Umstände bleiben ungeklärt
Kiel211: Fünfeinhalb Jahre Jugendstrafe für Mord an schlafendem Vater in Neumünster
Friday, 16.December 2011 um 11:16 Uhr | Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung
Am Freitag hat die zuständige Jugendstrafkammer des Landgerichts Kiel einen 15-Jährigen aus Neumünster wegen heimtückischen Mordes an seinem Vater zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Seit Anfang Dezember hatte die 2. Große Strafkammer unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegen den Jugendlichen verhandelt, dem vorgeworfen worden war, seinen 39 Jahre alten Vater vorsätzlich unter Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit in feindlicher Willensrichtung getötet zu haben, während dieser schlief. In der Nacht zum Samstag, dem 2. Juli 2011 war der mit seinem 15-jährigen Sohn allein lebende 39-jährige Mann durch massive scharfe Gewalteinwirkung zu Tode gekommen. Die Ermittlungen der Mordkommission hatten den Verdacht gegen den Sohn schnell erhärtet, so dass dieser noch am Tatort festgenommen worden war. Zu den Hintergründen der Tat, den familiären Umständen und dem Tathergang hatten die Ermittlungsbehörden auch zum Schutz des jugendlichen Beschuldigten geschwiegen.
Nach den Feststellungen des Gerichtes habe der Angeklagte seinen Vater, der zumindest zu Beginn der Tathandlung schlief, mit zahlreichen Messerstichen getötet. Der unmittelbare Anlass für die Tat habe auch in der Hauptverhandlung nicht festgestellt werden können, erklärte der Pressereferent des Landgerichts Sebastian Brommann gegenüber Kiel211.de. “Das Gericht sah keine erheblich verminderte Schuldfähigkeit beim Angeklagten und folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung, die eine Jugendstrafe von 3 Jahren beantragt hatte, prüft, ob gegen das Urteil Revision eingelegt werden soll.” Mehr Informationen zur Sache könnten aus Gründen des Schutzes des Jugendlichen nicht mitgeteilt werden.
Justizkreise waren nach Informationen von Kiel211.de von einer tragischen “Bilanztat” ausgegangen.


