Richter sitzt auf Urlaubsinsel fest
Kiel211: Auch Verfahren am Kieler Landgericht von Vulkan-Asche ausgebremst
Thursday, 22.April 2010 um 18:57 Uhr | Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung, Wirtschaft, Wissenschaft
Die Behinderungen im europäischen Flugbetrieb durch die Aschewolken des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull beeinträchtigen nun auch den Fortgang erster Prozesse am Landgericht Kiel, da Verfahrensbeteiligte bislang nicht aus ihren Urlaubszielen haben zurückfliegen können.
Der mittlerweile durch Abtrennung in zwei Hauptverfahren gesprengte SMS-Chat-Prozess vor der 6.Großen Strafkammer konnte in dieser Woche nach planmäßig dreiwöchiger Unterbrechung nicht fortgesetzt werden, da der Vorsitzende der zuständigen Großen Wirtschaftsstrafkammer noch immer auf der Urlaubsinsel Gran Canaria festsitzt. Da die Verfahren nach §229 Abs.2 StPO bis zu einem Monat unterbrochen werden können, bleibt dem Richter daher noch maximal eine Woche für seine Rückreise Zeit. Diese werde man auch mit allen Mitteln sicherstellen, verlautete aus dem Landgericht. Werden die Verfahren nicht spätestens am Tage nach Ablauf dieser Frist fortgesetzt, müßten sie von neuem begonnen werden. Dies gilt es für das Landgericht, angesichts von mehr als 50 Hauptverhandlungstagen und dreien, seit Dezember 2008 in Untersuchungshaft sitzenden Hauptangeklagten, nach Möglichkeit zu verhindern.
Sechs mutmasslich an dem professionellen Be- und Vetrieb von kostenpflichtigen SMS-Chats im Firmenkomplex um die Flensburger Firma MintNet GmbH Beteiligten müssen sich in Kiel wegen täterschaftlichen bzw. teilnehmerschaftlichen gewerbsmässigen Bandenbetruges verantworten. Drei mutmaßlich Hauptverantwortlichen wird vorgeworfen, ein Firmengeflecht um das Flensburger Unternehmen “MintNet” erschaffen und unterhalten zu haben, mit dem der geschäftsmäßige Betrieb von Premium-Mehrwertdiensten verschleiert werden sollte. Drei weiteren, mutmaßlich als Strohmänner fungierenden Angeklagten wird Beihilfe dazu zur Last gelegt. Mit einem unübersichtlichen Konglomerat an Satellitenunternehmen sollen arglose Kunden mit der Aussicht auf Kontaktvermittlung zu anderen Nutzern geködert und zur anhaltenden Nutzung kostenpflichtiger SMS-Kurzwahlnummern verführt worden sein. Für 1,99 Euro pro SMS erhielten die Geschädigten jedoch keinen Kontakt zu realen Traumpartnern, sondern wurden bezahlten Animateuren zugeleitet, die systematisch und nach einem speziellen “Fahrplan” mit entsprechenden Handlungsanweisungen mehr als 700.000 Handy-Nutzern Kosten von insgesamt über 46 Millionen Euro verursacht haben sollen.
Das Schicksal der Verfahren gegen die drei mutmaßlichen Strohmänner steht dabei auch weiterhin in den ascheverhangenen Sternen. Die von der Strafkammer in Aussicht gestellte Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung ist auch weiterhin nicht in Sicht. Die Staatsanwaltschaft muss dazu ihre Zustimmung erteilen, hat nach bisherigen Informationen, gegenüber dem Gericht dazu aber noch immer keine verbindliche Stellung bezogen.
Am Montag ist die Fortsetzung des Prozesses ins Auge gefasst.
[Eine "Kiel211Spezial"-Übersicht mit der kontinuierlichen Dokumentation von Verfahrensanträgen seitens der Rechtsanwälte Dr. Michael Gubitz und Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin findet sich unter http://Kiel211.de/SMSChat ]



