Home » Kiel211 » Kiel211spezial: Freispruch nach falschem Mord-Geständnis im “Prozess ohne Leiche”

Nach einem auch aus rechtswissenschaftlich und -psychologischer Sicht Aufsehen erregenden Strafverfahren ist im Januar 2010 ein 46-jähriger Mann durch das Landgericht Kiel vom Vorwurf des heimtückischen Mordes freigesprochen worden,  nachdem ein aussagepsychologisches Gutachten des Kieler Rechtspsychologen Prof. Dr. Günter Köhnken nachgewiesen hatte, dass das frühere Geständnis des Angeklagten, auf welches sich die Anklage mangels anderweitiger Indizien und der Leiche des mutmaßliches Tatopfers Martina M. im wesentlichen stützte, nicht erlebnisbegründet und damit falsch war: Es handelte sich dabei um ein “Lehrbuchbeispiel des Memory Distrust Syndrome” und somit um einen in der deutschen Kapitalstrafrechtsgeschichte eher seltenen Fall eines sog. internalisierten Falschgeständnisses.

Die Staatsanwaltschaft hatte den jahrzehntelang fälschlich als residual schizophren-psychotisch diagnostizierten Mann angeklagt, die seither mehr als zwanzig Jahren spurlos verschwundene junge Frau aus dem Rendsburger Raum zwischen dem 6.Juli und 10.Juli 1989 nahe Fockbek heimtückisch getötet zu haben. Beide hätten sich bei ihrer Tätigkeit in der Werkstatt einer Rendsburger Behinderten-Einrichtung der Diakonie kennengelernt und eine Beziehung begonnen, in der sich der Mann aber mit zunehmender Zeit von der geistig und körperlich behinderten jungen Frau “bedrängt und genervt” gefühlt habe, weil er ihre Vorstellungen von einer gemeinsamen Zukunft nicht teilte. Als das spätere Opfer diesem während eines Ausfluges vorschlug, dessen Vater in ein Heim zu geben, damit sie und ihr Sohn, der sich zu der Zeit in einer Pflegeeinrichtung in Süddeutschland befand, zu ihm ziehen könnten, sollte dieser nach ursprünglicher Ansicht der Staatsanwaltschaft schließlich den Entschluss gefasst haben, Martina M. zu töten. Während der Ausübung des Geschlechtsverkehrs auf einer Wiese bei Fockbek habe er diesen Entschluss in die Tat umgesetzt, dem völlig arglosen und ihm körperlich weit unterlegenden Opfer ein Halstuch um den Hals gelegt und sie damit bis zum Todeseintritt gewürgt und später vergraben. Gegenüber der Polizei, seinem persönlichen Umfeld und einem psychiatrischen Gutachter hatte der Mann jahrelang die Tatbegehung durch sein zweites, sog. “Wolfs-Ich” eingeräumt. Nach sieben Verhandlungstagen und dem aussagepsychologischen Gutachten beantragte auch die Staatsanwaltschaft Freispruch, den das Landgericht schließlich auch aussprach.

Ob und wie Martina M. zu Tode kam bleibt weiterhin ungeklärt.

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