OLG zweifelt: Kein dringender Tatverdacht
Jörg Kachelmann ist frei – OLG Karlsruhe hebt Haftbefehl auf
Thursday, 29.July 2010 um 12:02 Uhr | Breaking News, Deutschland, Medien, Polizeimeldungen, Rechtsprechung
Überraschend ist der ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann am Donnerstagmittag aus der Untersuchungshaft freigelassen worden. Gegen 13.35 Uhr verließ er in Begleitung seines Verteidigers ohne weiteres Statement und mit einem leichten Lächeln die JVA Mannheim. Der seit dem 20. März 2010 wegen des Verdachts der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung inhaftierte Meteorologe hatte mit seiner Beschwerde gegen den Haftbefehl des Landgerichts Mannheim vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe Erfolg, der dritte Strafsenat ordnete die umgehende Freilassung an, da es Zweifel an den Angaben des mutmaßlichen Opfers nicht mehr ausschließen mochte.
Jörg Kachelmann wird vorgeworfen, eine ehemalige Lebensgefährtin in der Nacht vom 08. auf den 09.02.2010 unter Einsatz eines Messers vergewaltigt zu haben. Der Fall hatte eine erhebliche Medienberichterstattung auf sich gezogen, in dessen Verlauf die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Tatopfers von mehreren Gutachtern in Zweifel gezogen wurde.
Das OLG Karlsruhe gab dem Rechtsmittel des Schweizer nunmehr statt, weil es ”im jetzigen Stadium” keinen dringenden Tatverdacht mehr erkannt habe. In seiner Entscheidung wies das Gericht “auf den Unterschied zwischen dem nach § 203 StPO für die Eröffnung des Hauptverfahrens genügenden hinreichenden Tatverdacht, der auch die besseren Aufklärungsmöglichkeiten in der Hauptverhandlung in Rechnung zu stellen habe, und dem für die Untersuchungshaft nach § 112 Absatz 1 Satz 1 StPO erforderlichen dringenden Tatverdacht hingewiesen, der einen stärkeren Verdachtsgrad erfordere.”
Soweit der Angeklagte den Tatvorwurf bestreite und das als Nebenklägerin auftretende mutmaßliche Opfer die einzige Belastungszeugin sei, bestünde die Fallkonstellation der „Aussage gegen Aussage“. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass das mutmaßliche Opfer “Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive” hege. Dass sie im gesamten Verlauf des Ermittlungsverfahrens zu Beziehungs-Vorgeschichte und dem Vergewaltigungsvorwurf zunächst unzutreffende Angaben gemacht habe, sei entsprechend zu berücksichtigen. Die Verursachung der Verletzungen der Frau könne derzeit nicht mit Sicherheit dem Angeklagten zugerechnet werden. Vielmehr sei “neben einer Fremdbeibringung auch eine Selbstbeibringung nicht ausgeschlossen”.
Fehle es damit an einem dringenden Tatverdacht, spiele es mithin keine Rolle mehr, ob der Haftgrund der Fluchtgefahr bestehe, die Voraussetzungen der Untersuchungshaft lägen damit aber nicht vor. [Pressemitteilung des OLG Karlsruhe]
Dies bleibt zunächst ohne zwingende Konsequenz für die Anklage der Staatsanwaltschaft und den geplanten Prozessbeginn im September. Die Entscheidung des Landgerichts Mannheim, das Hauptverfahren zu eröffnen ist an die Annahme eines lediglich hinreichenden Tatverdachts geknüpft, der einen geringeren Verdachtsgrad erfordert.
Kurz nach den ersten Meldungen hatten sich Medienvertreter vor der JVA Mannheim versammelt, um den Auszug des ARD-Wettermanns nicht zu verpassen. Damit schließt sich der Kreis mit dem öffentlichkeitswirksamen Abtransport Kachelmanns vor vier Monaten, bei dem der Meteorologe ein “Ich bin unschuldig! Das ist alles was ich im Moment sagen kann!” in zahlreiche Kameras sprach.
Der Verteidiger Kachelmanns, Dr. Reinhard Georg Birkenstock, zeigte sich in einer Presseerklärung überaus zufrieden und deutete zeitgleich scharfe Kritik am Landgericht Mannheim an:
“Gott sei Dank, es gibt noch Richter [...]
wir alle freuen uns mit Jörg Kachelmann, mit seiner Mutter, seinen Kindern, den Partnern und Mitarbeitern in der Meteomedia -Gruppe und deren Geschäftspartnern.
Unser gemeinsamer Dank gilt allen, die Jörg Kachelmann und seine Verteidigung auf dieser harten Strecke der ungerechten Haft und der persönlichen Verunglimpfungen unterstützt haben, sei es in Briefen, in Emails, im Internet oder in persönlichen Gesprächen.
Sein Dank gilt auch den Mitgefangenen und den Mitarbeitern in der JVA für die faire Behandlung.
Besonderer Dank gebührt allen Sachverständigen, deren Gutachten die Wahrheit ans Licht gebracht haben, und denjenigen Kolleginnen und Kollegen, die die Verteidigung aktiv unterstützt haben [...]
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat einem Justizskandal Grenzen gesetzt. Ihm verdanken wir in diesem Verfahren die Auferstehung der Unschuldsvermutung und die Rückkehr der Rechtsstaatlichkeit.
Mit Herrn Kachelmann wird jetzt weiter konzentriert die Hauptverhandlung vorbereitet, der wir zuversichtlich entgegensehen. Jörg Kachelmann muss eine rechtsstaatliche Hauptverhandlung nicht fürchten: Wahrheit, Wissenschaft und Recht stehen auf unserer Seite.”



