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Bundeswehr-Kommandeur entlastet

Bundesanwaltschaft: Keine Strafbarkeit von Oberst Klein bei Kunduz-Bombenabwurf

Die Bundesanwaltschaft hat das "Kunduz"-Ermittlungsverfahren um den angeordneten Bombenabwurf auf mehrere Tanklastzüge durch den Kommandierenden der deutschen Truppen, Oberst Klein, sowie einen weiteren angeschuldigten Hauptfeldwebel gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, weil im Ergebnis weder die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) noch die Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllt sind. Die strafrechtliche Prüfung der Umstände habe [ ... ]

Verfasser: BreakingNews
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