantwortet und ihr sei die ganze Vorgehensweise von Anfang an etwas “plump” vorgekommen. Es gebe Hinweise, dass die Zeugin wußte, was sie das kostet und sie habe auch die Willkommens-SMS erhalten, obwohl sie das abstreite. Auch habe sie nicht schlüssig erklären können, warum sie die SMS-Kommunikation fortgesetzt habe, obwohl sie angeblich genervt war. “Alles das bringt mich zu dem Schluß, dass sie zum Zeitvertreib mal schauen wollte, was passiert und die Kommunikation weitergeführt habe”. Daher sei hier noch eindeutiger, als in den anderen Fällen, dass es keine wirkliche Vorstellung eines Kontaktgesuchs gegeben habe und somit für einen Betrug erforderliche Täuschung oder Irrtum nicht vorgelegen haben.

Die Verteidigerin des Angeklagten Heiko H., Sabine U. Marx schloß sich dem an. Die Zeugin habe sehr wohl um die Kosten gewußt. Wenn sie gegenüber dem Chat-Partner von einem “Vermögen” spreche, dass sie ausgebe, sei ein Preis von 10 x 1,99 Euro/SMS jedenfalls naheliegender, als Kosten von nur 15 Cent/SMS. Vielleicht habe sie sich einfach nicht mehr erinnern wollen.

Auch Verteidiger Uwe Bartscher nahm im Namen seines Mandanten Dirk von W. Stellung: Die Entwicklung der Aussage habe “ganz erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit” aufkommen lassen. Zunächst sei von der Zeugin “vermeintlich sicher erinnert” worden, die ersten drei SMS nicht bekommen zu haben, dann sei diese aber von dieser Aussage abgewichen – das gleiche gelte für die Aussage zu dem angeblich aufgewendeten “Vermögen”. Von immer neuen Erklärungsversuchen bis hin zur schlichten Nichtbeantwortung habe man alles erlebt . Zu Beginn ihrer Aussage relativiere sie, 51 Euro angeblicher Schaden seien kein Vermögen, aber mit dem Versenden der zehnten SMS soll es sich sehr wohl um ein Vermögen gehandelt haben. Die Zeugin habe gar nicht wissen wollen, welche Person dahintersteckt, sondern was das für eine Institution ist: “Was läuft da ab?” – Damit sei aber deutlich belegt, dass der Betrugstatbestand nicht vorliege.  Es habe sich lediglich um eine Mischung aus Zeitvertreib und Neugier gehandelt: ”Damit fällt der Betrugsvorwurf in sich zusammen!”

   

Gericht legt Zahl der zu vernehmenden Geschädigten fest

Bevor die Hauptverhandlung bis zum nächsten Termin unterbrochen wurde, verkündete der Kammervorsitzende noch mehrere Anordnungen und Beschlüsse. Neben der Anordnung des Selbstleseverfahrens für die Chat-Protokolle der nächsten in den folgenden Verhandlungstagen zu vernehmenden mutmaßlichen Geschädigten, stellte die Kammer in einem Beschluß endgültig auch die Zahl der weiteren Vernehmungen fest und wies damit Vorbringen der Verteidiger zurück, nach denen alle mutmaßlich 700.718 Geschädigten vernommen werden müßten. Im Anschluß an die Begründung der Haftbeschwerde durch den Rechtsanwalt Gerald Goecke, dass angesichts der großen Zahl der von der Anklage behaupteten über 700.000 Geschädigten faktisch über Generationen prozessiert werden könne, wies der Kammervorsitzende darauf hin, dass den Angeklagten ein “uneigentliches Organisationsdelikt” vorgeworfen werde, indem sie den ihnen zur Last gelegten Betrug durch ”Massenkommunikationsmittel in betrügerischer, jahrelang perfektionierter Weise” durchgeführt haben sollen. Eine Vernehmung von 700.000 Zeugen sei “faktisch nicht möglich” und würde bei 1000 Zeugen pro Jahr 700 Jahre in Anspruch nehmen. Die Kammer werde sich daher nur mit den in der Anklage exemplarisch aufgeführten 53 Fällen plus 20 weiteren Kunden von MintNet-eigenen SMS-Chats auseinandersetzen, so dass das Beweisprogramm der Kammer Anfang 2011 abgeschlossen sein wird.

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Verfasser: BreakingNews
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