Home » Kiel211 » Kiel211: Mit Gutachter-Aussage geht Pädosadismus-Prozess in die Zielgerade

Wie gefährlich ist der Angeklagte?

Kiel211: Mit Gutachter-Aussage geht Pädosadismus-Prozess in die Zielgerade

Mit der Erstattung eines umfassenden Gutachtens zur Schuldfähigkeit und der Gefährlichkeitsprognose durch den sexualmedizinischen Sachverständigen Prof. Dr. Hartmut A.G. Bosinski ist am Donnerstag der Prozess gegen einen mutmaßlichen Pädosadisten aus dem Kreis Segeberg vor dem Landgericht Kiel fortgesetzt worden und soll mit den Schlußvorträgen am Dienstag in die Zielgerade gehen. Der 36-jährige Mann ist u.a.  wegen Verabredung zum Mord und Verabredung zum schweren sexuellen Missbrauch an Kindern, vollendetem schweren sexuellen Missbrauch durch Anfertigung von Kinderpornographie, Körperverletzung des eigenen Sohnes und dem Besitz, wie der Verbreitung von strafrechtsrelevanten Bild-und Videodateien aus dem Bereich der Kinderpornographie und der schwersten Gewaltdarstellung angeklagt. Er soll im Rahmen von Pädophilen-Chats und dort veröffentlichten Kurzgeschichten sowohl seine pädophilen und pädosadistischen Neigungen ausgelebt, aber auch Gleichgesinnte für die Verschleppung und den sexuellen Missbrauch eines Kindes gesucht haben, mit denen das Kind nach seiner Vorstellung auch gemeinschaftlich gequält und anschließend zur Verdeckung der begangenen Straftaten und zur Befriedigung des Geschlechtstriebs getötet werden sollte.

[Mehr zum Fall unter Kiel211.de/Paedosadismus]

 

Die Erstattung des umfänglichen Gutachtens fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der sich im übrigen auf sein Recht zu Schweigen berufende Angeklagte hatte sich erst im Laufe der Hauptverhandlung überraschend bereit erklärt, sich der Exploration des Gutachters zu stellen. Soweit in dessen Ausführungen naturgemäß auch Umstände der Sexualpräferenz und damit dem persönlichen, intimen Lebensbereich des Angeklagten zur Sprache kommen würden, deren öffentliche Erörterung dessen schutzwürdige Interessen verletzten, sei die Öffentlichkeit für die gesamte Dauer auszuschließen, begründete der Vorsitzende Richter Jörg Brommann die Entscheidung des Gerichts. Das Interesse an der öffentlichen Erörterung dieser Umstände sei insofern nicht vorrangig.

Zuvor hatte die Schwurgerichtskammer dem Angeklagten mehrere rechtliche Hinweise erteilt, mit denen nicht neu hinzugetretene Sachverhaltsumstände Berücksichtigung fanden, sondern ausschließlich die Frage der strafrechtlichen Bewertung und strafzumessungsrechtliche Konkurrenzen der angeklagten Taten betraf. Danach sehe das Gericht die Möglichkeit einer Verurteilung wegen weiterer, z.T. schwerer wiegender Straftatbestände. So komme in einem Anklagepunkt statt einer Verabredung zum Mord und der Verabredung zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern auch eine Verurteilung wegen Verabredung eines Mordes in Tateinheit mit Verabredung zum sexuellen Missbrauch mit Todesfolge und der Verabredung zur Vergewaltigung mit Todesfolge in Betracht.
In einem weiteren Anklagepunkt könne eine mögliche Verurteilung auf die Straftatbestände der Verabredung eines schweren sexuellen Missbrauches in besonders schwerem Fall und tateinheitlich die Verabredung zur besonders schweren Vergewaltigung in Betracht kommen, da nach Konkretisierung der Anklage diese Taten mit einer gemeinschaftlichen körperlichen Misshandlung einhergehen sollten, die als schwer zu qualifizieren sei und das Opfer möglicherweise der Gefahr einer erheblichen Schädigung der seelischen Entwicklung hätte aussetzen können.

In einem weiteren Beschluß beschränkte die Strafkammer die Strafverfolgung nach Zustimmung der Staatsanwaltschaft hinsichtlich des kinderpornographischen Bild- und Videomaterials, wie den verlesenen Textdateien auf diejenigen Dateien, die im Rahmen der Hauptverhandlung in das Verfahren eingeführt worden waren. Angesichts einer Unzahl von über 200.000 Bild- und 2.000 Videodateien hatten die Verfahrensbeteiligten nur einen Teil in Augenschein genommen bzw. verlesen.

Verwandte Artikel


Verfasser: BreakingNews
Tags:, , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,
• kommentieren »

Trackback URI | Comments RSS

Eine Frage, eine Anregung oder eine Meinung dazu?