Patient benutzte Teppichmesser
Kiel211: Sicherungsverfahren wegen versuchten Mordes nach Angriff in Rickling
Thursday, 01.March 2012 um 12:51 Uhr | Kiel211, Polizeimeldungen, Rechtsprechung
Am Freitag dem 2. März 2012 beginnt vor dem Landgericht Kiel das Sicherungsverfahren wegen versuchten heimtückischen Mordes gegen einen 32 Jahre alten Patienten des psychiatrischen Krankenhauses Rickling, der im September 2011 im Zustand mutmaßlicher Schuldunfähigkeit einen 25-jährigen, dort ebenfalls untergebrachten Patienten mit einem Teppichmesser in der Absicht angegriffen haben soll, diesen zu töten.
Die Staatsanwaltschaft Kiel geht davon aus, dass sich der Beschuldigte aus ungeklärtem Anlass dazu entschloss, den Mitpatienten zu töten, zu diesem Zweck in den Mittagsstunden des 08. September 2011 aus einem Arbeitsraum des Krankenhauses ein Teppichmesser an sich nahm und sich zu der Station begab, auf der sich der 25-jährige Mitpatient befand. Nachdem es ihm gestattet worden war, ein Gespräch mit dem Mann zu führen, habe er diesen gefragt, ob er mit ihm Musik hören wolle. Als der Mitpatient dies verneinte, soll der Beschuldigte ihn unmittelbar mit dem Teppichmesser angegriffen und ihm eine Schnittverletzung unterhalb des Kehlkopfes zugefügt haben. Daraufhin soll der Beschuldigte durch einen Pfleger überwältigt worden sein.
Die Mordkommission der Bezirkskriminalinspektion Kiel hatte ermittelt, dass es sich bei dem Beschuldigten um einen ambulanten Patienten des psychiatrischen Krankenhauses handelte, der in einer offenen Wohngruppe im Kreis Segeberg lebte und von seinem Wohnort aus in das Krankenhaus gefahren war. Frühzeitig hatte sich für die Ermittler der Verdacht ergeben, dass die Motivlage in der psychischen Erkrankung des 32- Jährigen liegen könnte. Der zuständige Haftrichter am Amtsgericht Bad Segeberg hatte daraufhin einen Unterbringungsbeschluss erlassen, der 32 Jahre alte Beschuldigte wurde daraufhin einer geschlossenen Abteilung eines anderen Krankenhauses zugeführt.


