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Nach Freilassung der Hauptangeklagten

Kiel211: SMS-Chat-Prozess geht in einmonatige Sommerpause

Nach einem weitgehend mit Verlesungen und der Erörterung von Verfahrensfragen befassten Verhandlungstag sind am 8. Juli 2010 die beiden abgetrennten Verfahren wegen des Vorwurfs der täter- bzw. teilnehmerschaftlichen Beteiligung an gewerbsmäßigem Bandenbetrug durch den professionellen Be- und Vertrieb von sog. SMS-Chats gegen insgesamt fünf Angeklagte in eine einmonatige Sommerpause gegangen. 

Den drei Hauptangeklagten wird vorgeworfen, ein Firmengeflecht um die Flensburger Firma MintNet GmbH erschaffen und unterhalten zu haben, um damit den den geschäftsmäßigen Be- und Vertrieb von Premium-Mehrwertdiensten zu verschleiern. Zwei weiteren, mutmaßlich als Strohmänner fungierenden Angeklagten wird Beihilfe dazu zur Last gelegt. Mit mehreren, SMS-Chats betreibenden Satellitenunternehmen sollen arglose Kunden mit der Aussicht auf Kontaktvermittlung zu anderen Nutzern geködert und zur anhaltenden Nutzung kostenpflichtiger SMS-Kurzwahlnummern verführt worden sein. Für 1,99 Euro pro SMS erhielten die Geschädigten jedoch keinen Kontakt zu realen Traumpartnern, sondern wurden bezahlten Animateuren zugeleitet, die systematisch und nach einem speziellen “Fahrplan” mit entsprechenden Handlungsanweisungen mehr als 700.000 Handy-Nutzern Kosten von insgesamt über 46 Millionen Euro verursacht haben sollen.

 

Verfahren gegen die wegen Beihilfe angeklagten Mirko H. und Rainer S.

Wie schon an den vorigen Verhandlungstagen ließen inbesondere die Verteidiger der wegen Beihilfe angeklagten Mirko H. und Rainer S. die knapp halbstündige Verhandlung in dem mittlerweile abgetrennten Verfahren mit offen zur Schau gestelltem Galgenhumor über sich ergehen. Wie zuvor zeichnete sich mit der Verlesung und Inaugenscheinnahme einer Personalliste der MintNet-Tochterfirma Loox Consulting und der Fortsetzung der Verlesung weiterer Seiten einer langen Liste mit Domains der Firmen des MintNet-Komplexes kein maßgeblicher Verfahrensfortschritt ab. Dasselbe gilt für eine ehemals im Raum stehende mögliche Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die Verfahren gegen die beiden Angeklagten einzustellen.

  

Verfahren gegen die drei Hauptangeklagten

Nur unwesentlich mehr Zeit nahm anschließend der 73.Verhandlungstag im Verfahren gegen die drei Hauptangeklagten Heiko A., Dirk von W. und Norman W. in Anspruch.

Wie zwei Tage zuvor angekündigt, nahm zunächst die ebenfalls im MintNet-Firmengeflecht beschäftigte Verlobte des Angeklagten Norman W. auf dem Zeugenstuhl Platz, um sich auf das ihr dadurch zustehende Zeugnisverweigerungsrecht nach §52 StPO zu berufen und eine mögliche Klippe in den Auflagen zur Außervollzugssetzung des Haftbefehls zu umschiffen.

Ihr folgte die 29-jährige Zeugin JW, die in zahlreichen beschlagnahmten Firmendokumenten als Franchisenehmerin genannt wurde und nach Einschätzung der Kammer so möglicherweise einen eigenen SMS-Chat betrieben haben könnte. Da gegen sie noch kein Strafverfahren anhängig gemacht worden sei, belehrte der Kammervorsitzende die Zeugin über ihr Auskunftsverweigerungsrecht nach §55 StPO, das die Frau auch wahrnahm. Vor ihrer Entlassung erklärte sie lediglich, diesbezüglich bisher nie von Polizei oder Staatsanwaltschaft behelligt worden zu sein. Die Bitte der Kammer, ob sie ihren Anwalt bezüglich eines relevanten früheren Mandats von seiner Schweigepflicht entbinden würde, kam die Zeugin nicht nach. Die Bitte hatte auf einem entsprechenden früheren Antrag des Verteidigers Jan Smollich beruht, deren Anwalt als Zeugen zu laden. Dieser hatte JW erfolgreich in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Freiburg vertreten, das ein in diesem Verfahren bereits gehörter mutmaßlicher Geschädigter mit seiner Anzeige angestoßen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren mangels Tatverdachts eingestellt. Befragt, ob er an dem Antrag dennoch festhalte, erklärte der Verteidiger von Norman W. zunächst, es sei möglich, dass dieser sowohl die Zeugin, wie andere Personen im Hinblick auf MintNet-Franchiseverträge beraten habe: “Es wäre interessant, seine Rechtsauffassung dazu zu hören!” Dennoch Smollich den Antrag kurze Zeit später zurück.

Der Vorsitzende setzte mit der Verlesung eines Kammerbeschlusses und der Erteilung eines rechtlichen Hinweises fort. Mit dem verlesenen Beschluß ordnete die Kammer die Sicherstellung eines Aktenordners eines bereits angehörten mutmaßlichen Geschädigten, alternativ eine Wohnungsdurchsuchung zur Beschlagnahme, an. Der Inhalt des Aktenordners - Korrespondenz mit seinem Mobilfunkanbieter und einer Rechtsschutzversicherung - werde als Beweismittel benötigt. Damit gab die Kammer einem entsprechenden früheren Antrag des Verteidigers Uwe Bartschers statt, dem sich die übrigen Anwälte angeschlossen hatten. Die Verteidigung hatte den mutmaßlich Geschädigten bei dessen Aussage schwer in die Enge getrieben. Der mußte schließlich eingestehen, seinen Rechtsbeistand zur der Fertigung einer Strafanzeige wegen Betruges und der Wahrnehmung seiner zivilrechtlichen Interessen gegen seinen Mobilfunkanbieter mit der wahrheitswidrigen Behauptung veranlasst zu haben, er habe während des SMS-Chats keine Billwarnings erhalten. Seine Mobilfunkrechnung mit den SMS-Chat-Kosten zahlte er nicht. Seinen Anwalt habe er nur durch Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung bezahlen können, die die Kosten auf der falschen Tatsachengrundlage übernahm. Die Verteidiger sahen den Zeugen daher im Verdacht eines versuchten Betruges zum Nachteil des Mobilfunkanbieters und eines vollendeten Betruges zum Nachteil der Rechtsschutzversicherung.  

Mit dem rechtlichen Hinweis informierte die Kammer die Verfahrensbeteiligten über eine Änderung der Sachlage bezüglich zweier angeklagter Betrugsfälle. In diesen hätten sich nachträglich weitere SMS-Kontakte der mutmaßlichen Geschädigten ergeben, die eine Erhöhung der Schadenssummen um 768,14 Euro bzw. 208, 95 Euro zu Folge haben.

Schließlich überreichte der Kammervorsitzende den Verfahrensbeteiligten mehrere Aktenordner mit Chatprotokollen zum Fall der in der Anklageschrift als erste Geschädigte genannten Frau, die mit 12.621 versendeten SMS über acht Monate den höchsten Einzelschaden aller exemplarisch genannten 53 mutmaßlichen Betrugsopfer in Höhe von über 25.100,- Euro erlitten haben soll. Sie ist in der ersten Woche nach der Sommerpause als Zeugin geladen, ihre Vernehmung ist zunächst auf drei Verhandlungstage terminiert.

Schlussendlich konkretisierte die Kammer die von Staatsanwaltschaft und Verteidigung am vorigen Verhandlungstag gleichermaßen problematisierten Auflagen zur Außervollzugsetzung der Haftbefehle gegen die drei Hauptangeklagten. Man habe die zuständigen Polizeidienststellen hinsichtlich der Meldeauflagen (Alle zwei Tage müssen die Angeklagten in den zuständigen Dienststellen erscheinen) informiert und diesen die geplanten zukünftigen Hauptverhandlungstermine mitgeteilt, an denen sich die Meldung durch das Erscheinen vor Gericht erledigen würde. Hinsichtlich des vom OLG Schleswig ausgesprochenen Kontaktverbots erklärte der Vorsitzende der Großen Wirtschaftsstrafkammer, man verstehe dies auch als Verbot der Kontaktaufnahme der Angeklagten untereinander. Dies gelte jedoch nicht für Verhandlungstage innerhalb des Gerichtsgebäudes. Auch das Kontaktverbot hinsichtlich der vom OLG genannten Zeugen bleibe bestehen. Dies gelte nicht aber nicht für die beiden Verlobten von Norman W. und Heiko A., die als ehemalige MintNet-Beschäftige ebenfalls potentielle Zeuginnen seien. Für die Verteidigung kritisierte Rechtsanwalt Dr. Michael Gubitz diese Sprachregelung der Kammer als unpraktikabel: Diese sei weiterhin “zu vage”.

 

Beide Beweisaufnahmen wurden nach §229 Abs.2 StPO bis zum 9. August 2010 unterbrochen.

  

  

[Eine "Kiel211Spezial"-Übersicht mit der kontinuierlichen Dokumentation von Verfahrensanträgen seitens der Rechtsanwälte Dr. Michael Gubitz und Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin findet sich unter http://Kiel211.de/SMSChat ]

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Verfasser: BreakingNews
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2 Responses to “ Kiel211: SMS-Chat-Prozess geht in einmonatige Sommerpause ”

  1. # 1 Kiel211: Schrieb Opfer SMS für über 25.000 Euro? – SMS-Chat-Prozess wird fortgesetzt | NEWS HQ Says:

    [...] zum geschäftsmäßigen Be- und Vertrieb von kostenpflichtigen SMS-Chat-Diensten nach einmonatiger Sommerpause vor dem Landgericht Kiel fortgesetzt. Mit Spannung erwartet wird dabei u.a. die geplante Aussage [...]

  2. # 2 Kiel211: Abgetrennte Verfahren im SMS-Chat-Prozess ausgesetzt | NEWS HQ Says:

    [...] eine Verständigung über eine Verfahrenseinstellung nach §153a StPO erreichen. Nach einer einmonatigen Verhandlungspause war es am heutigen Montag daher nicht zu der geplanten Fortsetzung der Beweisaufnahme gekommen. [...]

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