Verteidiger: Mandant gilt damit als unbestraft
Kiel211: Verfahrenseinstellung im SMS-Chat-Prozess: “Angeklagter war kein Bandenmitglied”
Thursday, 06.May 2010 um 18:58 Uhr | Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung
Nach der ersten Verfahrenseinstellung im SMS-Chat-Prozess vor dem Kieler Landgericht haben die Verteidiger des Angeklagten Heiko H., Sabine U. Marx und Dr. Oliver Pragal folgende gemeinsame Presseerklärung veröffentlicht:
Gemeinsame Presseerklärung der Rechtsanwälte Sabine U. Marx und Dr. Oliver Pragal zur Einstellung im Kieler „Flirt-SMS-Prozess“
„Verfahrenseinstellung: Angeklagter war kein Bandenmitglied”
Das Landgericht Kiel hat am heutigen Verhandlungstag das Verfahren gegen den Angeklagten Heiko H. mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft gemäß § 153a StPO vorläufig eingestellt.
„Damit gilt unser Mandant als unbestraft“, so die Verteidiger Sabine U. Marx und Dr. Oliver Pragal. Die Anklage lautete auf Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug. Heiko H. soll als „Strohmann-Geschäftsführer“ mehrerer Firmen durch „individuelle Unterstützungshandlungen“ zu dem angeblichen Chat-Betrug beigetragen haben. Im Prozess konnte jedoch nicht festgestellt werden, dass der Angeklagte die Geschäfte auch tatsächlich aktiv geführt oder auch nur Kenntnis von dem Chat-System hatte. Das Gericht hatte daher bereits im Februar die Einstellung von sich aus angeregt. „Dies ist eine absolut sachgerechte Entscheidung mit Augenmaß“, so Dr. Pragal. „Strafprozessual war dies nur möglich, weil das Gericht unseren Mandanten nicht als Bandenmitglied eingeordnet hat“, ergänzt Marx.
Beide Anwälte kritisierten die Staatsanwaltschaft scharf. Die völlig unbedeutende Rolle ihres Mandanten als bloßer Strohmann sei seit dem Abschluss der Ermittlungen glasklar erkennbar gewesen. „Zu dieser Wahrheitsfindung hätte es niemals mehr als 50 Verhandlungstage gebraucht – die Staatsanwaltschaft ist mit Pauken und Trompeten untergegangen“, so Dr. Pragal. „Man wird den Eindruck nicht los, dass eine Art ‚Strafe durch Verfahren‘ habe verhängt werden sollen“, ergänzt Marx. „Diese sachfremde Vorgehensweise hat dem Steuerzahler ganz erhebliche Verfahrenskosten beschert. Die von unserem Mandanten zu zahlende Auflage von 5.000 € ist dagegen ein Tropfen auf den heißen Stein“, betonen beide Anwälte.
[Eine "Kiel211Spezial"-Übersicht mit der kontinuierlichen Dokumentation von Verfahrensanträgen seitens der Rechtsanwälte Dr. Michael Gubitz und Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin findet sich unter http://Kiel211.de/SMSChat ]




06.May 2010 um 20:07 Uhr
Schon interessant: die Geschäftsführer der GmbHs werden freigesprochen, während gegen immer mehr ehemalige Mitarbeiter aus dem Bürodienst Anklage erhoben wird.
Die jenigen, die als GFs verpflichtet gewesen wären, sich über ihre GmbHs zu informieren und ihr Gebaren zu verfolgen, lässt man laufen… aber die Mitarbeiter, denen von Anwälten und mittels deutschlandweit erlassenen Urteilen deutlich gemacht wurde, dass alles rechtens sei – die will man jetzt erst recht hängen.
Deutscher Rechtsstaat… pfffffff
07.May 2010 um 00:01 Uhr
Ich würde darum bitten, den Artikel richtig zu lesen, denn ein Freispruch ist das nicht, die Kammer hat es bislang auch strikt abgelehnt, einen solchen für die drei angeklagten Strohmänner zu erwägen. Fakt ist aber, das die Kammer auch nach 50 Verhandlungstagen keine Feststellungen darüber getroffen hat, dass dieser Angeklagte mehr involviert gewesen ist, als möglicherweise Unterschriften zu leisten – und selbst, das es immer seine Handschrift war, wurde in der Beweisaufnahme bis dato nicht nachgewiesen.
07.May 2010 um 08:51 Uhr
Auch wenn es im rechtlichen Sinne kein Feispruch ist, umgangssprachlich ist es wohl als einer zu betrachten. Ein paar Sozialstunden, eine niedrige Zahlung (von der die Hälfte schon in cash beglichen wurde – man darf sich fragen, wo’s herkommt) und das wars.
Es bleibt bei dem Fakt, das zeitgleich gegen immer mehr Büroangestellte die Strafverfahren grade erst eingeleitet werden – wie gewohnt oftmals nur mit mangelhafter oder gar keiner Akteneinsicht für die Anwälte.
08.May 2010 um 02:30 Uhr
Rechtspopulistisch interessant ist es dennoch… das fernab dieser Berichtserstattung, die (Zitat) “kleinen Fische” (Zitatende) im Amtsgericht Flensburg gerade “gehängt” werden, während die großen Fische gerade freigesprochen werden.
Sprich: Wer mit den Geschäftsführern am Wochenende dick auf Party war, die Kohle bekommen hat fürs “Namen hinhalten” kommt mir einer lächerlichen Geldbuße davon (5.000 ist lächerlich, ich weiß, was die verdient haben…).
Aber wer da gearbeitet hat, mit Aussage derselben Anwälte die jetzt verteidigen….: “das IST legal…”.
Naja. Diese armen Hansel können sich die Anwälte halt nicht leisten, nicht von 4€ Nettolohn.
Die müssen eben mit 1 bis 1,5 Jahren auf Bewährung leben. 2 Urteile sind gesprochen.
Während das Landesgericht auf Zeit spielt, spielt das Amtsgericht Flensburg schnell. Zwei Teamleiter/innen des Unternehmens wurden schuldig gesprochen.
Wegen BETRUG. Tjoah. Recht und Recht ?
Heiko… du schuldest mir noch ein paar Euro…
09.May 2010 um 06:00 Uhr
Na ja, den Strohmännern hätte ich dennoch nicht unbedingt das Allerschlimmste gewünscht…
Wer weiß, wie weit die Hexenjagd noch gehen wird. Erst die Teamleiter, demnächst auch, soviel ich gehört habe, die (selbst kleinen) Franchisenehmer, und wer weiß, vielleicht grasen sie später auch noch die Animateure ab, zumindest diejenigen, die jenes länger als ein paar Wochen gemacht haben.
Unsereins hat sich mit dem Job nur mehr schlecht als recht über Wasser gehalten. Es ist eine strukturschwache Gegend in Flensburg, und es sind schwere Zeiten. Da glaubte man den Chefs gerne, dass die Tätigkeit zwar anstössig, aber doch völlig legal war. Ärger hatten wir so schon genug. Wir haben unsere letzten ein bis zwei Monatsentgelte nicht bekommen (wer Glück hatte, viel später in Form von Insolvenzgeld), haben meist keine Zeugnisse bekommen, und nur wenige von uns dürften inzwischen wieder einen Job haben.
Mit der Tätigkeit in einem Chat im Lebenslauf ist es so schon schlimm genug, einen Job zu finden. Je mehr “Ehemalige” noch über die Klinge der Justiz springen, umso teurer und langwieriger wird’s für die Allgemeinheit, diese Menschen durchzufüttern. Wer de facto für’s Arbeiten bestraft wurde, wird sich nachher nicht gerade mit der denkbar positivsten Einstellung auf dem Arbeitsmarkt umschauen. Wer jetzt auch noch einen dicken Eintrag ins Führungszeugnis mit auf den Weg bekommt, braucht es ohnehin gar nicht mehr ernsthaft zu versuchen…
09.May 2010 um 06:08 Uhr
@ Mit der Tätigkeit in einem Chat im Lebenslauf ist es so schon schlimm genug, einen Job zu finden
Nicht “schlimm genug”; sollte natürlich heißen “schwer genug”.
10.May 2010 um 09:51 Uhr
@Nachtschicht-Otto
mir kommen ja langsam die Tränen bei deinem Geweine
.
Du hast als Systembetreuer EDV gearbeitet, dass kann man doch im Lebenslauf ganz anders umschreiben und mußt doch nicht schreiben ich war der “böse Chatanimateur”. Man kann sich aber auch in seinem Leid sühlen, mannooomann.
10.May 2010 um 12:31 Uhr
Nicht doch.. kein Geweine! Auch kein Herumgesuhle in Leid! Bitte nicht allzu herabwürdigend umgehen vor all den Leuten hier mit meinen analytischen Darstellungen.
Diese verniedlichenden Umschreibungen für diese ehemaligen Jobs sind mir sehr wohl bekannt. Bei uns in der Gegend werden Lebensläufe noch immer auf Geheiß der ARGE unter Aufsicht eines Pädagogen im Rahmen eines dieser lästigen Pflicht-Bewerbungskurse gemacht.
“Was sind dass denn da genau für Jobs gewesen? Kann ich mir nichts drunter vorstellen!”
“In einem SMS-Chat habe ich getickert.”
“Dann gehört da rein ‘Chat-Animateur’! (ändert das handschriftlich) Kommt immer noch besser als die ganze Zeit arbeitslos gewesen zu sein! Immer schön ehrlich bleiben! Ein Personalchef stolpert da sowieso drüber! Ich bin ja auch drüber gestolpert!”
Ungefähr so war das…
Aber … das geht jetzt vielleicht allmählich zu weit in den Off-Topic-Bereich…
10.May 2010 um 14:17 Uhr
ja und? Animateure gibt es überall, sogar auf Mallorca. Du warst in der Erwachsenenunterhaltung. Wie gesagt, ich kenn deine Chats nicht, bei uns ging es zu 100 % um Porno und die Kunden wollten sich nicht verlieben,die wollten knallharten Sex und haben Sachen geschrieben, das sich durchzulesen,ging nur mit Bezahlung! Ich schäm mich darum nicht! Mir hat das großen Spass gemacht, intime Details herauszulocken und darauf zu reagieren. Steht irgendwo geschrieben,dass man mit jedem,mit dem man sich chattet,auch treffen muß? Der Staat kann mich ja nicht zur Prostitution verurteilen.
Und wenn du keinen “anständigen” Job bekommst, dann heuerst eben wieder bei einem Chat an, gibt doch genug andere auch außerhalb von SMS.
Natürlich ist es ungeheuerlich,wenn ich hier lese solche Sachen mit 40X Start per SMS senden! Das find ich auch ganz gemein, aber wie gesagt, solche Chats hab ich zum Glück nicht kennengelernt,wo sowas lief.
10.May 2010 um 15:42 Uhr
Liebe Maggi, ich find’s ja dankenswert, dass du dir solche Gedanken um mein weiteres Fortkommen machst, aber…
Hier oben in Schleswig-Holstein, der Hochburg des ehemaligen Mintnet-Imperiums, ist der SMS-Chat-Arbeitsmarkt jetzt relativ tot. Das gilt auch für diese reinen Sexchats, die ohnehin hier oben eher selten waren, aber im Zuge der “Trockenlegung des Sumpfes” gleich mit draufgegangen sind.
Natürlich kann man sich noch immer überregional als Heimarbeiter in solchen Chats verdingen. Diese Jobs eignen sich jedoch meist allenfalls für einen Hinzuverdienst.
Ich ließ mir auch von ehemaligen Kollegen erzählen, dass viele dieser Chats in den südlicheren Gefilden keine ehemaligen Mitarbeiter aus dem Mintnet-Imperium wollen. Die haben ganz genau verfolgt, wie hier oben der Hammer gekreist hat, und haben Angst, dass wir auch ihnen den “Scherereien-mit-der-Staatsgewalt”-Virus einschleppen.
Rechtssicherheit ist nämlich auch für diese “Pornochats” keineswegs gegeben. Dort werden noch immer Identitäten vorgetäuscht und teilweise auch Scheinselbstständige beschäftigt. Außerdem haben diese Chatbetreiber zunehmend ihre liebe Not mit dem Jugendschutz. Also sollte man sich auch dort nicht allzu sicher fühlen.
Ganz allgemeines Fazit: Ich habe etliche Jahre als Animateur für Internet- und SMS-Chats gearbeitet, teilweise auch in diesen angesprochenen Pornochats. Jetzt, wo ich nach all dem Stress auch mal Zeit zum Nachdenken habe, bin auch ich geneigt, ähnlich wie die erwähnte Zeugin KL einen Schlußstrich ziehen zu wollen. Ich habe nämlich die Faxen dicke von der Verdummung fremder Leute, dem ständig angespannten Arbeitsklima in diesen Tastatur-Tretmühlen, von windigen, nassforschen Existenzgründern, die chronisch ihre Mitarbeiter zu spät, nicht in vereinbarungsgemäßer Höhe oder gar nicht bezahlen, und, was mich selbst betrifft, vom ewigen Hinausschieben der Überlegung, wie ich vielleicht doch noch die Kurve zu so etwas wie einer Zukunft kriegen könnte…
Das sollen aber die letzten Bemerkungen “in eigener Sache” sein. Ich glaube nämlich nicht, dass das Kommentarforum dieser Internetseite für solche ins Persönliche gehenden Diskussionen da ist.
10.May 2010 um 21:16 Uhr
@Nachtschicht-Otto
Solange alle Kommentatoren sich untereinander gut unterhalten, ist es nicht so schlimm, wenn ich mich etwas zurückhalte. Außerdem gewähren die Zwiegespräche in den Kommentaren bisweilen mehr Einblick, als ich mittelbar aus dem Gerichtssaal transportieren kann *g*
Och, ich habe da nichts gegen, solang es produktiv und sachlich bleibt…
Beste Grüße an jeden Einzelnen,
Ruediger Kohls
Kiel211.de
14.May 2010 um 02:17 Uhr
. „Diese sachfremde Vorgehensweise hat dem Steuerzahler ganz erhebliche Verfahrenskosten beschert. ”
Naja, letztendlich kann man wohl eher den “Geschäftsführern” attestieren, dass ihre weltfremde Haltung, die sie dazu veranlasste, ihren Namen für irgendwelche Briefkastenfirmen herzugeben, das Verfahren und somit auch die Kosten der Steuerzahler verursachte.
14.June 2010 um 22:54 Uhr
Guten Tag, mit Spannung verfolge ich ständig die Einträge. Hat sich in dem Verfahren seit Anfang Mai nichts mehr getan? Gruss David
15.June 2010 um 19:46 Uhr
Doch hat es… allerdings eher business as usual… Ich war auch die meisten Verhandlungstage dabei (Es wird regelmäßig 2-3 Mal die Woche von 9.00-17.00 Uhr verhandelt), allerdings ist es illusorisch, zu erwarten, die zu weiten Teilen 10-20seitigen handschriftlichen Manuskripte pro Tag zeitnah und ohne Sekretärin zu übertragen, zumal ich mein ursprüngliches Interesse an Schwurgerichtsverfahren nicht völlig aufgeben will.
Kurz zusammengefasst kann man sagen, dass im Hauptverfahren bisher einige mutmaßlich geschädigte Zeugen gehört wurden, die alle einen eher ambivalenten Eindruck hinterlassen haben und deren Glaubwürdigkeit ähnlich unterschiedlich bewertet werden. Daneben wurde ein weiteres Mal der “Kronzeuge” der Anklage vernommen, der der Staatsanwaltschaft ein mehrseitiges Dossier zum MintNet-Komplex übergeben hatte und in weiten Teilen seiner Vernehmung auch nicht gut rüberkam. Schließlich wurde in der letzten Woche erneut ein Staatsanwalt befragt, der im Laufe der Ermittlungen 300.000 gepfändete Euro von MintNet-Konten freigab, damit der Betrieb aufrechterhalten konnte – die in der Zeit getätigten Chats sollen hinterher aber Teil der Anklage geworden sein. In dieser Woche wird der erste richtige “große” Franchisenehmer vernommen, in dessen bisheriger Aussage die Verteidigung den Beweis sieht, dass wegen der von diesen geführten Chats keine Strafbarkeit der Hauptangeklagten wegen mittelbarer Täterschaft in Frage kommen kann. Entsprechend sind neue Haftbeschwerden anhängig, mit denen die seit gut anderthalb Jahren in U-Haft sitzenden Angeklagten zumindest ihre vorläufige Freilassung beanspruchen.
Soviel erstmal in Kürze…
Ruediger Kohls
Kiel211.de
28.June 2010 um 15:22 Uhr
Sehr geehrte Herr Kohls,
erst einmal möchte ich mich für Ihre größe Mühe bedanken die sie hier leisten. Mich interessiert ja mal brennend, was bei der letzten Haftbeschwerde herausgekommen ist?
Denn 18 Monate einfach so jemanden wegsperren, kommt mir fast so vor, als wären wir bei der Stasi! Heisst es nicht auch, dass die Staatsanwaltschaft in beiden seiten ermitteln müssen??
herzliche Grüße
Hauke
28.June 2010 um 22:16 Uhr
Vielen Dank für diese Rückmeldung!!! Ich kann mich immer nur wiederholen, dass ich gerne schneller und vollständiger berichten würde, allerdings ist das in der Art und Weise,wie ich sie machen will einfach zeitlich nicht in der gewünschten Form möglich…
Zur letzten Haftbeschwerde (von Mitte Juni) der Anwälte Molkentin und Gubitz kann ich sagen, dass sie mir bereits vorliegt und ich sie in Kürze und wie stets in Absprache mit den Anwälten und ihrem Mandanten veröffentlichen kann. Auf 24 Seiten fassen die Verteidiger dabei auch den bisherigen Verhandlungsverlauf zusammen. Ich kann nur um etwas Geduld bitten, um dies auch für diejenigen aufzubereiten, die sich vielleicht nicht den ganzen Text antun wollen
Mit freundlichen Grüßen,
Ruediger Kohls
Kiel211.de