Prozessauftakt: Ungeschützter Sex trotz HIV-Infektion
Kiel211: HIV-Infizierter bestreitet ausreichende Kenntnis von Ansteckungsgefahr
Monday, 05.April 2010 um 10:35 Uhr | Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung, Wissenschaft
Am Donnerstag ist vor dem Landgericht Kiel der Prozess gegen einen 47-jährigen, HIV-infizierten Mann aus Ostholstein begonnen worden, der wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in fünf und vollendeter gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zum Nachteil von insgesamt 5 ehemaligen Sexualpartnerinnen angeklagt ist, nachdem er ungeschützten Geschlechtsverkehr mit diesen praktiziert hatte, ohne zuvor über seine Infektion informiert zu haben. Er soll dabei entweder über diese Tatsache geschwiegen oder auf ausdrückliche Nachfrage eine solche verneint haben. Bei den Partnerinnen hatte sich dabei zum Teil um Bekanntschaften gehandelt, die der Angeklagte W zuvor über Internet-Foren und einschlägig betitelte Kontaktplattformen kennengelernt hatte.
Die Frage der Strafbarkeit der vorsätzlichen Ansteckung mit dem HI-Virus ist Thema weitreichender rechtswissenschaftlicher Erörterungen in Literatur und Rechtsprechung und birgt zahlreiche Probleme in der praktischen Strafverfolgung, die sich auch bei dem Prozessauftakt vor der 10.Strafkammer mit der Einlassung des Angeklagten zur Sache andeuteten. Der gelernte Maler und Lagerist gab sich keiner Schuld bewußt, und erklärte wiederholt, geglaubt zu haben, seine Viruslast unterhalb der Nachweisgrenze bedeute, er sei geheilt. Neben der Frage des zweifelsfreien Nachweises der kausalen Herbeiführung der Infektion durch den Sexualkontakt mit dem Angeklagten wird vom Kieler Landgericht daher zentral zu klären sein, ob W überhaupt, wenigstens aber mit bedingtem Vorsatz handelte.
Anklageverlesung
Die Staatsanwaltschaft geht demgegenüber davon aus, dass W in der “gesicherten Kenntnis von seiner HIV-Infektion” in dem angeklagten Zeitraum von Januar 2008 bis September 2009 in mindestens sieben Fällen ungeschützten Sexualverkehr mit jeweils einer von fünf über den Infektionsstatus nicht aufgeklärten Frauen praktizierte und so zwei von diesen mit dem Virus ansteckte. Der Angeklagte habe während eines Krankenhausaufenthaltes Ende 2004 die Diagnose erhalten und sei daraufhin zunächst regelmäßig medikamentös behandelt worden.
In den ersten beiden Fällen der versuchten gefährlichen Körperverletzung hatten zwei angeklagte, jeweils ungeschützte Geschlechtsakte mit der ersten in der Anklage genannten Frau (F1) nicht zu einer HIV-Infektion geführt. Mit dieser habe der Angeklagte seit 2006 eine partnerschaftliche, intime Beziehung unterhalten, die im Januar 2009 endete. Bereits im Januar 2008 habe der Angeklagte die medikamentöse Therapie abgebrochen, nachdem dessen Viruslast unter der Nachweisgrenze gewesen sei.
Nach Beendigung der Beziehung zu F1 habe der Angeklagte eine vierwöchige, sexuelle Beziehung zu einer weiteren Frau (F2) unterhalten, die trotz Fehlens adäquaten Schutzes ebenfalls negativ auf den HI-Virus getestet worden sei. Dies stelle den dritten Fall der angeklagten versuchten gefährlichen Körperverletzung dar.
Mit dem vierten Fall der Anklage warf die Sitzungsvertreterin der Anklagebehörde dem 47-jährigen Angeklagten schließlich die vollendete gefährliche Körperverletzung an der dritten Geschädigten (F3) vor. Zwischen Ende März und Ende Juni 2009 habe W mit dieser Frau ungeschützten Sex praktiziert. Zuvor soll F3 ihn aber ausdrücklich danach gefragt haben, ob er HIV positiv sei, da sie in Kenntnis seiner häufigwechselnden Sexualpartnerinnen “Angst vor einer Ansteckung” gehabt habe. Der Angeklagte habe dies wahrheitswidrig verneint. Die Geschädigte sei schließlich Ende Juni 2009 positiv auf eine innerhalb der letzten zwei Monate erworbene HIV-Infektion getestet worden. Den letzten sexuellen Kontakt zu einer anderen Person habe die Frau im Dezember 2008 unterhalten.
Auch im fünften Fall zum Nachteil der Geschädigten F4 klagte die Staatsanwältin eine erfolgte Ansteckung als vollendete gefährliche Körperverletzung an. Zwischen Juli und August 2009 habe es auch in diesem Fall zwischen dem Angeklagten und der Frau mehrfach ungeschützten Geschlechtsverkehr gegeben, bis das Opfer von ihrer Vorgängerin, der F3, gewarnt worden sei. Damit konfrontiert, habe der Angeklagte eine Infektion geleugnet und die F3 der Lüge aus Eifersucht bezichtigt. Bei F4 sei Ende September 2009 schließlich eine “frische HIV-Infektion” diagnostiziert worden.
Die letzten beiden angeklagten Fälle versuchter gefährlicher Körperverletzung betrafen nach Worten der zuständigen Staatsanwältin schließlich ungeschützte sexuelle Kontakte zur fünften von der Polizei ermittelten Frau (F5) in der ersten Septemberhälfte 2009. Auch im Vorwege dieser Zusammentreffen soll es ausführliche Gespräche über eine mögliche Infektion des Angeklagten gegeben haben, in der dieser verneinte, HIV-positiv zu sein. Auch F5 steckte sich nicht bei diesem an.
Einlassung des Angeklagten: “Ich habe gedacht, ich bin geheilt – war ja nicht mehr nachweisbar!”
Zuvor von behandschuhten Justizwachtmeistern in den Gerichtssaal vorgeführt, hatte der wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft sitzende, leicht ungepflegt wirkende Angeklagte in grobem Holzfällerhemd zwischen seinen Anwälten Frank-Eckhard Brand (Vertritt Eltern eines Lübecker Opfers im Fall türkischer Alkoholpanscher) und Hendrik Rahn auf der Anklagebank Platz genommen. Er ließ sich schließlich sowohl zur Person, als auch umfangreich zur Sache ein.
Mit drei Geschwistern bei den Eltern in einer behüteten Familie aufgewachsen, habe er zunächst die Hauptschule abgeschlossen, um mit 15 Jahren eine Malerlehre zu beginnen. Mit dem Ende der Ausbildung habe er schließlich seinen Wehrdienst abgeleistet, bevor er schließlich seine regelmäßige Arbeit als Maler aufnahm. Im Alter von 21 Jahren habe er schließlich seine erste Frau geheiratet, mit der er seinen ersten Sohn bekam. Nach sechs Jahren sei diese Ehe geschieden worden. Im Jahr 1991 oder 1992 sei er eine zweijährige zweite Ehe mit einer gebürtigen Polin eingegangen, aus der ein zweiter Sohn entstammte. Danach habe er nach seinen Worten “die eine oder andere Freundin gehabt”. Bei einem Motorradunfall im Jahr 1999 zog sich W nach seinen Worten eine komplizierte Schulterverletzung zu, die ihn im Jahr 2001 zu einer Umschulung als Lagerist zwang. In dieser Zeit lernte er seine spätere dritte Ehefrau, eine gebürtige Ecuadorianerin, an den Hamburger Landungsbrücken kennen. Nach Heirat im Jahr 2002 folgte eine mehrjährige Trennungsphase und die Scheidung Anfang 2009. In dem neuen Beruf habe er keine Anstellung gefunden, so dass er nach Arbeitslosigkeit wieder mit Malertätigkeiten begann und zwischen 2007 und 2009 in Dänemark arbeitete.
In einem betont jovial geführten Zwiegespräch mit dem Angeklagten über dessen Begeisterung fürs Motorradfahren und seine Maschine, eine Suzuki “Bandit” 1200 mit 110 PS leitete der Vorsitzende der Strafkammer Oliver William – nach eigenem Bekunden selbst Suzuki-Kenner – schließlich zu der Befragung zur Sache über.
Der Angeklagte schilderte, durch die Umschulung an den Computer und das Internet herangeführt worden zu sein und ab 2005 regelmäßig im Internet gechattet zu haben und dabei auf der Suche nach einer “festen Freundin” gewesen zu sein, “mit der man das Leben verbringen kann”. Neben Motorrad-Foren und Biker-Plattformen sei er dabei auch auf verschiedenen Single-Börsen und dem Online-Markt für Sex-Kontakte “poppen.de” aktiv gewesen. Zu letzterem bemerkte der Vorsitzende trocken: “Da ist von der Namensgebung her klar, worum es geht!” fragte aber bei dem Angeklagten nach, was denn seine Vorstellung gewesen sei, was man dort erwarten könne. Dieser anwortete, es sei dort um Sex gegangen, schränkte aber sofort ein, ihm sei es darum gegangen eine feste Freundin zu finden: “Man(n) muss ja auch ein bisschen Sex kriegen! Aber mit fester Freundin!”
Zu seiner HIV-Infektion befragt, erklärte der Angeklagte, während eines Krankenhausaufenthaltes im Dezember 2004 erstmal Kenntnis davon erhalten zu haben. Er sei zuvor wegen einer sehr schweren Lungenentzündung von seinem Hausarzt überwiesen worden und deswegen fast zwei Monate dort stationär behandelt worden. “Mehr hat man mir aber nicht gesagt, als das ich HIV-positiv bin und mir dafür Tabletten zum Einnehmen gegeben.” Regelmäßig alle drei Monate sei er schließlich zur Blutkontrolle im Krankenhaus erschienen und regelmäßig habe man ihm erklärt, es sei “alles in Ordnung”, denn die Viruslast sei immer wieder “gering” gewesen: “Irgendwann wurde mir gesagt, es ist nicht mehr nachzuweisen – da habe ich gedacht, ich bin geheilt.” Dieses Mantra zog der Angeklagte im Verlauf der weiteren Befragung wiederholt zur Beantwortung der verschiedensten Fragen heran. Dies provozierte frühzeitig den Vorhalt des Kammervorsitzenden: “Wir haben ja zahlreiche Krankenunterlagen bei der Akte, “nicht nachweisbar” und “geheilt” steht da nirgends!” Der Angeklagte entgegnete darauf: “Ich bin davon ausgegangen, dass es nicht mehr nachweisbar ist!” Seine Tabletten habe er dennoch zunächst weiter eingenommen. Auf die richterliche Nachfrage, warum er diese dann weitergenommen habe, wenn er nach seiner Ansicht geheilt gewesen sei, vermochte W jedoch keine Antwort zu geben. Nachdem er im Jahr 2007 in Dänemark zu arbeiten begonnen hatte und sein Tablettendepot Mitte 2007 aufgebraucht war, habe er schließlich keine mehr genommen. In Dänemark habe er in einem Sommerhaus gewohnt, dass er zusammen mit zwei Brüdern und seiner Mutter gekauft hatte.
F1 habe er Mitte 2006 über das gemeinsame Hobby des Motorradfahrens in einem Single-Forum kennengelernt, schilderte der 47-jährige. Man habe sich zunächst für Motorradausflüge verabredet und schließlich eine intime Beziehung aufgenommen, in der man “mehrmals die Woche” ungeschützt miteinander schlief. “Sie hatte eine schlimme Beziehung hinter sich und war niedergeschlagen”, so dass er sie wieder aufgebaut habe. “Ich habe ihr auch ein Motorrad besorgt!” In seinem dänischen Sommerhaus “ist sie dann mal nachts angekommen. So hat sich das entwickelt!” “Nie” sei über HIV gesprochen worden und “Nie” habe sie gefragt, erwiderte der Angeklagte auf Nachfragen. Allerdings habe er auch nicht selbst erwogen, dass er von sich aus hätte etwas sagen müssen. Nach seiner Meinung gab es dazu keinen Anlaß: “Mir ging es super, ich hatte keine Probleme! Ich habe gedacht, ich bin geheilt, war ja nicht mehr nachzuweisen!” Er bestätigte zwar, gewußt zu haben, dass die Tabletten dazu dienten, die Viruslast gering zu halten, aber “die Idee, dass die Viruslast wieder steigt, wenn ich dich Tabletten nicht mehr nehme, ist mir nicht gekommen!” Er gab zu, sich keine Gedanken mehr darum gemacht zu haben.
Richter: “Wußten Sie um HIV und AIDS und die sexuelle Übertragbarkeit?
Angeklagter: “Ja!”
Richter: “Ist Ihnen der Gedanke der Ansteckung gekommen?”
Angeklagter: “Nein!”
Die ihm verordneten Medikamente habe er in der Zeit der Beziehung zu F1 zeitweilig noch genommen, beteuerte W. Über die Tabletten, die offen in der Wohnung gestanden hätten, sei aber nie gesprochen worden. “Das war nie Thema!” Als sich F1 Anfang Januar 2009 dann unvermittelt von ihm trennte, sei er “tottraurig” gewesen.
Angeklagter: “Sie hat mich nur benutzt, damit es ihr wieder gut geht!”
Richter: “Sie hat sie als Krückstock benutzt und dann in die Ecke geworfen?”
Angeklagter: “So ungefähr!”
Nicht über das Internet, sondern während der Arbeit hatte der Maler dagegen die Bekanntschaft von F2 gemacht. Sie sei die Bekannte einer Frau gewesen, deren Wohnung er gestrichen habe. “Ich habe gefragt, ob sie einen Freund sucht! Sie sagte ja. Ich war auch allein, dann waren wir zusammen!” bekannte der Angeklagte freimütig. Wieder habe man ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt, “gekommen bin ich aber immer außerhalb”. Auch mit ihr habe er nie über HIV gesprochen. Schließlich sei sie “schon ziemlich alt” gewesen, “in den 50ern”, erklärte der 47-jährige. Er habe es deswegen nicht thematisiert, weil es ihm auch ohne Medikamente “super” gegangen sei. “Ich habe gedacht, ich bin geheilt, ich bin gesund!” Die Frage der Ansteckungsgefahr “war nie ein Thema für mich! So genau hat man mir das nicht gesagt! Ich habe mir nie Gedanken darüber gemacht!” Erst später, so räumte es der Mann ein, habe ihm ein Arzt gesagt, dass er sich und andere schützen müsse. Der vorsitzende Richter hakte nach “Aber das läge doch nahe, oder?” Darauf erwiderte der Angeklagte: “Ja jetzt, wo ich hier sitze, denke ich das auch!” Von der Frau habe er sich schließlich getrennt, weil sie angefangen habe, “sich auf jung zu schminken”. Das, so der W, habe er nicht so gut gefunden.
Die von ihm mutmaßlich mit dem HI-Virus infizierte F3 lernte der Angeklagte dann wieder in einem Chat kennen. Man habe sich eine Zeit lang hin- und hergeschrieben, bevor er von dieser im Februar 2009 zu einem Kaffee eingeladen worden sei. “Sie wollte einen HIV-Test bevor es zum Sex kommt. Ich habe gesagt, den kann ich beibringen!”, erklärte der Angeklagte ungerührt. Er sei über Nacht geblieben und schlief bei ihr im Bett. “Sie hat dann an mir rumgespielt und wir hatten Sex.” “Gekommen” sei er aber nur außerhalb. Eigentlich habe er sie ja zunächst nur kennenlernen wollen, beteuerte der 47-jährige. Er sei dann aber drei Tage dort geblieben. “Am folgenden Tag schrieb sie dann eine Mail, dass sie nicht mehr wollte.” Erst im April habe sie ihm schließlich eröffnet, sich verliebt zu haben und man sei erneut zusammengekommen und habe Sex gehabt – “komplett mit allem”, erklärte der Angeklagte offen.
Richter: “Was haben sie hinsichtlich der Forderung der Frau nach einem Test für eine Vorstellung gehabt?”
Angeklagter: “Das sie wissen wollte, ob ich HIV-positiv bin!”
Richter: “War die Behauptung, sie könnten den Test beibringen, dann nicht eine unzutreffende, ausweichende Antwort?”
Angeklagter: “Nein, wenn sie gefragt hätte, ob ich HIV-positiv bin, hätte ich es gesagt!”
Richter: “Sie wollte aber doch wissen, ob sie HIV-positiv sind?”
Angeklagter: “Sie hat nur nach dem Test gefragt!”
Richter: “Es ging ihr doch aber nicht um den Test, sondern um das Ergebnis!?!”
Angeklagter: “Sie hat aber nur nach dem Test gefragt!”
Richter: “Haben sie nicht überlegt, da was zu sagen?”
Angeklagter: “In dem Moment habe ich nicht drüber nachgedacht!”
Richter: “Hätten sie nicht was sagen müssen?”
Angeklagter: “Ich war am Schlafen, halb aus dem Schlaf heraus. Der Gedanke ist mir nicht gekommen!”
Richter seufzt.
“Getrennt haben wir uns, als sie wußte, dass ich HIV hatte”, sagte der Angeklagte weiter aus. Jedoch habe sie zwischen Februar und April ungeschützten Sex mit drei anderen Männern gehabt. Das habe sie ihm geschrieben und auch am Telefon über ausgeübte Stellungen berichtet. “Sie hat nie gefragt, ob ich gesund bin!”, beteuerte der Maler. Dies Thema sei nie wieder zur Sprache gekommen, bis sie erzählte, dass auch sie HIV-positiv sei. “Da habe ich ihr gesagt: Dann hab ich das ja wohl auch!”
Auch F4 soll nach den Worten des Angeklagten nicht gefragt haben, ob er HIV-positiv sei. Die verheiratete, aber vom Ehemann getrennt lebende Frau habe er ebenfalls in einem Chat kennengelernt, doch beim ersten Treffen am Kieler Hauptbahnhof sei ihm schnell klar geworden “Ich war nicht ihr Typ!” Kurze Zeit später habe er angefangen in Kiel zu arbeiten, wofür er aus Ostholstein jeden Tag in die Landeshauptstadt pendelte. Eines abends habe sie ihn angerufen und geklagt, das sie sich alleine fühle. Er habe sich bereit erklärt, nach Kiel zu fahren, wenn er bei ihr auf dem Sofa übernachten könne. Man habe sich schließlich bis 2 Uhr nachts unterhalten. “Ich habe sie gefragt: Soll ich auf dem Sofa schlafen oder kann ich zu dir ins Bett kommen?”, schilderte der Angeklagte die Situation. Sie habe ihn schließlich zu sich ins Bett eingeladen, wo es auch zu sexuellen Handlungen ohne Penetration gekommen sei. “Wenn ich nicht mit Sex anfange, fangen die Frauen damit an!” resümierte der Angeklagte sein damaliges Liebesleben.
F4 habe danach per Mail von F3 erfahren, dass er HIV-positiv sei und ihn damit konfrontiert. Er habe ihr geantwortet, dass seine Viruslast nicht mehr nachweisbar und er somit geheilt sei, es könne aber sein dass er sie anstecke. “Das war ihr aber egal. Sie hat ungeschützten Sex gewollt und gesagt, wir bleiben eh´ ewig zusammen! Ich wollte ja auch mit ihr zusammenbleiben!” erklärte W. Sie habe gesagt: “Gummi ist Scheiße, brauchen wir nicht!” Aus Zuneigung und um Fahrtkosten zu sparen, sei er “gleich” bei ihr eingezogen, schließlich habe sie selbst gewollt, dass er bleibe. “Ich fand sie ganz süß und so…!”, beschrieb der Angeklagte seine Gefühle: “Sie war meine Freundin! Ich habe sie geliebt!”
Richter: “Die Frage ist doch, ob man ihr das zumuten will, wenn man doch zusammenbleiben will? Wieso haben sie nicht dennoch aufs “Gummi” bestanden?”
Angeklagter: “Mir ging es super die ganze Zeit, mir fehlte ja nichts! Wir haben nicht viel darüber geredet”
Richter: “Da gehts dann mehr zur Sache, oder wie?”
Der Angeklagte schilderte schließlich, dass er sich habe von F4 ein anwaltlich formuliertes Schriftstück habe unterschreiben lassen, “damit das mit uns klarsteht!” Die Beziehung sei schließlich dennoch geendet, nachdem die Frau, anderweitig schwer erkrankt, zu ihrem Ehemann zurückkehrte, um sich von diesem pflegen zu lassen. “Sie wollte mir das nicht antun!” beschrieb der Angeklagte, der darüber “wütend” seine Sachen packte und aus der Wohnung der Frau auszog.
Auch die F5 war eine Internetbekanntschaft, mit der der Angeklagte Geschlechtsverkehr hatte. “Aber ich bin nicht in ihr gekommen, also keine Ansteckunsgefahr!”, versuchte W den Verfahrensbeteiligten zu versichern. “Ich bin zu ihr gezogen, weil ich sie mochte! Wir wollten beide nicht alleine sein!” Doch als auch sie nach einer Woche von F3 gewarnt worden war, stellte sie dem 47-jährigen die Sachen vor die Tür. Dabei habe er ihr zuvor gesagt, dass er zwar HIV-positiv, aber unter der Nachweisgrenze sei. Dennoch habe sie ihn kennenlernen wollen. “Es gab Kaffee und Kuchen, dann unterhält man sich und abends ist man ins Bett gegangen!” Es sei nicht weiter thematisiert worden und man habe ungeschützt Sex gehabt.
Angeklagter: “Wir hatten Kondome am Bett liegen gehabt, aber bei unseren Sex-Praktiken bin ich nur außerhalb gekommen! Und außerhalb gekommen bedeutet von vornherein keine Ansteckungsgefahr!”
Richter: “Sie hatten also die Vorstellung, dass eine Ansteckung nur über den Samenerguß möglich ist?”
Angeklagter: “Ja! Körperflüssigkeiten, Samen!”
Richter: Ist ihnen nicht bekannt, dass auch vorzeitig Samen austreten kann?
Angeklagter: “Nein!”
Richter: “Der coitus interruptus ist ja von meiner Elterngeneration noch zur Verhütung eingesetzt worden. Haben Sie diesen zur Verhütung benutzt?
Angeklagter: “Ja, bei meiner ersten Ehefrau! Ich hab mich aber auch immer gewundert, aber bis auf unseren Sohn ist sechs Jahre lang nicht passiert!”
Eine Übertragbarkeit durch Blut, z.B. durch geringe Verletzungen der Sexualorgane war dem Angeklagten zwar bekannt, auf die richterliche Nachfrage, ob es dann nicht nahegelegen hätte, Kondome zu nutzen, entgegnete der Maler: “Ich habe mir keinen Kopf darum gemacht!”
Schließlich erklärte W, er habe nach seiner Rückkehr aus Dänemark im Januar 2009 seine Tabletten wieder genommen. Diese hätten offen sichtbar im Badezimmer gestanden, aber F5 habe nicht nachgefragt. Auf richterliche Nachfrage, warum er die Tabletten denn doch wieder eingenommen habe, antwortete der Angeklagte, er sei schließlich wieder zur Nachkontrolle gegangen, “um zu gucken, ob alles OK ist”. “Mir gings spitzenmäßig”. Als die Ergebnisse zurückgekommen seien, habe der Arzt gesagt, ihn neu mit Tabletten einstellen zu müssen.
Angeklagter: “Er sagte, ich muß wieder Tabletten nehmen! Aber mir ging es super, ich fühlte mich prächtig!”
Richter: “Hat der Arzt Ihnen gesagt, warum es ihnen schlecht gehen soll?”
Angeklagter: “Er sagte, mein Blutbild ist nicht in Ordnung. Es ging um HIV. Steigende Viruslast, hat er mir gesagt.”
Richter: “War Ihnen klar, dass sie die Tabletten nehmen müssen?”
Angeklagter: “Ja, aber habe mich gewundert, dass ich die nehmen muss!”
Auf Nachfrage räumte der Angeklagte schließlich ein, F4 und F5 kennengelernt zu haben, nachdem er Kenntnis von der Strafanzeige der F3 erhalten hatte. “Ist Ihnen da nicht was durch den Kopf gegangen? Spätestens da muss Ihnen das doch klar gewesen sein?!” fragte der Vorsitzende. Der Angeklagte entgegnete, F3 sei ihm zuvor gekommen.
Er selbst gehe davon aus, von seiner dritten Ehefrau mit HIV infiziert worden zu sein. Die Diagnose im Dezember 2004 habe ohne größere Gedanken aufgenommen: “Ich dachte: So nun hab ich das… Ich habe mir keinen Kopf drüber gemacht!” Auf Nachfrage des beisitzenden Richters, ob er dies denn “nicht als schlimm oder bedrohlich, gar lebensbedrohlich empfunden” habe, erwiderte diese schlicht: “Nö!” Die zwei Tabletten, die er habe täglich einnehmen müssen, seien ihm vierteljährlich neu verschrieben worden. “Aber erst 2009 war mir klar, dass ich die ein Leben lang nehmen muß!”
Auf Nachfrage einer Nebenklägervertreterin, deren infizierte Mandantin ebenso, wie die zweite durch einen Rechtsanwalt vertretene Nebenklägerin nicht zum Prozessauftakt erschienen war, bestätigte der Angeklagte zwar, demnach ab Januar 2009 gewußt zu haben, dass er nicht geheilt sei, schränkte aber erneut ein, durch die wiederaufgenommene medikamentöse Therapie eine nicht nachweisbare Viruslast erreicht zu haben und somit niemanden habe mehr anstecken können.
Der anwesende rechtsmedizinische Sachverständige wollte zunächst vom Angeklagten wissen, was dieser unter einer “festen Beziehung” verstehe. Dieser sprach davon, mit jemandem “das Leben zu teilen, Liebe, Geborgenheit, Zusammensein, mit dem anderen sprechen zu können. “Aber auch Sex!” Von dem Rechtsmediziner vorgegebene Infektions-Symptomatik, wie Gewichtsverlust oder Schlappheit habe er “nie was bemerkt”, auch Nebenwirkungen der Tabletten habe es keine gegeben, selbst dann nicht, nachdem er diese abgesetzt habe.
Der Prozess wird am 21.April fortgesetzt.
Anmerkung des Autors: Ich habe mich bewußt dagegen entschieden, den Verlauf des Verhandlungstages weniger explizit darzustellen. Die Glaubhaftigkeit der Aussagen des Angeklagten muss sich im Verlauf des Prozesses erweisen. Unabhängig von der Frage rechtlicher Schuld können sie jedoch in gewissem Maße als Beispiel für Unwissenheit, Gedankenlosigkeit und tumbe Ignoranz des Menschen dienen, der noch immer das größte Risiko für seine Gesundheit im Hinblick auf die HIV-Übertragung und den Ausbruch der Immunschwächekrankheit AIDS darstellt. Die Deutsche AIDS-Hilfe informiert - Nachhilfe hat noch keinem geschadet!



05.April 2010 um 12:57 Uhr
[...] Kiel211: HIV-Infizierter bestreitet ausreichende Kenntnis von … [...]
02.July 2010 um 17:31 Uhr
[...] Prozess um die mutmaßliche zweifache vollendete und mehrfache versuchte gefährliche Körperverletzung… durch einen angeklagten Ostholsteiner, der zahlreichen Frauen während kurzzeitiger Beziehungen [...]
02.July 2010 um 17:34 Uhr
[...] ist am Montag das Urteil gegen einen 46-jährigen Ostholsteiner gefallen, der angeklagt war, in Kenntnis seiner HIV-Infektion und AIDS-Erkrankung mit mindestens fünf Frauen ungeschüt…, ohne diese zuvor über seine Erkrankung aufzuklären. Zwei Frauen infizierte er dabei nach [...]