Home » Kiel211 » Kiel211spezial: SMS-Chat-Betrug

Seit dem 17.September 2009 findet vor der 6.Großen Strafkammer des Landgerichtes Kiel die Hauptverhandlung gegen insgesamt sechs mutmaßlich an dem Betrieb von SMS-Chat-Diensten beteiligten Personen statt, denen laut Anklage in Mittäterschaft und mittelbarer Täterschaft begangener gewerbsmäßiger Bandenbetrug bzw. Beihilfe dazu vorgeworfen wird. Die zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft Kiel beziffert den Gesamtschaden auf 46.217.332,- Euro bei einer Zahl von 700.718 Geschädigten. Die Verteidigung bestreitet nicht nur die Richtigkeit dieser Angaben, sondern hegt starke Zweifel an der grundsätzlichen Strafbarkeit solcher sog. Premium-Mehrwertdienstleistungen. 

Kiel211.de wird den Prozess kontinuierlich beobachten und gleichzeitig wesentliche Verfahrenshandlungen der mit der Verteidigung von einem der drei Hauptangeklagten betrauten Kieler Strafverteidiger, Dr. Michael Gubitz und Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin, nach Absprache mit diesen an dieser Stelle dokumentieren.

 

Aktuell: Das OLG Schleswig setzt die drei seit 19 Monaten in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten auf freien Fuß.

Antrag, dem seit über sieben Monate in Haft befindlichen Mandanten zu gestatten, die über 20.000 Seiten umfassende Akte nicht in Papier- sondern in digitaler Form durcharbeiten zu können vom 10.7.09
    

Antrag nach Anklageerhebung, den Haftbefehl aufzuheben vom 5.8.09
   

Gemeinsame Presserklärung der Kieler Rechtsanwälte Gerald Goecke und Dr. Michael Gubitz – Reaktion auf die Presserklärung der Staatsanwaltschaft Kiel vom 11.8.09
  

Antrag auf Einstellung des Verfahrens gegen den Mandanten durch Urteil – 17.9.09
  –>  Entscheidung und Begründung des Gerichts, den Antrag zurückzuweisen - 24.9.09
   

Antrag der Verteidigung, dem Angeklagten die Gelegenheit zu geben, die Chatprotokolle (91.000.000 Datensätze) einzusehen, bevor er sich zur Sache äußert, vom 21.9.09
   

Antrag an das Gericht, auf die Ablösung einer der beiden Sitzungsvertreterinnen der Staatsanwaltschaft hinzuwirken – 24.9.09
      

Gemeinsame Presserklärung der Kieler Rechtsanwälte Gerald Goecke, Dr. Michael Gubitz, Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin und Uwe Bartscher zum sog. SMS-Chat Verfahren – 24.9.09
  

Antrag von Rechtsanwalt Dr. Molkentin auf Aussetzung der Verfahrens gegen den Mandanten – 08.10.09
  

Antrag von Rechtsanwalt Dr. Gubitz, das Verfahren auszusetzen, zur Fertigung von Fotokopien und Gewährung entsprechender Akteneinsicht, weil wesentliche Aktenbestandteile im Umfang von mehreren tausend Seiten bislang der Verteidigung nur unter Aufsicht bekannt gemacht werden, vom 08.10.09
     

Gegenvorstellung gegen die Zurückweisung des Antrags auf Einstellung des Verfahrens durch Urteil – 08.10.09
   

Ablehnung der Berufsrichter wegen der Besorgnis der Befangenheit – 13.10.09
  –>  Entscheidung über den Befangenheitsantrag - 16.10.09
   

Stellungnahme der Verteidigung zur dienstlichen Äußerung der abgelehnten Richter, 15.10.09
  

Gemeinsame Presseerklärung der Kieler Rechtsanwälte Gerald Goecke, Dr. Michael Gubitz, Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin, und Uwe Bartscher zum so genannten SMS-Chat-Verfahren – 14.12.2009
              

Ablehnung des Sachverständigen M wegen der Besorgnis der Befangenheit – 15.12.09
    

Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts, mit dem die weitere Haftfortdauer angeordnet wurde, vom 06.01.10

Haftbeschwerde zum OLG Schleswig vom 15.06.10

Gemeinsame Presseerklärung der Kieler Rechtsanwälte Gerald Goecke, Dr. Michael Gubitz, Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin und Uwe Bartscher zum sog. SMS-Chat-Verfahren, hier: Freilassung der drei Hauptangeklagten, vom 02.07.10

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