Eifersüchtiger Ehemann angeklagt
Kiel211: Heimtücke-Mord im Knooper Weg? – Zur Tat brachte Angeklagter Kuchen mit
Thursday, 09.September 2010 um 15:30 Uhr | Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung
Mit halbstündiger, durch den Verteidiger hervorgerufenen, unangekündigten Verzögerung, hat am Mittwoch vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Kiel der Prozess um den mutmaßlichen Mord an einem 35-jährigen Mann aus dem März 2010 begonnen. Dem 54-jährigen polnischen Angeklagten wird vorgeworfen, den neuen Lebensgefährten seiner von ihm getrennt lebenden Frau in deren Wohnung mit mehreren Stichen in den Oberkörper tödlich verletzt zu haben. Das Opfer war nach der Bluttat noch aus der Wohnung am Knooper Weg auf die Straße geflüchtet, wo er blutüberströmt zusammenbrach. Trotz intensivmedizinischer Versorgung war der erfolgreiche Unternehmer am nächsten Morgen verstorben.
Überraschend machte die noch immer mit dem Angeklagten verheiratete, äußerst mitgenommen aussehende Tatzeugin von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Stattdessen genehmigte sie aber die Verwertung ihrer im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gemachten Angaben gegenüber der Polizei und einem Ermittlungsrichter. Damit ist es dem Gericht möglich, ihre belastenden Aussagen durch Vernehmung der Ermittlungsbeamten und des damaligen Richters in das Verfahren einzuführen.
Anklage
Staatsanwalt Dr. Achim Hackethal warf dem 1956 in Stettin geborenen Angeklagten in der Anklageverlesung vor, sein Opfer heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben.
Gegen 18.30 Uhr am 28. März 2010 habe der Angeklagte S die Wohnung seiner von ihm getrennt lebenden Frau A im Knooper Weg, nur unweit seiner eigenen Wohnung aufgesucht, nachdem er Tage zuvor um ein Gespräch gebeten hatte, weil er vor dem Hintergrund der Trennung und der neuen Beziehung seiner Frau „Klärungsbedarf“ äußerte.
In Anwesenheit des späteren Opfers Felix S., seiner Frau und dem gemeinsamen, fünfjährigen Sohn habe man sich zunächst im Wohnzimmer der Wohnung der Frau in weitgehend ruhiger Atmosphäre unterhalten und Kuchen gegessen, den der Angeklagte mitgebracht hatte. Die Zeugin A und ihr Sohn verließen im Verlaufe des Abends kurzzeitig das Wohnzimmer, um ein Spielzeug des Kindes aus dem Auto zu holen.
Noch während sie im Flur der Wohnung ihre Schuhe anzogen, „habe der Angeklagte die Abwesenheit des Kindes genutzt“, um das von ihm mitgeführte, verdeckt gehaltene Küchenmesser mit 20cm Klingenlänge hervorzuholen und dem auf dem Sofa sitzenden, überraschten Felix S. mehrfach in den Oberkörper zu stoßen, da er der Ehefrau die neue Beziehung missgönnte und um sie dafür zu bestrafen, dass sie nicht zu ihm zurückkehrte. Durch die Messerstiche verletzte der Angeklagte u.a. Lunge, Niere, Leber und Darm inklusive einer Baucharterie des Opfers schwer. Weil seine Frau aufgrund der Schreie zurück ins Wohnzimmer gekommen sei und sich vor ihren schwerletzten Lebensgefährten stellte, habe der Angeklagte schließlich in dem Bewusstsein, sein Opfer tödlich verletzt zu haben, seinen Angriff eingestellt. Der lebensgefährlich Verletzte verstarb am Morgen des 29. März 2010 trotz intensivmedizinscher Versorgung an Multiorganversagen nach hypovolämischen Schock aufgrund des schweren, erlittenen Blutverlustes.
Angeklagter lässt sich nicht zur Sache ein
Bereits sichtlich ungehalten von den anfänglichen Verzögerungen fragte der Vorsitzende Richter der 8.Großen Strafkammer, Jörg Brommann den Angeklagten und dessen Verteidiger, ob sich jener zur Sache einlassen wolle – „bedauerlicherweise“ habe die Verteidigung der Kammer vorab keinerlei Information dazu zukommen lassen.
Der Verteidiger Damian Dziengo aus Hamburg, zugleich vereidigter Dolmetscher für polnische Sprache im Landgerichtsbezirk der Hansestadt, erwiderte, man habe „bis zum letzten Tag“ Besprechungsbedarf gehabt und somit keine Möglichkeit bestanden, die Kammer vorab über das Aussageverhalten des Angeklagten zu informieren. „Mein Mandant wird heute keine Angaben machen, möglicherweise am zweiten Verhandlungstag“, nachdem die als Nebenklägerin am Verfahren beteiligte Mutter des Opfers vernommen worden sei.
Der Kammervorsitzende entgegnete, die Verteidigung habe bereits Anfang September in Aussicht gestellt, dass sich der Angeklagte in Anwesenheit des psychiatrischen Sachverständigen Dr. Jehs einlassen würde, auch deshalb sei dieser heute erschienen. Daher sei es „unglücklich“, sowohl ihn wie die Kammer im Regen stehen zu lassen, die auch die weiteren Zeugenladungen entsprechend terminiert habe. Zudem äußerte sich Brommann „überrascht, wie sie heute Morgen über die Zeit der Kammer disponieren!“ In Kiel sei es üblich, sich mit dem Vorsitzenden ins Benehmen zu setzen, wenn man vor dem geplanten Beginn der Hauptverhandlung ein längeres Gespräch mit dem Mandanten führen wolle: „Ich weiß ja nicht, ob das in Hamburg so üblich ist!“
Dziengo entschuldigte sich, er sei von den Justizwachtmeistern angesprochen worden, ob er noch mit seinem Mandanten sprechen wolle – „Ich dachte das sei die Anregung der Kammer gewesen!“ Brommann stellte dem Anwalt gegenüber klar, dass dies nicht der Fall gewesen sei. Dies sei „reine Servicedienstleistung der Wachtmeister. Die Kammer habe nun jedoch mit der Einlassung des Angeklagten geplant und die ersten Zeugen erst für 11.30 Uhr geladen, so dass man diese Lücke kurzfristig nicht mit Verlesungen füllen könne. Daher unterbrach der Vorsitzende die Hauptverhandlung bereits um 9.45 Uhr.
Ältester Sohn und Ehefrau machen von Zeugnisverweigerungsrechten Gebrauch
Mit Fortsetzung der Beweisaufnahme nahmen schließlich der älteste Sohn und die Ehefrau des Angeklagten im Saal 132 des Landgerichts Platz. Beide machten als Angehörige von ihrem Recht Gebrauch, sich nicht zur Sache einzulassen. Der 17-jährige Sohn, der in Chemnitz ein Sportinternat besucht, war nur deshalb als Zeuge geladen worden, weil er nach Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden kurz nach der Tat mit seinem Vater telefoniert haben soll.
Nach ihm betrat schließlich die damalige Lebensgefährtin des Tatopfers und Ehefrau des Angeklagten in schwarzem Trenchcoat und großer schwarzer Sonnenbrille den Sitzungssaal. Obwohl mutmaßlich unmittelbare Tatzeugin des Nachtatgeschehens, machte auch die 38-jährige Hausfrau in Berufung auf das ihr zustehende Auskunftsverweigerungsrecht keine Angaben zur Sache. Dies wurde von dem offenbar freudig überraschten Verteidiger mit einer auffallend bestätigenden Geste in Richtung des Angeklagten bedacht. Durch den vorsitzenden Richter über die Möglichkeit der Freigabe ihrer Aussagen bei der Polizei belehrt, erklärte die Zeugin aber ihr Einverständnis mit der gerichtlichen Verwertung ihrer früheren Aussagen gegenüber den Ermittlungsbehörden. Aus ihrer Zeuginnenpflicht entlassen, verlies die Frau den Saal nahezu fluchtartig, ohne Ihren Mann eines Blickes zu würdigen.
Da die Kammer auch mit einer längeren Aussage dieser Zeugin gerechnet und den folgenden Zeugen erst für 14.00 Uhr geladen hatte, vertagte das Gericht die Hauptverhandlung um 11.45Uhr erneut.
Firmenpartner des Opfers beschreibt ihn als beliebten „Hans Dampf in allen Gassen“
So war es der 66-jährige H, der zusammen mit dem Opfer ein Unternehmen führte, der als erster aussagebereite Zeuge dem Gericht ein erstes Bild des 35-jährigen Mannes zeichnete.
Er habe den jungen Mann 1997 im Rahmen beruflicher Kontakte näher kennengelernt, und dann ab 2009 mit ihm zusammen gearbeitet. Zunächst sei Felix S. sein Mitarbeiter in der Firma gewesen, die er mit seinem eigenen Sohn gegründet hatte. Nachdem dieses aber nicht funktionierte, habe er später zusammen mit ihm eine kaufmännische Firma gegründet, an dem der jüngere mit 25% beteiligt gewesen sei. Zwar habe er ihn im Rahmen der gemeinsamen Berufsausübung gut kennen und schätzen gelernt, der Altersunterschied von einer Generation habe aber verhindert, dass der Kontakt über das Geschäftliche hinaus habe gehen können.
„Felix… der Glückliche“ sinnierte der Kaufmann, „so war er auch: Ein umgänglicher, freundlicher Mensch, dem es sehr leicht fiel, Kontakte zu knüpfen und Leute kennenzulernen. Er war beliebt, viele Geschäftspartner haben mit ihm auch ein privates Verhältnis geführt.“ Er sei „ohne Zweifel unbekümmert und leicht im Umgang mit anderen gewesen, ein Hans Dampf in allen Gassen, in vielen Vereinen und Verbindungen, sehr bekannt im Raum Bad Segeberg und habe selbst auch viele Menschen gekannt. Er war jemand, den man selber gern zum Freund haben würde, unkompliziert!“, fügte der Zeuge hinzu.
Von der Beziehung seines Kompagnons zur Zeugin A. habe er gewusst. Sie sei ein- bis zwei Male im gemeinsamen Büro gewesen, um auf ihn zu warten. Man habe sich kurz unterhalten, mehr Kontakt habe es aber nicht gegeben. Die Beziehung habe im September oder Oktober 2009 begonnen und sie begleitete ihn auf Geschäftsreisen. „Das war eine enge Beziehung!“, erklärte der 66-jährige, „Ich hatte den Eindruck, dass es mehr war als eine oberflächliche Liebelei. Es ist wohl tiefer gegangen, als man zunächst annehmen konnte.“
Vom Vorsitzenden Richter befragt, ob es denn Zukunftspläne des Paares gegeben habe, erwiderte der Zeuge, das wisse er nicht genau. Allerdings habe er erfahren, dass Felix S. seine Lebensgefährtin in sein gesellschaftliches Leben in Bad Segeberg eingeführt habe und sie Kindergarten und Schule für ihren jüngsten Sohn und ihre Tochter gesucht habe. Sein Partner habe das elterliche Haus übernommen und nach seinen Wünschen umgebaut, dort habe er offenbar mit ihr Leben wollen.
Zum Verhältnis zwischen dem Opfer und dem Angeklagten konnte der Zeuge berichten, dass Felix S. ihm gegenüber erwähnt habe, dass er „Schwierigkeiten auf sich zukommen sehen würde“, wenn es zu einem Zusammenziehen mit der A. käme. Damit sei aber keine Sorge vor Gewalt verbunden gewesen, vielmehr vor verbalen Angriffen. Auf Vorhalt seiner polizeilichen Vernehmung bestätigte er schließlich, dass der junge Mann ihm davon erzählt habe, dass er nachts anonym angerufen worden sei und er sich durchaus von dem Angeklagten bedroht gefühlt habe. In seinem Heimatort habe es später schließlich einen Zwischenfall gegeben, was passiert sei, habe ihm der 35-jährige aber nicht erzählt.
Auf Nachfragen des Verteidigers, ob er etwas zu den zwischen der Frau und ihrem Ehemann getroffenen Umgangsregelungen der Kinder sagen könne, und der Anwalt darauf abzielte, ob die Frau überhaupt das Recht hatte, mit ihren Kindern in die Nähe Bad Segebergs zu ziehen, verneinte der Zeuge. Auch habe er sich mit seinem Partner nie näher über den Angeklagten ausgetauscht – „Das übertraf unsere persönliches Verhältnis bei weitem! Ich habe nicht nachgefragt, er hat nichts erzählt.“ Auch auf die Frage des Anwalts, ob er wisse, wer die Wohnung der A im Knooper Weg finanziert habe, winkte der Zeuge ab.
Polizeihauptmeister berichtet über Einsatz aus dem November 2009
Im Anschluss nahm der 43-jähriger Polizeihauptmeister L des 1.Polizeireviers im Zeugenstuhl Platz. Er schilderte einen Polizeieinsatz aus dem November 2009, dem ein Vorfall in der kurz zuvor von der Zeugin A bezogenen Wohnung im Knooper Weg zugrunde lag.
„Mein Kollege und ich sind zu der Adresse im Knooper Weg gerufen worden, weil eine Frau um Hilfe geschrien haben soll. Das hat sich so zunächst nicht so dramatisch dargestellt, wie es eigentlich war“, begann der Beamte. Man habe sich durch das Treppenhaus, dass voller aufgebrachter Bewohner gewesen sei, zunächst Zugang zur betroffenen Zeugin A verschafft. Im Hochparterre habe man die Frau im beschädigten Türrahmen ihrer Wohnung, nur mit Bademantel bekleidet angetroffen. Sie sei „vollkommen aufgelöst und nur am weinen gewesen“ und habe bestätigt, dass sie um Hilfe geschrien habe. Aus den Worten der Hausbewohner hatte man bereits erfahren, dass die Frau eine neue Nachbarin sei, die „frisch, erst seit einigen Tagen zugezogen“ war. Um sich ein Bild von der Frau zu machen habe man sie in die Wohnung begleitet. Die Tür sei stark beschädigt gewesen, nachdem ein Nachbar diese auf die Schreie der Frau hin eingetreten habe, „weil wir erst eine Viertelstunde nach der Meldung eintrafen.“ So habe sich der Nachbar couragiert gezeigt, zollte der Polizeibeamte dem Zivilisten Anerkennung. Die Tür habe ausgesehen, „wie eine Altbauwohnungstür halt aussieht wenn sie in die Wohnung getreten wird!“
Im Flur der Wohnung habe die Zeugin A schließlich in einen Raum mit Fenster zum Knooper Weg auf ihren „Ex-Mann bzw. Ehemann“ gezeigt: „Dort lag der Angeklagte, zusammengekauert auf dem Bett, weinte und jammerte, wir sollen ihn mitnehmen!“ Man habe das Ehepaar getrennt voneinander befragt, „wie in jedem Beziehungsstreit“. Der Angeklagte habe sich aber nicht zur Sache äußern wollen. Der Frau sei es zunächst schwer gefallen, zu sprechen, habe dann aber angegeben, dass sie sich von ihrem Mann scheiden lassen möchte und sich von ihm getrennt habe. Um die räumliche Trennung herbeizuführen, sei sie in diese Wohnung gezogen, die frühere Ehewohnung befand sich nur zwei Hauseingänge weiter. „Ich sagte ihr, das ist ja nicht so glücklich, sich zu trennen und dann nicht so weit weg zu wohnen, und sie antwortete, da sind noch drei gemeinsame Kinder, die beiden jüngsten wohnten noch beim Vater in der alten Wohnung.“ Sie habe sich räumlich nicht zu weit entfernen wollen, um sich weiter um die Kinder kümmern zu können. „Sie hat gesagt, sie wollte die Kinder nicht im Stich lassen, nicht zurück lassen!“
Die Wohnung habe frisch nach Farbe und Holz gerochen, nicht alles sei endgültig montiert gewesen. „Zu diesem Zwecke hatte sie ihren Mann in die Wohnung gelassen“, schilderte der Polizist. Ursprünglich sei die Stimmung in Ordnung gewesen, er habe ihr Lampen anbringen sollen und habe das auch getan. „Irgendwann kippte die Stimmung, als sie ihm erklärte, dass er wieder gehen könne, sie würde ihn nicht mehr brauchen. Sie wollte duschen, er sagte, er gehe nicht und wurde schließlich handgreiflich.“ Als sie ihm gedroht habe, die Polizei und um Hilfe zu rufen, wenn er nicht gehe, habe er sie fest gepackt und ihr den Mund zugehalten, ohne sie aber offensichtlich zu verletzten. „Aber die Situation hat ihr Angst gemacht! Sie war ihm körperlich ihn keiner Weise gewachsen!“ Auf ihre Hilferufe seien schließlich mehrere Nachbarn aufmerksam geworden. Einige hatten bei der späteren Befragung ausgesagt, dass die Wohnungstür mehrere Male auf und zu gezogen worden sei, „als ob sie nicht von ihm rausgelassen wurde“. Die zerstörte Wohnungstür sollte durch den Cousin der Zeugin repariert werden, der zwischenzeitlich mit Werkzeug vor Ort erschienen war.
Der Ehemann sei schließlich als Beschuldigter einer Körperverletzung und Nötigung belehrt und zum Auto verbracht worden. Er habe erklärt, Kopfschmerzen zu haben, dass es ihm nicht gut gehe und dass er „so einen Druck verspüre“. Die Ehefrau habe „unglaubliche Angst vor ihm“ gehabt, erst als die Nachbarn sie befreit hatten, habe sie sich sicherer gefühlt. „Dem Nachbarn, der die Tür eingetreten hatte, haben wir dafür gedankt und uns entschuldigt, dass wir länger für die Anfahrt brauchten.” Der Ehefrau habe man garantiert, dass der Ehemann an diesem Tag nicht mehr zurückkommen würde und sprach gegen ihn einen Platzverweis aus: „Mit ihm bin ich deutlicher geworden“, erklärte der Beamte. Er habe „eine Grenze überschritten“ und es gebe „keine Rechtfertigung, dass man sich so vergisst“ habe er diesem ebenso klargemacht, wie die Tatsache, dass es „auf keinen Fall wieder zu einer solchen Situation kommen dürfe“. „Ich habe das als 5 vor 12 empfunden, ihm mussten Grenzen aufgezeigt werden!“ betonte der Zeuge. Man habe ihm wegen seiner Beschwerden medizinische Hilfe angeboten und ihn mit zum Revier genommen, obwohl man die Personalien bereits festgestellt habe. „Er hat selber gesagt, er brauche Hilfe und kam freiwillig mit. Ich habe dann den Amtsarzt kontaktiert. Die zuständige Ärztin lehnte zu meinem Entsetzen ihr Kommen ab. Ich habe ihr haarklein geschildert, das die Frau erheblich Angst vor ihrem Mann hat, ihn so vorher noch nicht erlebt hat und eine Fremdgefährdung vorliege, aber die Ärztin sah das so konkret nicht! Freiwilligkeit würde vor Zwangseinweisung stehen, wir sollten ihn in den Niemannsweg bringen!“. Im dortigen Zentrum für integrative Psychatrie habe man den Mann schließlich dem diensthabenden Arzt übergeben.
Auf Nachfrage des Verteidigers schilderte der Polizeihauptmeister, dass man zusammen mit dem Angeklagten vor der Fahrt zum Revier noch in dessen Wohnung gegangen sei, um ihm die Möglichkeit zu geben, ein paar persönliche Sachen zu holen und seinen Kindern Bescheid zu geben, dass er zunächst nicht zu Hause sein werde. Mindestens ein oder auch zwei Kinder seien in der ehemaligen Ehewohnung gewesen, er habe sich kurz mit der 15-jährigen Tochter besprochen und erklärt, dass man den Vater nach massivem Streit mit der Mutter in die Klinik fahren würde. Das Mädchen habe „recht selbständig und nicht besonders geschockt gewirkt“.
Der Anwalt nahm im Anschluss Bezug auf die Aussage des Zeugen, die Frau habe ihren Mann „so noch nie erlebt“ und wollte wissen, ob die Zeugin A dies ausgeführt habe. Der Polizeibeamte erwiderte, sie habe erklärt, „so schlimm haben sie sich noch nicht gestritten, sie habe Todesangst vor ihrem Mann und habe ihn vorher so noch nicht erlebt“. In dem Streit sei es darum gegangen, dass der Angeklagte „unheimlich eifersüchtig“ sei, es immer wieder Streit deswegen in der Beziehung gegeben habe und er ihr vorwerfe, dass sie „Affären mit anderem Männern hat, dem aber nicht so sei“. „Sie war ja auch durchaus attraktiv und deutlich jünger als er – so habe ich mir das erklärt!“, fügte der Zeuge an.
Auf die anwaltliche Frage, wie sich der Angeklagte zu seiner Mitnahme geäußert habe, antwortete der Polizist, der Mann habe den Beamten die Hände zur Festnahme entgegengestreckt. Er habe erklärt, vorher noch nicht in psychiatrischer Behandlung gewesen sein, „schien das alles nicht zu kennen, noch nie zuvor mit Polizei zu tun gehabt zu haben, wir haben ihm gesagt, das funktioniert so nicht – weil er kooperiere haben wir keine Veranlassung ihn festzunehmen“. Sein Verbringen in das ZIP habe schließlich dankend angenommen. Das der Angeklagte Jahre zuvor einen schweren Unfall mit einer Kopfverletzung erlitten habe, wusste der Beamte auf entsprechende Verteidigerfrage mit Nein beantworten.
Rechtsanwalt Raphael Gotschol, Vertreter der beiden Eltern des Opfers, die als Nebenkläger am Verfahren beteiligt sind, aber zunächst nicht persönlich anwesend waren, richtete das Augemerk seiner ersten Nachfrage auf die Aussage des Zeugen, die A habe den Angeklagten als „Ex-Mann bzw. Ehemann“ bezeichnet. Der Beamte erklärte, die Frau selbst, sei „so hin und hergesprungen“, so dass zunächst gar nicht klar gewesen sei, ob er nun noch mit ihr verheiratet war. „Sie sagte dann sie wollte die Scheidung, er nicht! Ich weiß nicht mehr wie sie ihn nun genau bezeichnet hat.“
Den Mann in seine Wohnung zu begleiten sei „eher eine Serviceleistung“ gewesen, deshalb habe er dies auch nicht in dem Einsatzbericht aufgeführt, der eh schon sehr umfangreich ausgefallen war. Er könne sich nicht mehr genau erinnern wie viele Kinder nun ind er Wohnung aufhältig gewesen seien: „Mit der 15-jährigen Tochter habe ich mich unterhalten, ob ein kleineres Kind oder ein größeres noch anwesend war, weiß ich nicht mehr.“ Sein Eindruck sei gewesen, dass die Tochter „selbstbewusst, frühreif und abgeklärt gewirkt“ habe. „Sie war nicht weiter entsetzt über unsere Anwesenheit und dass wir den Vater mitnehmen, nicht besonders beeindruckt!“.
Auf Nachfrage des Sachverständigen Dr. Jehs zu seiner Aussage, der Angeklagte habe auf einem Bett gelegen, geweint, gejammert und gewimmert, konkretisierte der Beamte seinen Eindruck. Für ihn und seinen Kollegen sei es zuerst wichtig gewesen, dass sich der Mann als ursprünglicher „Agressor“ zurückgezogen habe. Er sei „ansprechbar, aber wenig kommunikativ“ gewesen. Er habe „verschlossen und traurig, ob dem was vorher passiert war gewirkt, resignierend und wusste, dass er für alles verantwortlich ist und das Konsequenzen haben kann“. „Nach und nach“ sei dieser zugänglicher geworden. „Er merkte, dass wir ihm helfen wollen, hat dann mehr mit mir gesprochen, war nicht weggetreten.“
Zu Auffälligkeiten in der Wohnung in Bezug auf den Angeklagten, angebrochene Flaschen Alkohol oder ähnliches befragt, erklärte der Beamte: „Die Wohnung war frisch bezogen und bereits recht eingeräumt, es stand noch nicht viel herum, uns ist nichts weiter aufgefallen. Kein Alkohol, keine Tabletten haben herumgelegen.“
Auf weitere Nachfrage des Verteidigers, welchen Eindruck er von der Wohnung der Frau im Verhältnis zur Wohnung des Mannes gehabt habe, erwiderte der Polizeihauptmeister, die Wohnung der Frau sei eine „typische Frauenwohnung“ und ein bisschen dekoriert gewesen. Die ehemalige Ehewohnung „sah schon etwas anders aus, aber nicht so besorgniserregend, dass ich mir Sorgen um die Kinder gemacht hätte“. Alles sei etwas dunkler, deutlich voller und enger gewesen. Ob es dort ein Kinderzimmer gegeben habe, könne er aber nicht sagen, er habe ausschließlich im Flur der Wohnung gestanden und diese schnell wieder verlassen, nachdem der Mann ein paar Sachen zusammengesucht hatte.
Damian Dziengo stellte in einer anschließenden Stellungnahme fest, dass die Zeugin A aus der Ehewohnung ohne ihre Kinder ausgezogen ist und sein Mandant somit alleinerziehender Vater gewesen sei.
Mutter des Opfers beschreibt ihren Sohn als sympathischen Erfolgsmenschen
Schließlich nahm die 71-jährige Mutter des Tatopfers Felix S. neben dem Nebenklägervertreter Platz, um zu schildern, was für ein Mensch ihr Sohn gewesen sei. Noch immer tief vom gewaltsamen Tod ihres Sohnes betroffen, aber voller Stolz für seine von ihm erkämpften beruflichen Erfolge, beschrieb sie den Lebenslauf des Mannes, der am Morgen seines 35. Geburtstages im Universitätsklinikum in Kiel an seinen schwersten Verletzungen verstorben war.
Zu früh und noch unausgereift zur Welt gekommen habe der diesen Entwicklungsrückstand bis in die Pubertät mitgeschleppt, sei lange Zeit nicht altersgemäß entwickelt, aber hochintelligent gewesen. Leider habe er aber nur die Hauptschule abschließen können, danach aber eine von einer Lehrerin vermittelten Lehre als Werkzeugmacher sehr erfolgreich abgeschlossen. Die Entwicklungsverzögerungen habe er schließlich aufgeholt, so dass er nach der Lehre eine altergemäße Reife erreicht hatte. Er bildete sich in Wochenend-Kursen als Möbeldesigner weiter und begann eigene Möbel zu entwerfen und zu bauen. Er habe selbstständig Ladeneinrichtungen hergestellt, dabei zunächst aber nicht genug Geld verdient, so dass er halbtags in einer örtlichen Zimmerei arbeitete. Die habe ihm flexible Arbeitszeiten ermöglicht, so dass er das Möbeldesign als Nebenberuf fortführen konnte, aber immer ein festes Einkommen hatte. Ein dänischer Zulieferer für Treppen und Fenster habe ihrem Sohn frühzeitig angeboten, dessen Firma zu übernehmen, doch der Sohn habe zunächst abgelehnt, da er sich mit Anfang 20 noch zu jung fühlte. Zwei bis drei Jahre später übernahm er die Firma schließlich doch und betrieb sie bis 2006 erfolgreich, bis er sie an seinen Kompagnon verkaufte, weil der Ärger mit nicht zahlenden Kunden überhand genommen hatte und er „so nicht mehr arbeiten wollte“.
Seinen späteren Geschäftspartner, den zuvor gehörten Kaufmann H habe ihr Sohn kennengelernt, als er die Wohnung seiner Großmutter auflöste, in die die Mutter des H einziehen sollte. Es entstand eine berufliche Verbindung, in die ihr Sohn „1000% eingestiegen“ sei. Er habe dazu sein Englisch verbessert und im Laufe der Zeit ein enges Verhältnis zu H aufgebaut. „Sein Arbeitseinsatz ging bis zur Selbstausbeutung!“ Zur Ausweitung des Geschäftes, dem Handel mit Hygienebedarf, sei ihr Sohn auch nach Polen gereist. Seine Lebensgefährtin habe dort für ihn gedolmetscht.
Vor einem Jahr habe man mit dem Sohn die Häuser getauscht, die Eltern zogen in das kleinere Nebengebäude, er in das große Haus mit zwei Einliegerwohnungen, das er „für sich passend mit großer Küche für eine große Familie“ ausbauen wollte. Ihr Sohn sei „ausgesprochen fleissig, unglaublich verantwortungsbewusst, immer zuverlässig, immer fröhlich, großzügig und kontaktfreudig“ gewesen. Die Stimme der Frau stockt kurz als sie erklärt, er sei „als Sohn ein Geschenk“ gewesen. Nie habe er sich geprügelt, für ihn habe immer das Argument im Vordergrund gestanden. „Als er Fahrrad fahren lernen sollte, hatte er keine Lust und hat stattdessen mit seinem Großvater auf der Straße argumentiert, warum er das überhaupt lernen solle!“ Sie habe ihn „nie wütend oder aufbrausend erlebt, das war außerhalb seiner Persönlichkeit!“
Seine Lebensgefährtin A habe man erstmals nach dem Tausch der Häuser im August 2009 kennengelernt. Sie habe ihrem Sohn im Haus geholfen, das noch eine Baustelle gewesen sei. „Beide Häuser stehen sehr dicht zusammen, wir haben uns als Eltern sehr zurückgehalten, sind nur rüber gegangen, wenn wir dazu aufgefordert wurden.“ Man habe bemerkt, wenn sie anwesend gewesen sei, sie war aber nicht auffällig. Ihr Sohn habe in den Sommerferien diesen Jahres mit ihr und ihren Kindern in das Haus einziehen wollen, der Sohn der A sei im Kindergarten angemeldet gewesen, die Tochter sollte nach den Ferien zum neuen Schuljahr in eine der beiden Gymnasien in Bad Segeberg gehen.
Auf Nachfrage des Verteidigers, ob sie wisse, dass der Umzug der Kinder mit dem Vater geregelt gewesen sei und ob dessen Anwältin die A angeschrieben habe, das sie ihm die Kinder nicht so ohne weiteres entziehen könne, erklärte die Zeugin, davon keine Kenntnis zu haben.
Zu ihrem Eindruck von den Kindern befragt, ob es sich um gut erzogene Kinder handele, erwiderte die Zeugin „Erstklassig!“ Der kleine Sohn der A sei „ausgesprochen gut erzogen“ und bescheiden gewesen – „Das hat mich beeindruckt! Der kleine lebte wie in einer Traumwelt, hat immer märchenhafte Sachen erzählt.“ Den älteren Sohn der A habe sie nur vom weiten gesehen und nie mit ihm gesprochen. Er habe sich mit ihrem Sohn aber gut verstanden und ihm einmal dabei geholfen für das neue Haus etwas zu bauen. Mit der Tochter habe sie erst nach dem Tod ihres Sohnes gesprochen.
Auf die Frage, ob sie wisse, bei wem die Kinder im Januar und Februar 2010 die meiste Zeit gewohnt haben, antwortete die Zeugin: „Bei der Mutter.“ Zu Vereinbarungen der Eheleute zum Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder konnte die Zeugin dagegen ebensowenig sagen, wie zu einer Liste der Scheidungsanwältin des Angeklagten, auf der verzeichnet sei, zu welchen Zeiten die Kinder beim Vater übernachteten. Wenn die A mit ihrem Sohn auf Geschäftsreise gewesen sei, seien die Kinder bei einer Freundin geblieben.
Wie ihr Sohn seine Lebensgefährtin kennengelernt habe, konnte die Zeugin nicht schildern, dass habe er nicht erzählt. Dagegen konnte sie berichten, dass ihr Sohn der A Weihnachten 2009 einen Mini Cooper geschenkt habe. Das habe man auch erst nach seinem Tod erfahren: „Sie hat uns bewiesen, dass er ihr den zu Weihnachten geschenkt hat!“ Sie habe dazu die von ihm erhaltene Weihnachtskarte vorgelegt, in der in dem ihm eigenen Humor von ihm geschrieben gestanden habe: „Benzin zahlst du, alles andere zahl´ ich.“ Auf die Nachfrage, was mit dem Mini passiert sei, erwiderte die Zeugin: „Meinen sie den Vandalismus?“ Auf diesen Umstand wurde anschließend aber nicht weiter eingegangen.
Zu ihren Kenntnissen bezüglich des Angeklagten befragt, erklärte die Mutter des Tatopfers, sie habe die Zeugin A danach gefragt, wovon ihr Mann lebe und diese habe geantwortet, dass sie das nicht wisse. Er habe bei einem Unfall mit einem Motorroller schwere Verletzungen erlitten, der ältere Sohn, der ebenfalls dabei gewesen sei, blieb unverletzt. Auf die darauf bezogene Frage des Rechtsanwaltes Dziengo: „War sie nicht mehr zufrieden, das der Mann nicht mehr so funktionierte?“ antwortete die Zeugin mit den Worten: „Das weiß ich nicht!“
Auf entsprechende Nachfrage von Staatsanwalt Dr. Achim Hackethal antwortete die Zeugin, das Verhältnis ihres Sohnes zu den Kindern sei „sehr sehr gut“ gewesen: „Er konnte sehr gut mit Kindern, er hatte ein Händchen dafür!“ Sie habe auch den Eindruck gehabt, dass dies auf Gegenseitigkeit beruhte und auch die Kinder mit nach Segeberg zu ihm ziehen wollten.
Als der Verteidiger weiteren Fragebedarf signalisierte und die Zeugin fragte, ob sie den Cousin der A kennengelernt habe, diese antwortete, dass dieser den Fussboden des Wintergarten des Hauses ihres Sohnes verlegte, sah sich der Vorsitzende genötigt, die Frage an den Rechtsanwalt zu richten, ob seine Fragen „sich noch in irgendeinem erkennbaren Zusammenhang mit dem Tatgeschehen befänden. „Das ist für uns im Moment nicht erkennbar!“ Der angesprochene Verteidiger ließ sich nicht beirren, bestätigte dies knapp und setzte zu weiteren kurzen Fragen an, die die Zeugin aber nicht beantworten konnte.
Dziengo erklärte im Anschluss in einer prozessualen Stellungnahme, dass nach einer Liste der Scheidungsanwältin seines Mandanten, die die Zeugin A unterschrieb, die Kinder seit dem 1.Januar 2010 immer bei dem Vater übernachteten. Dies werfe ein Licht auf die ungeklärte Beziehungssituation der Eltern auch bezüglich der Kinder. Es zeige zudem den Zusammenhang, dass die durch die Mutter des Opfers bestätigte gute Erziehung der Kinder, auf einer solchen Erziehung des Angeklagten beruhe.
Aussage des ermittelnden Kriminalbeamten P zur Vernehmung der Zeugin A
Der als Zeuge geladene ermittelnde Kriminalhauptkommissar P sagte schließlich zu seinem Kontakt mit dem Angeklagten und der Vernehmung der Zeugin A aus, die sich vor der Kammer zuvor auf ihr Aussageverweigerungsrecht berufen, die Verwertung ihrer polizeilichen Aussage aber genehmigt hatte.
Der Kriminalbeamte schilderte zunächst den Kontakt zum Angeklagten. Man habe ihn nach der Tat am Abend des 28. März 2010 im Polizeigewahrsam aufgesucht, und zunächst Spurensicherungsmassnahmen bei ihm durchgeführt. Gegen 22.20 Uhr habe man schließlich das Gespräch mit ihm beginnen können, ihm den Tatvorwurf erläutert und ihn belehrt. Er habe bestätigt, der deutschen Sprache mächtig zu sein, aber keine Angaben zur Sache machen wollen. Er sei schließlich durch einen Rechtsmediziner auf Verletzungen untersucht worden, der solche bei dem Tatverdächtigen feststellte. Da dieser zu keiner weiteren Aussage bereit war, wurde er von den Beamten schließlich verlassen. Am folgenden Montag habe ihn gegen 9.00 Uhr erneut im Polizeigewahrsam aufgesucht, ihm erläutert, was man bei der Durchsuchung seiner Wohnung aufgefunden und sichergestellt habe und ihm eröffnet, dass Felix S. am Morgen verstorben sei. Seine Reaktion sei zunächst der Satz gewesen: „Das ist Kacke!“ Er habe dann angefangen zu weinen, sich hingekniet und weiter geweint. Der Versuch, ihn zu beruhigen, gelang nicht, so dass man ihn erneut sich selbst überließ. Eine knappe halbe Stunde später sei man darüber informiert worden, dass er sich beruhigt habe. Erneut aufgesucht habe er aber weiter keine Angaben gemacht und um einen Verteidiger gebeten.
Die Zeugin A habe man am Montag, den 29. und Mittwoch den 31. März vernommen. Zum Tatablauf habe sie erklärt, dass ihr Mann zuvor mehrfach den Wunsch geäußert habe, sich mit ihr und ihrem neuen Lebensgefährten zu treffen. Am Donnerstag vor der Tat habe er dann angerufen und man habe ein Treffen für den 28. März um 18.00 Uhr vereinbart. Der Angeklagte sei um 18.15 Uhr an der Wohnungstür der Zeugin erschienen, hatte Süßigkeiten für den fünfjährigen Sohn und Kuchen dabei, das er beides seiner Frau übergab. In der Küche sei der Kuchen von dem späteren Tatopfer aufgeschnitten worden, während sie Kaffee kochte, und der Angeklagte sich im Kinderzimmer mit seinem Sohn beschäftigte.
Dann sei man zusammen ins Wohnzimmer gegangen. In dem Gespräch habe der Angeklagte seiner Frau vorgehalten, dass sie ihn betrogen habe, Felix S. vorgeworfen, ihm die Frau wegzunehmen und ihn gefragt, wie das auf die Kinder wirken solle, dass er nun mit ihr zusammen sei und wie das zukünfig laufen solle. Der fünfjährige Sohn des Ehepaares sei dabei anwesend gewesen und schaute eine Kindersendung im Fernsehen, die um 19.25 Uhr endete. Die Stimmung sei zwar ab und zu laut, aber dann auch wieder leiser und nicht besonders aggressiv gewesen. Felix S. habe gemahnt, man solle das besprechen, wenn das Kind schlafe. Der Angeklagte habe das Gespräch dann beenden wollen und seinem Sohn gesagt, dass ihm dieser noch ein neues Spielzeug zeigen wollte. Dies habe sich im Auto der Mutter befunden, so dass A mit ihrem Sohn das Wohnzimmer verließ, um diesem im Kinderzimmer die Schuhe anzuziehen.
Noch im Flur habe sie schließlich Schreie und Geräusche vernommen und ihren Lebensgefährtin rufen hören „Ich bin getroffen!“. Allein zurück ins Wohnzimmer, habe sie ihren Mann mit dem Messer in der Hand links auf dem Sofa stehen sehen, auf dem Felix S. rechts gelegen habe, sich den Bauch hielt und versuchte, sich mit Füssen zu wehren. Sie habe sich dazwischen gestellt und dabei den Couchtisch verschoben, so dass eine Vase zu Bruch gegangen sei. Der Angeklagte habe seinen Angriff eingestellt so dass der schwerverletzte F durch die Wohnungstür und den Hausflur nach draußen flüchten konnte. Sie sei ihm hinterher gerannt und habe im Vorbeigehen das Telefon mitgenommen, um die Polizei zu rufen. Der an der Wohnungstür stehende Sohn nahm sie mit sich aus der Wohnung, in der der Ehemann alleine verblieb. Das Tatopfer sei gegenüber der Wohnung an einer Bushaltestelle zusammengebrochen.
A habe erklärt, dass es sich bei der Tatwaffe um ein Messer mit schwarzem Griff aus der Wohnung des Angeklagten handelte, dessen Klingen eine Länge von 20cm aufwies. Sie habe das Messer anhand eines Fotos wiedererkannt, nachdem man zwei Messer aus der früheren Ehewohnung und vier Messer aus ihrer neuen Wohnung sichergestellt, photographiert und ihr die Lichtbilder vorgelegt habe. Anhand dieser habe sie die Messer nach Haushalt differenzieren können. Die Messer Nr. 1, 2 und 4 stammten aus ihrem Haushalt, die Messer Nr. 3, 5 und 6 aus der ehemaligen Ehewohnung. Messer Nr. 3 war jedoch in einer Küchenschublade der Tatort-Wohnung sichergestellt worden. An diesem habe man an zwei Stellen Opfer-DNA, sowie Faserspuren eines Geschirrhandtuches nachgewiesen, das in der Nähe der Spüle sichergestellt worden war. Man gehe daher davon aus, dass der Angeklagte das Messer nach der Tat gereinigt und in die Schublade gelegt habe.
Die Ehefrau des Angeklagten habe ausgesagt, dass ihr Lebensgefährte den Kuchen zunächst mit einem stumpfen Messer angeschnitten, dann aber ein schärferes benutzt habe. Der Angeklagte sei nie in der Küche gewesen, habe keine weiteren Taschen bei sich geführt und das Wohnzimmer nie verlassen.
Zu ihrer Ehe befragt, habe sie erklärt, sie sei seit 1992 mit ihrem Mann verheiratet und habe sich Mitte November 2009 durch ihren Auszug räumlich von diesem getrennt. In dieser Zeit habe er versucht, sie zu würgen, schon zuvor mehrfach beleidigt und Sachen zerstört. Die Ehe sei schon seit zwei Jahren kaputt, auch in der Ehewohnung habe man bereits getrennt geschlafen. Sie habe bestritten, dass Felix S. der Grund der Trennung gewesen sei. Diesen habe sie in einem Restaurant kennengelernt, als er in Ermangelung eines freien Tisches gefragt habe, ob er sich zu ihr und ihrer Begleitung setzen dürfe. Seit November 2009 habe ihr Mann immer wieder den gleichen Vorwurf erhoben, dass sie ihn mit 20 oder 30 Männern betrogen habe und nächtelang weggeblieben sei. Dies habe nach Worten der Zeugin aber nicht der Wahrheit entsprochen, sie sei lediglich einmal mit einer Freundin über Nacht unterwegs gewesen.
Auf Nachfrage der Kammer erklärte der Ermittler, die Zeugin habe zum Beruf des Mannes erklärt, er sei Radio- und Fernsehtechniker, habe im Jahr 2005 aber einen schweren Rollerunfall gehabt und sei seither ständig krank geschrieben gewesen. Zwischenzeitlich habe er für eine Automatenfirma gearbeitet. Der Angeklagte habe unter Depressionen bzw. einer psychische Erkrankung gelitten, nach dem Vorfall aus dem November 2009 habe er einen vierwöchigen Aufenthalt in einer psychiatrischen Einrichtung verbracht.
Zum Lebenslauf des Angeklagten habe die Zeugin ausgesagt, dass sich die Eltern scheiden ließen, als er 10 Jahre alt war, er und seine Schwester seien bei der Mutter und der Oma aufgewachsen, der Vater, Lehrer von Beruf, habe den Kontakt zur Familie abgebrochen, seine Mutter sorgte als Frisörin für den Lebensunterhalt. Mittlerweile seien sowohl Mutter wie Vater verstorben, die Schwester lebe in Bremerhaven.
Vom vorsitzenden Richter befragt, ob es zuvor Kontakte zwischen dem Angeklagten und dem Tatopfer außerhalb von Treffen gegeben habe, erklärte der Kriminalbeamte P, dass es nach den Worten der Zeugin einen kurzen SMS-Kontakt zwischen beiden gegeben habe, es ging dabei auch um Anrufe die der Lebensgefährte nachts von dem Angeklagten erhalten habe. Auf dem Handy des Angeklagten sei eine SMS des Opfers sichergestellt worden, in dem dieser schrieb, er wisse, dass dieser ihn nachts anrufe. Man sei doch vernünftige Menschen, solle sich treffen und darüber reden.
Auf Nachfrage des Staatsanwaltes, ob man Ermittlungen zur Wohnungssituation des Angeklagten angestellt habe, antwortete der Zeuge P, dieser habe seine Wohnung zum 1.April 2010 räumen müssen. Keiner der befragten Zeugen habe sagen können, ob der Mann zum Tatzeitpunkt bereits eine neue Wohnung hatte. Es habe Kontakte diesbezüglich auch mit der Kieler Wohnungsbaugesellschaft gegeben, auch soll es bereits Wohnungsbesichtigungen in Kiel Schilksee gegeben haben, es sei aber offen geblieben, ob er hätte zum 1.April irgendwo einziehen können: „Nach unseren Ermittlungen hatte er keine neue Wohnung und wäre am 1.April wohnungslos gewesen!“
Mit Ausübung seines Fragerechts versuchte der Verteidiger Zweifel an den Aussagen der Zeugin bezüglich des Tatmessers zu sähen. Aus den Vernehmungsprotokollen könne er eine gewisse Unsicherheit der Frau bei der Identifizierung der ihr vorgelegten Messer erkennen, die im Kontrast zu den Aussagen des Kriminalbeamten stünden. Sie habe bei ihrer polizeilichen Vernehmung ausgesagt, nicht gesehen zu haben, wie gestochen worden sei und zum Messer einschränkend erklärt, sie „glaube nicht, dass es aus meiner neuen Wohnung sei“. Der Kriminalbeamte schilderte dazu, dass sie sowohl ihm gegenüber, aber auch den am Tatort eintreffenden Polizeibeamten geschildert habe, dass das Messer, dass der Angeklagte in der Hand gehalten habe, nicht aus ihrer Wohnung gewesen sei. Bei der polizeilichen Vernehmung habe man ihr kurz vorher mitgeteilt, dass ihr Lebensgefährte verstorben war. Sie sei dementsprechend aufgelöst gewesen. Man habe sie gefragt, ob ihr Mann versucht habe, nochmals auf sein Opfer einzustechen, aber sie habe dazu nichts sagen können, weil sie „nur auf das Messer geachtet hatte“.
Die weitere Befragung des Anwalts blieb ohne, offenbar auch für den Kammervorsitzenden erkennbare Stoßrichtung, der die Hände auf dem Richtertisch verschränkt und sich weit nach vorne beugend die Fragen des Verteidigers zur Kenntnis nahm.
Der Sachverständige Dr. Jehs fragte im Anschluss auch den Kriminalbeamten, wie es um das mentale und affektive Erscheinungsbild und das Leistungsvermögen des Angeklagten bestellt gewesen sei, als man mit ihm kommunizierte. Der Zeuge beschrieb den Angeklagten als zu dem damaligen Zeitpunkt der ersten Befragung „ruhig, gelassen, nicht fahrig oder aufgeregt, orientiert“ wirkend. Er sei kooperativ gegenüber allen polizeilichen Maßnahmen gewesen, freundlich und nett aufgetreten. Nach der Nachricht des Todes seines Opfers habe es einen emotionalen Einbruch gegeben, der man habe geweint, ohne dass er jemanden an sich ran gelassen habe und auch nicht auf Ansprache wie körperlichen Kontakt reagiert.
Der Verteidiger des Angeklagten nahm schließlich auch zu den Aussagen des Kriminalbeamten Stellung. Die Anwältin des Mandanten habe im Namen des Angeklagten beim Landessozialgericht eine einstweilige Anordnung erwirkt, ihm eine Sozialwohnung zuzuweisen. Er wäre damit alles andere als wohnungslos gewesen.
Verlesungen
Bevor der Vorsitzende die Hauptverhandlung bis zum folgenden Verhandlungstag unterbrach, verlas er neben der Auskunft des Einwohnermeldeamtes zu den bisherigen Wohnanschriften des Angeklagten auch das Familienbuch, ein Blutentnahmeprotokoll, ein darauf bezogenes rechtmedizinisch-toxikologisches Gutachten, sowie mehrere Spurengutachten des LKA Schleswig-Holsteins.
Im Blut bzw. Urin des Angeklagten waren danach weder Alkohol noch Rückstände von Drogen oder sonstigen Medikamenten nachzuweisen, obgleich der Angeklagte angegeben hatte, am 27. März gegen 23.00 Uhr Antidepressiva eingenommen zu haben.
Die zuständige Abteilung für kriminaltechnische Untersuchungen des LKA Schleswig-Holsteins hatte sichergestellte Messer, Küchentextilien, die Kleidung sowie Fingernagelabschnitte und Hautabriebe an den Händen des Angeklagten auf DNA-Spuren des Opfers untersucht. Eine Vergleichs-DNA war dabei von diesem aus der Mundschleimhaut gewonnen worden, da eine hohe Zahl ihm zugeführter Bluttransfusionen eine Bestimmung anhand des Blutes ausschloss. Die Untersuchungen wiesen Blut und damit DNA-Material des Opfers sowohl auf dem Klingenrücken des sichergestellten Messers Nr.3, an einer Hand, wie auf der Hose des Angeklagten nach. Jedoch konnten keine Beschädigungen an der Kleidung oder Fasern der Bekleidung am Messer festgestellt werden, die hätten zweifelsfrei belegen können, dass der Angeklagte dieses innerhalb seiner Kleidung in die Wohnung brachte.
Der Prozess wird am 20.September 2010 fortgesetzt.



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