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Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt

Kiel211: Mord nicht nachweisbar, Totschlag verjährt – Tod einer Prostituierten ungesühnt

Im Fall der Tötung einer Kieler Prostituierten aus dem Jahre 1979 wird es zunächst nicht zum Prozess gegen den mutmaßlichen Täter kommen. Das Landgericht Kiel hat bereits am Mittwoch eine entsprechende Anklage der Staatsanwaltschaft Kiel wegen Mordes zur Verdeckung der Straftat einer Vergewaltigung nicht zum Hauptverfahren zugelassen und den Haftbefehl gegen einen heute 52-jährigen Mann aufgehoben. Die Tat sei mangels Nachweisbarkeit der Verdeckungsabsicht nicht als Mord zu qualifizieren, alle übrigen Straftatbestände verjährt und daher einer weiteren Strafverfolgung nicht mehr zugänglich.

Der Stolz war groß, als die Ermittlungsbehörden im September 2011 vermelden konnten, dass die Fortschritte im Bereich der DNA-Analyseverfahren erneut zur Aufklärung eines Tötungsverbrechens in Schleswig-Holstein geführt hätten. Zweiunddreißig Jahre nach dem Mord an der Kieler Prostituierten Erika S. sei ein 51-jähriger Mann aus Niedersachsen in Untersuchungshaft genommen worden. In den frühen Morgenstunden des 03. Juli 1979 war die Frau in ihrem Apartment im Kieler Rotlichtviertel getötet worden, die damaligen umfangreichen polizeilichen Ermittlungen wegen des Verdachts des Mordes verliefen jedoch im Ergebnis ohne Erfolg. Selbst ein Phantombild hatte nicht auf die Spur des Täters geführt, der Fall blieb ungelöst. Erst im Rahmen routinemäßiger Prüfungen unaufgeklärter Mordfälle durch die Kieler Mordkommission führten neue kriminaltechnische Untersuchungen durch das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein zum “genetischen Fingerabdruck” eines Tatverdächtigen, der zur Tatzeit 19 Jahre alt gewesen sei und tatrelevante Spuren zurückließ. Beamte der Mordkommission Kiel verhafteten den Mann am Mittwoch, dem 31. August 2011 unter dem dringenden Tatverdacht des Mordes. Der Beschuldigte bestritt die Tat jedoch, was nun mit zur Abweisung der Anklage führte.

Wie die Kieler Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte, habe das Landgericht Kiel auf die Anklage wegen Mordes zur Verdeckung einer Straftat das Hauptverfahren nicht eröffnet. “Das Landgericht Kiel hat in seinen Gründen aufgeführt, dass der Beschuldigte eines Mordes nicht hinreichend verdächtig ist, da sich nicht nachweisen lassen wird, dass der Beschuldigte zur Verdeckung einer Straftat gehandelt hat. Mithin läge kein Mordmerkmal im Sinne des § 211 StGB vor. Andere in Betracht kommende Straftaten sind inzwischen verjährt.”

Die Staatsanwaltschaft Kiel will die Rechtssache aber nicht auf sich beruhen lassen und hat gegen die Entscheidung das Rechtsmittel der Beschwerde zum Oberlandesgericht Schleswig eingelegt.

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Verfasser: BreakingNews
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