Seit dem 17.September 2009 findet vor der 6.Großen Strafkammer des Landgerichtes Kiel die Hauptverhandlung gegen insgesamt sechs mutmaßlich an dem Betrieb von SMS-Chat-Diensten beteiligten Personen statt, denen laut Anklage in Mittäterschaft und mittelbarer Täterschaft begangener gewerbsmäßiger Bandenbetrug bzw. Beihilfe dazu vorgeworfen wird. Die zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft Kiel beziffert den Gesamtschaden auf 46.217.332,- Euro bei einer Zahl von 700.718 Geschädigten. Die Verteidigung bestreitet nicht nur die Richtigkeit dieser Angaben, sondern hegt starke Zweifel an der grundsätzlichen Strafbarkeit solcher sog. Premium-Mehrwertdienstleistungen.
Kiel211.de wird den Prozess kontinuierlich beobachten und gleichzeitig wesentliche Verfahrenshandlungen der mit der Verteidigung von einem der drei Hauptangeklagten betrauten Kieler Strafverteidiger, Dr. Michael Gubitz und Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin, nach Absprache mit diesen an dieser Stelle dokumentieren.
2009:
05.08.2009 Antrag nach Anklageerhebung, den Haftbefehl aufzuheben
17.09.2009 Antrag auf Einstellung des Verfahrens gegen den Mandanten durch Urteil
–> 24.09.2009 Entscheidung und Begründung des Gerichts, den Antrag zurückzuweisen
08.10.09 Antrag von Rechtsanwalt Dr. Molkentin auf Aussetzung der Verfahrens gegen den Mandanten
08.10.2009 Gegenvorstellung gegen die Zurückweisung des Antrags auf Einstellung des Verfahrens durch Urteil
13.10.2009 Ablehnung der Berufsrichter wegen der Besorgnis der Befangenheit
–> 16.10. 2009 Entscheidung über den Befangenheitsantrag
15.10.2009 Stellungnahme der Verteidigung zur dienstlichen Äußerung der abgelehnten Richter
15.12.2009 Ablehnung des Sachverständigen M wegen der Besorgnis der Befangenheit
2010:
06.01.2010 Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts, mit dem die weitere Haftfortdauer angeordnet wurde
–> 08.02.2010 Stellungnahme des Kammervorsitzenden an das OLG Schleswig
–> 15.02.2010 Stellungnahme des Verteidiger Dr. Gubitz an das OLG zur Stellungnahme des Kammervorsitzenden
–> 15.02.2010 Stellungnahme der Verteidiger Dr. Gubitz und Dr. Molkentin
18.05.2010 Beschluss der 6.Großen Strafkammer zur Beanstandung der Verteidigung
15.06.2010 Haftbeschwerde zum OLG Schleswig
–> 30.06.2010 Stellungnahme des Verteidigers Dr. Molkentin zur Haftbeschwerde
02.07.2010 Beschluss des OLG Schleswig: Außervollzugsetzung des Haftbefehls gegen den Angeklagten
–> 02.07.2010 Gemeinsame Presseerklärung der Kieler Rechtsanwälte Gerald Goecke, Dr. Michael Gubitz, Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin und Uwe Bartscher zum sog. SMS-Chat-Verfahren, hier: Freilassung der drei Hauptangeklagten
2011:
