BVerfG setzt Wahlcomputer-Spuk ein vorläufiges verfassungsrechtliches Ende
Tuesday, 03.March 2009 um 10:33 Uhr | Breaking News, Deutschland, HighTech, Internet, Politik, Rechtsprechung
Der Einsatz von Wahlcomputern während der Bundestagswahl 2005 in den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt war verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit der Begründung, der Verfassungsgrundsatz der Öffentlichkeit der Wahl sei verletzt. Die Bundestagswahl sei jedoch trotz der maschinellen Stimmabgabe von rund zwei Millionen Wahlberechtigten in 39 der insgesamt 299 [ ... ]



