Mammut-Verfahren bröckelt weiter
Kiel211: Abgetrennte Verfahren im SMS-Chat-Prozess ausgesetzt
Monday, 09.August 2010 um 20:09 Uhr | Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung
In einem überraschenden Schritt hat die 6.Große Strafkammer des Landgerichtes Kiel die beiden bereits abgetrennten Verfahren gegen zwei der Mitangeklagten im Betrugsprozess um den professionellen Be- und Vertrieb von SMS-Chat-Diensten durch ein Firmengeflecht um die Flensburger Firma MintNet GmbH unter der Maßgabe ausgesetzt, dass die Verfahrensbeteiligten eine Verständigung über eine Verfahrenseinstellung nach §153a StPO erreichen. Nach einer einmonatigen Verhandlungspause war es am heutigen Montag daher nicht zu der geplanten Fortsetzung der Beweisaufnahme gekommen. Die zuständige Große Wirtschaftsstrafkammer gab damit den früheren Anträgen der Verteidigung statt.
Gegen die ursprünglich wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrugs angeklagten mutmaßlichen Strohmänner Rainer S. und Mirko H., die zumindest nominelle Geschäftsführer und Directors von GmbHs und Ltd. im MintNet-Komplex gewesen sein sollen, war seit März getrennt von den übrigen drei Hauptangeklagten verhandelt worden. Seither waren die von der Strafkammer angeregten Sondierungsgespräche zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft zur Einstellung der beiden Strafverfahren wegen geringer Schuld und mangelndem Strafverfolgungsinteresse ohne Erfolg geblieben, weil sich die zuständigen Anklägerinnen nicht zu einer Zustimmung hatten durchringen können. Die von ihnen signalisierten Mindestbedingungen hinsichtlich Geld- und/oder Arbeitsauflagen waren von den Angeklagten unterschiedlich beurteilt worden. Die Verteidiger hatten wiederholt gegen die Verfahrensgestaltung mit jeweils halbstündigen Verhandlungsterminen protestiert, die einen Verfahrensfortschritt nicht hatten erkennen lassen und auf die Verfahrensaussetzung gedrängt.
Der stellvertretende Pressesprecher des Landgerichtes, Vorsitzender Richter Peter Döbel, erklärte gegenüber Kiel211.de, dass die Aussetzungsentscheidung bei einem Scheitern der Einigungsgespräche zwingend dazu führt, dass die Hauptverhandlung für beide Verfahren vollständig neu eröffnet werden müßte – die seit September 2009 bereits erfolgten mehr als 50 Verhandlungstage wären dann umsonst gewesen.
Das Verfahren gegen die drei Hauptangeklagten war am Montagmorgen mit der mit Spannung erwarteten Aussage einer Zeugin fortgesetzt worden, die laut Anklage durch das Versenden von insgesamt 12.621 SMS an einen vermeintlich existierenden realen Chatpartner einen Vermögensschaden von über 25.100,- Euro erlitten haben soll. [mehr dazu in Kürze]
[Eine "Kiel211Spezial"-Übersicht mit der kontinuierlichen Dokumentation von Verfahrensanträgen seitens der Rechtsanwälte Dr. Michael Gubitz und Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin findet sich unter http://Kiel211.de/SMSChat ]



10.August 2010 um 13:45 Uhr
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