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Da waren es nur noch fünf

Kiel211vorab: Erste Verfahrenseinstellung im SMS-Chat-Verfahren

Im sog. SMS-Chat-Prozess gegen insgesamt sechs Angeklagte, die seit mehr als 50 Verhandlungstagen in mittlerweile zwei getrennten Hauptverhandlungen im Landgericht Kiel auf der Anklagebank sitzen, hat es nun die erste Verfahrenseinstellung gegeben. Das Verfahren gegen einen von drei mutmasslichen “Strohmännern” wegen Beihilfe zum gewerbsmässigen Bandenbetrug wurde gegen die Zahlungsauflage von 2.000,- Euro an die Staatskasse und je 1.000,- Euro in jeweils zwei Raten an Naturschutzbund, Kinderschutzbund und Förderverein der Bewährungshilfe sowie der Auflage zur Ableistung von 200 Sozialstunden nach §153a Abs.2, Abs.1 StPO vorläufig eingestellt. Werden alle Auflagen bis Oktober 2010 erfüllt ist die Einstellung endgültig. Heiko H. hatte dazu bereits am Vormittag die ersten 2.000,- Euro an die Gerichtskasse eingezahlt. Die Einstellung erfolgt bei fehlendem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung, wenn und soweit die mutmaßliche Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Dies war bereits vor Monaten vom Gericht angeregt und seitens der 6. Großen Strafkammer nicht an eine Sacheinlassung geknüpft worden. In intensiven Gesprächen zwischen Staatsanwaltschaft, Kammer und der Verteidigerin Sabine U. Marx war man zu diesem Ergebnis gekommen. Auch für die anderen beiden, der Beihilfe angeklagten, mutmaßlichen “Strohmänner” steht eine Verfahrenseinstellung im Raum. Ihre Verfahren waren zuvor aus strafprozessrechtlichen Gründen abgetrennt worden.

Der Verteidiger des Angeklagten, der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Oliver Pragal zeigte sich mit der Verfahrenseinstellung und den Bedingungen angesichts der angeklagten Schadenssumme von 46 Mio. Euro “sehr zufrieden” und betonte, diese mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ergangene Entscheidung des Gerichts stelle “keinerlei Schuldfeststellung” dar. Die Geldauflage bewege sich in “bescheidener Höhe”, so das man zu einem “sehr guten Ergebnis” gekommen sei. Ob man dafür hätte mehr als 50 Verhandlungstage und einen enormen sachlichen Aufwand betreiben müssen, sei allerdings fraglich: Man habe “mit Pauken und Trompeten” hoch begonnen und sei im Verfahrensverlauf tief gefallen. Denn es sei keine überraschende Wendung, sondern anhand des Ermittlungsergebnisses von vornherein erkennbar gewesen, dass sein Mandant lediglich seinen Namen zur Verfügung gestellt habe. Er habe nur deshalb auf der Anklagebank gesessen, weil er mit den Hauptangeklagten befreundet gewesen sei.

Update: Presseerklärung der beiden Verteidiger

[Eine "Kiel211Spezial"-Übersicht mit der kontinuierlichen Dokumentation von Verfahrensanträgen seitens der Rechtsanwälte Dr. Michael Gubitz und Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin findet sich unter http://Kiel211.de/SMSChat ]

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Verfasser: BreakingNews
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2 Responses to “ Kiel211vorab: Erste Verfahrenseinstellung im SMS-Chat-Verfahren ”

  1. # 1 Kiel211: Verfahrenseinstellung im SMS-Chat-Prozess: “Angeklagter war kein Bandenmitglied” | NEWS HQ Says:

    [...] Nach der ersten Verfahrenseinstellung im SMS-Chat-Prozess vor dem Kieler Landgericht haben die Verteidiger des Angeklagten Heiko H., Sabine U. Marx und Dr. Oliver Pragal folgende gemeinsame Presseerklärung veröffentlicht: [...]

  2. # 2 Erste Verfahrenseinstellung im SMS-Chat-Verfahren | Abzocknews.de Says:

    [...] Quelle: Breaking-news.de / Zum Artikel [...]

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