Teilerfolg der Verteidigung
Kiel211: OLG Schleswig setzt Hauptangeklagte im SMS-Chat-Prozess auf freien Fuß
Friday, 02.July 2010 um 11:55 Uhr | Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung
Das OLG Schleswig hat am Freitag überraschend auf die Haftbeschwerden der drei Hauptangeklagten im SMS-Chat-Prozess entschieden, das diese nach 71 Verhandlungstagen und einer Haftdauer von einem Jahr und sieben Monaten freizulassen sind. Es setzte die entsprechenden Haftbefehle gegen Auflagen außer Vollzug, die Angeklagten müssen ihren Reisepass beim Landgericht Kiel abgeben, sich jeden zweiten Tag bei der für den Wohnort zuständigen Polizeidienststelle melden und müssen jeden Kontakt untereinander sowie zu bereits vernommenen Zeugen und allen anderen Personen meiden, die in der Hauptverhandlung noch vernommen werden sollen, egal von wem sie benannt werden.
Das Oberlandesgericht begründete seine Entscheidung vor allem damit, dass nach bald 20 Monaten Untersuchungshaft die Verfahrensfortschritte zu gering seien, um die Fortdauer der Inhaftierung zu rechtfertigen. Damit änderte es die letzte Entscheidung der zuständigen 6. Großen Strafkammer des Landgerichtes Kiel ab, mit der die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet worden war. Das Oberlandesgericht geht jedoch weiter von einem dringenden Tatverdacht aus. Dennoch sei die U-Haft inzwischen unverhältnismäßig, weil der Fortgang der Hauptverhandlung nicht mehr mit dem Beschleunigungsgrundsatz zu vereinbaren sei. Hege der Senat zwar an der ausreichenden Dichte und dem nötigen Umfang der durchgeführten Verhandlungstage keine Zweifel, habe er aber Bedenken, dass das Vorgehen bezogen auf den Anklagevorwurf und dem bisher erzielten Ergebnis tatsächlich eine sowohl straffe wie effiziente Verfahrensführung habe erkennen lassen. Die Kammer habe hinsichtlich der Vernehmung von Geschädigten zuwenig Zeit eingeplant, jedenfalls seien die Verzögerungen nicht auf die Angeklagten oder deren Verteidigern zurückzuführen gewesen. Das OLG geht davon aus, dass die Kammer ihr eigenes Programm bis weit in das Jahr 2011 hinein fortführen muss, und ein Verfahrensende wegen möglicher Beweisanträge der Verteidigung nicht absehbar erscheint. Rasche Verhandlungsfortschritte seien daher nicht zu erwarten. Im Zusammenhang mit den nicht zu beanstandenden mehrwöchigen Verhandlungspausen im Juli/August, im Herbst und zum Jahreswechsel sei daher eine bedenkliche Häufung von unverhältnismäßigen Nachteilen zu Lasten der Angeklagten zu besorgen. Auch zweifele das OLG daran, dass bis zum Jahresende eine qualitative Erweiterung des Verfahrensstandes erfolgt sei.
Es gehe „um nicht weniger, aber auch nicht mehr als um die Aufklärung einer Vielzahl von ähnlich gelagerten Betrugshandlungen mittelschweren Unrechtsgehalts”. Dies bedeute laut der Pressesprecherin des OLG, Richterin Christiane Wien aber nicht, dass das OLG in seiner Rechtsauffassung von der Annahme des Verbrechens eines durch banden- und gewerbsmäßige Begehung qualifizierten Betruges nach §263 Abs.5 abrücke. Nach den Worten eines Verteidigers “könnte man das aber so verstehen”. Im Verhältnis zur Straferwartung sei eine 19-monatige Untersuchungshaft nach Ansicht des OLG aber solange nicht unverhältnismäßig, soweit der anzuwendende Tatbestand des besonders schweren Falles und damit einen Strafrahmen bis zu 10 Jahren Haft vorsehe.
Die Verteidigung erringt damit zunächst nur einen ersten Teilerfolg in einem äußerst zäh geführten Prozess.
Die Verteidiger der Angeklagten Heiko A. und Dirk von W., Dr. Michael Gubitz, Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin, Gerald Goecke und Uwe Bartscher erklärten in einer Pressemitteilung:
“Alle drei nun Freigelassenen sind bislang unbescholtene Bürger, für die auch weiterhin die Unschuldsvermutung gilt. Die Verteidigung begrüßt die Entscheidung, weil die Angeklagten endlich in den Kreis ihrer Familien zurückkehren können.
Die Verteidigung hofft, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichts zur Versachlichung der Verhandlungsatmosphäre beiträgt. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem Pilotverfahren. Die Rechtslage ist völlig ungeklärt. Bislang sollte die Klärung unter Missachtung der Freiheitsrechte der Beschuldigten herbei geführt werden.
Es ist zu hoffen, dass im Verfahren nun mit Augenmaß und unter Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze die nötige Sachaufklärung betrieben wird.”
Die Rechtsanwälte hatten in der Mitte Juni erhobenen Haftbeschwerde ihre Rügen zum schleppenden Verfahrensverlauf vorgetragen und der Kammer mangelnde Planung der Beweisaufnahme und eine Verletzung des Beschleunigungsgebotes vorgeworfen. Daneben wiesen sie die Einschätzung der Richter zurück, der Tatverdacht gegen die drei Angeklagten hätte sich in dem Verfahren “weiter erhärten” lassen. Zudem sei keine Fluchtgefahr ersichtlich, insbesondere die Existenz eines ominösen Bankkontos mit 700.000 Euro Guthaben, das die Kammer als Grund angeführt habe, sei nie von der Staatsanwaltschaft belegbar bewiesen worden. [Haftbeschwerde vom 15. Juni 2010]
Dr. Michael Gubitz erklärte gegenüber Kiel211.de, er sei erfreut, dass das OLG Schleswig in seiner Entscheidung bestätigt habe, dass der Aufwand der Beweisaufnahme schon allein aus Gründen richterlicher Aufklärungspflicht zu betreiben und nicht auf eine mögliche Obstruktion der Verteidigung zurückzuführen sei. Ob und inwieweit sich die Entscheidung nun auf den weiteren Verhandlungsverlauf auswirke, mocht er aber nicht prognostizieren. Entweder es bleibe bei der bisher festgelegten Terminierung mit zwei bis drei Verhandlungstagen pro Woche, oder es werden Termine zugunsten anderer Verfahren abgesetzt. Dies könnte naturgemäß das ganze Landgericht betreffen, das bislang auf die Überlastung der Kammer mit diesem Umfangsverfahren Rücksicht genommen habe.
Auch die beiden Flensburger Verteidiger des Angeklagten Norman W., Jan Smollich und Tino Kresse äußerten sich über den zukünftigen Verfahrensverlauf zuversichtlich:
[Es dürfe] “durch die ergangene Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes erwartet werden, dass das Verfahren, dessen Rechtslage durch durch diverse Staatsanwaltschaften im Bundesgebiet unterschiedlich beurteilt wird, nunmehr – in dem von der Kieler Staatsanwaltschaft als „Pilotprojekt“ bezeichneten Verfahren – sachlich, rechtsstaatlich und hierbei vor allem die Rechte der Angeklagten wahrend, betrieben werden wird.“
Die beiden Anwälte betonten, das für die nicht vorbestraften Angeklagten weiter die Unschuldsvermutung gelte. Aus einer ganzen Reihe von Gründen habe sich gezeigt, dass der von der zuständigen Kieler Strafkammer prognostizierte Zeitaufwand des Verfahrens als zu kurz bemessen anzusehen sei.
Den drei mutmaßlich Hauptverantwortlichen wird in dem Verfahren vorgeworfen, ein Firmenkonsortium um das Flensburger Unternehmen “MintNet” erschaffen und unterhalten zu haben, mit dem der geschäftsmäßige Betrieb von Premium-Mehrwertdiensten verschleiert werden sollte. Gegen zwei weitere, mutmaßlich als Strohmänner fungierenden Angeklagten wird in einem mittlerweile abgetrennten Verfahren Beihilfe dazu zur Last gelegt. Laut Anklage sollen arglose Kunden mit einem unübersichtlichen Konglomerat an Satellitenunternehmen und der Aussicht auf Kontaktvermittlung zu anderen Nutzern geködert und zur anhaltenden Nutzung kostenpflichtiger SMS-Kurzwahlnummern verführt worden sein. Für 1,99 Euro pro SMS erhielten die Geschädigten jedoch keinen Kontakt zu realen Traumpartnern, sondern wurden bezahlten Animateuren zugeleitet, die systematisch und nach einem speziellen “Fahrplan” mit entsprechenden Handlungsanweisungen mehr als 700.000 Handy-Nutzern Kosten von insgesamt über 46 Millionen Euro verursacht haben sollen. Die meisten der bislang als Zeugen gehörten mutmaßlichen Geschädigten hatten vor dem Landgericht aber keine sonderlich gute Figur als Opfer gemacht. Viele ignorierten frühzeitig aufkommende Zweifel und chatteten trotz anfänglichen Preishinweises und regelmäßiger Kostenwarnungen in zwei-, drei- und vierstelliger Höhe weiter. Mindestens ein Zeuge hatte sogar versucht, das Gericht hinsichtlich seiner diesbezüglichen Kenntnis anzulügen, mußte sich aber korrigieren, als ihm das Gericht die Existenz des Chatprotokolls vorhielt. Die mit den bislang gehörten Geschädigten verbundenen angeklagten Betrugsfälle repräsentieren nach Angaben der Verteidigung dabei lediglich eine mutmaßliche Schadenssumme von unter 10.000,- Euro.
[Eine "Kiel211Spezial"-Übersicht mit der kontinuierlichen Dokumentation von Verfahrensanträgen seitens der Rechtsanwälte Dr. Michael Gubitz und Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin findet sich unter http://Kiel211.de/SMSChat ]



02.July 2010 um 18:18 Uhr
Wir haben nur auf diesen tag gewartet,Dr. Michael Gubitz und Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin vielen dank für ihrer Arbeit.
02.July 2010 um 23:54 Uhr
endlich!!!
07.July 2010 um 21:04 Uhr
[...] SMS-Chats im Rahmen eines Firmengeflechts um das ehemalige Flensburger Unternehmen MintNet GmbH erstmals nach der Freilassung der drei Haupangeklagten Dirk von W., Heiko A. und Norman W. fortgesetzt worden. Nach der überraschenden Freilassung am Freitag und dem ersten Wochenende [...]
23.July 2010 um 21:29 Uhr
Moin Moin, ob das nun ein Segen ist bleibt abzuwarten. Mir sind alle 3 Angeklagten persönlich bekannt, auch viele der Mitarbeiter. Dirk von Willen……… ist kein Unbekannter. Trotzdem freue ich mich für sie, nach 20 Moanten, ist das alles zu vertreten. Zur einer Veruteilung wird es wohl kommen, aber nicht dem Ausmasse wie es die Ankläger verfolgen.
28.April 2011 um 13:55 Uhr
[...] der Verteidigung hin im vergangenen Sommer ihre Entlassung unter Auflagen anordnete. Das OLG Schleswig war dabei zwar weiter von einem dringenden Tatverdacht ausgegangen, erkannte die U-Haf… an, weil der Fortgang der Hauptverhandlung nicht mehr mit dem Beschleunigungsgrundsatz zu [...]