BGH vor Entscheidung im Bankrott-Prozess gegen Schmid
Kiel211: Revision von Mobilcom-Gründer Schmid – BGH deutet Zurückverweisung an
Thursday, 15.April 2010 um 12:29 Uhr | Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung, Wirtschaft
Im Revisionsverfahren um die Verurteilung des früheren Mobilcom-Gründers Gerhard Schmid wegen vollendeten Bankrotts in drei Fällen durch das Landgericht Kiel hat sich nach der heutigen mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof eine Zurückverweisung der Sache angedeutet.
Der von Schmid geforderte Freispruch “liegt nicht unbedingt auf der Hand”, habe der Berichterstatter des 3.Strafsenats, Richter Gerhard von Lienen im laufe der Verhandlung erklärt, zitiert die Nachrichtenagentur AFP. Wie WeltOnline berichtet, habe der BGH Klärungsbedarf über die Frage angemeldet, ob Schmid von ihm mutmaßlich nach Liechtenstein beiseite geschafftes Geld vor Gläubigern verstecken wollte. Viele Details würden „noch im Dunkeln liegen“. Das Handelsblatt spricht sogar von “ernsthaften Zweifeln” des BGH am Kieler Urteil: Die Bundesrichter hätten die ungenügende Sachaufklärung kritisiert. Das Landgericht habe nicht aufgeklärt, ob der Insolvenzverwalter durch den Geldtransfer tatsächlich erschwerten Zugriff auf das Vermögen hatte. Unklar sei außerdem geblieben, ob die darlehensgebende Sachsen LB ihren Kredit überhaupt wirksam gekündigt habe. Auch den Ehevertrag mit Schmids Ehefrau wollen die Bundesrichter offenbar genauer untersucht wissen.
Die endgültige Entscheidung des BGH ist für den 29. April 2010 terminiert und dürfte nun in Kiel mit Spannung erwartet werden.
Schmid hatte sich mit seinen Verteidigern sowohl mit Verfahrensrügen und der Sachrüge gegen seine Verurteilung gewandt. Er ist der Auffassung, sein Verhalten habe nicht den Tatbestand des Bankrottes erfüllt. Die Staatsanwaltschaft hatte mit ihrer auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützten Revision Fehler bei der Strafzumessung gerügt. Die Bundesanwaltschaft hatte sich diesem Ansinnen aber nicht angeschlossen und gefordert, den Fall zur erneuten Verhandlung zurückzuweisen.
Nach einem von NewsHQ/Kiel211.de berichterstatteten, anderthalb Jahre dauernden Prozess vor dem Kieler Landgericht war Schmid zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Fünf Monate davon hatte die 25.Hilfsstrafkammer des LG Kiel im Wege der sog. Vollstreckungslösung als verbüßt erkannt, weil sich das Verfahren unverhältnismäßig lange hingezogen hatte. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass Gerhard Schmid in drei Akten “systematisch” Bargeld und Unternehmensanteile in Höhe von insgesamt 1,24 Millionen Euro nach Liechtenstein beiseite geschafft habe, um es dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen, während ihm die Zahlungsunfähigkeit drohte.
Immernoch wartet die Kieler Staatsanwaltschaft auf den Fortgang einer ungleich umfangreichere Anklage gegen Schmid: Wegen vielfacher Untreue droht dem früheren Mobilfunk-Unternehmer ein weiteres Verfahren vor dem Kieler Landgericht. Er soll 2001 im Zuge eines Aktienoptionsprogramms insgesamt 70 Millionen Euro aus der Mobilcom-Kasse an die Firma Millennium überwiesen haben, die seiner Ehefrau gehörte. Das Landgericht hatte die erste Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Nach einer Beschwerde duch die Anklagebehörde entschied das OLG Schleswig, das das Verfahren in Teilen zu eröffnen sei. Zusammen mit dem nun möglicherweise zurückverwiesenen Strafverfahren droht die Causa Schmid die Kieler Justiz daher noch auf Jahre zu beschäftigen.


